Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Herstellungskosten

Rn. 221 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Obwohl die Veräußerung hergestellter WG – mit Ausnahme selbst errichteter Gebäude nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG – von § 23 EStG nicht erfasst wird, können auch bei einem angeschafften WG während der Besitzzeit HK (zB aufgrund von Um- und Ausbauten sowie anderen Erweiterungen des WG) anfallen, ohne die wirtschaftliche Identität des WG in Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Unentgeltliche Erwerbe (§ 20 Abs 4 S 6 EStG)

Rn. 1443 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 6 EStG sind für Zwecke des Veräußerungsgewinns nach § 20 Abs 4 EStG bei unentgeltlichem Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung, die Überführung des WG in das PV, der Erwerb eines Rechts aus Termingeschäften oder die Beträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen. Diese Regelung besti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen versucht wird, durch sogenanntes Bond-Stripping die Steuerbelastung tariflich zvE zu mindern. Die Gestaltung zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungskosten

Rn. 1433 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind die AK abzuziehen. AK sind in Übereinstimmung mit § 6 EStG, § 255 Abs 1 HGB alle Kosten, die getragen werden, um ein WG in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Mit dem Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang stehende Ermäßigungen der Aufwendungen für die Anschaffung führen zu einer Minderung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 76 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Demgegenüber führen Ereignisse, die keine Positionen der Schlussbilanz betreffen und auch nicht materiell-rechtlich auf den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zurückwirken, zu nachträglichen Einnahmen iSv § 24 Nr 2 EStG. Dafür lassen sich folgende Bsp anführen: nachträglich abgeschlossene Geschäfte wie die Veräußerung zurückbehaltener WG des BV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Vertretbare Wertpapiere in Girosammelverwahrung (§ 20 Abs 4 S 7 EStG)

Rn. 1445 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Girosammelverwahrung anvertraut worden sind, wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert werden (first-in-first-out; Fifo-Methode; § 20 Abs 4 S 7 EStG); Sammelverwahrung ist die iSd § 5 DepotG idF der Bekanntmachung v 11.01.1995 (BGBl I 1995, 34). Vgl a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Der Veräußerungsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einnahme aus der Veräußerung

Rn. 1427 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einnahme aus der Veräußerung iSv § 20 Abs 4 S 1 Hs 1 EStG ist der Veräußerungspreis und somit der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer am maßgebenden Stichtag erlangt. Dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH v 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693; BFH v 13.10.2015, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fremdwährungsgeschäfte (§ 20 Abs 4 S 1 HS 2 EStG)

Rn. 1435 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen aus der Veräußerung im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen (§ 20 Abs 4 S 1 Hs 2 EStG). Damit werden auch die sich aus den Währungsschwankungen ergebenden Währungsgewinne und -verluste einkommensteuerrechtlich erfasst. Hierunter fäll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Termingeschäfte (§ 20 Abs 4 S 5 EStG)

Rn. 1441 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 5 EStG ist der Gewinn bei einem Termingeschäft wie folgt zu ermitteln: Zu der Gewinnermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insbesondere ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Mitteilungspflicht und Bescheinigung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 2 EStG

Rn. 1358 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Um zu gewährleisten, dass die Besteuerung der Veräußerungsvorgänge durch die FinVerw in den Fällen des S 1 auch tatsächlich vollzogen wird, regelt § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 2 EStG, dass das Versicherungsunternehmen die für den StPfl zuständige FinBeh nach der Kenntnisnahme von der Veräußerung unverzüglich zu informieren hat. Nach der Gesetzesb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerungen von Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 1439 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 4 Hs 1 EStG gelten in den Fällen von Veräußerungen von Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG) die entrichteten Beträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG als AK. Zum Umfang der entrichteten Beträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG s Rn 579b sowie zu den Besonderheiten bei der Veräußerung von Lebensversicherungen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung des Bezugsrechts

Rn. 1475 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Anschaffungsdatum der Altanteile geht im Falle der Veräußerung auf die Bezugsrechte über. Werden Bezugsrechte veräußert, die auf Alteinteilen beruhen, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, so liegt ein Veräußerungsgeschäft gemäß § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG (s Rn 1246) vor und der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verdeckte Einlagen (§ 20 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 1436 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 2 Hs 1 EStG tritt in den Fällen der verdeckten Einlage an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der WG ihr gemeiner Wert. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der KapGes einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsdefinition

Rn. 55 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben Grundstücken unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte im Gegensatz zu den sonstigen Rechten der zehnjährigen Behaltefrist des § 23 Abs 1 Nr 1 EStG. Bei einem Gebäude handelt sich um ein eigenständiges WG iSd § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH vom 29.03.1989, BStBl II 1989, 652). Da für Zwecke der Fristberechnung nach § 23 EStG eine Anschaffun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsätzliches

Rn. 255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Besteuerung der Fondserträge findet auf Anlegerebene nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) statt. Das InvStG 2004 findet Anwendung für inländische Investmentvermögen (Investmentfonds und Investment-AG) und Anteile daran und ausländische Investmentvermögen, sofern sie den Vorschriften des InvStG 2004 entsprechen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Abtrennung von Zinsscheinen und -forderungen, sogenanntes Bond-Stripping (§ 20 Abs 4 S 8 u 9 EStG)

Rn. 1448 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird ein Zinsschein oder eine Zinsforderung vom Stammrecht abgetrennt (Bond-Stripping), gilt dies nach § 20 Abs 2 S 4 EStG als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen WG. Nach § 20 Abs 4 S 8 EStG gilt in diesem Fall als Veräußerungserlös der Schuldverschreibung deren gemeiner Wert zum Zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Befreiungen und beschränkte StPfl

Rn. 50 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 EStG gilt aufgrund des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkt StPfl auch für Veräußerungsgeschäfte betreffend im Ausland gelegener WG. Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn zwischen dem Staat, in dem sich das WG befindet und Deutschland kein DBA besteht. Hat Deutschland mit dem Belegenheitsstaat ein DBA abgeschossen, ist zu p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1312 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1226ff. Gewinn oder Verlust gemäß § 20 Abs 4 S 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen den AK und Anschaffungsnebenkosten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung

Rn. 1429 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung stehen (Veräußerungskosten) können in Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen müssen vom Veräußerer getragen werden. Trägt der Erwerber diese Kosten, so handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten seiner Kapitalanlage. Zu den Veräußerungskosten zählen beispielsweise Provisi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besteuerungsgrenze (§ 23 Abs 3 S 5 EStG)

Rn. 255 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach § 23 Abs 3 S 5 EStG nur stpfl, wenn sie mindestens EUR 600 (bis VZ 2008 EUR 512) im VZ betragen. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, dh, im Falle eines Gewinns von EUR 600 und mehr ist der ganze Gewinn stpfl, nicht nur der EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zusage und Leistung der Rückzahlung bzw des Entgelts der Kapitalnutzung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 640 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art liegen nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG dann vor, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1420 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Veräußerungsfälle des § 20 Abs 2 EStG regelt § 20 Abs 4 EStG die Gewinnermittlung. Die Vorschrift des § 20 Abs 4 EStG erfasst folgende Veräußerungstatbestände bzw der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge: S 1: Grundregelung; Fremdwährungsumrechnung, S 2: verdeckte Einlage, S 3: Entnahme oder Betriebsaufgabe und Überführung in das PV, S ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gewinnermittlung

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Gewinneinkünfte sind nach nunmehr wohl einheitlicher Auffassung entsprechend § 4 Abs 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln und nicht (mehr) durch BV-Vergleich (BFH vom 22.02.1978, I R 137/74, BStBl II 1978, 430; BFH vom 26.03.1991, VIII R 315/84, BStBl II 1992, 472; BFH vom 23.02.2012, IV R 31/09, BFH/NV 2012, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuererhebung

Rn. 1357 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Veräußerungsgewinne von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG wird keine KapSt erhoben. Diese Veräußerungsgewinne unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Auch Gewinne bei der Veräußerung von steuerlich begünstigten Neuve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Struktur

Rn. 1200 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten WG des PV oh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zu den Einkünften aus KapVerm gehören auch … (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1212 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Einleitungssatz, wonach zu den Einkünften aus KapVerm "auch" Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen zählen, ist nicht als eine Subsidiarität zu verstehen. Die Unterscheidung zwischen laufenden Erträgen nach § 20 Abs 1 EStG und Veräußerungsgewinnen nach § 20 Abs 2 EStG hat keine materiell-rechtlichen Auswirkungen. In beiden Fällen unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Spekulations- und Einkunftserzielungsabsicht

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während dem StPfl im EStG 1925 noch die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Nachweis zu führen, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zweck gewinnbringender Wiederveräußerung erworben wurde, ist diese Regelung ab dem EStG 1934 fallen gelassen worden. Die StPfl wird damit allein aufgrund der Erfüllung des objektiven Tatbestandes begründet. Se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / di) Besteuerung der Zwischengewinne

Rn. 269 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Zwischengewinn (§ 1 Abs 4 InvStG 2004) werden die besitzzeitanteiligen Zinserträge bezeichnet, die während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens erzielt werden, vergleichbar den Stückzinsen. Nicht zum Zwischengewinn gehören Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und stpfl Veräußerungsgewinne. Der Zwischengewinn wird zur korrekten bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1381 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1, 3 und 4 EStG von der auszahlenden Stelle vorzunehmen, soweit es sich um ein Kreditinstitut handelt. Der Einbehalt der KapS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der AbgSt

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz kann zu § 17 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die AbgSt

Rn. 150 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Investmenterträgen gemäß § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gemäß § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gemäß § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veranlassungszusammenhang mit privatem Veräußerungsgeschäft

Rn. 247 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach bislang st Rspr (vgl BFH vom 15.12.1987, BStBl II 1989, 16 unter Bezugnahme auf BFH vom 27.11.1962, BStBl III 1963, 116; BFH vom 27.10.1977, BStBl II 1978, 100; auch BFH vom 04.10.1990, BFH/NV 1991, 237) rechnen zu den WK nur die vom Veräußerer getragenen und durch die Veräußerung veranlassten Kosten (offen gelassen in BFH vom 17.07.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach Rz 33 des BMF vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 614, ist für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG iVm § 5 EStG zugrunde zu legen. Jegliche Gewinnbestandteile der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage sind außer Acht zu lassen. Damit soll das verfolgte Förderziel des Gesetzgebers unterstützt...mehr