Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 5 Aufteilung der Kosten bei einer gemischten Veranstaltung

Der Unternehmer kann eine Betriebsveranstaltung mit einer Betriebsversammlung oder einer Geschäftsreise kombinieren. In diesem Fall sind die Aufwendungen nach dem Verhältnis der Zeitanteile aufzuteilen.[1] Die Aufwendungen, die auf die Betriebsversammlung bzw. Geschäftsreise entfallen, werden getrennt erfasst und haben keine Auswirkung auf den Höchstbetrag von 110 EUR. Praxi...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Wahlrecht bei der pauschalen Besteuerung

Eine Betriebsveranstaltung kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (BFH-Urteil vom 27.3.2024, VI R 5/22). Praxis-Beispiel Bei einer Betriebsveranstaltung sind nicht alle eingeladen, sondern nur die Vorstandsmitglieder Eine AG veranstaltete in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier, zu der nur die Vorsta...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.3 Minijobber müssen eingeladen werden

Auch Minijobber müssen eingeladen werden. Diese können gefahrlos teilnehmen, weil die Kosten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung lohnsteuersteuerfrei sind und Beträge, die über 110 EUR hinausgehen, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 SvEV nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn sie gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werde...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4 Wie zu ermitteln ist, ob der Freibetrag von 110 EUR überschritten wird

Maßgebend ist der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer. Es müssen alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer einbezogen werden. Die unabhängig davon, ob sie dem einzelnen Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber Dritten für den äu...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungse...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.1 Betriebsveranstaltungen während der Corona-Krise

Während der Corona-Krise war vieles anders. Betriebsveranstaltungen, wie z. B. Weihnachtsfeiern fallen wegen der Corona-Krise anders aus als sonst üblich. Fest geplante Veranstaltungen an einem Veranstaltungsort wurden abgesagt. Sind dem Unternehmer für die Vorbereitung einer Weihnachtsfeier Kosten entstanden, z. B. durch die Reservierung eines Veranstaltungsorts, die Organi...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.2 Betriebsveranstaltung für alle Arbeitnehmer

Der Unternehmer darf nicht nur einen oder wenige Arbeitnehmer einladen. Er muss alle Betriebsangehörigen einladen. Nicht erforderlich ist, dass alle Arbeitnehmer tatsächlich teilnehmen. Eine Veranstaltung ist nicht begünstigt, wenn sie auf den Unternehmer und seine Ehefrau begrenzt ist. Ausnahme: Der Arbeitnehmer-Ehegatte ist der einzige Arbeitnehmer. Unternehmen können den T...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.3 Aufteilung der Kosten, wenn angemeldete Teilnehmer absagen

Plant ein Unternehmer eine Betriebsveranstaltung, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass die Kosten für eine Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer nicht mehr als 110 EUR (brutto) betragen. Wird die 110-EUR-Grenze je Arbeitnehmer überschritten, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an, die auch pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Was sich jedoch wesentlich stärke...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.4 Reisekosten: Steuerfreie Erstattung oder Einbezug in den 110-EUR-Freibetrag

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen), die bei einer Betriebsveranstaltung anfallen, zusätzlich (über die 110-EUR-Grenze hinaus) steuerfrei erstatten, wenn die Veranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, der Arbeitnehmer wegen der Betriebsveranstaltung an...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9.1 Wann ein "überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers" vorliegt

Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen liegen im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, soweit sie sich im üblichen Rahmen halten. Bei einem Betrag bis zu einer Höhe von 110 EUR einschließlich Umsatzsteuer je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung ist nach wie vor von einer üblichen Zuwendung auszugehen.[1] Das gilt nicht bei mehr als 2 Betriebsveranstaltungen ...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 12 Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb

Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für die Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich aus § 14 AO. Nach § 64 AO bleibt die Steuervergünstigung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb jedoch bestehen, soweit dieser als Zweckbetrieb einzustufen ist.[1] Ein Zweckbetrie...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3 Diese Betriebsveranstaltungen sind steuerbegünstigt

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die das Betriebsklima fördern. Hierzu gehören z. B.: Betriebsausflüge, Weihnachtsveranstaltungen, Jubiläumsveranstaltungen, Besichtigungen, der Besuch von Karnevalsveranstaltungen, ein Gaststättenbesuch mit Nutzung der Kegelbahn, Schiffsfahrten u. Ä. Sportliche oder kulturelle Veranstaltungen sind nur dann begünst...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höchstbetrag je Arbeitnehmer Berechnung des steuerfreien Betrags Pauschale Lohnsteuer Übliche Veranstaltungen/Vorsteuerabzugmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

Rz. 37 Nach § 3a Abs. 2 UStG ist die sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (Rz. 186) dann im Inland steuerpflichtig (Ort der Leistung im Inland), wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und der Leistungsempfänger seinen Sitz oder eine Betriebsstätte, an welche die Leistung ausgeführt wird, im Inland hat. D...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierunter fallen z. B. Aufwendungen für Betriebsausflüge, für Weihnachtsfeiern und Jubiläumsveranstaltungen. Keine Rolle spielt dabei die Frage, ob die Betriebsveranstaltung auf lohnsteuerrechtlicher Ebene der Mitarbeiter einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen oder ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Fortbildungsveranstaltungen/Informationsreisen

Fortbildungsveranstaltungen haben den Zweck der beruflichen Weiterbildung und sind daher betrieblich veranlasst. Folglich ist ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich möglich. Sofern die Veranstaltungen teilweise privat veranlasst sind, sind die Kosten aufzuteilen in nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung und in Betriebsausgaben. Gleiches gilt für Informationsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Repräsentationsaufwendungen

Als Repräsentationsaufwendungen werden Aufwendungen für die Lebensführung bezeichnet, die die "wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt", z. B. gesellige Veranstaltungen. Betrieblich veranlasste und angemessene Repräsentationsaufwendungen sind als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) zu berücksichtigen, privat veranlasste sind n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der richtige Umgang mit dem... / 2.2 Qualifizierung

Gerade bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern ist es ratsam, sich über geeignete Weiterqualifizierungsmaßnahmen Gedanken zu machen. So beweist man einerseits, wie wichtig einem auch die Bildung des Betriebsrats ist und hat zum anderen effektive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit, da Probleme wegen Unwissenheit nicht oder vermindert auftreten. Auch die Einstellung der Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 7 Umsatzsteuerliche Behandlung

Vorsteuerbeträge, die aus Aufwendungen resultieren, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind nicht abzugsfähig.[1] Für Sachgeschenke und Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile (z. B. Eintrittsberechtigungen zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen) aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.1 Geld, Sachzuwendungen und andere geldwerte Vorteile

Gegenstand eines Geschenks können Geld [1] oder Sachzuwendungen, auch in Form von Geschenkgutscheinen, sein, die beim Empfänger zu einer Vermögensmehrung führen. Aber auch die Kosten einer für Geschäftsfreunde veranstalteten Auslandsreise sind Aufwendungen für Geschenke; eine solche Reise wird in Form der sog. Pauschalreise auch gegen Entgelt angeboten und besitzt damit im Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.2 Instagram: Persönlich und voll im Trend

Instagram zählt aktuell zu den erfolgreichsten sozialen Medien und erfreut sich insbesondere bei einer etwas jüngeren Zielgruppe schon jetzt weitaus größerer Beliebtheit als Facebook. Mit eigenem Business-Profil können auch Steuerberater hier schnell viel erreichen, insbesondere, wenn es um das Findenvon neuen Mitarbeitern geht und darum, die eigene Kanzlei sowie das Team vo...mehr

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ABC der Werbungskosten / Soldaten, gesellige Veranstaltung

Vgl. "Dienstliche Veranstaltung geselliger Art".mehr

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ABC der Werbungskosten / Gesellschaftliche Veranstaltung

Gesellschaftliche Veranstaltungen (Bälle, Betriebsfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen, Besuch von Theater, Konzert usw.) sind immer zumindest auch privat veranlasst. Aufwendungen für diese Veranstaltungen sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten, auch nicht, wenn der Besuch der Veranstaltung beruflichen Interessen dient (Kontaktpflege). Vgl. auch "Beförderung", "Geburt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Dienstliche Veranstaltung geselliger Art

Gesellschaftliche Veranstaltungen sind immer zumindest auch privat veranlasst. Zwar wird nach der Rspr. des BFH in § 12 Nr. 1 EStG kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot mehr gesehen[1], jedoch muss es für einen Werbungskostenabzug möglich sein, berufliche und private Veranlassungsbeiträge voneinander zu trennen und zu bewerten (Rz. 20ff.), ggf. zu schätzen. Der als W...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kulturelle Veranstaltungen

Der Besuch kultureller Veranstaltungen ist regelmäßig und überwiegend privat veranlasst und führt dann nicht zu Werbungskosten.mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Kosten des Unfalls anlässlich einer Berufsausübung sind Werbungskosten (Arbeitsunfall, vgl. "Berufskrankheit"). Kosten eines Unfalls auf einer Reise teilen das Schicksal der Reise- oder Fahrtkosten. War die Reise oder Fahrt beruflich veranlasst, sind auch die Unfallkosten Werbungskosten. Unfallkosten sind daher nur dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ob di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ball

Bälle sind als gesellschaftliche Veranstaltungen immer (zumindest auch) privat veranlasst. Aufwendungen für diese Veranstaltungen sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten. Dies gilt nicht, wenn ein beruflicher Anteil im Einzelfall anhand objektiver Kriterien bestimmbar ist. Denn nach Rspr. normiert § 12 Nr. 1 EStG kein allg. Aufteilungs- und Abzugsverbot[1], vgl. zur Re...mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

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ABC der Werbungskosten / Persönlichkeitsschulung (Selbsterfahrungskurse)

Aufwendungen für Kurse zur Persönlichkeitsschulung und -entfaltung sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie sind keine Fortbildungskosten, da sie allenfalls mittelbar dem Fortkommen im Beruf dienen, unmittelbar aber der Persönlichkeitsentfaltung und damit einem privaten Zweck. Einem anteiligen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten steht das Abzugsverbot gem. § 12 ESt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kurse

Literatur: Albert, FR 2000, 316 Aufwendungen für Kurse können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Kurs seinem Ziel und seinem Inhalt nach fast ausschließlich beruflich veranlasst ist und die Verfolgung privater Interessen so gut wie ausgeschlossen erscheint. Das Aufteilungsverbot, das eine Vermischung von abziehbaren und nicht abziehbaren Aufwendungen verhindern sol...mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

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ABC der Werbungskosten / Betriebsfeiern

Literatur: Krüger, DStR 2015, 2820; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Betriebsfeiern sind gesellschaftliche Veranstaltungen und damit zumindest auch privat veranlasst. Werbungskosten können vorliegen. Liegt eine private Mitveranlassung vor und ist diese nicht völlig unbedeutend, kann eine Aufteilung in einen privat und einen beruflich ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bildungsmaßnahme

Literatur: Cichorek, DStR 2024, 535 Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 S. 8 EStG wird für die Anwendung der Entfernungspauschale ein "Vollzeitstudium" oder eine "vollzeitige Bildungsmaßnahme", vorausgesetzt. Die Finanzverwaltunghat hierzu ausgeführt, dass ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vorliegt, wenn der Stpfl. im Rahmen des Studiums oder im Rahmen d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studienreise

Literatur: Berenkämper, DB 2010, 147; Albert, FR 2010, 267; Grützner, StuB 2010, 616 Bei Studienreisen (Gruppenreisen), insbesondere in das Ausland, ist die berufliche Veranlassung anhand besonderer Kriterien zu prüfen, da Studienreisen häufig allg. Informationsinteressen verfolgen, die nicht berufsspezifisch sind.[1] Für die Prüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu würd...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sprachkurse

Literatur: Beiser, DB 2007, 1720; Geserich, NWB 2011, 1760 Aufwendungen für Sprachkurse können grundsätzlich Fortbildungskosten (zum Begriff vgl. "Fortbildung") und damit Werbungskosten sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlasst sind.[1] Dienen die Kurse nur der Erweiterung und Vertiefung der allg. Sprachk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auslandsreise (Auslandskongresse)

Literatur: Berenkämper, DB 2010, 147; Grützner, StuB 2010, 616; Albert, FR 2010, 1032 Bei Auslandsreisen ist zwischen Einzel- und Gruppenreisen zu unterscheiden. Bei Einzelreisen liegen Werbungskosten vor, wenn ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt. Ein solcher beruflicher Anlass kann sein der Besuch eines Kunden, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongress...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell I/2024 Mittwoch, 03. Juli 2024, 13:30 – 19:00 Uhr Verkehrsrecht Aktuell II/2024 Mittwoch, 09. Oktober 2024, 13:30 – 19:00 Uhr (jeweils 5,0 Std. FAO) Tagung – SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Symposium zu den Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht - Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft

Am 24.2.2024 fand das Symposium zu den "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft" an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin statt. Es war eine gemeinschaftliche Veranstaltung des Forschungsinstituts für Notarrecht, dem Bundesministerium für Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. Die Begrüßung fand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 15. Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)

Rn 54 Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kulturein...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch2023, Tz. 273). Obgleich bei Prüfungsanordnung der Umfang der einzelnen Prüfung festgelegt werden "soll" (§ 107 Abs. 1 Satz 4 WpH...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Online-Dienstleistungsangebote (zu § 3a und § 4 Nr. 20 ff. UStG)

Kommentar Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Angebot an Veranstaltungen, die über das Internet ausgeführt werden, schlagartig zugenommen. Auch nach dem Abklingen der Pandemie sind diese Angebote nicht mehr wegzudenken. Insbesondere betrifft das kulturelle Angebote aber auch Angebote der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Da die Art der Ausführung von Veranstal...mehr