Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3 Pflichten bei der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Hilfeleistung ist gem. § 26 Abs. 1 StBerG sachgemäß, gewissenhaft, verschwiegen und unter Beachtung der Regelungen zur Werbung auszuüben. Zudem ist dem Verein in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine andere wirtschaftliche Betätigung untersagt.[1] Verstöße gegen diese Pflichten können Haftungsansprüche der beratenen Mitglieder, aber auch die Schließung de...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.1 Zuwendungsempfänger

Ein Spendenabzug setzt grundsätzlich voraus, dass der Spendenempfänger in Deutschland ansässig ist. Ausnahmsweise ist der Spendenabzug auch für Einrichtungen in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat möglich[1], wenn die dort ansässige Einrichtung die Voraussetzungen der deutschen Rechtsvorschriften für die Gewährung von Steuervergünstigungen erfüllt.[2] Weitere Voraussetzung ist, dass...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 1.1 Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

Lohnsteuerhilfevereine sind verpflichtet, die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" im Vereinsnamen zu führen[1], und zwar in ausgeschriebener Form. Unter dieser Bezeichnung tritt der Lohnsteuerhilfeverein auch gegenüber anderen (Mitgliedern, Behörden oder Gerichten) im Geschäftsverkehr auf. Geplant ist, die Möglichkeit der Abkürzung "LStHV" zu schaffen.[2] Die Bezeichnung "Loh...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.3 Fehlende Gewährleistung der sachgemäßen Hilfeleistung in Steuersachen

Ist die sachgemäße Hilfeleistung in Steuersachen nicht gewährleistet, kann dies entweder zur Schließung der Beratungsstelle[1] oder zum Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein[2] führen. Vor der Schließung der Beratungsstelle ist der Lohnsteuerhilfeverein und der Beratungsstellenleiter zu hören und ihnen ist innerhalb einer angemessenen von der Aufsichtsbehörde be...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.3.7 Überwachung des wirtschaftlichen Geschehens

Ein Widerruf der Anerkennung kommt infrage, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein wirtschaftliche Nebenzwecke[1] verfolgt.[2] Soweit der Verein den Rahmen der wirtschaftlich zulässigen Betätigung einhält, kann die Aufsichtsbehörde die Zweckmäßigkeit wirtschaftlicher Vorgänge, insbesondere die Höhe der Vergütungen der Vorstandsmitglieder und Beratungsstellenleiter, nicht überprüfen ...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.1.2 Eröffnung, Umzug und Schließung

Die Eröffnung, der Umzug bzw. Sitzverlegung und die Schließung einer Beratungsstelle sind der für den Sitz der Beratungsstelle zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Liegt die Beratungsstelle außerhalb des Bezirks der Aufsichtsbehörde, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist dieser ebenfalls eine Mitteilung zu übersenden.[2] Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann...mehr

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RegE des Wachstumschancenge... / 4. Bewertung

Hier erfolgen Anpassungen an das MoPeG in § 97 Abs. 2 BewG-E, wonach ab 2024 nicht eingetragene Vereine und Vereine, die nicht durch staatliche Verleihung Rechtspersönlichkeit erlangt haben, rechtsfähige Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit. Die geplante Anpassung des § 154 Abs. 3 BewG-E beruht auf Änderungen in den §§ 183, 183a AO.mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.1 Meldepflichten

Der Vorstand hat der für den Sitz des Vereins zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder-(Vertreter-)Versammlung.[1] Der Meldung ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Beschlussfassung beizulegen, den Prüfungsbericht der Ges...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 4 Pflegepauschbetrag

Ohne Nachweis der entstehenden Einzelkosten erhält ein Steuerpflichtiger einen nach dem Pflegegrad der gepflegten Person gestaffelten Pflegepauschbetrag [1], wenn er aus zwangsläufigen Gründen eine pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich pflegt und dafür keine Einnahmen erhält.[2] Der Pflegepauschbetrag beträgt bei Pflegeg...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.1 Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das BMF hat für die Zuwendungsbestätigung verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung nach § 50 Abs. 1 EStDV Voraussetzung für den Spendenabzug ist.[1] Die Muster werden auf der Internetseite des BMF unter: "Formularcenter – Steuerformulare – Gemeinnützigkeit" als ausfüllbare Formulare zur Verfügung gestellt. Sie können auch selbst hergestellt werden. Hinweis Nachwei...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.2 Die Vertreterversammlung

Ein effektives Mitwirken der Mitglieder in der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn die Zahl der Mitglieder überschaubar bleibt. Daher können Lohnsteuerhilfevereine anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung treten lassen. Für die Vertreterversammlung gelten die Regelungen für hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen entsprechend.[1] Es empfiel...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6 Die Pflichten der Organe des Lohnsteuerhilfevereins

5.6.1 Meldepflichten Der Vorstand hat der für den Sitz des Vereins zuständigen Aufsichtsbehörde unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder-(Vertreter-)Versammlung.[1] Der Meldung ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Niederschrift über die Beschlussfassung beizulegen, den Prü...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1 Der Vereinszweck

Zur Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister genügt es, in der Satzung einen Zweck nicht wirtschaftlicher Art ("Idealverein") anzuführen.[1] Bei einem Lohnsteuerhilfeverein ist der erlaubte Vereinszweck deutlich eingeschränkt: Er darf ausschließlich auf Hilfeleistung in Steuersachen für seine Mitglieder lauten.[2] Aufgrund der vom Gesetzgeber vorausgesetzten Rechtsfähigk...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.4 Mitteilungen der Finanzbehörden

Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Informationen, die aus ihrer Sicht für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein oder für die Überprüfung der Pflichten eines Beratungsstellenleiters i. S. d. § 23 Abs. 3 StBerG erforderlich sind, der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.[1] Die Verpflich...mehr

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Vermögenswirksame Leistunge... / 1 Begünstigter Personenkreis

Ausschließlich Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten. Dabei ist die arbeitsrechtliche Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers maßgebend. Nur wer Arbeitnehmer i. S. d. deutschen Arbeitsrechts ist, fällt unter das Vermögensbildungsgesetz. Den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff können auch behinderte Menschen im Arbeitsb...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3 Spendenbescheinigung

Dem Spender obliegt die formelle Nachweisführung in Form einer Zuwendungsbestätigung.[1] Liegt dieser formelle Nachweis nicht vor, scheidet ein Spendenabzug aus. Praxis-Beispiel Spendenbescheinigung Spenden anlässlich einer Straßensammlung sind mangels Spendenbescheinigung selbst dann nicht abzugsfähig, wenn die Spende durch Zeugen glaubhaft gemacht werden könnte. Auch "Klinge...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.3 Nebenzwecke

Ein Lohnsteuerhilfeverein kann anders als andere Idealvereine wegen des Ausschließlichkeitsgebots nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG keine Nebenzwecke verfolgen. Kein Nebenzweck, sondern Reflex des Hauptzwecks der Hilfeleistung in Steuersachen ist das Tätigwerden des Vereins gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit, um Verbesserungen seiner eigenen Beratungstät...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 2 Sondervorschriften für Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine sind nur in der Form eines eingetragenen Vereins zulässig und unterliegen den allgemeinen Rechtsvorschriften. Es handelt sich hierbei vor allem um die den zivilrechtlichen Status umschreibenden §§ 21 bis 79 BGB und die öffentlich-rechtlichen Eingriffsnormen des Vereinsgesetzes. Die Sondervorschriften für Lohnsteuerhilfevereine sind auch dort, wo sie al...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.5 Weitere Organe

Es ist dem Lohnsteuerhilfeverein unbenommen, durch Satzung weitere Organe, z. B. Beirat, Aufsichtsrat, einzusetzen. Da derartige Organe gesetzlich nicht vorgesehen sind, können aus den gesetzlichen Vorschriften auch keine Voraussetzungen für ihre Wahl, Zusammensetzung oder Tätigkeit abgeleitet werden.[1] Allerdings ist es unzulässig, Aufgaben und Rechte, die gesetzlich der M...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / c) Steuerbarkeit von Mitgliederbeiträgen

§ 18 ErbStG geht davon aus, dass " Beiträge an Personenvereinigungen" grundsätzlich schenkungsteuerbar sind. Auch gesellschaftszweckfördernde Gesellschafterbeiträge an ihre rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO-E), die auch in Dienstleistungen bestehen können (§ 709 Abs. 1 BGB n.F.), unterliegen damit der Schenkungsteuer jedenfalls dann, wenn und soweit ...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 6.3 Weitere Mitarbeiter in den Beratungsstellen

Andere Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins müssen einer Beratungsstelle zugeordnet werden, wenn sie Hilfe in Steuersachen leisten.[1] Das gilt nicht für Mitarbeiter, die lediglich Hilfsdienste (Schreibarbeiten, Aktenablage) durchführen oder für zentrale Dienste (Schulung, EDV-Fragen, Dokumentation) eingesetzt werden und sich nicht unmittelbar mit Einzelfällen beschäftigen...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 2.2 Spendenweg

Jede der für den Empfang von Spenden berechtigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist befugt, selbst unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Außerdem dürfen alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und öffentlichen Dienststellen im Inland als Durchlaufstelle auftreten und...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Feuerbestattungsverein

Die Beiträge sind in Altfällen Sonderausgaben, wenn es sich bei dem Verein um ein Versicherungsunternehmen handelt, das bei Eintritt des Todesfalls die Versicherungssumme zahlt, unabhängig davon, wofür diese Summe verwendet wird.mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.5 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz

Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG haben, können – unabhängig von einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung – nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG berücksichtigt werden.[1] Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben hat und sämtliche Kosten zur...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7 Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs. 6 EStG)

Rz. 359 Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 6a BewG einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedschaftsrechten übertragen, ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende ESt nach § 13 Abs. 6 S. 1 EStG auf Antrag in jährl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen

Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an[2]. Ein Scheinges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gesetz über elektronische Handelsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Rz. 5 Am 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006[18] in Kraft getreten. Danach ist der elektronische Bundesanzeiger (eBAZ) das zentrale Internetmedium für Unternehmenspublikationen. Als zentrale bundesweite Datenbank gibt es nun ein elektronisches Unternehmensregister unter unternehmensregister.de. Die d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Genossenschaften und Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese den Mitgliedern zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG). Die Steuerbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus anderen als den zuvor genannten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen (§ 5 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 2 Verpflichtung des Mieters zum Beitritt einer Werbegemeinschaft

Denkbar ist weiter, dass die Werbemaßnahmen durch einen Verband – etwa einem Verein oder einer GbR – durchgeführt werden, wobei der Mieter zum Beitritt und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet wird. Hinweis GbR als Organisationsform mit hohem Haftungsrisiko verbunden Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine Klausel, die den Mieter zum Beitritt einer Werbegemein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere

Rz. 39 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen bzw. Turniere). Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist nach der Verwaltungsauffassung auf Entgelte anzuwenden, die dem Unternehmer platzierungsuna...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 5. Zusammenfassung

Dieser zweiteilige Beitrag verdeutlicht, dass Vermietende vor dem Abschluss eines Mieterstromvertrages mit Mietenden neben wirtschaftlichen Erwägungen auch steuerliche Fragestellungen in ihre Entscheidung einzubeziehen haben. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Grenze für die Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Gesonderte Inrechnungstellung der Vorsteuer von anderen Unternehmern

Rz. 54 Die Vorsteuer muss dem Unternehmer von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt worden sein. An den Unternehmerbegriff i. S. dieses Teils der Vorschrift sind die gleichen Anforderungen gem. § 2 UStG zu stellen wie an den Begriff des Unternehmers als Abzugsberechtigten (Rz. 24ff.). Nicht abziehbar sind Steuern, die dem Unternehmer von Personen oder Instituti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ort einer Vermittlungsleistung

Rz. 34 Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG ist, dass die Vermittlungsleistung steuerbar ist, der Ort der Leistung also im Inland liegt. Seit dem 1.1.2010 werden Vermittlungsleistungen gegenüber Nichtunternehmern gem. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG grundsätzlich dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz bewirkt wird. Der Leistungsort nach § 3a A...mehr