Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Privataufwendungen

Eine Vermögensminderung der Gesellschaft, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, liegt vor, wenn die Gesellschaft Aufwendungen trägt, die der Sache nach die Privatsphäre des Gesellschafters betreffen (Stichworte "Gesellschafterkosten" und "Repräsentationsaufwendungen"). Es fehlt dann eine betriebliche Veranlassung. Handelt es sich im Einzelfall um gemischte Aufwen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.2 Nutzung des Objekts zu anderen nichtunternehmerischen Zwecken

Bei einer Vermietung eines Objekts, das in der tatsächlichen Nutzung nichtunternehmerischen Zwecken dient und bei dem mit dem Bau des Gebäudes ab dem 1.6.1984 begonnen oder das Gebäude ab dem 1.1.1986 fertiggestellt wurde, kann der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger nicht zur Umsatzsteuer optieren. Solche nichtunternehmerischen Zwecke liegen insbesondere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Person (Abs. 1)

Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder verwaltet, welche ei...mehr

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Beschränkte und unentgeltli... / 3 Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

Bei den geltenden Vorschriften zu den Lohnsteuerhilfevereinen besteht nach Auffassung des BMF aufgrund des am 1.1.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Anpassungsbedarf. Vor dem Hintergrund der drohenden Handelndenhaftung gem. § 54 Abs. 2 des BGB sollen deshalb zukünftig nur eingetragene Vereine als Lohnsteuerhilfevereine anerkan...mehr

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Beschränkte und unentgeltli... / 1 Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen

Das Steuerberatungsgesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten geschäftsmäßigen und der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Während die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 Satz 1 Nr. 1 StBerG genannten Berufsträgerinnen und Berufsträger vorbehalten ist, besteht in § 4 StBerG ein umfangreicher, abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.6 Leistungen der Gesellschaft

Rz. 299 Führt eine Gesellschaft an seinen Gesellschafter eine Leistung aus, kann dies im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft von dem Gesellschafter ein besonders berechnetes Entgelt erhält. In diesem Fall ist zu prüfen, ob das gesondert berechnete Entgelt mindestens das erreicht, was bei einer unentgeltlichen Wertabgabe der Bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmereigenschaft von Parteien

Rz. 16 Parteien haben – wie juristische und natürliche Personen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts auch – einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Diese Bereiche werden nach den Grundsätzen abgegrenzt, die der BFH[1] für Vereine und alle anderen Formen von Personenzusammenschlüssen aufgestellt hat. Erbringen die Parteien nachhaltig entgeltli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.8 Einbringung

Rz. 454 Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a S. 2 2. Alt. UStG). Dies entspricht auch Art. 19 MwStSystRL bzw. früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Die Regelung hat nur eine klarstellende Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der politischen Partei

Rz. 9 Die Steuerbefreiung ist subjektiv davon abhängig, dass es sich um Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei handelt. Der Parteienbegriff ist in § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien [1] definiert. Danach sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 18 Die Einschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs nach § 8c KStG erfasst alle Körperschaften. Ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG kann daher nicht nur bei inl. Rechtsformen, sondern auch bei ausl. Gesellschaften vorliegen. Entscheidend ist bei ausl. Gesellschaften, dass sie nach dem Typenvergleich mit einer inl. Körperschaft vergleichbar sind. Eing...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Wahrnehmung von Rechten

Rz. 121 Die Wahrnehmung von Rechten betrifft vor allem die Verwertungsgesellschaften i. S. v. § 2 VGG [1]: Wer Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich aus dem UrhG ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt, bedarf dazu der Erlaubnis[2], gleichviel, ob die Wahrnehmung in eigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Löschung persönlicher Daten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Das OLG Celle (Beschluss v. 24.2.2023, 9 W 16/23) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob das Geburtsdatum und der Wohnort eines Geschäftsführers aus bestimmten Gründen (hier bei Gefahr für Leib und Leben) aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen. Die Sache ist nun beim BGH (BGH, II ZB 7/23) anhängig. Hintergrund Der Antragsteller ist als GmbH-Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / Zusammenfassung

Überblick Ausschüttungen des Gewinns führen auf der Ebene der Körperschaft zu keiner Einkommensänderung, sondern sind Maßnahmen der Gewinnverwendung. Hierzu rechnet nach dem Gesetzeswortlaut auch die sog. "verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die verdeckten Gewinnausschüttungen grenzen sich zu den regulären Ausschüttungen u. a. dadurch ab, dass sie formell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 10 Ehrenamt/Politische Betätigung

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen mit karitativer, religiöser, künstlerischer oder sportlicher Zielsetzung kann eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich nicht rechtfertigen. Gleiches gilt für die politische Betätigung des Arbeitnehmers. Zudem werden Parlamentarier nach Art. 48 Abs. 2 GG und Bundes-[1] bzw. Landesgesetzen[2] besonders gegen Kündigungen geschützt. En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 10 Freibeträge

Vom Einkommen kann ein Freibetrag i. H. v. 5.000 EUR, höchstens jedoch bis zur Höhe des Einkommens, abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 24 KStG erfüllt sind. Der Freibetrag wird nicht gewährt, wenn die Leistungen einer Körperschaft beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören; typische Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG pro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in kleinen und mittlere... / 8 Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für KMU

In Tab. 3 sind verschiedene Kooperationspartner für KMU sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Der Verfahrensabschluss

Rz. 11 Nach dem OWiG gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden: Es kann eine Verfahrenseinstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 StPO erfolgen, sofern aufgrund der Ermittlungen eine Ordnungswidrigkeit nicht erwiesen werden kann.[1] Ferner kann das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt werden, wenn die Verfolgung trotz Verwirklic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.1 Rechtsfähige Vereine

Rz. 39 Als rechtsfähige Vereine kennt das bürgerliche Recht den e. V., d. h. den durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähigen Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Diese Vereine verfolgen hauptsächlich ideelle, sportliche, gesellige u. ä. Zwecke. Sie können bei Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke[2] von der KSt befr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG werden auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Bei ihnen muss neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.4 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[1] findet sich im KStG keine Begriffsbestimmung. Das KStG knüpft aber offenbar an den Begriff an, der dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Bekanntmachung der Neufassung v. 30.6.2016[2] zugrunde liegt. § 171 VAG betrifft nur die privaten, nicht aber die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[3] VVaG sind Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 2 Tatbestandsmerkmale einer Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche und personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Einzelperson oder Personengruppe (das Besitzunternehmen) einem gewerblich tätigen Unternehmen (Betriebsunternehmen) mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts (des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts) sein. Zusätzlich wird auch nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 38 Unter den Sammelbegriff "sonstige juristische Personen des privaten Rechts" als Auffangtatbestand zu § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG [1] fallen im Wesentlichen die rechtsfähigen Vereine und die privatrechtlichen Stiftungen mit eigener Rechtsfähigkeit.[2] Die Auffangfunktion spricht dafür, auch alle Sonderformen der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG erfassten Gesellschaftstypen un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.1 KSt als ESt der Körperschaften

Rz. 1 Systematische Vorüberlegungen dienen nicht allein der systematischen Ordnung der Materie. Die Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland traditionell und aktuell rechtsformabhängig ausgestaltet (Rz. 23ff.). Die KSt ist die Steuer vom Einkommen der Körperschaften. Körperschaften, insbesondere juristische Personen, verdanken ihre Existenz und ihre Rechtsmacht allein dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.4 Besteuerung der unbeschränkt stpfl. Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 88 Körperschaftstpfl., die eine der in Abs. 1 Nrn. 1–3 aufgeführten Rechtsformen aufweisen, erzielen kraft Gesetzes nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ebenfalls nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts[2] und die nichtrechtsfähigen Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.1 Liquidation

Rz. 108 Auch zum Ende der unbeschränkten KSt-Pflicht fehlen im KStG ausdrückliche generelle Regelungen. § 11 KStG bestimmt, dass im Falle der Auflösung und Abwicklung (Liquidation) von unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften, unbeschränkt stpfl. Genossenschaften oder unbeschränkt stpfl. VVaG der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr