Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abschmelzmodell bei der Ersatzerbschaftsteuer (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach § 13c Abs. 3 ErbStG gelten die Absätze 1 und 2 des § 13c ErbStG in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG entsprechend. Nach dieser gesetzgeberischen Klarstellung findet das Abschmelzmodell des § 13c ErbStG also – auf Antrag – auch bei der Bemessung der Ersatzerbschaftsteuer einer Familienstiftung oder eines Familienvereins Anwendung, soweit zum Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren und Inhalt der Eintragung.

Rn 2 Es genügt die Anmeldung durch den Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl (§ 77). Wenn Satzungsvorschriften über die Bildung des Vorstandes geändert werden, bleibt noch der alte Vorstand für die Anmeldung zuständig, notfalls ist nach § 29 vorzugehen (Bremen NJW 55, 1925). Der Vorstand muss der Anmeldung den Änderungsbeschluss in Abschrift (unterschriebenes Versammlungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessvoraussetzung: Echter Schiedsspruch.

Rn 4 Aufhebungsverfahren nach § 1059 können nur gegen echte Schiedssprüche in Gang gesetzt werden, die auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung (§§ 1029 ff) von einem Schiedsgericht (§§ 1034 ff) erlassen worden sind. Ob dies der Fall ist, ist eine vom Gericht vAw zu prüfende Prozessvoraussetzung (BGHZ 159, 207, 210f). Entscheidungen, die von Vereins- oder Verbandsgerichte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gesellschafterbeschlüsse.

Rn 8 Im Gesellschaftsrecht findet § 181 nicht nur auf den Gesellschaftsvertrag (Staud/Schilken Rz 22) und auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern Anwendung, sondern grds auch auf Grundlagenbeschlüsse wie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung (BGH NJW 76, 1538, 1539), die Bestellung des Vertreters zum Organ (BGHZ 112, 33...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mitgliedschaftsrechte.

Rn 5 Mitgliedschaftsrechte an Vereinen sind nach der allerdings dispositiven (§ 40) Vorschrift des § 38 grds unübertragbar, Mitgliedschaftsrechte an Personengesellschaften sind übertragbar, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Mitgesellschafter zustimmen (BGHZ 13, 179, 185 ff; 24, 106, 114; 44, 229, 231), für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als steuerbare Schenkungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 2).

Rn 28 Sie sind in Abs 2 definiert. Die jeweiligen Verfahrensgegenstände werden für Nr 1 bis 7 im FamFG beschrieben: Nr 1: Betreuungssachen, § 271 FamFG, Unterbringungssachen, § 312 FamFG (vgl AG Oldenburg/Holstein FamRZ 15, 2071), sowie betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen, § 340 FamFG; Nr 2: Nachlass- und Teilungssachen, § 342 FamFG; Nr 3: Registersachen (Handels-, Genos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 124 I HGB) und die KG (§ 161 I HGB), nicht rechtsfähige Vereine (§ 50 II, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 124 I HGB), die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsbereich und Normzweck.

Rn 2 § 1066 erfasst alle Vereinbarungen oder Klauseln, die nicht unter den herkömmlichen Begriff der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ff ›passen‹, jedoch gleichwohl die Entscheidung über Streitigkeiten einem Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs zuweisen. Dazu gehören in erster Linie die sogenannten statutarischen Schiedsklauseln in den Gesellschaftsvert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung (Abs 2).

Rn 6 Die Niederlassung, durch die der Vertrag geschlossen wurde oder die dem Vertrag zufolge die Leistung bewirken muss, bestimmt nach II den Ort, der bei Gesellschaften, Vereinen oder juristischen Personen als ›gewöhnlicher Aufenthalt‹ gilt. IVm Art 4 bildet die Regelung des Art 19 damit Art 4 II 1, 2 Var 2 EVÜ nahezu ab (Mankowski IPRax 06, 101, 112). Rn 7 Mit dem Abstellen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) ›Geldstrafe‹.

Rn 79a Verhängt ein echtes Schiedsgericht des DFB gegen einen Fußballverein eine ›Geldstrafe‹, so dient dies nicht der Ahndung und Sühne von früherem Fehlverhalten des Vereins, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Hierin liegt kein Verstoß gegen den op; ebenso wenig ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Der DFB verfolgt den legitimen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form.

Rn 3 Benennung und Ausschluss erfolgen nach § 1782 I durch letztwillige Verfügung, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag (§§ 1937, 1941). Sie können auch unter einer Bedingung oder Zweckbestimmung erfolgen (BayObLG OLGZ 28, 270), jedoch nicht auf Dritte übertragen werden. Der Widerruf der Benennung ist zulässig. Bei Benennung oder Ausschluss verschiedener Personen e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. GbR und juristische Personen.

Rn 6 Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer (Außen-)GbR (s § 736 Rn 1 ff) genügt ein Titel zugunsten der GbR als Vollstreckungsgläubigerin (BGH NJW 04, 3632, 3634 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03]; KG Rpfleger 08, 476 [KG Berlin 06.05.2008 - 1 W 319/06]), ebenso ein Titel gegen die Gesellschafter, wenn sich deren Identität mit der GbR mit der notwendigen Sicherheit ergibt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitzer.

Rn 5 Der vom Herausgabeanspruch des Eigentümers Betroffene ist natürlich der Besitzer, also wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache erworben und diese nicht wieder aufgegeben oder in anderer Weise verloren hat, § 856 I. Besitzdienerschaft, § 855, oder eine ihrer Natur nach nur vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ändern an der Besitzerstel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2073 BGB – Mehrdeutige Bezeichnung.

Gesetzestext Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht. Rn 1 § 2073 erfasst Erbeinsetzungen, bei denen die vom Erblasser gewählte und nach dem Maßstab des § 2065 ausreichend bestimmte Bezeichnung des Begünstigten a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Im Grundsatz sollte man davon ausgehen, dass die Bekämpfung von Rechtsbrüchen sinnvoll und erwünscht ist, sodass ein angeblicher Missbrauch gem § 2b die seltene Ausnahme sein wird. Mit der ›vorwiegenden‹ Verfolgung finanzieller Interessen sind theoretisch denkbare ›Abmahnvereine‹ angesprochen, die aber heute gar nicht mehr klagebefugt wären (vgl § 4 II UKlaG), so dass e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geschlecht.

Rn 5 Geschlecht bezeichnet die Zugehörigkeit zu einem der Geschlechter. Ungleichbehandlungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft sind unmittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 3 I 2; EuGH NZA 11, 143 [EuGH 11.11.2010 - Rs. C-232/09] – Danosa; BAG NZA 15, 734 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 237/14]; s § 3 Rn 10); evtl auch Vereine/Veranstaltungen, zu denen nur ein Geschlecht Zut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweckänderung.

Rn 3 Vereinszweck ist die oberste Leitmaxime des Vereins (BGHZ 96, 245, 251 f; Ddorf NZG 20, 956 f und 793). Bloße Ergänzungen, Einschränkungen, Anpassungen oder bloße redaktionelle Änderungen sind keine Zweck- (Ddorf NZG 20, 956 f; Zweibr NZG 13, 907 [OLG Zweibrücken 17.12.2012 - 3 W 93/12]; NK-BGB/Heidel/Lochner Rz 5), sondern einfache Satzungsänderungen, zB die Erweiterun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. 2Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. 3Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Fragen des Vermieters.

Rn 42 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters umfasst seine Befugnis, über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, BVerfG NJW 91, 2411 [BVerfG 11.06.1991 - 1 BvR 239/90]). Bestimmte Fragen sind aber zulässig und richtig zu beantworten. Bsp: Rauchverhalten (LG Stuttgart NJW-RR 92, 1360), Famil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4d UKlaG – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regelnmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sonderfälle.

Rn 46 Können Willenserklärungen für eine Vielzahl von Personen Bedeutung erlangen, ist ausschließlich der objektive Inhalt der Erklärung maßgeblich (BGH NJW 07, 2912 [BGH 09.07.2007 - II ZR 232/05] Tz 10). AGB sind unabhängig von den Einzelfallumständen objektiv auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht und Recht der juristischen Personen (lit f).

Rn 22 Ebenfalls von der Anwendbarkeit von ROM I ausgenommen sind Fragen des Gesellschaftsrechts, Vereinsrechts und des Rechts der juristischen Personen; so bisher bereits Art 1 lit e EVÜ, ex Art 37 Nr 2 EGBGB . Dazu gehören nach der gefestigten Rspr des EuGH ausschließlich die organisatorischen Aspekte dieser Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen (EuGH NJW 19, 299...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Abs 2 wurde eingefügt und der bisherige Abs 2 wurde Abs 3 durch das G zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht v 14.3.23, BGBl I Nr 72. Näher Rn 15a. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des Vereins und nach §§ 36, 37, 41 zwingend (§ 40 1) notwendig. Sie wird durch die Gesamtheit der erschienenen Mitglied...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Behördengutachten und Gutachten sonstiger öffentlicher oder privater Einrichtungen.

Rn 6 aa) Auch wenn die ZPO davon ausgeht, dass der SV eine natürliche Person ist (vgl etwa §§ 408, 410), ist die Beauftragung einer Behörde etc zulässig, soweit die Begutachtung zu deren Aufgabenkreis gehört (Fachbehörden, Bsp s.u. Rn 11). Dies ist tw ausdrücklich bestimmt (zB Patentamt s.u. Rn 11, § 14 III RVG), iÜ ganz überwiegend anerkannt (BGHZ 89, 114, 119 = NJW 84, 438...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Struktur und Tätigkeit des Verbands.

Rn 2 Der einzutragende rechtsfähige Verband muss eine satzungsgemäße und tatsächliche Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Verbraucherinteresse entfalten (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]), die sich aber auf einzelne Branchen, Aspekte oder Regionen beschränken kann (BGH NJW-RR 88, 1443 [BGH 19.05.1988 - I ZR 170/86]). Aufklärung und Beratung sind nicht kum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gleichstellung zwischen gewöhnlichem Aufenthalt und Hauptverwaltung bzw.

Rn 2 Hauptniederlassung (Abs 1). I stellt dem gewöhnlichen Aufenthalt den Ort der Hauptverwaltung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen bzw – im Fall einer natürlichen Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt – den Ort ihrer Hauptniederlassung gleich. Hauptverwaltung und Hauptniederlassung werden nur in den seltensten Fällen auseinanderfalle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat. 2Der Verletzte kann verlangen, dass an Stelle dieses Rechts das Recht des Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. 3Das Bestimmungsrecht kann nur im ersten Rechtszug bis zum Ende des frühen ersten Termins oder dem Ende des schriftlichen Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 63. Time-Sharing-Verträge (Art 46b Abs 3 EGBGB).

Rn 61 Für Time-Sharing-Verträge, die ein zeitweiliges Nutzungs- bzw Wohnrecht an einer Immobilie einräumen, sieht die Time-Sharing-RL 94/47/EG v 26.10.94 (ABl 1994 L 280/83) einen EU-weiten Schutzstandard vor. Die Wirkungen einer Rechtswahl sind begrenzt, wenn das Objekt des Time-Sharing im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR liegt und der Vertrag dem Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist in dieser Fassung z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gegen den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insbes die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung.

Rn 15 Diese wird in I ausdrücklich als ›insb‹ zu berücksichtigender Umstand erwähnt: Für § 313 ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, das nach gesetzlicher Risikozuweisung oder vertraglicher Regelung in den Risikobereich einer Partei fällt (BGHZ 74, 370, 373; BGH WM 17, 1937 Rz 8). Teilweise besteht eine Überschneidung mit den in Rn 14 für die Vorhersehbarkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Betrieb, Unternehmen, Konzern.

Rn 33 Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein ArbG mit seinen ArbN bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG NZA 20, 1241 [BAG 11.06.2020 - 2 AZR 660/19]). Mehrere Unternehmen können arbeitsrechtlich einen gemeinsamen Betrieb (§ 1 I 2 BetrVG) bilden, sofern sie sich ausdrücklich oder konkludent rechtlich miteinander verbunden haben un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsbestimmung des ArbG

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff des"ArbG" wird im EStG selbst nicht und im Abkommens-, Arbeits-, Zivil- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert. Überwiegend wird der Begriff aus § 1 Abs 2 LStDV dergestalt abgeleitet, dass man als ArbG denjenigen ansieht, dem der ArbN die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Art 4 II.

Rn 8 Vorrang ggü der Grundanknüpfung nach Art 4 I hat die Anknüpfung an einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt von Schädiger und Geschädigtem nach Art 4 II (zu rechtspolitischer Kritik an dieser Regelung und Gegenargumenten Dornis EuLF 07, I-152 ff). Dieser autonom auszulegende Anknüpfungspunkt wird für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen sowie für natürliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Rn 13 Haustiere sind zahme Tiere, die von einer natürlichen oder juristischen Person zur Nutzung gezogen und gehalten werden (Kobl NJW-RR 92, 476; Ddorf VersR 95, 232, 233; Staud/Eberl-Borges § 833 Rz 118 ff; BeckOK/Spindler § 833 Rz 27 mwN). Keine Haustiere sind lediglich gezähmte Tiere (RGZ 158, 388, 391; Nürnbg NJW-RR 91, 1500, 1501; krit BeckOK/Spindler § 833 Rz 27), Tie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei (Nr 4).

Rn 9 Die Norm ist Ausdruck der Schutzbedürftigkeit der infolge des Verlustes der Prozessfähigkeit prozessual handlungsunfähigen Partei (vgl BGH ZInsO 17, 501). Für eine Partei muss die notwendige gesetzliche Stellvertretung vorliegen, damit durch ihren Vertreter wirksam Prozesshandlungen vorgenommen werden können, was sich gem §§ 51 I, 52, 53 vornehmlich nach materiellem Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; ...mehr