Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften haben ihre Vorläufer in der Demobilmachungs- und der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951.[1] Die heutige Fassung dient dazu, die Vorgaben der sog. "Massenentlassungsrichtlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Nationalrechtliche Erweiterung des Entlassungsbegriffs bei "Sonderkündigungsschutz mit Zustimmungsvorbehalt"

Rz. 28 Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 8.6.2016 [1], in der es um eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BAG v. 5.4.2013[2] ging, den Entlassungsbegriff i. S. d. § 17 Abs. 1 KSchG "nationalrechtlich erweitert". Unterliegt ein Arbeitnehmer besonderem Kündigungsschutz, der eine behördliche Zulässigerklärung vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber erf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Das Gebot der fairen Kampfführung

Unterfälle des Übermaßverbots sind aber das Gebot fairer Kampfführung und das Verbot unlauterer Kampfmittel.[1] Dabei sollte das Gebot der fairen Kampfführung in seiner Reichweite nicht überschätzt werden. Die Tarifvertragsparteien entscheiden im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich über das Ob und das Wie eines Arbeitskampfes. Dabei mag manche taktische Maßnahme den Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3.3 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

§ 4a TVG ist durch das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Gesetz geworden. Anlass für die Konzeption dieses Gesetzes waren die Öffentlichkeit vielfach beeinträchtigenden intensiven Streikmaßnahmen in Betrieben, die man zumindest in weiterem Sinne der Daseinsvorsorge zuordnen kann und die im Wesentlichen von kleineren Gewerkschaften außerhalb des DGB ausgegan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 3 Erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Haben sich deutsche Staatsangehörige nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, so führt dies bei diesen zur erweiterten unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.[1] Die erweiterte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt also von der deutschen Staatsangehörigkeit ab. Mit dieser Vorschrift soll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfassungsbeschwerde.

Rn 7 Sie ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfG NJW 04, 1855 [BVerfG 11.03.2004 - 1 BvR 517/99]), der sich auch gegen Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens richten kann. Prinzipiell ist es aber wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge – ISV – verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Staat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt v 6.3.18 – C-284/16 Rz 62 (Achmea) entschieden, dass Schi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 19 Als Rechtsbehelf kommt die Berufung nur in Betracht, wenn sie vom Amtsrichter gem § 511 II Nr 2 zugelassen oder wenn sie auf eine angeblich fehlerhafte Streitwertfestsetzung durch das AG gestützt wird (vgl etwa Köln AGS 09, 602 [OLG Köln 12.08.2009 - 16 W 26/09] mwN, s.a. oben Rn 4), ansonsten die Gehörsrüge gem § 321a. Die früher in Extremfällen als statthaft erachtet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder sonstiger Abschluss des Verfahrens (Abs 4 S 1).

Rn 63 Abs 4 S 1 stellt klar, dass die Bestellung des Verfahrensbeistands nicht für jeden Rechtszug gesondert erfolgt, sondern erst mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung. Da nicht nur der Vefahrensbeistand (vgl BVerfG FuR 18, 36; FamRZ 17, 206; vgl auch FamRZ 13, 1279 für Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahen; Prütting/Helms/Hammer § 158b Rz 20; Ster...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Der Rechtsbehelf des § 321a (›Anhörungsrüge, ›Gehörsrüge‹) dient der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), indem er nach Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung, ggf auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft, eine Fortführung des Verfahrens vor dem iudex a quo ermöglicht. Die Gehörsrüge ist als außerordentlicher Rechtsbehelf, der die Rechtskraft n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Korrektur zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine funktionierende Rechtsprechung.

Rn 17 Ein maßgebliches Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts sieht der BGH auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr zu beschädigen. Ein solcher schwerer, das Vertrauen der Allgemeinheit in eine funktionierende Rspr gefährdender Rechtsfehler wird zu Recht bejaht, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts (Nr 1).

Rn 5 Die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, Art 101 I 2 GG, gewährleistet wurde. Der Richter muss im Vorhinein durch normative, abstrakt-generelle Bestimmung ermittelt werden können; seiner Bestimmung darf keine Ermessensentscheidung zu Grunde liegen, durch die et...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die real...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Neue Rügen.

Rn 11 Auch eine erstinstanzlich noch nicht erhobene Zulässigkeitsrüge kann zweitinstanzlich erstmals nur fristgerecht oder mit genügender Entschuldigung (Rn 7, 8) geltend gemacht werden (Rn 6; BGH NJW-RR 93, 1021). Neu ist eine Rüge auch dann, wenn sie erstinstanzlich zunächst erhoben war, dann aber fallengelassen wurde und mit der Berufung wieder aufgegriffen wird (BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 4 Ergeht der Beschl aufgrund einer mündlichen Verhandlung, ist er zu verkünden, § 329 I 1. Das kann auch in einem nachfolgenden Verkündungstermin geschehen. Ebenso sind Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gem § 128 II 2 und nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a) zu verkünden. Zu ihrer Aufhebung und Änderung s §§ 359, 360. Beweisbeschlüsse können ebenso wie formlose Anordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtmittel.

Rn 34 Die Nichtberücksichtigung von Vorbringen kann mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG: BGH NJW-RR 09, 332 [BGH 03.11.2008 - II ZR 236/07]) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, die Berücksichtigung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH MDR 19, 563 [BGH 27.02.2019 - VIII ZR 255/17]; NJW-RR 06, 760, 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 12 Wird die gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache angefochten, ist in der zweiten Instanz auch über die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz (neu) zu entscheiden. Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung kommt demgegenüber nur unter den Voraussetzungen der § 113 I 2 iVm 91a II 1, 99 II 1, 269 V ZPO in Betracht, also nach übereinstimmender Erledig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Belehrung.

Rn 3 Zu belehren ist über das abstrakt statthafte Rechtsmittel oder den jeweiligen abstrakt möglichen Rechtsbehelf. Auf die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs im konkreten Einzelfall kommt es nicht an. Keiner Belehrung bedürfen neben möglichen Sprungrechtsmitteln auch außerordentliche Rechtsbehelfe. Nicht erfasst von § 39 ist daher die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerdebefugnis.

Rn 3 Beschwerdebefugt ist der Beteiligte, der die Beschleunigungsrüge eingelegt hat, die durch das Gericht nach § 155b als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Hat das Gericht zwar eine unangemessen lange Verfahrensdauer festgestellt, aber gleichwohl keine Maßnahmen zur Förderung des Verfahrens getroffen, zB, weil es keine Möglichkeiten sieht,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftiges Sachurteil.

Rn 4 Interventionswirkung kann nur ein formell rechtskräftiges, zum Nachteil der Hauptpartei ergangenes Sachurteil, auch ein Grundurteil (§ 304; BGHZ 65, 127, 135), auslösen. Ebenfalls ausreichend ist ein Teilurteil (§ 301), dessen tragenden Feststellungen (NJW 15, 1948 [BGH 13.01.2015 - XI ZR 303/12] Rz 15) sich überdies auf den nicht einklagten Teil der Forderung erstrecke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm will dem Gericht die Möglichkeit eröffnen, Verletzungen des rechtlichen Gehörs in eigener Regie zu bereinigen. § 44 beruht wie auch der weitgehend wortgleiche § 321a ZPO auf der Entscheidung des Plenums des BVerfG vom 30.4.03 (BVerfGE 107, 395 = NJW 03, 1927 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02]). Das BVerfG hat in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass das Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gegen die Ablehnung ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein ordentliches Rechtsmittel gegen die ermessensfehlerhafte Abtrennung ist nicht gegeben. Jedoch kann im Rechtsmittelverfahren die instanzabschließende Entscheidung auch daraufhin überprüft werden, ob die Trennungsvoraussetzungen bestanden und ob die Anordnung der Trennung auf einer fehlerhaften Ermessensausübung beruhte (BGH NJW 03, 2386 [BGH 03.04.2003 - IX ZR 113/02...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG: BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründete Ablehnung.

Rn 10 Sie ist nach Abs 2 unanfechtbar. Eine Nachprüfung ist auch im Rechtsmittelverfahren über die Hauptsache nicht möglich (BGH NJW 95, 403 [BGH 08.11.1994 - XI ZR 35/94] = MDR 95, 409). Das gilt auch, wenn der Amtsrichter nach § 45 II 2 sich selbst durch begründeten Beschl für befangen erklärt hat. Der Begründung bedarf es wg der Berührung von Verfahrensgrundsätzen der Par...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anfechtbarkeit.

Rn 62 Die vor Abschluss der Instanz erfolgte Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft wegen fehlender Erforderlichkeit sowie die Entlassung und Auswechslung des Verfahrensbeistands sind auch für diesen nicht selbständig anfechtbar, vgl Abs 5; vielmehr kann diese Entscheidung nur zugleich mit der Anfechtung der das Verfahren abschließenden Entscheidung angegriffen werden (ThoPu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht des Dritten.

Rn 13 Liegen die Voraussetzungen des § 66 vor, hat der Dritte darüber zu entscheiden, ob er sein Recht wahrnimmt und den Beitritt erklärt. Er kann ohne zivilprozessualen Rechtsnachteil von einem Beitritt absehen. Entscheidet sich der Dritte gegen einen Beitritt, kann der Zulässigkeit einer von ihm gegen die spätere Entscheidung eingelegten Verfassungsbeschwerde freilich der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr