Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Gehörsrüge.

Rn 17 Der Beschl über die Verwerfung oder Zurückweisung der Rüge ist ausweislich IV 4 unanfechtbar, auch Gegenvorstellung und grds auch eine weite Rüge ist ausgeschlossen (BGH 10.2.12, V ZR 8/10, BeckRS 12, 06873; BeckRS 16, 19129). Er kann aber bei neuen und eigenständigen Gehörsverletzungen im Rügeverfahren seinerseits zum Gegenstand einer weiteren Rüge gemacht werden (Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren ist unvollständig geregelt (vgl iE § 9 Geschäftsordnung BGH). Entsprechend der Regelung in § 10 RSprEinhG für den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Verfahrensart heranzuziehen, die für den vorlegenden Senat in der vorgelegten Sache maßgeblich ist (Kissel/Mayer Rz 5). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitlich.

Rn 3 Einigkeit besteht, dass die Wartefrist mit dem Eingang des ordnungsgemäßen Gesuchs beginnt, auch wenn der Richter keine Kenntnis hat (Frankf NJW 88, 1238 zu § 29 I StPO). Zu weitgehend ist es, bei nicht begründeten Gesuchen die Sperrwirkung zu verneinen, es sei denn, bei rechtsmissbräuchlichen Gesuchen (§ 45 Rn 1), da diese einer Entscheidung nicht bedürfen. Sie endet m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 37 Das Rechtsstaatsprinzip ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Verfahrensrecht. Es ist in Art 20 III, 28 I GG niedergelegt und dient dem BVerfG, häufig verknüpft mit anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen wie insb Art 2 I, 3 I, 19 IV, 92, 97 GG sowie Art 6 EMRK, zur Entwicklung einer größeren Zahl einzelner verfahrensrechtlicher Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

Rn 2 Wird eine Verletzung von Art 101 I 2 GG gerügt, so muss diese Rüge zunächst iRd durch das Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsbehelfe erhoben werden; erst danach ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig (§ 90 II 1 BVerfGG). Allerdings verbietet § 20 I 3 KapMuG bei der Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid eine Überprüfung der Voraussetzungen des Vorlagebeschlusses. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung.

Rn 8 Die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis sind vom Gericht vAw zu prüfen. Eine besondere Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben, es gilt der Freibeweis (Zö/Althammer § 79 Rz 11). Diese Beweiserleichterung ist aber beschränkt auf die Frage, ob der Handelnde nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 grds zur Vertretung befugt ist. Der Nachweis der zusätzlich erforderlichen Vollmacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 1 Die Einordnung des Abschnitts Arrest und einstweilige Verfügung in das 8. Buch ist systemwidrig (BVerfGE 46, 182 = NJW 78, 693 [BVerfG 19.10.1977 - 2 BvR 42/76]). Zur Zwangsvollstreckung gehören lediglich die im einstweiligen Verfügungsrecht als Vollziehung bezeichneten Maßnahmen, mit denen Arrest und Verfügung vollstreckungsrechtlich durchgesetzt werden. Im Übrigen ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 16 Die Regelung greift für Beschlüsse lediglich in bestimmten Fällen, dh das Gericht darf, was sich aus § 572 I 1 ergibt, grds seine Beschlüsse abändern und aufheben (ThoPu/Reichold, § 329 Rz 12). Beschlüsse, die der formellen Rechtskraft fähig sind, sind dagegen grds für das erlassende Gericht bindend und damit unabänderbar (BAG MDR 84, 83). Weiterhin ist ein Beschl nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gegen § 309 in 1. Instanz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379 [OLG Düsseldorf 21.04.1988 - 10 W 31/88]; differenziert München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängiger Rechtsstreit.

Rn 6 Die Aussetzung kann nur mit Blick auf einen anhängigen, vom Ausgangsverfahren verschiedenen Rechtsstreit angeordnet werden. Eine Aussetzung bis zur Zustellung einer Streitverkündungsschrift im anhängigen Rechtsstreit ist nicht möglich (BGH MDR 18, 1144 [BGH 22.03.2018 - I ZR 76/17]). Bis zum Abschluss des Mahnverfahrens ist eine Aussetzung nicht zulässig; erst die Abgab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mündliche Verhandlung.

Rn 12 Eine mündliche Verhandlung muss gem § 495a S 2 stattfinden, wenn dies – auch nur von einer der Parteien – beantragt wird (BVerfG NJW 12, 2262 [BVerfG 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11]). Das gleiche Recht steht dem Nebenintervenienten zu (§ 67 Hs 1). Der Antrag muss sich unmissverständlich auf den Fall der Anordnung des vereinfachten Verfahrens beziehen. Das Übergehen eines s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insbesondere das Verfahren vor den Amtsgerichten. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der gegenüber eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insbesondere bei Versäumnisurteil (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.1 Allgemeines

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG gilt § 17 Abs. 1 UStG sinngemäß, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen i. g. Erwerb uneinbringlich geworden ist. Sinngemäße Anwendung bedeutet, dass der leistende Unternehmer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 1 U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen bei Verstoß gegen die Antragsbindung.

Rn 11 Die Voraussetzungen des § 308 sind vAw ohne besondere Rüge zu prüfen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJOZ 22, 1069 Rz 4; NJW 84, 2295 [BGH 31.01.1984 - VI ZR 150/82]; NJW-RR 89, 1087). § 308 I gehört nicht zu den nach § 295 durch Nichtrüge heilbaren Verfahrensfehlern (BGH LM Nr 7 aE). Das Urt oder der Beschl ist mit den allgemeinen Rechtsmitteln angreifbar, im Besch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Bescheinigungsverfahren

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist nicht eine jPöR der Unternehmer, bedarf es gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unternehmer mit der Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die jPöR. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Bühnenregisseur oder Bühnenchoreografen, erfordert § 4 Nr. 20 Buchst. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unanfechtbarkeit des das zuständigen Gerichts bestimmenden Beschlusses (§ 37 II).

Rn 4 Aus dem Wortlaut des § 37 II, der nur zuständigkeitsbestimmende Beschlüsse für unanfechtbar erklärt, ergibt sich im Umkehrschluss zwanglos, dass zurückweisende Beschlüsse grds anfechtbar sind, soweit die ZPO hierfür an anderer Stelle einen Rechtsbehelf vorsieht (Stuttg NJW-RR 03, 1706, 1707). Dies ist bei zurückweisenden Beschlüssen des Landgerichts, gegen die gem § 567...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte

Rn. 192 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der "Einkünfte" in § 33a Abs 1 S 5 EStG entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs 2 EStG, BFH vom 26.03.2009, VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418; BFH vom 08.05.1992, III R 66/90, BStBl II 1992, 900; BFH vom 22.07.1988, III R 175/86, BStBl II 1988, 939; BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 43 Anders als die StPO in § 244 III–V kennt die ZPO keine Vorschrift, in der die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ablehnung von Beweisanträgen geregelt sind. Aus dem Recht der Parteien auf Beweis (Rn 26) und ihrem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) folgt jedoch die Pflicht des Gerichts, die angebotenen entscheidungserheblichen Beweismitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) vom 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WK für bestimmte Berufsgruppen

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die in den LStR geregelten Pauschalen für bestimmte Berufsgruppen konnten letztmalig für den VZ 1999 in Anspruch genommen werden. Mit den LStR 2000 wurden die Pauschalen ersatzlos gestrichen. Die betroffenen Berufsgruppen müssen ab dem Jahr 2000 die entsprechenden WK vollständig nachweisen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten (zusä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensmängel.

Rn 20 Außerhalb der Verletzung der Verfahrensgrundrechte ist der Zugang zur Revisionsinstanz bei Verfahrensmängeln iÜ nur dann eröffnet, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Abs 1 oder 2 erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nicht ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß gegen das einfache Verfahrensrecht soll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nichtbeachtung des Ausschlusses.

Rn 15 Die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters an Entscheidungen führt zu einem Verfahrensmangel, der in jedem Stadium des Verfahrens vAw zu beachten ist (BVerfGE 46, 34, 37 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75]). Dabei ist es unerheblich, ob er den Ausschließungsgrund kannte (RG 33, 309; St/J/Bork § 41 Rz 6). Unter Mitwirkung des ausgeschlossenen Richters ergangene Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gegen die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Entscheidung des EuGH nach Vorabentscheidungsersuchen des BGH und Folgeentwicklungen der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 07.12.2010 (Rs. C-285/09 "R", BStBl II 2011, 846; vgl. Abschn. 6a.2. Abs. 3 S. 7 UStAE) hat der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 07.07.2009 (Az: 1 StR 41/09, DStR 2009, 1688; vgl. nachfolgend in der Strafsache: BGH vom 20.10.2011, Az: 1 StR 41/09, BFH/NV 2012, 366) beantwortet. Die Antwort des EuGH auf die Vorla...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers beinhalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG; zum Künstlernamen vgl. Weimann, UStB 2009, 303 ff.). Die Regelung entspricht den bisherigen §§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG a. F. (zur eindeutigen Benennung des Rechnungsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 23 EuVTVO – Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung.

Gesetzestext Hat der Schuldner einen Rechtsbehelf gegen eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung eingelegt, wozu auch ein Antrag auf Überprüfung iSd Artikels 19 gehört, oder die Berichtigung oder den Widerruf einer Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel gemäß Artikel 10 beantragt, so kann das zuständige Gericht oder die befugte Stelle im Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gegen eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm ein...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / II. Zuzumutende Sorgfalt

Rz. 11 Den Arbeitnehmer darf an der Versäumung der Drei-Wochen-Frist kein Verschulden treffen. Regelmäßig darf ihm noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein.[15] Aus der Formulierung in § 5 Abs. 1 KSchG, wonach ein Arbeitnehmer "trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war …", schließt die herrschende Meinung, dass auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 13 Die Ablehnung, einem mit der Bearbeitung von elektronischen Eingaben zum seit 1.1.07 gem § 8 I HGB in elektronischer Form geführten Handelsregister betrauten Richter diese in ausgedruckter Form zur Bearbeitung vorzulegen, bzw ein Verweis auf die eigene Fertigung von Ausdrucken, verletzt nach Ansicht des BGH (DRiZ 11, 66) nicht die richterliche Unabhängigkeit. Danach be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neukonzeption.

Rn 1 Das ZPO-RG vom 27.7.01 (BGBl I, 1887) hat eine Neukonzeption des Revisionsrechts geschaffen. Nach der ZPO aF war in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen das OLG den Wert der Beschwer auf einen Betrag von mehr als 60.000 DM festgesetzt hat, die Revision ohne Zulassung statthaft (allerdings mit der Maßgabe, dass der BGH die Annahme der Revisi...mehr