Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.1 Versorgungsinnovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind ermächtigt, Versorgungsinnovationen zu fördern (Satz 1). Sie können dazu auf vorhandene Sozialdaten zurückgreifen und ihren Versicherten individuelle und bedarfsgerechte Angebote unterbreiten. Die Versorgungsinnovationen sollen insbesondere ermöglichen, die Versorgung der Versicherten anhand des Bedarfs, der sich aus vorhandenen Sozialdaten ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterjähriger Beteiligungse... / 1. Allgemeine Grundsätze

Keine Steuerbefreiung: Die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt. Ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist nach § 8b Abs. 4 S. 2 KStG die Beteiligung am Vermögen, bei Genossenschaften am Geschäftsguthaben maßgebend. Beraterhinwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV

Leitsatz Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung seit dem 01.01.2019 bis zum 15.04.2021 insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird. Normenkette § 237...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.4 Anordnung der Steuerpflicht von Erstattungs- und Prozesszinsen (S. 3)

Rz. 195 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG gehören auch die vom FA an den Stpfl. gezahlten Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO zu den steuerpflichtigen Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. Der BFH hatte zwar entschieden, dass Zinsen, die das FA an den Stpfl. aufgrund von Steuererstattungen zu zahlen hat, nicht der ESt unter...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a, 1632 BGB

Das BVerfG hat in einer begründeten Nichtannahmeentscheidung vom 16.2.2023[5] darauf hingewiesen, dass der vorläufige Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung von Vormundschaft gerechtfertigt sein kann, wenn der Obhutselternteil über einen längeren Zeitraum den Umgang mit dem rechtlichen Vater verhindert, in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkt...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / E. §§ 1684, 1685 BGB

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.1.2023 die Verfassungsbeschwerde des Vaters gegen die einstweilige Anordnung eines unbefristeten Umgangsausschlusses nicht zur Entscheidung angenommen.[39] Hintergrund des Umgangsausschlusses war der von der Mutter erhobene Verdacht des sexuellen Missbrauchs der 2012 und 2016 geborenen Mädchen sowie der von den Kindern ausgehende ...mehr

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FF 05/2024, Vaterschaftsanf... / 1 Aus den Gründen

Pressemitteilung Nr. 35/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2024 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht lei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages/Wertersatzes (§ 73e Abs. 1 StGB)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach dem neuen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB ist eine Einziehung noch nicht (wie nach früherem Recht) dadurch ausgeschlossen, dass dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch "erwachsen ist", sondern erst dadurch, dass dieser mittlerweile "erloschen ist".[2] Hat der Einziehungsadressat die Steuerschulden vor der gerichtlichen Anordnung der Einziehung tatsächlich ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.2 Vergütungsverfahren gegenüber Drittlandsunternehmern

Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind (Drittstaatenunternehmer), können Vorsteuer-Vergütungen erhalten, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird. Erhebt dieser Staat eine Umsatzsteuer, kann dem Drittstaatenunternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer nur erstattet werden, wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.2 Ausschluss der Duldungspflicht?

Härteeinwand des Mieters Gegenüber Maßnahmen der Modernisierung kann sich der Mieter mit dem Härteeinwand zur Wehr setzen.[1] Dieser Einwand hat beim Einbau von Rauchwarnmeldern in aller Regel keinen Erfolg, da die insoweit erforderliche Abwägung der gegenseitigen Interessen von Mieter und Vermieter regelmäßig zugunsten der Sicherheit ausfallen wird. Einbau als Bagatellmaßnahme...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 29 Bei der innerstaatlichen Berechnung der Rente nach dem europäischen Koordinierungsrecht nach der EGV 883/2004 beginnt der belegungsfähige Gesamtzeitraum für die Gesamtleistungsbewertung bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres, selbst wenn der Versicherte erst danach nach Deutschland gekommen ist: BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B; die Verfassungsbeschwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Nationalrechtliche Erweiterung des Entlassungsbegriffs bei "Sonderkündigungsschutz mit Zustimmungsvorbehalt"

Rz. 28 Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 8.6.2016 [1], in der es um eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BAG v. 5.4.2013[2] ging, den Entlassungsbegriff i. S. d. § 17 Abs. 1 KSchG "nationalrechtlich erweitert". Unterliegt ein Arbeitnehmer besonderem Kündigungsschutz, der eine behördliche Zulässigerklärung vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber erf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften haben ihre Vorläufer in der Demobilmachungs- und der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951.[1] Die heutige Fassung dient dazu, die Vorgaben der sog. "Massenentlassungsrichtlinie...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Das Gebot der fairen Kampfführung

Unterfälle des Übermaßverbots sind aber das Gebot fairer Kampfführung und das Verbot unlauterer Kampfmittel.[1] Dabei sollte das Gebot der fairen Kampfführung in seiner Reichweite nicht überschätzt werden. Die Tarifvertragsparteien entscheiden im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich über das Ob und das Wie eines Arbeitskampfes. Dabei mag manche taktische Maßnahme den Ka...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.3 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

§ 4a TVG ist durch das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Gesetz geworden. Anlass für die Konzeption dieses Gesetzes waren die Öffentlichkeit vielfach beeinträchtigenden intensiven Streikmaßnahmen in Betrieben, die man zumindest in weiterem Sinne der Daseinsvorsorge zuordnen kann und die im Wesentlichen von kleineren Gewerkschaften außerhalb des DGB ausgegan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfassungsbeschwerde.

Rn 7 Sie ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfG NJW 04, 1855 [BVerfG 11.03.2004 - 1 BvR 517/99]), der sich auch gegen Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens richten kann. Prinzipiell ist es aber wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schiedsvereinbarungen aus Investitionsschutzverträgen.

Rn 37 Die meisten völkerrechtlichen Investitionsschutzverträge – ISV – verpflichten die jeweiligen Gaststaaten, Streitigkeiten mit einem Investor aus einem anderen Staat durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, wenn der Investor die staatlichen Gerichte des Gaststaates nicht anrufen möchte. Der EuGH hat mit Urt v 6.3.18 – C-284/16 Rz 62 (Achmea) entschieden, dass Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 19 Als Rechtsbehelf kommt die Berufung nur in Betracht, wenn sie vom Amtsrichter gem § 511 II Nr 2 zugelassen oder wenn sie auf eine angeblich fehlerhafte Streitwertfestsetzung durch das AG gestützt wird (vgl etwa Köln AGS 09, 602 [OLG Köln 12.08.2009 - 16 W 26/09] mwN, s.a. oben Rn 4), ansonsten die Gehörsrüge gem § 321a. Die früher in Extremfällen als statthaft erachtet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder sonstiger Abschluss des Verfahrens (Abs 4 S 1).

Rn 63 Abs 4 S 1 stellt klar, dass die Bestellung des Verfahrensbeistands nicht für jeden Rechtszug gesondert erfolgt, sondern erst mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung. Da nicht nur der Vefahrensbeistand (vgl BVerfG FuR 18, 36; FamRZ 17, 206; vgl auch FamRZ 13, 1279 für Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahen; Prütting/Helms/Hammer § 158b Rz 20; Ster...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Der Rechtsbehelf des § 321a (›Anhörungsrüge, ›Gehörsrüge‹) dient der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), indem er nach Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung, ggf auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft, eine Fortführung des Verfahrens vor dem iudex a quo ermöglicht. Die Gehörsrüge ist als außerordentlicher Rechtsbehelf, der die Rechtskraft n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Korrektur zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine funktionierende Rechtsprechung.

Rn 17 Ein maßgebliches Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts sieht der BGH auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr zu beschädigen. Ein solcher schwerer, das Vertrauen der Allgemeinheit in eine funktionierende Rspr gefährdender Rechtsfehler wird zu Recht bejaht, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr