Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / IV. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Rz. 27 Betroffene tragen außerdem oftmals vor, sie seien mit ihren Argumenten nicht gehört worden. Das GG sichert rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG. Garantiert ist den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationss...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / D. Maßstab für die materielle Prüfung

Rz. 23 Gerügt werden kann nur die Verletzung der Grundrechte oder der Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Dies bedingt eine speziell auf das Verfassungsrecht ausgerichtete Argumentation und ein dementsprechendes Prüfprogramm. Einfach-rechtliche Erwägungen und tatsächliche Aspekte sind nur bedingt relevant – nämlich nur, soweit in diesem verfassungsrechtli...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / I. Spezifisches Verfassungsrecht

Rz. 24 Die Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Es kann ausschließlich die Verletzung verfassungsrechtlicher Normen gerügt werden. Das Bundesverfassungsgericht ist keine "Superrevisionsinstanz". Es hat nicht die Aufgabe, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit dem sog. einfachen Recht in (al...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 26 Häufig wird von den Betroffenen pauschal die Behauptung erhoben, die zu überprüfende Entscheidung sei willkürlich. Eine Verletzung des Willkürverbots als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Entscheidung

Rz. 237 Will der BFH-Senat von der Entscheidung eines anderen BFH-Senats abweichen und hält dieser auf Anfrage an seiner Rechtsauffassung fest, muss er in einem Zwischenverfahren die Sache dem Großen Senat des BFH vorlegen; er kann auch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung dem Großen Senat vorlegen, § 11 FGO.[365] Ist die Revision begründet, kann der BFH gem. § 126 Abs. 3 FGO...mehr

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§ 14 Europarecht / 3. Vorlageverfahren

Rz. 18 Es ist darauf hinzuweisen, dass der weitaus größte Teil der Verfahren vor dem EuGH Vorabentscheidungsverfahren sind. Der EuGH hat Empfehlungen zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die innerstaatlichen Gerichte veröffentlicht, die den nationalen Gerichten den praktischen Umgang mit den Vorabentscheidungsverfahren erleichtern sollen.[42] Diese Hinweise sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Verfahren

Rz. 9 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben, erfolgt im Rahmen des gesonderten Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG durch das zuständige FA. In diesem Verfahren soll auch festgestellt werden, in welchem Umfang Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfrei bleiben.[1] Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid un...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / B. Checkliste: Menschenrechtsbeschwerde

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[75] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / I. Grundsätze des Rechtsschutzes

Rz. 2 Die Individualbeschwerde ähnelt der deutschen Verfassungsbeschwerde. Wie diese dient sie dem Schutz von Individualrechten. Sie ist weder ein ordentlicher Rechtsbehelf noch setzt sie eine Superrevision in Gang.[19] Sie ist grundsätzlich subsidiär, mithin nur nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe zulässig.[20] Eine positive gerichtliche Entscheidung führt z...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsbehelf

Rz. 176 Gem. § 128 Abs. 3 FGO ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde an den BFH nur gegeben, wenn das Gericht sie in dem Beschluss über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ausdrücklich zulässt. Das Finanzgericht kann die Beschwerde auch nachträglich zulassen.[261] Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbehelfs ist ni...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.2 Laufende Verrechnungspreise, Finanzierungsbeziehungen

Für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien wird auch die EuGH-Rechtsprechung, so z. B. das – nicht unumstrittene – Hornbach-Urteil des EuGH vom 31.05.2018 (C-382/16, DStR 2018, 1221, Hornbach-Baumarkt) nicht mehr ohne Weiteres anwendbar sein. Der EuGH entschied, dass eine steuerliche Ergebniskorrektur nach § 1 AStG beim inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formelle Rechtskraft

Rz. 3 Die formelle Rechtskraft betrifft die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. Formell rechtskräftig können daher Entscheidungen werden, die entweder von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder die zu einem späteren Zeitpunkt unanfechtbar werden, weil ein Rechtsmittel nicht mehr gegen sie eingelegt werden kann (OLG Düsseldorf...mehr

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zfs 06/2021, zfs Aktuell / Mehre Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen die sog. "Corona-Notbremse" erfolglos

Mit Beschlüssen v. 20.5.2021 (1 BvR 900/21, 1 BvQ 64/21, 1 BvR 968/21 und 1 BvR 928/21) haben die Kammern des Ersten Senats des BVerfG mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die sich gegen Vorschriften des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (sog. "Corona-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Besonderheiten bei der Verfassungsbeschwerde

Rz. 59 Der Rechtsanwalt, der die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfassungsbeschwerdefahren gem. § 13 Nr. 8a BVerfGG geltend macht, wird in derselben Angelegenheit tätig, wenn zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht. Verfassungsbeschwerden mehrerer Auftraggeber betreffen verschiedene Gegenstände, auch wenn sie gegen denselben Akt der ö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 35 Für die Kostenerstattung in Verfahren vor dem BVerfG gilt § 34a BVerfGG . Rz. 36 Ein Obsiegen in Verfahren nach § 34a Abs. 1 und 2 BVerfGG hat stets auch eine volle Auslagenerstattung dem Grunde nach zur Folge. Bei teilweisem Obsiegen in diesen Verfahren werden die Auslagen zum Teil erstattet.[30] Überwiegt bei teilweisem Obsiegen der Erfolg, so kann auch eine volle Aus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Missbrauchsgebühr

Rz. 54 Das BVerfG kann gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr auferlegen. Rz. 55 Das BVerfG hat zuvörderst die Aufgabe, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und – wo nötig – die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen. Es muss nicht hinnehmen, in dieser Aufgabe durch substanzlose Verfassungsbesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandswert (Abs. 2 S. 2)

Rz. 23 Für die Bemessung des Gegenstandswertes[13] enthält Abs. 2 S. 2 eine selbstständige Regelung für Verfahren vor den Verfassungsgerichten. Dies gilt auch in Verfahren der konkreten Normenkontrolle (§ 13 Nr. 11 BVerfGG)[14] und der Verfassungsbeschwerde (§ 13 Nr. 8a BVerfGG).[15] Der Gegenstandswert ist hiernach unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesonderemehr

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FF 06/2021, Verweigerung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betraf die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren, in dem die Beschwerdeführerin die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen in einem praktizierten (paritätischen) Wechselmodell verfolgt. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjähr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebührenbemessung

Rz. 21 Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren eine anfallende Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an welchem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht erstattungsfähige Auslagen

Rz. 44 Nicht erstattungsfähig sind die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Ausgangsverfahren entstandenen Auslagen.[67] Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist der Zeit- und Arbeitsaufwand eines sich selbst vertretenden Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren.[68] Gleiches gilt für den Hochschullehrer, der sich selbst vertritt.[69] Die Eige...mehr

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zfs 06/2021, Informationszu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde. Die dem Ordnungswidrigkeitenvorwurf zugrundeliegende Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät PoliScan Speed M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsmittel

Rz. 10 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO muss sich die Prüfung nicht auf die Erfolgsaussicht einer beschränken. Anzuwenden ist VV 2100 auf sämtliche Rechtsmittel, also auch auf die Prüfung der Erfolgsaussicht einermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Subsidiärer Rechtsbehelf

Rz. 7 Als subsidiärer Rechtsbehelf kommt die Anhörungsrüge nur dann zum Zuge, wenn der Anhörungsverstoß nicht im Rahmen anderer zur Überprüfung der Entscheidung gegebener Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel behoben werden kann. Bei der Verletzung ist also zunächst das zulässige Rechtsmittel bzw. der zulässige Rechtsbehelf einzulegen. Gemeint ist mit der Formulierung "nicht gegeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 51 Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung[91] davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (§ 13 Nr. 8a BVerfGG) für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind. Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zulassungsverstöße

Rz. 107 Zunächst ist auf die Zuständigkeitsregelung für den Einzelrichter in Abs. 8 S. 1 einzugehen. Danach entscheidet im Beschwerderecht stets der Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Sie gilt auch für die Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unanfechtbarkeit

Rz. 44 Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 12a Abs. 4 S. 4). Eine Rechtsbehelfsbelehrung hierüber muss die Entscheidung nicht enthalten (vgl. § 12c). Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bleibt dem Verfahrensbeteiligten unbenommen.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenvorstellung

Rz. 56 In einem grundlegenden Beschl. v. 12.1.2009 hat das BVerfG ausgesprochen, dass eine Gegenvorstellung weder aus verfassungsrechtlichen Gründen als generell unzulässig anzusehen ist, noch dass eine offensichtliche Unzulässigkeit aus der Rechtsprechung der Fachgerichte auf der Grundlage des einfachen Rechts folgt.[84] Das BVerfG stellt insbesondere klar, dass sich aus de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 17 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 2 nach VV 3206 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Danach liegt eine vorzeitige Beendigung vor,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 20 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VIII. Sonderfall: Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

Rz. 51 Obwohl nicht zur Instanz im prozessualen Sinne zählend, wird auch die Zurückverweisung einer Sache durch das BVerfG oder Landesverfassungsgericht an ein Bundes- oder Landesgericht als ein Fall des § 21 Abs. 1 angesehen, sofern an ein Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befasst war. Es gilt § 21 Abs. 1: Das Verfahren vor dem Gericht an das die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Wertfestsetzung

Rz. 31 Da keine Gerichtsgebühren anfallen, ist die Wertfestsetzung für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 33 vorzunehmen. Eine Festsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht. Rz. 32 Voraussetzung für eine Festsetzung ist, dass eine anwaltliche Tätigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren stattgefunden hat. Fehlt es daran, besteht kein Rechtssch...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwälte nebeneinander

Rz. 23 Beauftragt der Mandant mehrere Anwälte nebeneinander, so sind die gegenüber einem Anwalt entstehenden Mehrkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts mit spezifischen Kenntnissen auf einem besonderen Sachgebiet erforderlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Weitere außerordentliche Rechtsbehelfe

Rz. 53 § 12a beschränkt sich auf den Schutz vor Verstößen gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.[76] Denn nur diese Fallgestaltung sah der Gesetzgeber als regelungsbedürftig an.[77] Die Vorschrift eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verletzungen gegen Verfahrensgrundrechte.[78] Verstoßen unanfechtbare Entscheidungen gegen andere Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 25 Die Rspr. zur Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 verhält sich zurzeit wie folgt: Rz. 26 Grundurteil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 37 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Von der Vorschrift werden jede Art von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder erfasst. Rz. 2 In § 13 BVerfGG werden die Verfahren genannt, in welchen das BVerfG zuständig ist. Die Gesetze der ...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2 bis 4)

Rz. 140 Beschwerdegericht ist das LG, wenn eine Wertfestsetzung des Amtsgerichts angegriffen wird, das OLG, wenn das LG erstinstanzlich entschieden hat. Rz. 141 Unabhängig von diesem Instanzenzug ist das OLG immer zuständig, wenn die Beschwerde eine Entscheidung des Familiengerichts betrifft (§§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2; 23b GVG). Rz. 142 Eine weitere ausschließliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr