Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / V. Fazit

Im ersten Teil des Beitrags (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde ausführlich herausgearbeitet, dass das Steuergeheimnis wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht der Offenbarung der Tätigkeit als Steuerfahndung entgegensteht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Rahmen der Konkordanz mit der verfassungsrechtlichen effektiven Strafrechtsverfolgung und ggf. mit der körperliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.11 Besonderheiten der psychotherapeutischen Zulassung/Ermächtigung (Abs. 10 bis 12 – außer Kraft ab 1.9.2020)

Rz. 134 Der ab 1.1.1999 gültige Abs. 10 regelte im Sinne einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Bedingungen für eine sofortige, bedarfsunabhängige und im Sinne eines Bestandsschutzes wirkende Zulassung der Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Versicherten. Diese als Härtefallregelung gestaltete Ausnahme, die 1999 die Einführung der vert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8. Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung ist § 7 Abs. 1. In der Vorschrift wird der Begriff "Zwischeneinkünfte" nicht definiert. Die Definition ergibt sich vielmehr aus § 8; hier werden die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist", i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 definiert.[2] § 8 ergänzt damit § 7 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens (Abs. 1)

Rz. 134 [Autor/Stand] Art. 3 BayGrStG regelt die zur Ermittlung der Äquivalenzbeträge nach Art. 1 Abs. 3 BayGrStG maßgeblichen Äquivalenzzahlen. Rz. 135 [Autor/Stand] Die Äquivalenzzahlen sind eine reine Rechengröße zur relativen Lastenverteilung zwischen dem Grund und Boden und der Gebäudeflächen. Sie haben keinen Wertbezug.[3] Nach Satz 1 ist für die Fläche von Grund und Bo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle

Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträchtigt, braucht im Rechtsstaat eine Legitimationsgrundlage. Es geht ...mehr

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AGS 08/2023, Eingang eines ... / III. Amtsgerichtliches Vorgehen nicht gerechtfertigt

Hier habe das AG den Fristverlängerungsantrag der Klägerin übergangen und sein den Rechtszug abschließendes Urteil erlassen, ohne darüber entschieden zu haben. Diese Vorgehensweise sei nicht gerechtfertigt. Maßgebliche Vorschrift für die Verlängerung gerichtlich gesetzter Stellungnahmefristen sei § 224 Abs. 2 ZPO. Nach § 224 Abs. 2 ZPO können richterliche Fristen verlängert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch Verfassungsänderung mit Bundesgesetz vom 15.11.2019[2] ist einerseits in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben worden. Im Gegenzug ist die Befugnis zur landesgesetzlichen Abweichung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeführt worden. Der dort verwendete Begriff "Grundsteu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.3 Verletzung der inneren Ermessensgrenze

Rz. 39 Hat die Finanzbehörde die äußere Ermessensgrenze eingehalten, also das Vorhandensein eines Ermessensspielraums erkannt und eine vom Gesetz gedeckte Rechtsfolge gewählt, so kann trotz Einhaltung der äußeren Ermessensgrenze ein fehlerhafter Ermessensgebrauch durch Verletzung der inneren Ermessensgrenze (auch sog. Ermessensmissbrauch oder Ermessensfehlgebrauch) gegeben s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 1 Steuerbegriff, Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 definiert den Begriff der Steuer in enger Anlehnung an § 1 Abs. 1 RAO, ohne die Zölle zu nennen. Abs. 2 nennt die beiden Realsteuern. Nach dem durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001[1] eingefügten Abs. 3 wurden die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und 11 des ZKes (ZK) zu Steuern i. S. d. AO. Aufgrund der Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[2] bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.7 Aufteilung des Freibetrags auf mehrere Berechtigte, Abs. 2 S. 3 bis 5

Rz. 66 Gem. § 33a Abs. 2 S. 3 und 4 EStG hat eine Zuteilung des Freibetrags auf mehrere Stpfl. zu erfolgen, sofern diese die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen. Dies sind regelmäßig die Eltern des Kindes. Beiden Elternteilen steht die Hälfte des Betrags zu[1]; auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.4 Im Ausland ansässige Zahlungsempfänger

Rz. 28 Werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Zahlungsempfänger geleistet, gilt für die Prüfung der Zwangsläufigkeit, namentlich der Unterhaltspflicht gem. § 33a Abs. 1 S. 6 2. Halbs. EStG, dass inländische Maßstäbe zugrunde zu legen sind.[1] Dies bedeutet, dass hinsichtlich der Beurteilung, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht, das deutsche Zivilrecht (BGB b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002 S. 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009 S. 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006 S. 400. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertrags(zahn)arztrecht – Kann nach dem AGG alles beim Alten bleiben?, SGb 2007 S. 580. ders., Diskriminierungsverbote und Vertragsfreiheit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuer­beraterprüfung

Leitsatz 1. § 18 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) ist mit höherrangigem (Verfassungs‐)Recht vereinbar. Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminieru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland

Leitsatz Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 1.3 Ei-/Samenzellen des Ehegatten

Bei der künstlichen Befruchtung werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet (homologe Insemination). Fremde Zellen dürfen nicht verwendet werden (heterologe Insemination).[1] Hinweis Homologe Insemination Die Regelung entspricht dem Verfassungsrecht und europäischem Recht.[2] Aus dem Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG folgt keine Pflicht des Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Antenne im Wohnungseigentum... / 3.2 Interessenabwägung

Im Übrigen sind im Rahmen der Beurteilung des Anspruchs auf Montage etwa einer Parabolantenne im Wege der praktischen Konkordanz die jeweils geschützten Grundrechte gegeneinander abzuwägen, sodass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt.[1] Relevante Grundrechte sind hier zunächst der Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG der übrigen Wohnungseigentümer einerseits und das Recht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.6 Verfassungsrecht

Rz. 38 Das BVerfG hat bereits früh geklärt, dass die Beschränkungen des § 74 Satz 1 und 2 (damals noch i. d. F. des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes) bei Zeiten der beruflichen Ausbildung verfassungsgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar sind; dadurch wird weder die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG noch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einbettung in das Verfassungsrecht.

I. Das BGB unter der Geltung des Grundgesetzes. Rn 25 Seit dem Jahre 1949 muss sich auch das BGB dem GG unterordnen und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies hat insb im Bereich des Familienrechts weitreichende Auswirkungen gehabt, gilt aber auch für alle übrigen Teile des BGB. In der Praxis am stärksten hat sich die Existenz des modernen Verfassungsrechts dad...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht/EU-Recht

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bzgl des inländischen Anknüpfungspunkts in § 49 Abs 1 EStG wird teilweise vertreten, dass es zu kaum noch erklärbaren Besteuerungsunterschieden und Besteuerungslücken kommt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen und gegen das Willkürverbot der Besteuerung verstoßen (vgl Loschel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfassungsrecht.

Rn 11 Art 9 I GG gewährleistet die Vereinsfreiheit, während nach Art 9 II GG Vereine verboten sind, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Völkerverständigung richten (s Reichert/Schiffbauer Kap 3 Rz 68). Diesen Grundsatz gestaltet das VereinsG vom 5.8.64 (BGBl I, 593) näher aus. Dieses polizeirech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einwirkungen des Verfassungsrechts.

I. Grundlagen. Rn 36 Das Verfahrensrecht aller Gerichtszweige und damit auch der Zivilprozess werden heute in hohem Maße von verfassungsrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Daher hat das BVerfG auf der Grundlage des Grundgesetzes immer wieder in das Verfahrensrecht eingegriffen und es vielfach durch verfassungskonforme Auslegung und verfassungsrechtlich bedingte Erweiterung oder...mehr

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ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das BGB unter der Geltung des Grundgesetzes.

Rn 25 Seit dem Jahre 1949 muss sich auch das BGB dem GG unterordnen und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies hat insb im Bereich des Familienrechts weitreichende Auswirkungen gehabt, gilt aber auch für alle übrigen Teile des BGB. In der Praxis am stärksten hat sich die Existenz des modernen Verfassungsrechts dadurch ausgewirkt, dass die Grundrechte auf das P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art.

Rn 10 Die Einordnung als in § 40 I VwGO von der Zuweisung an die Verwaltungsgerichte ausgenommene verfassungsrechtliche Streitigkeit ist nicht allein nach formalen, an die Stellung der Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen. In der Rspr wird allerdings überwiegend am Kriterium der sog ›doppelten Verfassungsunmittelbarkeit‹ festgehalten, das für die Annahme eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bedeutung einzelner Grundrechte im Privatrecht.

Rn 27 Die Einwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht hat sich im Laufe der vergangenen 50 Jahre in einer unendlichen Fülle von Einzelentscheidungen ausgewirkt. Von herausragender Bedeutung ist die Entwicklung des allg Persönlichkeitsrechts auf der Basis von Art 1, 2 GG gewesen (s.u. § 12 Rn 31). Auch die grundrechtliche Absicherung der Privatautonomie und der Vertragsfre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 18 Der Gezeugte, aber noch nicht Geborene wird als Nasciturus (Leibesfrucht) bezeichnet. Zeugung ist die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle. Abw davon regelt das Strafrecht in § 218 I 2 StGB als Beginn des Schutzes der Leibesfrucht die Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutter (Nidation). Die Regelung kann für das Privatrecht nicht gelten (aA Soergel/Fahse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Besondere Normen.

Rn 7 Das Verfassungsrecht des GG wirft mit seiner Einwirkung auf das Privatrecht zahlreiche Fragen auf. Die Koalitionsfreiheit aus Art 9 III GG begründet eine unmittelbare Drittwirkung. § 134 ist unanwendbar, weil Art 9 III 2 selbst die Nichtigkeit widersprechender Abreden anordnet. Eine unmittelbare Drittwirkung sehen die Art 38 I 2, 48 II GG vor (BGHZ 43, 387). Überholt is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Begründung der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 6).

Rn 12 Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschl (Abs 6 S 1). Sie ist zu begründen, wie ein Umkehrschluss aus den Ausnahmevorschriften der S 2 und 3 ergibt. S 2 erklärt die Vorschrift des § 564 für entsprechend anwendbar, nach welcher eine Entscheidung nicht begründet werden muss, soweit Rügen von Verfahrensmängeln, die keine absoluten Revisionsgründe (§ ...mehr

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FF 06/2023, Erfolglose Verf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die mit einer Fremdunterbringung einhergehende vorläufige Entziehung weiter Teile des Sorgerechts für drei Kinder. I. [2] 1. Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer ist der Vater von drei im Februar 2016, im März 2017 und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindung an die Grundrechte (Drittwirkung).

Rn 26 Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rspr als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 III GG). Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung von privatrechtlichen Normen seit 1949 an die Grundrechte gebunden ist. Soweit das vorkonstitutionelle Privatrecht mit dem GG unvereinbar ist, kann es nicht fortgelten. Diese legislative Bindung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entwicklung des Schuldrechts unter dem BGB.

Rn 6 Das 1896 verabschiedete und 1900 in Kraft getretene Schuldrecht des BGB beruht weitgehend auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zum römischen Recht am Ende des 19. Jahrhunderts (Zimmermann The law of obligations 29 ff; Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 472 ff). Dass der Gesetzgeber dabei im Anschluss an Mommsen und Windscheidt auf eine ausdrückliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Justizförmigkeit.

Rn 39 Wiederholt hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf Rechtssicherheit und Berechenbarkeit des Verfahrens, also auf Justizförmigkeit ergebe (BVerfGE 2, 403; 49, 164; BVerfG NJW 98, 3703; BVerfG NZA 01, 118).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsstaatsprinzip.

1. Grundsatz. Rn 37 Das Rechtsstaatsprinzip ist eine der zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen für das gesamte Verfahrensrecht. Es ist in Art 20 III, 28 I GG niedergelegt und dient dem BVerfG, häufig verknüpft mit anderen verfassungsrechtlichen Grundlagen wie insb Art 2 I, 3 I, 19 IV, 92, 97 GG sowie Art 6 EMRK, zur Entwicklung einer größeren Zahl einzelner verfahrensre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestellung der Vorstandsmitglieder.

Rn 1 Sie obliegt der Mitgliederversammlung. Die Satzung kann nach § 40 aber Abweichendes bestimmen, insbes ein Selbstergänzungsrecht des Vorstands (Kooptation, Hamm NZG 08, 473, 475) oder die Bestellung durch ein anderes Vereinsorgan (zB Kuratorium), wobei das Bestellungsverfahren diesem Organ überlassen werden kann (Brandbg NZG 22, 1070), oder Dritte. Allerdings darf sich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahrensschutz durch materielle Grundrechte.

Rn 48 Das BVerfG hat aus materiellen Grundrechten immer wieder konkrete Folgerungen für verfahrensrechtliche Garantien gezogen. So wurden aus der Eigentumsgarantie des Art 14 GG konkrete Folgerungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (BVerfGE 35, 348) und für die Ausgestaltung der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 325; 49, 220; 49, 256; BVerfG NJW 09, 1259; 12, 2500) ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Rechtsschutzgarantie (Justizgewährung).

Rn 46 Art 19 IV GG enthält eine Rechtsschutzgarantie für den Einzelnen bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt. Über den Wortlaut hinaus ist heute aber auch für alle privatrechtlichen Streitigkeiten die Garantie eines umfassenden Rechtsschutzes anerkannt, der sich aus Art 19 IV GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und Art 2 I GG ableitet (BVerfGE 54, 291;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 6 Bei der Verfahrensgestaltung selbst ist der Amtsrichter grds im Rahmen billigen, also pflichtgemäßen Ermessens völlig frei (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12). ›Sein Verfahren‹ iSd § 495a umfasst das gesamte Verfahren von dessen Einleitung bis zu dessen Abschluss (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11). Eine Beschränkung des amtsrichterlichen Ermessens erfolgt insoweit alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Effektiver Rechtsschutz.

Rn 40 Weiterhin wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (iVm Art 2 I GG) das Gebot des effektiven Rechtsschutzes entwickelt, das eine möglichst wirksame Kontrolle durch die Gerichtsbarkeit verlangt (BVerfGE 35, 361; 40, 275; 42, 132; 61, 109; 67, 58; 77, 284; 79, 84; 85, 345; 88, 123; 93, 107; 97, 185; zuletzt NJW 13, 3630; 14, 3771; ZIP 14, 2141; NJW 15, 3779; NJW 18, 3699). Aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesetzesbindung.

Rn 38 Aus dem unmittelbaren Wortlaut von Art 20 III GG und damit aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Gesetzesbindung der Gerichte, deren Bedeutung und Gewicht oftmals unterschätzt wird. Die Gesetzesbindung wird durch die Verpflichtung der Gerichte zur Auslegung und zur Fortbildung des Rechts nicht aufgehoben. Vielmehr zeigt der Zusammenhang, dass eine richterliche Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Willkürverbot.

Rn 47 Das BVerfG hat aus Art 3 I GG ein allgemeines Willkürverbot entwickelt (BVerfGE 52, 161; 69, 254; 71, 204 und 271; 80, 51; 81, 137; 83, 82; 84, 227; 86, 59; 87, 273; 89, 141; 96, 39; 97, 27; 107, 407; zuletzt NJW 14, 3147). Dieses Willkürverbot ist vom Gericht auch für die konkrete Ausgestaltung von Verfahrensnormen fruchtbar gemacht worden (BVerfG NJW 94, 2279; 98, 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Gebot des gesetzlichen Richters.

Rn 45 Art 101 I 2 GG garantiert den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ermitteln lassen muss. Die abstrakte gesetzliche Bestimmung muss sich im Einzelnen aus den Normen der Gerichtsverfassung, der Prozessordnungen und ergänzend aus den Geschäftsverteilungsplänen...mehr