Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4.2 Zuschläge für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Rz. 19 Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die die in §§ 76b, 264b geregelten Voraussetzungen vorliegen, führen ebenfalls zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten nach § 76d; notwendige Voraussetzung ist daher die Versicherungsfreiheit des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Komm. zu § 76b); es darf keine Ausnahme nach § 76b Abs. 4 vorli...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 1 Warum Controlling für Ihr Lohn- und Buchhaltungsbüro unverzichtbar ist

Auf den ersten Augenblick werden Sie eventuell die Notwendigkeit nicht erkennen, da sie Ihrer Ansicht nach alle relevanten Sachverhalte im Kopf und alle wichtigen Transaktionen ständig im Blick haben. Wenn Sie ehrlich sind, und einmal "in sich gehen", werden Sie wahrscheinlich feststellen, dass dem nicht immer so ist und im Grunde auch nicht sein kann. Denn auch in einem kle...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.1 Der Begriff Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV

Rz. 16 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen aus allen laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer (weisungsabhängigen) Beschäftigung. Die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit und damit die Abgrenzung zur Erzielung von Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV erfolgt nach § 7 Abs. 1 SGB IV; über die dort niedergelegten Kriterien erfolgt die S...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.1 Wo wollen Sie mit Ihrem LBB in drei bis fünf Jahren stehen?

Das ist die erste mehreren zentralen Fragen, die Sie im Rahmen Ihrer strategischen Planung beantworten müssen. Darüber hinaus müssen Sie sich klar werden, welche Produkte für welche Kunden Sie dann anbieten möchten. Bleiben Sie beim aktuellen Angebot? Wollen Sie Ihre Dienstleistungen (im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten) ausweiten und Ihren Mandanten z. B. betriebswirtschaft...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 7 Fazit und Ausblick

Controlling ist ein unverzichtbares betriebswirtschaftliches Planungs- und Steuerungsinstrument. Es sollte daher grundsätzlich in jedem Unternehmen zum Einsatz kommen, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch kleine Betriebe profitieren, wenn Sie eine schriftliche Planung erstellen, regelmäßige Abweichungsanalysen vornehmen, Steuerungsmaßnahmen einleiten und sich gezi...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.4 Falsches Entgelt berechnet

Auch wenn der Leistende ursprünglich mit einer Rechnung abgerechnet hat, kann es zu Unstimmigkeiten über den Rechnungsbetrag kommen. Wird das Entgelt letztendlich vermindert, können die Parteien vereinbaren, dass der ursprüngliche Rechnungsbetrag (z. B. 2.000 EUR zzgl. 380 EUR Umsatzsteuer) mit einer "Gutschrift" (z. B. 100 EUR zzgl. 19 EUR Umsatzsteuer) berichtigt wird und ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.6 Maßnahmen definieren, um strategische Ziele zu erreichen

Im nächsten Schritt geht es darum, Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen, damit Sie Ihre strategischen Ziele erreichen können. Wenn Sie sich für eine Ausweitung Ihres Leistungsangebots entschieden haben, können Sie diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit dem aktuellen Wissen und den vorhandenen Ressourcen erbringen, sondern müssen sich konkret z. B. um die Realis...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.5 Endgültige Entscheidung für oder gegen Ausweitung treffen

Spätestens nach Abschluss der Analyse müssen Sie endgültig entscheiden, wie Sie künftig verfahren wollen, indem Sie Stärken und Chancen gegen Schwächen und Risiken gegeneinander abwägen. Genügen die vorhandenen Stärken, um eine Ausweitung zu wagen? Bietet das erweiterte Aufgabenfeld ausreichende Chancen für eine dauerhafte Expansion? Werden Sie die Schwächen bis zum Startermin ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5 Monatliche Plan-Ist-Vergleiche und Abweichungsanalysen durchführen

Wesentliche Bestandteile des Controllings sind neben der Planung der Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen. Dazu werden in monatlichen Abständen die Plan- und Istdaten gegenübergestellt, um evtl. Abweichungen frühzeitig identifizieren, analysieren und ggf. bekämpfen zu können. Sie sollten Plan-Ist-Vergleiche immer für Umsätze, Kosten sowie Liquidität durchführen. Meist l...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5.2 So setzen Sie Ihre Verbesserungsmaßnahmen erfolgreich um

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, sollten Sie stets einige Punkte beachten, damit Erfolgsaussichten und Ergebniswirkungen gleichermaßen groß sind: In jedem Fall sollten Sie schriftlich festhalten, was Sie wogegen tun möchten, etwa Verkürzung der Zahlungsziele oder Inanspruchnahme von Lieferantenskonto um die Liquidität zu verbessern. Versuchen Sie, ein konkretes Ziel zu bene...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.4 SWOT-Analyse – Alle Ergebnisse und Maßnahmen auf einen Blick

Verschaffen Sie sich einen Überblick und fassen Sie die aus Ihrer Sicht zentralen Ergebnisse und Aussagen Ihrer Analyse z. B. in einer SWOT-Matrix zusammen. SWOT steht für Strenghts (Stärken), Weakness (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken). In die Übersicht sollten Sie auch Ihre persönlichen langfristigen Ziele aufnehmen. Wenn Sie sich für eine Ausweitung...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 4 So kalkulieren Sie realistische Stundensätze und Preise

Controlling hilft Ihnen auch, realistische Preise, z. B. Stundensätze oder Kosten pro Buchungssatz zu kalkulieren. Die Kalkulation von Stundensätzen erfolgt dabei in 4 Schritten: Berechnung der für die Kunden zu leistenden Arbeitsstunden (Jahreskalendertage – Wochenenden – Feiertage – Urlaubstage – sonstige Ausfallzeiten, multipliziert mit der tariflichen Arbeitszeit, abzügli...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6 So ergänzen Sie Ihr operatives Controlling um strategische Ziele und Planungen

Controlling umfasst nicht nur den operativen, kurzfristigen Bereich mit einem Zeithorizont von etwa einem bis zwei Jahre, sondern auch den strategischen Bereich, der einen Zeitraum von rund drei bis fünf Jahren. Anders als beim operativen Controlling geht es beim strategischen Controlling weniger um die Planung mit konkreten Zahlen. Vielmehr soll besondere Stärken und Schwäc...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / Einführung

Controlling bedeutet Planen, Überwachen und Steuern. Planen heißt, die Ziele zu formulieren, die man erreichen will. Überwachen bedeutet, regelmäßig zu überprüfen, ob man die Ziele erreicht hat. Steuern bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, um eventuell eingetretenen Abweichungen auszugleichen oder zumindest zu verringern. Mithilfe des Controllings werden systematisch und schrift...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 3 Von der operativen Planung zur Liquiditätsplanung

Die operative Planung zeigt Ihnen, wie hoch Umsätze, Kosten und Gewinn aus dem regulären Geschäft voraussichtlich sein werden. Als Inhaber eines LBB wissen Sie aber, dass Umsätze und Kosten nicht immer sofort zu zahlungswirksamen Vorgängen führen. Außerdem gibt es immer noch weitere zahlungsrelevante Vorgänge, etwa Einlagen und Entnahmen Zins- und Dividendenerträge, Spenden Inve...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.2 Stärken und Schwächen beschreiben und bewerten

Welche Chancen haben Sie überhaupt, Ihre langfristigen Ziele zu erreichen? Diese Frage können Sie nur beantworten, wenn Sie sich auf der einen Seite mit der Beschreibung und Analyse der Stärken und Schwächen Ihres LBB bzw. Ihrer Person befassen. Die Auswahl der folgenden Fragen (vgl. Tab. 1) soll Ihnen zeigen, mit welchen Themen Sie sich u. a. befassen können. Überlegen Sie ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 5.1 Verbesserungs- und Steuerungsmaßnahmen umsetzen

Überschreiten die Abweichungen die von Ihnen festgelegten Bandbreiten, müssen Sie kurzfristig aktiv werden. Schließlich wollen Sie Ihr zuvor formuliertes Ziel, den von Ihnen geplanten Gewinn, möglichst noch erreichen. Können Sie weniger Umsatz erzielen als geplant und/oder fallen die Kosten höher aus als von Ihnen vorgesehen, gerät dieses Ziel in Gefahr. Fast immer kommt es ...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 6.3 Chancen und Risiken beschreiben und bewerten

Auf der anderen Seite müssen Sie sich natürlich ein Bild davon machen, wie die Situation außerhalb Ihres LBB aussieht. Sie müssen also wissen, wie sich das für Ihren Betrieb relevante Unternehmensumfeld verändert, und welche Chancen und Risiken sich für Ihr heutiges und künftiges Geschäft ergeben. Wichtig für Sie ist vor allem eine Beobachtung und Bewertung der Wettbewerberak...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1 Grundsätze der Bewertung beitragsfreie Zeiten nach§ 54 Abs. 4 (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1) Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminderten Zeiten nach Abs. 2 gilt und für dessen Berücksichtigung Abs. 3 die ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistu...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Bewertung beitragsfreie Zeiten nach§ 54 Abs. 4 (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittswert für beitragsfreie Zeiten – das Gesamtleistungsbewertung (Satz 1) Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 regelt die Bewertung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 4 und legt damit das die ganze Vorschrift prägende Prinzip der Gesamtleistungsbewertung fest, dass auch für die beitragsgeminder...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3 Zuschlag für beitragsgeminderte Zeiten (Abs. 2)

2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1) Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitra...mehr

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Controlling im Lohn- und Bu... / 2 So erstellen Sie eine einfache operative Planung

Wenn Sie noch kein Controlling einsetzen, sollten Sie mit der Einführung des operativen, kurzfristigen, Controllings beginnen. Zunächst benötigen Sie eine kurzfristige Planung und eine Liquiditätsvorschau. Unter kurzfristig wird in der Praxis meist ein Zeitraum von einem, manchmal auch zwei Jahren verstanden. Außerdem müssen Sie wissen, wie Sie Ihre Stundensätze oder Festpre...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.2 Gleichmäßige Verteilung (Satz 2)

Rz. 29 Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind nach Satz 2 zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten zu verteilen, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 3.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 8 Die in § 71 niedergelegte Gesamtleistungsbewertung dient dazu, auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentenrechtlich zu bewerten. Sinn der Regelung ist es daher, für bestimmte, – gesellschaftlich förderungsfähige und förderungswürdige – Zeiten, in denen der Betroffene aber keine (vollwertigen) Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erwirtschaftet ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.1 Bewertung mit 0,0833 Entgeltpunkten (Nr. 2 HS 1)

Rz. 39 Ausschließlich für die Ermittlung des Gesamtleistungswerts erhalten Zeiten einer Berufsausbildung (§ 7 Abs. 2 SGB IV) mindestens 0,0833 Entgeltpunkte je Kalendermonat und gelten insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten (Abs. 3 Nr. 2). Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.5 Zusammentreffen von Zeiten beruflicher Ausbildung und Berücksichtigungszeiten (Satz 4)

Rz. 59 Für Zeiten der beruflichen Ausbildung sieht Satz 4 eine Kollisionsregelung vor. Treffen danach Zeiten der beruflichen Ausbildung mit Kinderberücksichtigungszeiten, für die nach Satz 1 Nr. 1 bereits Entgeltpunkte zugeordnet werden, zusammen, dann scheidet eine weitere Berücksichtigung von Entgeltpunkten für Zeiten beruflicher Ausbildung bereits dem Grunde nach aus. Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 22 Die Bewertung beitragsfreier Zeiten nach dem RRG 1992 (sog. Gesamtleistungsbewertung) verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG ( BSG, Urteil v. 18.4.1996, 4 RA 36/94, im Anschluss und in Fortführung von BSG Urteil v. 23.5.1995, 13/4 RA 13/94). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 71 Abs. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG bestehen ebenfalls nicht, wenn Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2 Berufsausbildungszeiten (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 37 Für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ordnet Satz 1 Nr. 2 ebenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung die Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte an. Rz. 38 Die Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind begrifflich in § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten erfasst. Der Begriff wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.4 Ausschluss im Anwendungsbereich des § 70 Abs. 3a (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 ordnet für beide Fallgruppen – also sowohl für die Kinderberücksichtigungszeiten als auch für die Zeiten einer beruflichen Ausbildung – den Ausschluss weiterer Entgeltpunkte dem Grunde bzw. der Höhe nach für den Fall an, in dem bereits nach § 70 Abs. 3a Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben worden sind. Eine Zuordnung von Entgeltpunkten entfäll...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 9 Eine direkte Vorgängervorschrift existiert nicht. Beitragsfreie Zeiten waren im alten Recht Ausfall-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten. Die alten Ausfallzeiten entsprechend den heutigen Anrechnungszeiten; vgl. zu den Zurechnungszeiten § 1260 RVO, § 37 AVG und § 58 RKG, zu den Ausfallzeiten § 1259 RVO, § 36 AVG und § 56 RKG und zu Ersatzzeiten § 1251 RVO, § 28 AVG und § 5...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015, 217. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019, 216. Ruland, Ab 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Weitere korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 72, 73 und 74 sowie 263, 263a; § 263a SGB VI – Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost) – ist dabei eine Sonderregelung zu den §§ 71 bis 74 und § 263 (zutreffend LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 10.6.2015, L 7 R 377/11, Rz. 37). § 263a...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4 Weitere Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Dem Grundprinzip des sozialen Ausgleichs durch die Gesamtleistungsbewertung folgend ordnet Abs. 3 Satz 1 bei weiteren Zeiten ohne Beitragsleistung die rentenerhöhende Bewertung an. Dies ist der Fall nach Satz 1 Nr. 1 bei Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57) und nach Satz 1 Nr. 2 bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung. 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1) Rz. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 11 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 71 erfassen. Die GRA der DRV zu § 71 hat den Stand 20.12.2019 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2002 (BGBl. I S. 130...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.2 Höchstprinzip – Grund- oder Vergleichsbewertung (Satz 2)

Rz. 19 Satz 2 bezieht sich auf die in § 72 niedergelegte Grundbewertung sowie auf die in § 73 niedergelegte Vergleichsbewertung und ordnet eine Höchstbegünstigung an (vgl. auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 2.1). Durch das Rentenreformgesetz 1992 hat sich der Gesetzgeber für eine vergleichende Bewertung beitragsfreier Zeiten entschieden. Im Zuge der Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.18 Verträge mit Einrichtungen, die ambulant Schwangerschaftsabbrüche durchführen (Abs. 9)

Rz. 122 Abs. 9 regelt die Verpflichtung der KVen, mit Einrichtungen zur Vornahme von ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen Verträge über die ärztlichen Leistungen sowie deren Vergütung zu schließen. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus § 368n Abs. 6 RVO der weggefallen ist. Diese ärztlichen Leistungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 11). V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.7 Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen

Rz. 66 Wenn die KV oder KZV ihren Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht erfüllt, können die betroffenen Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 2 die in den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 87a vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Ein solcher Grund könnte z. B. gegeben sein, wenn eine KV die nach Abs. 1a vorgeschriebenen Terminservic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.4 Pauschalbesteuerung steuerpflichtiger Verpflegungszuschüsse

Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, die der Arbeitgeber über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus erstattet, können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist beschränkt auf 100 % des Betrags, der dem Betrag entspricht, der für die jeweilige Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden kann.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.5 Vereinfachungsregelung: Gesamterstattungsverfahren

Werden die steuerfreien Reisekostenvergütungen durch Zusammenrechnung der Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen ermittelt, ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig, den Betrag, der den steuerfreien Reisekostenbetrag übersteigt, einheitlich als Vergütung für Verpflegungsmehraufwendungen zu behandeln. Dies g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.5 Beamtenversorgung – Kollision mit beitragsfreien Zeiten (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 ist eine Kollisionsnorm. Soweit beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung mit einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nach Nr. 1 oder einer Versorgung aus Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach Nr. 2 zusammentreffen, bleiben beitragsfreie Zeiten unberücksichtigt. Solche, in der all...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich für jeden Kalendermonat an Kinderberücksichtigungszeit (§ 57 i. V. m. §§ 249, 249a) um die Entgeltpunkte, die sich für diese Monate aus Kindererziehungszeiten ergäben (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass pro Monat 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde zu legen sind (vgl. hierzu § ...mehr