Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Dokumente und Dateiformate

Rz. 36 Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate Muster 1.17: Dokumente und Dateiformate _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Seit Anfang 2022 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur noch digitale Dokumente, also Dateien, an Gerichte übermitteln. Die Korrespondenz erfolgt ausschließlich mittels des "besonderen elektronisch...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1.2 Gegenstand der Zuordnung (§ 1 Absatz 2 BsGaV)

28 Die Funktions- und Risikoanalyse ist die Grundlage dafür, der Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs und während des Wirtschaftsjahrs alle in § 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 BsGaV aufgeführten Zuordnungsgegenstände zuzuordnen, die im konkreten Fall für die steuerliche Behandlung der Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen erforderlich sind (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Versicherungsaufsicht

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionskassen sind aufsichtsrechtlich private Lebensversicherungsunternehmen und unterliegen daher gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 VAG der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei kleinerem Volumen der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Für die Anwendbarkeit des § 4c EStG ist dies allerdings oh...mehr

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§ 12 IT-Recht / I. Muster: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 2 Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Muster 12.2: Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen zu erstellen. Hiermit möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Gestaltung und Verwendun...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Vollmachtserteilung

Rz. 3 Muster 15.2: Vollmachtserteilung Muster 15.2: Vollmachtserteilung Rechtsanwalt _________________________ erteile ich in Sachen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.2 Konkurrenz von unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen in zwei oder mehr Bankbetriebsstätten (§ 19 Absatz 2 BsGaV)

213 Wird z.B. infolge einer Funktionsaufteilung (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 159 und Rn. 42) eine Personalfunktion, die die unternehmerische Risikoübernahmefunktion hinsichtlich eines finanziellen Vermögenswerts ist, in zwei oder mehr Bankbetriebsstätten ausgeübt, so ist für die Zuordnung des betreffenden Vermögenswerts zu entscheiden, welchem Teil dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Überträaerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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zfs 09/2023, Autozug als öf... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des AG ist zulässig, in der Sache jedoch hat sie – aus den zutreffenden Gründen der angegriffenen Entscheidung, auf die verwiesen wird – keinen Erfolg. Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden wird, so dass das AG zutreffend di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.10 Entgeltliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse in einer Pers-Ges dergestalt, dass ein Gesellschafter von den übrigen Gesellschaftern gegen eine Zahlung in deren pers Vermögen eine zusätzliche Gewinnbeteiligung und ggf Stimmrechte erwirbt, ist kein Fall des § 24 UmwStG gegeben. Es fehlt an einem Einbringungsvorgang in eine "neue Pers-Ges" als Überne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.1 Grundsatz (§ 5 Absatz 1 BsGaV)

76 Ein materielles Wirtschaftsgut ist nach der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der es genutzt wird, da die Nutzung materieller Wirtschaftsgüter insofern als maßgebliche Personalfunktion gilt (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 75). Unter Nutzung i.S.d. § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV ist der unmittelbare Verbrauch de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umzugskostenersatz

Rn. 337 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kosten, die einem privaten ArbN durch einen beruflich veranlassten Umzug – auch bei "freiwilliger" Versetzung, FG Köln EFG 1981, 449 rkr – entstehen, sind WK, BFH BStBl II 1977, 117; R 9.9 Abs 1 LStR 2023 und s Rn 343. Wegen der Höhe der ohne weiteres als WK anzuerkennenden Umzugskosten vgl R 9.9 Abs 2 LStR 2023, die eine richtige Auslegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerabzugsverfahren

Rn. 2 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und einer zeitnahen Erfassung wird die LSt durch den ArbG vom Arbeitslohn einbehalten und abgeführt. Die LSt ist ihrem Wesen nach aber nichts anderes als die ESt derjenigen StPfl, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen. Das LSt-Abzugsverfahren ist lediglich eine besondere Erhebungsform d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Gelegenheitsgeschenk

Rn. 248 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Von der ständiger Rspr und Verwaltungspraxis (Abschn 53 Abs 2 S 2–4 LStR bis 1984) wurden ­lohnsteuerfreie Gelegenheitsgeschenke anerkannt. Es musste sich um übliche, bei besonderen persönlichen nicht oft wiederkehrenden Anlässen dem ArbN gewährte Gaben handeln, die nach Art und Höhe nicht ungewöhnlich und übermäßig sind und bei denen der G...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 300 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Dienstreise liegt vor, wenn der ArbN von seinem ArbG außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis 31.12.2013 = regelmäßige Arbeitsstätte) beschäftigt wird, ständiger Rspr zB BFH BStBl II 1979, 521. Dabei braucht die Reise nicht von der ersten Tätigkeitsstätte, sie kann auch von der Wohnung aus angetreten werden, BFH BStBl III 1967, 430. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reisekosten im Einzelnen

Rn. 305 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wählt der StPfl auf einer Dienstreise eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzugsbereich seines Zielortes und fährt er von dort täglich mit dem Pkw zum Tätigkeitsort, so gehören diese Fahrtkosten grundsätzlich auch zu den Dienstreisekosten. Wenn sich die Dienstreise über mehrere Wochen erstreckt und der StPfl an Wochenenden zum Ort seines Lebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rauser/Wurzberger, LSt-Erstattung bei Direktversicherung, BB 1983, 758; B. Meyer, Einkommensteuerliche Behandlung von Bauspar-Todesfallrisikoversicherungen, DB 1984, 692; Koewius, Die ertragssteuerliche Behandlung von Beiträgen zu Rechtsschutzversicherungen, FR 1986, 584; Kottke, Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen, DStZ 1987, 585, 605; Beiser, Betriebsunterbrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Rn. 317 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist für ArbN ab VZ 2014 neu in § 9 EStG geregelt worden. Die Regelung ist dem Grunde und der Höhe nach abschließend, s § 9 Abs 4a EStG. Es kann nur in den genannten Fällen Verpflegungsmehraufwand in den vorgegeben Pauschbeträgen geltend gemacht werden. Tatsächlich angefallene höhere Kosten bleiben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bezüge aus früheren Dienstleistungen (19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 390 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Die in § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG aufgeführten Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sind nur eine beispielhafte Aufzählung. Es fallen unter die oa Vorschrift alle Bezüge und Vorteile, die aus früheren Dienstverhältnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beschränkung der Zuwendungen durch das zulässige Kassenvermögen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 2–5 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG Zuwendungen für "nicht lebenslänglich laufende Leistungen"nicht mehr als BA abzuziehen, Zitat "wenn das Vermögen der Kasse am Schluss des Wj das zulässige Kassenvermögen übersteigt." "Vermögen der Kasse" ist im Sine von tatsächlichem Kassenvermögen zu verstehen. Für die Ermittlung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachliche Anknüpfung

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbN ist dadurch gekennzeichnet, dass er Arbeitslohn aus einem eigenen oder fremden Dienstverhältnis bezieht. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte seine Arbeitskraft schuldet, dh wenn er in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter Leitung des ArbG steht oder im geschäftlichen Organismus des ArbG dessen Weisunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Angemessenheit

Rn. 87 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Weiteres Indiz für die betriebliche Veranlassung ist die Angemessenheit. Die Direktversicherung darf nicht zu einer "Überversorgung" führen. Kriterium für die Prüfung einer Überversorgung ist nach Ansicht des BFH (BFH vom 10.11.1982, BStBl II 1983, 173; BFH vom 08.10.1986, DB 1987, 207), ob die zugesagten Versorgungsleistungen zusammen mit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auslösung

Rn. 332 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die häufig vertraglich vereinbarten Auslösungen stehen Reisekostenvergütungen gleich. Denn sie werden an private ArbN vor allem gezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Arbeiten, insbesondere Bau- und Montagestellen, abzugelten. Auslösungen sind zunächst iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, also wenn eine Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsverhältnisse

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausbildungsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse besonderer Art, die sich von den übrigen Arbeitsverhältnissen durch den Ausbildungszweck unterscheiden. Die Vorschriften des Arbeitsrechts sind deshalb auf Ausbildungsdienstverhältnisse nur eingeschränkt anwendbar, § 3 Abs 2 BerufsbildungsG (BBiG). Die Ausbildungsvergütung stellt in erster Lin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Problemfälle

Rn. 206 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schwierigkeiten macht die Lösung derjenigen Fälle, in denen zweifelhaft ist, ob eine Einnahme vorliegt (keine Marktgängigkeit, aufgedrängte Vorteile, Bereicherung auf ideellem Gebiet, keine Möglichkeit den Vorteil weiterzugeben, keine individuelle Zurechenbarkeit eines Vorteils) oder ob der Vorteil für Dienstleistungen eingeräumt wird (kein B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ordensangehörige

Rn. 68 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dienstbezüge, die einem Ordensangehörigen für eine Tätigkeit außerhalb des Ordens aufgrund eigener Rechtsbeziehungen zu einem Dritten gewährt werden, sind Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1962, 310. Übernimmt aber der Orden selbst die Verpflichtung zur Erbringung entgeltlicher Arbeitsleistungen, ohne dass er ein bestimmtes Ordensmitglied abzuste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbarkeit

Rn. 194 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbG ist verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung – ArbN- und ArbG-Anteile – direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen. Diese Verpflichtung beruht in den meisten Fällen auf sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 62 S 1 Alt 1 EStG). Neben dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, s § 28d SGB IV, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Politische Tätigkeiten

Rn. 72 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die nach den Abgeordnetengesetzen gezahlten Bezüge für Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete und Abgeordnete des Europaparlaments sind gemäß § 22 Nr 4 EStG zu versteuern. § 19 EStG ist nicht anwendbar, da Abgeordnete weisungsfreie Volksvertreter sind. Zuwendungen an Abgeordnete, die die politische Arbeit des Abgeordneten fördern oder be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachweis

Rn. 309 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Nachweis setzt nach R 9.5 Abs 2 LStR 2023 und BFH BStBl II 1980, 289 im Einzelnen Abrechnungen des ArbN voraus, aus denen die Dauer der Reise, deren Route und – soweit nicht die Pauschbeträge beansprucht werden – die Höhe der Kosten ersichtlich ist. Der ArbG habe diese Unterlagen zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Rspr beruht auf Praktikabi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsgrundlage

Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwendung zu einer offens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorstandmitglieder/Aufsichtratsmitglieder

Rn. 119 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vorstandsmitglieder einer AG sind ArbN, s BFH BStBl II 1970, 824, anders ausnahmsweise bei beschränkter Funktion mit Annäherung an den Aufsichtsrat, s RFH RStBl 1938, 988, zum Gläubiger einer AG, der vorübergehend in den Vorstand berufen wurde, um das Geschäftsgebaren zu beaufsichtigen. Ebenfalls ArbN sind der Vorstand einer Genossenschaft,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtslage bis Kj 2014

Rn. 238 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Den Teilnehmern einer Betriebsveranstaltung zuwendete Vorteile sind nur dann im weit überwiegend betrieblichen Interesse des ArbG, wenn sie einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Für die Jahre 1983–1992 hat der BFH die Freigrenze auf DM 150 pro Teilnehmer beziffert (BFH BStBl II 1997, 331). Mit Urteil vom 16.11.2005 (BFH BStBl II 2006, 43...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verhältnis zum Betriebsausgabenabzug

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke können gleichzeitig auch BA sein, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen dienen und der primäre Anlass für den Aufwand die Einnahmeerzielung ist (s Tz 16). In diesen Fällen sind die Aufwendungen nach § 4 Abs 4 EStG abzb, § 10 Nr 1 KStG findet keine Anwendung. Das Abzugsverbot tritt nur ein, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Trinkgelder

Rn. 176 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab 01.01.2002 muss auf Trinkgelder keine LSt mehr einbehalten werden. Aufgrund des Gesetzes zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern ist § 3 Nr 51 EStG rückwirkend zum 01.01.2002 geändert worden. Danach sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wert der Mahlzeiten

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Zweck der Versteuerung sind bis Kj 2006 einschließlich die Werte der SachBezV in der jeweils für ein Jahr gültigen Fassung anzusetzen, § 8 Abs 2 S 6 EStG. Ab Kj 2007 gilt die SozialversicherungsentgeltVO. Danach beträgt der Wert von Mittagessen für 2023 monatlich nach § 2 Abs 1 Nr 1 SvEV 114 EUR, pro Tag 1/30 davon (s § 2 Abs 6 SvEV), d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist der BA-Abzug selbst bei Vorliegen einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung (s Rn 27) gemäß § 4c Abs 2 EStG ausgeschlossen, wenn die betriebliche Veranlassung fehlt. Dabei kommt es darauf an, ob die Zuwendungen der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen, die bei unmittelbarer Erbringung durch das Träge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist bei der Einziehung von Anteilen zwischen den Rechtsformen der AG und der GmbH zu unterscheiden. Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden, wobei die Voraussetzungen über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu beachten sind (§ 237 Abs 2 S 1 AktG). Daneben besteh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Progressive Leasingraten zeichnen sich durch eine im Zeitablauf steigende Ratenhöhe aus. Solche Vereinbarungen spiegeln weder einen linearen Nutzungs- noch einen degressiven Aufwandsverlauf wider. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung in den einzelnen Perioden kann aus der vertraglichen Vereinbarung also regelmäßig n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Begriff

Rn. 121 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungsbegriff des § 17 EStG unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Veräußerungsbegriff, da der steuerrechtliche Begriff auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abstellt (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO). Andererseits ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Übertragung der Anteile gegen Entgelt erfolgt. Eine unentgeltl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr