Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 2. Pflichtverletzung des Arbeitgebers

Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers: Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht zum Einbehalt der LSt und zur Abführung der LSt, kann er gem. § 42d Abs. 1 EStG in Haftung genommen werden. Beachten Sie: In diesen Fällen kann es in Ausnahmefällen auch zu einer gesamtschuldnerischen Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen, da neben dem Arbeitgeber auch der Arbeitnehmer in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / IV. Fazit

Lohnsteuerliche Fragestellungen i.R.d. Unternehmensinsolvenz bedürfen einer besonderen Betrachtung. Innerhalb des Insolvenzverfahrens haftet der Arbeitgeber nach § 42d EStG. Dieser Haftungsanspruch kann als Insolvenzforderung oder Masseforderung in Erscheinung treten. Daneben sind der zutreffende Einbehalt der LSt und deren Abführung an die Finanzverwaltung aufgrund des persö...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 4. Haftungsrisiken für Geschäftsführer im Insolvenzverfahren

Neben der Haftungsinanspruchnahme nach § 42d EStG können gesetzliche Vertreter und Vermögensverwalter auch gem. §§ 34, 69 AO außerhalb des Insolvenzverfahrens persönlich in Anspruch genommen werden: während § 42d EStG verschuldensunabhängig ist,[40] setzt die Haftung nach § 69 AO voraus, dass Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden. Den Geschäftsführer (GF) e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / b) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt gem. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen. Kündigungsrecht: Gemäß § 113 S. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten ...mehr

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Die Lohnsteuer in der Unter... / 5. Konsequenzen für Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung – und in der Regel vor dem Eingreifen von Insolvenzgeld – Lohn ausgezahlt und die LSt einbehalten, ohne diese an das FA abzuführen, muss die Finanzverwaltung ihre Forderung gem. § 42d Abs. 1 EStG als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko der Nichtabführung der einbehaltenen LSt trägt der Staat,[45] weshalb die einbehal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.3 Folgen der Unterscheidung und Risikooptimierung

Vor dem Hintergrund, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen regelmäßig nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit ist, dürfte das Risiko einer Nachbelastung mit Umsatzsteuern bei einem Share Deal wohl als verhältnismäßig gering einzustufen sein. Bedeutung erlangt die Frage hingegen im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Kosten, insbesondere solchen aus der Abwickl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 27 Das freigestellte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es erhalten hätte, wenn es nicht freigestellt worden wäre, sondern gearbeitet hätte; es gilt wie für die Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 das Lohnausfallprinzip. Jedoch bereitet gerade hier die Feststellung des individuellen Arbeitsentgelts Schwierigkeiten, weil das Betriebsratsmitglied n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Arbeitsentgelt- und Tätigkeitsgarantie

Rz. 30 Betriebsratsmitglieder, die sich ausschließlich der Betriebsarbeit widmen, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, werden ihrem Arbeitsplatz entfremdet. Daher erweitert das Gesetz die in § 37 Abs. 4 und 5 enthaltene Arbeitsentgelt- und Tätigkeitsgarantie auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit, wenn Mitglieder des Betriebsrats drei volle aufeinanderfolgende Amts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels

Leitsatz 1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 24.01.2001 – I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512). 2. Die geld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 33 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Freistellungen entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. mit §§ 80 ff. ArbGG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann die Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung des § 19 fristgerecht nach Abschluss der Wahl angefoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 9 Massenentlassung und Kurzarbeit

§ 19 KSchG ermöglicht eine besondere Form der Kurzarbeit: Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, bei Massenentlassungen die zu entlassenden Arbeitnehmer innerhalb der ein- oder zweimonatigen Sperrfrist voll zu beschäftigten, so kann die Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzarbeit einführt. Der Arbeitgeber ist im Fall der Kurzarbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Rechtsfolgen bei Verwendung der Freistellungszeit zu anderen Zwecken als zur Erfüllung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 29 Verwendet das Betriebsratsmitglied die Freistellungszeit zu anderen Zwecken als zur Erfüllung von Betriebsratsaufgaben, so liegt darin nicht nur eine Amtspflichtverletzung, sondern zugleich auch eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. auch BAG, Beschluss v. 22.8.1974, 2 ABR 17/74 [1]). Da in diesem Fall die Nichterbringung der Arbeitsleistung nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 5 Unterlassene oder fehlerhafte Anzeigen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung in dieser Hinsicht aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die betreffenden Verfahren wurden zunächst ausgesetzt und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentu... / 4.3 Fälligkeit der Vergütung

Mit der Abnahme wird der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers fällig. Er hat dann grundsätzlich Anspruch auf Leistung der Schlusszahlung. Dies hat allerdings nach § 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB für den Bauvertrag zur Voraussetzung, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Die Schlussrechnung ist nach § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.2 Entgelt

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit den Verwaltungsbeiräten einen entgeltlichen Vertrag geschlossen, haften die Verwaltungsbeiräte für Pflichtwidrigkeiten nach §§ 280 ff. BGB in Verbindung mit dem Beiratsvertrag. Hinweis Aufwendungspauschale Streitig ist, was bei einer Pauschale für Aufwendungen gilt. Zum Teil wird diese nicht als schädlich angesehen, wenn es sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.3 Kein Entgelt

2.3.1 Überblick Sind die Verwaltungsbeiräte unentgeltlich tätig, haben sie nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorsatz ist Wissen und Wollen. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus. Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt u...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 5.4 Inhalte

Im Beiratsvertrag wird den Verwaltungsbeiräten in der Regel – über die ihnen sowieso zustehenden Aufwendungsersatzansprüche hinaus – eine Vergütung versprochen (ist die Höhe nicht bestimmt, ist gem. §§ 675, 611, 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen). Ferner können die gesetzlichen Pflichten und Rechte des Verwaltungsbeirats näher konkretisiert werden...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.5 Abnahme unter Vorbehalt

Für eine Abnahme unter Vorbehalt ist es nicht erforderlich, dass der Besteller den konkreten Mangel benennt. Ausreichend ist vielmehr, wenn er die Mangelerscheinung rügt. Jedenfalls muss er aber zum Ausdruck bringen, wegen welcher Mängel er sich Rechte vorbehalten will. Nicht ausreichend ist es, wenn er sich pauschal seine Rechte wegen möglicher und nicht näher konkretisiert...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4.5 Gefahrübergang

Vor Abnahme trägt der Unternehmer gemäß § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vergütungsgefahr. Er erhält also für bisher erbrachte Leistungen keine Vergütung, wenn diese untergehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der abgenommenen Bauleistung geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Nach Abnahme trägt also der Bauherr die Vergütungsgefahr. Dies g...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4 Welche Folgen hat die Abnahme?

Mit der Abnahme treten insbesondere folgende wesentlichen Rechtsfolgen ein: Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Auftraggebers erlischt. Dem Auftraggeber steht nunmehr ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 634 BGB zu. Die Verjährungsfrist des § 634a BGB beginnt zu laufen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung wird fällig. Die Abnahme führt zu einer Umkehr der Beweis...mehr

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Rechnungslegung (WEMoG) / 1.4 Schadensersatzanspruch bei Ersatzvornahme

Kommt insbesondere der ausgeschiedene Verwalter seiner Rechnungslegungsverpflichtung nicht in der gebotenen Art und Weise nach und ist daher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gezwungen, einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Erstellung zu beauftragen, so ist der Verwalter im Hinblick auf den hierfür entstandenen Aufwand zum Schadensersatz verpflichtet.[1] Erstellung tro...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungslegung (WEMoG) / 1.2 Ausgeschiedener Verwalter

Der Verwalter ist ganz allgemein nach Beendigung des Verwalteramts zur Rechnungslegung verpflichtet. Diese Pflicht resultiert aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen über das Auftragsrecht nach §§ 675, 666 BGB. Nach § 666 BGB hat der Beauftragte "nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen". Den ausgeschiedenen oder abberufenen Verwalter trifft die Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.6.3 Jahresabrechnung

Verwalterwechsel Mit Blick auf die bislang ungeklärte Frage, welcher Verwalter zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene Jahr bei einem Verwalterwechsel zum Jahreswechsel (Ausscheiden des Verwalters mit Ablauf des 31. Dezember – Amtsbeginn des Nachfolgeverwalters am 1. Januar) verpflichtet ist[1], sollte für eine entsprechende Klarstellung in der Gemeinschaftsor...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 8.3.2 Auswahl des Verwalters

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der gesamte Verwaltungsbeirat – oder eines seiner Mitglieder – im Vorfeld einer Versammlung, in der eine Person zum Verwalter bestellt oder der bisherige Verwalter wiederbestellt werden soll, Angebote von Personen einholt und gegenüber den anderen Wohnungseigentümern dazu Stellung nimmt, welche Person aus seiner Sicht für das Am...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.3.1 Überblick

Sind die Verwaltungsbeiräte unentgeltlich tätig, haben sie nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorsatz ist Wissen und Wollen. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus. Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasj...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 5.1 Allgemeines

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Verwaltungsbeiräte sind befugt, einen Beiratsvertrag zu schließen. Ist dort ein Entgelt für die Verwaltungsbeiräte vereinbart, wird er als Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. v. § 675 BGB angesehen.[1] Hinweis Haftung Diese Vereinbarung hat Auswirkungen auf die Haftung. Nur wenn die Verwaltungsbeiräte unentgeltlich tätig sind, haben...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.5 Freistellung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – die der Gesetzgeber in § 31a Abs. 2 BGB übernommen hat – hat ein Verein unentgeltlich tätig gewordene Vereinsmitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei Durchführung satzungsmäßiger Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz...mehr

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Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.3.2 Umfang des Privilegs

Diskutiert wird, ob das Privileg nur gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt oder auch gegenüber den Wohnungseigentümern und Dritten.[1] Hinweis Sonderwissen Im Rahmen der Haftung eines Verwaltungsbeirats kann Sonderwissen eine Rolle spielen. Haben die Wohnungseigentümer bewusst einen Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter zum Verwaltungsbeirat bestellt, müssen sie s...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Gebrauch und Nutzung von So... / "Laden"

Billardcafé Ein Billardcafé ist in einer als "Laden" beschriebenen Einheit nicht zulässig.[1] Bistro Die Nutzung eines "Ladens" als "Bistro" kann im Einzelfall zulässig sein. Die von dem betriebenen Bistro ausgehenden Störungen sind nicht gravierender, als die, die nach einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise von einem Laden ausgehen; dies gilt jedenfalls bei ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.3 Haftung nur für die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung

Rz. 35 Der Mindestlohn ist nur für die Zeiten der Erbringung der tatsächlichen Arbeitsleistung vom Auftraggeber zu zahlen. War der Arbeitnehmer erkrankt oder in Urlaub, hat er zwar auch einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gegen seinen Arbeitgeber. Da er in dieser Zeit jedoch nicht für den Auftraggeber gearbeitet hat, entfällt der Grund für die Haftung de...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.7 Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz 2022

Neben den für die Praxis relevanten Punkten werden diverse redaktionelle (Beseitigung von Fehlern) bzw. formale Änderungen vorgenommen (z. B. elektronische Anmeldung bei Fahrzeugeinzelbesteuerung). Darüber hinaus erfolgen Ergänzungen, die aber nur für eine überschaubare Anzahl von Unternehmern bzw. die Finanzverwaltung von Bedeutung sind und keinen Einfluss auf die materiell...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.5 Selbstschuldnerische Haftung

Rz. 37 Der Auftraggeber bzw. die als Auftraggeber ebenfalls tätigen Unternehmer der Nachunternehmerkette haften als selbstschuldnerische Bürgen. Das bedeutet: Auf Verschulden kommt es nicht an – es handelt sich um eine reine Ausfall- und Garantiehaftung. Die Bürgenhaftung ist zwingend und kann nicht vertraglich abbedungen werden. Der Arbeitnehmer kann sich direkt an den Auftrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6.2 Ausgleichspflicht zwischen den Auftraggebern

Rz. 39 Im Falle einer Kette von Nachunternehmern, von denen der Arbeitnehmer nach seiner Wahl nur einen in Anspruch genommen hat, besteht eine Ausgleichspflicht unter den übrigen Nachunternehmen. Wenn nichts anderes zwischen den Unternehmen vereinbart ist, haben alle Unternehmer der Nachunternehmerkette die Vergütung zu gleichen Teilen zu tragen. Das ist allerdings streitig....mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Vorkehrungen zum Schutz vor einer Inanspruchnahme im Rahmen der Auftraggeberhaftung

Rz. 40 Hinweis Einen vollständigen Schutz gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Auch wenn der Auftraggeber noch so weitreichende Vorkehrungen vor einer Inanspruchnahme auf Zahlung des Mindestlohns durch die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers getroffen hat. Erhalten diese Arbeitnehmer ihren Lohn nicht, können Sie den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer der Nachunt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Werkvertrag

Rz. 16 Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.[1] Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Rz. 17 Die Erscheinungsformen des Werkvertr...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Organschaft: Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft war die Grundsatzfrage anhängig, ob der Organträger oder der gesamte Organkreis Unternehmer i. S. d. UStG ist. Hier hatten sowohl der V. Senat[1] des BFH als auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Begrenzung auf den gesetzlichen Mindestlohn

Rz. 34 Die Haftung ist beschränkt auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für darüber hinausgehende Lohnansprüche besteht keine Haftung. Nachdem die Übergangsregelung des § 24 MiLoG mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft getreten ist, kann der Mindestlohn nicht mehr durch Tarifvertrag unterschritten werden, weswegen nunmehr auch der Auftraggeber für den gesetzlichen Mindestlohn in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.1 Begrenzung auf das Nettoentgelt

Rz. 33 Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AEntG. Gemeint ist hier das konkrete Nettoentgelt des jeweiligen Arbeitnehmers. Die für ihn relevanten Merkmale der Besteuerung und der Verbeitragung seines Arbeitsentgelts sind heranzuziehen. Handelt es sich um einen Arbeitneh...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2.2 Grundstruktur

Rz. 10 Die Vorschrift beinhaltet daher im Kern folgendes: Der Unternehmer, der eine eigene vertragliche Verpflichtung nicht selbst erbringt, sondern eine Werk- oder Dienstleistung durch einen anderen Unternehmer, den er beauftragt hat, erbringen lässt haftet für die Zahlung des Mindestlohns durch den Subunternehmer an die Arbeitnehmer die zur Erbringung dieser Dienst- oder Werkl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 29 Die Auftraggeberhaftung gilt nur gegenüber Arbeitnehmern des Nachunternehmens und für die vom Nachunternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmer. Der Arbeitnehmerbegriff ist deckungsgleich mit demjenigen des § 22 MiLoG, sodass auch die mindestlohnberechtigten Praktikanten in den Schutz der Auftraggeberhaftung fallen. In gleicher Weise gelten auch die Ausschlusstatbestände ...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 1.3.1 Einführung eines neuen "0 %-Steuersatzes" für Photovoltaik

Erstmals wird in Deutschland durch einen neuen § 12 Abs. 3 UStG ein sog. "0 %-Steuersatz" eingeführt, der für Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten (kleineren) Photovoltaikanlagen gilt. Die Neuregelung ist für alle Leistungen anzuwenden, die ab dem 1.1.2023 ausgeführt werden. Hinweis Unterschied Steuerbefreiung und Nullsteuersatz Ein 0 %-Steuersatz unterscheidet sich von e...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Übertarifliche und... / 2.4 Zulage zur Vergütung besonderer individueller Leistungen (Leistungszulage)

Auch hier handelt es sich um einen für die Praxis wichtigen Fall: Der Mitarbeiter kann, aus welchen Gründen auch immer, nicht in einem System leistungsabhängiger Vergütung mit hohem variablen Anteil (Akkordlohn, Prämienlohn, Provisionssystem) beschäftigt werden. Er hat im abgelaufenen Jahr besonders gute Leistungen erbracht und erwartet hierfür eine "individuelle Belohnung"....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1.1 Rückwirkende Erhöhung

Werden die Tarifentgelte rückwirkend erhöht, so darf der Arbeitgeber die Zulage auch rückwirkend anrechnen – wenn die Anrechnung überhaupt zulässig ist. Im Falle einer nachträglich für bestimmte Monate vor Abschluss des Tarifvertrags vereinbarten Tariferhöhung ist grundsätzlich auch eine Anrechnung auf die für diese Monate bereits geleisteten übertariflichen Zulagen möglich....mehr