Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 6. Gebührensatz

Rz. 25 Die Angabe des Gebührensatzes ist in § 10 RVG nicht zwingend vorgeschrieben. Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten. Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei Nr. 2100 VV oder Nr. 2300 VV zu verlangen.[15] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Mehrere Bußgeldverfahren

Rz. 14 Mehrere Bußgeldverfahren sind auch jeweils eigene gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch dann, wenn mehrere Bußgeldbescheide von derselben Behörde gegen denselben Betroffenen wegen gleichartiger Ordnungswidrigkeiten erlassen worden sind.[2] In diesem Fall schadet es noch nicht einmal, wenn der Verteidiger seine Einlassung unter Bezugnahme auf die einzelnen Bußgeldv...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 5. Bußgeldverfahren

Rz. 80 In Bußgeldsachen lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung ebenfalls grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vergütet (siehe hierzu § 36 Rdn 217 f.). Rz. 81 Ausnahmsweise erhäl...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / I. Überblick

Rz. 1 Rechtsbeschwerden sind im RVG an verschiedenen Stellen geregelt. Soweit keine vorrangigen Sonderregelungen greifen, gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar die Nrn. 3502, 3503, 3516 VV. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG[1] geändert worden. Während Nr. 3502 VV zunächst ausdrücklich nur für die Rechtsbeschwerde nac...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Keine Terminsgebühr in "sonstigen Fällen"

Rz. 87 Soweit eine Terminsgebühr in sonstigen Fällen entsteht (siehe § 13 Rdn 137 ff.), gilt dies nicht für den Terminsvertreter. Er kann die Terminsgebühr nur in den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen, nicht aber auch den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Terminsvertreter, schriftlicher Vergleich Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 2. Abschlusserklärung

Rz. 29 Abmahnung und Abschlusserklärung sind dieselbe Angelegenheit, da sie den Hauptsacheanspruch betreffen. Daher richtet sich die Vergütung insgesamt nach altem Recht, wenn der Auftrag zur Abmahnung vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Beispiel 13: Abmahnung und einstweilige Verfügung Der Anwalt hatte im November 2020 eine Abmahnung ausgesprochen. Da darauf nicht reagiert ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 9. Anwaltswechsel

Rz. 46 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[9] Rz. 47 Nach der Rspr. sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[10] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar nur...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

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§ 28 Familiensachen / XVIII. Fluranwalt

Rz. 361 Mitunter wird ein Anwalt lediglich zum Abschluss oder zur Protokollierung eines Vergleichs oder zur Abgabe eines Rechtsmittelverzichts hinzugezogen. Häufig wird dabei ein auf den nächsten Termin wartender Kollege gebeten, bei der Protokollierung mitzuwirken oder den Rechtsmittelverzicht zu erklären (sog. Fluranwalt).[179] Wird keine Vereinbarung über die Vergütung ge...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / f) Vertreter, sonstige Hilfspersonen

Rz. 23 Soweit der Anwalt einzelne Tätigkeiten durch Vertreter nach § 5 RVG hat ausführen lassen, bietet es sich an, diese Vorschrift mitzuzitieren. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Werden vom Anwalt sonstige Hilfspersonen hinzugezogen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 5 RVG fallen, sodass sich die Vergütung des Anwalts nach § 612 BGB richtet, muss diese V...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 54. Terminsvertreter

Rz. 122 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[37] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (1) Überblick

Rz. 28 Kommt es nach einem Verwaltungsverfahren zu einem Nachprüfungsverfahren, also dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren), so erhält der Anwalt wiederum die Vergütung nach Teil 2 VV. Allerdings ist zu beac...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / II. Beratung

Rz. 4 Wird der Anwalt beratend tätig und hat er keine Gebührenvereinbarung abgeschlossen, erhält er seine Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 BGB (siehe dazu § 6). Rz. 5 Berät der Anwalt einen Arbeitgeber, so kommt eine Begrenzung auf die sog. Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) nicht in Betracht, da dieser unstrittig kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 58. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 128 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / I. Überblick

Rz. 1 Bei arbeitsgerichtlichen Mandaten handelt es sich um besondere zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Ausführungen zur Vergütung in Zivilsachen gelten daher entsprechend. Allerdings sind einige Besonderheiten zu beachten. Rz. 2 Ebenso gelten die Ausführungen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe entsprechend. Rz. 3 Probleme bereitet häufig die Bemessung des Gegenstandswert...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 27 Für seine Tätigkeit im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Deren Höhe beläuft sich grundsätzlich auf die Höhe der Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird; der Gebührensatz ist jedoch auf 1,0...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VI. Berufungsverfahren

Rz. 40 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die gleiche Vergütung wie in Zivilsachen, also die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 41 Es entsteht also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung auf 1,1 reduziert (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Wird der Anwalt beauftragt, lediglich zu beantragen, eine ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Die verschiedenen Modelle

Rz. 51 Muss eine Partei vor einem auswärtigen Gericht einen Rechtsstreit führen, beauftragt sie in der Regel einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung, damit sie mit ihm vor Ort die Sache besprechen und die einzureichenden Schriftsätze vorbereiten und abstimmen kann. Reist dieser Prozessbevollmächtigte dann zum Gerichtstermin, kann...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (3) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Rz. 24 Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel 8: Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens In einem Rechtsstreit (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termi...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (2) Aufhebungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 65 Zu beachten ist auch hier, dass das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung sowie ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung zusammen mit dem Anordnungsverfahren nach § 16 Nr. 5 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden. Der Anwalt erhält daher keine weiteren Gebühren. Wird der Anwalt dagegen erstmals im Aufhebungs- oder ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIII. Erinnerungsverfahren

Rz. 90 Für Erinnerungsverfahren gelten die Nrn. 3500, 3513 VV. Diese Gebühren sind allerdings grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn der Anwalt ausschließlich im Erinnerungsverfahren beauftragt ist. Soweit er auch in der Hauptsache beauftragt ist, wird seine Tätigkeit durch die Vergütung in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1; analog § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. a)...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid und den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 OWiG)

Rz. 228 Nicht mehr zur Instanz gehört dagegen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG, soweit sich dieser gegen eine Entscheidung über die Kosten- und Auslagenerstattung (also Kostenfestsetzung) oder den Kostenansatz richtet. Zwar zählen Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Bußgeldverfahren ebenso wie die vergleichbaren Beschwerden in Strafverfahren grund...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Verfahren nach Teil 3 VV

Rz. 9 Wird der Anwalt in Angelegenheiten nach Teil 3 VV ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so richtet sich die Vergütung nach den Nrn. 3335, 3337, Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV. Kommt es später zur Hauptsache, gilt § 16 Nr. 2 RVG. Die Gebühren des Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahrens gehen in den (gegebenenfalls höheren) ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren

Rz. 30 Auch in diesem Fall entsteht die 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV. Die Einigungsgebühr fällt jetzt aus dem Wert der mitverglichenen Gegenstände dagegen nur zu 1,0 an. Beispiel 11: Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 28 Familiensachen / XVI. Allgemeine Beschwerden

Rz. 358 In allgemeinen Beschwerdeverfahren, also Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug abschließenden Entscheidungen in Nebenverfahren, gilt Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV nicht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Beschwerdegebühren der Nrn. 3500 VV (siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff.). Rz. 359 Der Gegenstandswert richt...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Mehrere Terminsvertretungen in derselben Angelegenheit

Rz. 90 Wird der Anwalt mit der Wahrnehmung mehrerer Termine beauftragt, gilt § 15 Abs. 2 RVG. Die Gebühren können nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob der Terminsvertreter mehrere Termine wahrnimmt. Beispiel 47: Mehrere Terminsvertretungen Der Anwalt ist mit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins (Wert: 8.000,00 EUR) beauftragt. Später erhält er den Auftrag, in demsel...mehr

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§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 56 Bei der Vertretung eines anderen Beteiligten, insbesondere des Schuldners, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung (§ 26 Nr. 2, 1. Teils. RVG).[16] Zur Berechnung siehe Rdn 10 ff. Beispiel 18: Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens Der Gläubiger hat wegen einer Gesamtforderung in Höhe von 30.0...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / I. Überblick

Rz. 1 Steuerrechtliche Angelegenheiten sind besondere Verwaltungsangelegenheiten, sodass zunächst einmal die Regelungen für die Vergütung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten entsprechend gelten. Auf die dortigen Ausführungen (siehe § 29) wird Bezug genommen. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Besonderheiten, die sich in steuerrec...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 94 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 11 Abs. 1 RPflegerG, § 567 Abs. 1 ZPO).[41] Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Angelegenheit dar, in der dem Anwalt eine gesonderte Vergütung zusteht. Der Anwalt erhält die Gebühren nach Nrn. 3500 ff. VV, also eine weitere...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 40 Ist mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet, dann kann der Anwalt wiederum die volle Kostenerstattung beitreiben. Er muss sich die vereinnahmten Kosten dann unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 2 RVG bei der späteren Abrechnung gegenüber der Landeskasse anrechnen lassen. Beispiel 15: Aufrechnung des Gegners im Festsetzungsverfahren gegen den Gegner nach § 126 ZPO (...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / hh) Sonstige Fälle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 177 Wird in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, ohne mündliche Verhandlung entschieden, so entsteht keine Terminsgebühr. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist nicht anwendbar und auch nicht analogiefähig. Rz. 178 Daher entsteht insbesondere dann keine Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren nur noch über die Kosten entschied...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / c) Geschäftstätigkeit

Rz. 48 Die Vergütung für die Geschäftstätigkeit ist in Nrn. 2504 ff. VV geregelt. Die Gebührenhöhe ist nach der Zahl der Gläubiger gestaffelt. Strittig ist, ob die Gebühr auch schon bei einem Gläubiger anfällt.[28] Rz. 49 Hinzukommen kann auch die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Diese bleibt im Schuldenbereinigungsverfahren unverändert.[29] Beispiel 27: Außergerichtliche Ve...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr