Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / i) Neubeginn der Verjährung

Rz. 32 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: 1. bei Anerkennung des Anspruchs durch 2. wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / K. Die Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch

I. Allgemeines Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / H. Verjährung von Haftpflichtansprüchen

Rz. 100 Gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB beträgt die Regelverjährung drei Jahre.[110] Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Weitere Voraussetzung ist aber, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners in diesem Zeitpunkt bereits kennt oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Rz. 101 § 19...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / IX. Verjährung

Rz. 109 Der Hauptanspruch verjährt nach § 2287 Abs. 2 BGB innerhalb von drei Jahren (Regelverjährungsfrist) seit dem Anfall der Erbschaft an den Vertragserben (nicht auf Jahresschluss, vgl. Abs. 2 von § 2287 BGB). Nach Eintritt der Verjährung des Hauptanspruchs kann grundsätzlich auch keine Auskunft mehr verlangt werden. Rz. 110 OLG Köln, Urt. v. 16.7.1999:[190] Zitat "Die Vors...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Hemmung der Verjährung

Rz. 67 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 203–211 BGB wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung der Verjährung (§ 209 BGB) endet bei Erteilung der erforderlichen Auskunft, weil es allein in der Hand des Klägers liegt, die Betragsstufe zu beziffern und damit dem Verfahren Fortgang zu geben.[84] Rz. 68 Der praktisch wichtigste Fall der Verjährungshemmung ist die Ablaufhemm...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Hemmung der Verjährung

Rz. 173 Auch für § 2027 BGB gilt, dass die Auskunftsklage allein nicht zur Hemmung der Verjährung des Hauptanspruchs führt.[198] Häufig ist daher eine Stufenklage nach § 254 BGB zu überlegen, bei der der Herausgabeanspruch zunächst in unkonkreter Form zu stellen ist. Die Leistungsstufe hemmt die Verjährung dann insoweit, als später die Leistung (hier die herauszugebenden Geg...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 7. Verjährung

a) Allgemeines Rz. 24 Seit 1.1.2010 gilt auch für Vermächtnisansprüche die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Regelung gilt für alle Erbfälle, die seit dem 1.1.2010 eingetreten sind. Für Grundstücksvermächtnisse gilt allerdings eine zehnjährige Verjährungsfrist, § 196 BGB.[21] b) Verjährungshemmung Rz. 25 Mit der Hemmung wird die Verjährungsfrist, die zu laufen beg...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / X. Verjährung

Rz. 74 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteilungsklage unterliegt gem. §§ 2042 Abs. 2, 758 BGB nicht der Verjährung. Der eigentlich unverjährbare Erbauseinandersetzungsanspruch könnte jedoch ggf. nicht mehr durchsetzbar sein, wenn ein Miterbe im Besitz der Erbschaft ist und der Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB der Erbengemeinsch...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / VI. Verjährung, Aufrechnung und Befreiung von der Haftung

Rz. 113 Für § 2219 BGB gilt nach Aufhebung des früheren § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB zum 1.1.2010 nunmehr die Regelverjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren.[161] Rz. 114 Eine Befreiung von der Haftung aus § 2219 BGB durch den Erblasser ist gemäß § 2220 BGB nicht möglich, weder durch eine entsprechende Anordnung noch durch ein Befreiungsvermächtnis.[162] Auch eine Haftungsbesc...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / h) Verjährungsbeginn

Rz. 31 Die Verjährungsfrist ist für die seit 1.1.2010 eingetretenen Erbfälle den allgemeinen Vorschriften als subjektive Verjährung auf das Jahresende angepasst worden.mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. Diese Sonderre...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / f) Hemmung bei Verhandlungen

Rz. 29 Verhandlungen sollen nicht unter dem Druck einer drohenden Verjährung stehen, deshalb sieht § 203 S. 1 BGB hier einen Hemmungstatbestand vor.[22]mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / d) Ablaufhemmung

Rz. 27 Nicht nur für die Dauer der in § 204 Abs. 1 BGB genannten jeweiligen Verfahren wird die Verjährung gehemmt, vielmehr endet sie gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB erst sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / j) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 33 Es besteht aber die Möglichkeit, gesetzliche Verjährungsfristen durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zu verlängern oder zu verkürzen, § 202 BGB. Möglich ist auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als keine Ver...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Verjährungshemmung

Rz. 167 Die Auskunftsklage allein hemmt nicht die Verjährung des Herausgabeanspruchs.[164] Dazu wäre eine Stufenklage mit Rechtshängigmachung des Herausgabeanspruchs – auch in unbezifferter Form – erforderlich. Diese unbezifferte Leistungsstufe hemmt die Verjährung insoweit, als später die Leistung (hier die herauszugebenden Gegenstände) konkretisiert bzw. beziffert wird.[16...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 5. Pflichtteilsverjährung

Rz. 63 Der ordentliche Pflichtteil verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010[34] grundsätzlich gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Dies gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Vervollständigungsanspruch gemäß § 2316 Abs. 2 BGB sowie den Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß §§ 2325 ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / g) Ablaufhemmung bei nicht voll geschäftsfähigen Personen

Rz. 30 Der praktisch wichtigste Fall ist der Anspruch minderjähriger Kinder gegen einen Elternteil. Hier endet nach § 210 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit des minderjährigen Vermächtnisnehmers bzw. nach Behebung des Vertretungsmangels. Das Besondere an § 210 Abs. 1 BGB ist, dass die Ablaufhemmung auch für die Fälle...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 6 Vorzugsweise geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stuf...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Rechtswirkungen der Forderungsanmeldung

Rz. 180 Die Anmeldung einer Nachlassforderung zur Insolvenztabelle hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB; sie führt aber nicht zur Rechtshängigkeit der Forderung. Die angemeldeten Insolvenzforderungen werden im Rahmen einer Gläubigerversammlung, dem Prüfungstermin, geprüft, §§ 176, 177 InsO.mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / A. Allgemeines, Anspruchsgrundlage

Rz. 1 Relativ kurze Zeit nach dem Erbfall sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt bewegt sich daher – häufig unter einem gewissen Zeitdruck – in einem haftungsträchtigen Umfeld, etwa bei der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Aber auch im Vorfeld des Erbfalls – beispielswe...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / b) Verjährungshemmung

Rz. 25 Mit der Hemmung wird die Verjährungsfrist, die zu laufen begonnen hat, angehalten; sie läuft erst später weiter, § 209 BGB. Andere Fälle sieht das Gesetz vor, die zu einem Neubeginn des Fristlaufs führen.mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 4. Unterschiedlicher Verjährungsbeginn beim ordentlichen Pflichtteil einerseits und beim Ergänzungspflichtteil andererseits, soweit der Beschenkte subsidiär haftet

Rz. 145 Während die dreijährige Verjährungsfrist für den ordentlichen Pflichtteil gem. §§ 195, 197, 199 BGB ab Kenntnis auf Jahresschluss beginnt, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für den Ergänzungspflichtteil, soweit der Beschenkte gem. § 2329 BGB subsidiär haftet, auf Stichtag des Erbfalls auch ohne Kenntnis des Anspruchsberechtigten von der Schenkung, § 2332 Abs. ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Besonderheiten des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Rz. 32 Demgegenüber geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S....mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Verjährungsbeginn

Rz. 65 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den maßgeblichen Umständen und der Person des Pflichtigen erfährt oder hätte erfahren müssen (Silvesterverjährung: § 199 Abs. 1 BGB). Rz. 66 Der Verjährungsbeginn von anderen Ansprüchen...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 30 Das Ende des Mandatsverhältnisses hat Auswirkungen sowohl haftungs- als auch verjährungsrechtlicher Natur: Die vertraglich übernommenen Pflichten erlöschen und die Verjährung des anwaltlichen Anspruchs auf Vergütung beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen. Rz. 31 Beendet wird das Mandatsverhältnis in der Regel mit Auftragserledigung. Zu welchem Zeitpunkt genau der Auf...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit 1.1.2010 gilt auch für Vermächtnisansprüche die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Regelung gilt für alle Erbfälle, die seit dem 1.1.2010 eingetreten sind. Für Grundstücksvermächtnisse gilt allerdings eine zehnjährige Verjährungsfrist, § 196 BGB.[21]mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / e) Auslaufen der Hemmung durch Stillstand des Verfahrens

Rz. 28 Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung; sie beginnt dann erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt, § 204 Abs. 2 S. 2, 3 BGB:mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Auskunftserteilung als Anerkenntnis

Rz. 69 Erkennt ein Schuldner einen Anspruch an, beginnt eine nicht verstrichene Verjährungsfrist in voller Länge nochmals zu laufen (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Anerkenntnis in diesem Sinne meint "jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs – wenigstens dem Grunde nach – kla...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 139 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Unterschiede:mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 6. Auskunftsanspruch

Rz. 66 Für Erbfälle seit dem 1.1.2010 gilt die Regelverjährungsfrist der § 195, 199 BGB auch für den Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB oder gemäß § 242 BGB.[36] Die frühere Ersatzlösung, wonach nach Verjährung des Hauptanspruchs noch nicht verjährte Auskunftsansprüche ohne ein objektives Informationsbedürfnis nicht mehr verfolgt werden konnten, ist daher obsolet.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Pflichtteilsansprüche

Rz. 241 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmeh...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 182 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäft...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / c) Hemmungstatbestände

Rz. 26 Die Hemmungstatbestände werden in § 204 Abs. 1 BGB aufgeführt. Hier die für die Praxis wichtigsten:mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat – dann kann er gleich Zahlungsklage erheben[1] – oder ob er erst noch Auskunft benötigt – dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben –, ist die richtige Vorgehensweise von untersch...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 6. Pflichtteilsansprüche

Rz. 46 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmehr...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / L. Der Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 147 Da die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zum Zahlungsanspruch, oftmals ein langwieriger Prozess ist, sollte seitens des Anwalts nach Möglichkeit auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Zahlungsanspru...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 2. Kosten und Gegenstandswert

Rz. 8 Geht der Kläger im Wege der Stufenklage vor und erteilt der Beklagte nach Rechtshängigkeitseintritt die begehrte Auskunft, so kann hinsichtlich des Auskunftsantrags die Hauptsache für erledigt erklärt werden.[7] Rz. 9 Ergibt sich nach Auskunftserteilung, dass kein Nachlass vorhanden und ein Zahlungsanspruch deshalb unbegründet ist, so war die anschließende prozessuale V...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte zunächst nur Auskunftsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann aber grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.[14] Rz. 15 Schwierigkeiten besteh...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 233 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Hier sind Zweifel erlaubt, ob diese Regelung für alle Fälle den Anforderungen der EMRK entspricht. Der vom EGMR ents...mehr

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§ 32 Mediation / I. Haftung

Rz. 18 Wenn der Mediator im Grundberuf Rechtsanwalt ist, ist er als Mediator gemäß § 18 BORA anwaltlich tätig. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm[4] haftet ein Anwalt, der als Mediator tätig ist, aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Aufgaben schlecht erfüllt und dadurch einem der Konfliktpartner einen Schaden zufügt. Bei erbrechtlichen Mediationen besteht ein Haf...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 62 Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Regelfall: Stufenklage

Rz. 77 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Isoliert werden diese Verfahren in der Praxis eher selten geführt. Oftmals werden die Klagen als Teil einer Stufenklage erhoben, § 254 ZPO. Gelegentlich kann eine isolierte Informationsklage aber vorzugswürdig sein. Sind wesentliche Informationen zum Nachlass ohnehin bereits beka...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr