Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Rückstellungen: ABC / Bewertungseinheit

Soweit sich aus den erwarteten Zahlungsströmen aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft ein Überhang der negativen Wertänderungen ergibt, ist für diese noch nicht realisierten Verluste eine Rückstellung für Bewertungseinheiten zu bilden.[1] Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung für drohende Verluste i. S. d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.6 Implikationen des Coronavirus auf Rückstellungsarten

Rz. 52a Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich ganz unterschiedlich auf die nach § 249 HGB ansatzfähigen Rückstellungsarten aus, was von Müller im Folgenden an den zentralen Rückstellungsarten exemplarisch verdeutlicht wird: Pensionsrückstellungen Bei leistungsorientierten Zusagen ändert sich die reine Verpflichtung grundsätzlich nicht, so dass es hier zu keinen Anpassunge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Rückstellungen: ABC / Erbbaurecht

Für ein bestehendes Erbbaurecht kann beim Erbbauberechtigten ggf. eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden sein, z. B. aufgrund mangelnder Nutzungsmöglichkeit.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.4 Steuerrecht

Rz. 8 Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kodifizierte Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz bleibt bestehen, wenn keine steuerlichen Spezialvorschriften entgegenstehen, d. h., sofern nicht steuerrechtliche Sondervorschriften zu beachten sind, sind die handelsrechtlichen Pflichtrückstellungen für Passivposten in die Steuerbilanz zu übernehmen. Folgende Übe...mehr

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Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

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Rückstellungen: ABC / Mutterschutz

Soweit am Abschlussstichtag eine Meldung nach § 5 des Mutterschutzgesetzes vorliegt, ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden.[1] Zuschüsse für die Tage der Schutzfristen sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

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Rückstellungen: ABC / Leasingvertrag

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Leasingverhältnissen kommen sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer in Betracht. Im Falle der Bilanzierung des Leasinggegenstands beim Leasinggeber ist beim Leasingnehmer eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die noch zu erbringenden Leasingraten den quantifizierbaren Beitrag der Nutzung des Leasinggege...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.3 Maßgeblichkeit der am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse

Rz. 12 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bestimmt: "Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Absc...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.3 Handelsrecht

Rz. 6 Rückstellungen sind zu bilden (Pflichtrückstellungen): Für Außenverpflichtungen Ungewisse Verbindlichkeiten,[1] Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,[3] für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.3 Totalgewinn

Rz. 385 Gewinnerzielungsabsicht bedeutet Streben nach einem Totalgewinn, wobei unter Totalgewinn das Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen ist. Als objektives und vorrangiges Beweisanzeichen für eine Gewinnerzielungsabsicht dient die Betriebsführung. Der Betrieb muss unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.1 Berechnung des Tonnagegewinns

Rz. 60 Der Tonnagegewinn errechnet sich nach der Nettotonne pro Betriebstag je Handelsschiff nach einem bestimmten Euro-Betrag, gestaffelt nach der Größe des Schiffs. Er beträgt: 0,92 EUR bei einer Tonnage bis 1.000 Nettotonnen, 0,69 EUR bei für die 1.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10.000 Nettotonnen, 0,46 EUR für die 10.000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.3 Rechtsfolgen

Rz. 149 Die Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG führen bei den Gesellschaftern der Tierhaltungsgemeinschaft zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn alle Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus der Tierhaltungsgemeinsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.4 Anlaufverluste

Rz. 390 Anlaufverluste sind grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen.[1] Die Anlaufphase beträgt bei landwirtschaftlichen Betrieben etwa 7 bis 10 Jahre.[2] Bei forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sie sich nach den Umtriebszeiten der vorhandenen Baumarten und der Art des Betriebs mit der Folge, dass hier von wesentlich längeren Anlaufphasen auszugehen ist. Lässt die S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.1 Verlustzuweisungsgesellschaften, § 15b EStG

Rz. 13 Nach Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht kann sich die Frage der Anwendung des § 15b EStG sowie u. U. in Altfällen auch des § 2b EStG stellen. Betriebe, die von Beginn an den Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, wie dies in der Zwischenzeit der rechtliche Normalfall ist, können mangels negativer Einkünfte nicht unter § 15b, § 2b EStG a. F. fallen. Lediglich solche Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 2 S. 1 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.3 Bindungswirkung

Rz. 57 Nach § 5a Abs. 3 S. 3 EStG ist der Stpfl. an die Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG vom Beginn des Wirtschaftsjahrs an, in dem er den Antrag stellt, 10 Jahre gebunden.[1] Damit soll verhindert werden, dass der Stpfl. dann die Gewinnermittlungsart wechselt, wenn es für ihn steuerlich günstiger ist, z. B. in einer Gewinnphase nach § 5a EStG, in einer Verlustphase zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz. 163), Fischzucht f...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.2 Bewegungsbilanz findet Vermögen

An dieser Stelle macht so mancher den Realitätsabgleich: So viel sollen wir verdient haben? Wo ist denn dieser Ertrag geblieben? Auch diese Frage kann die BWA beantworten – mithilfe der Bewegungsbilanz. Hier wird übersichtlich dargestellt, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden und wo sie herkamen. Die Vermögens- und Kapitalpositionen – z. B. immaterielle Vermögensgeg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Verlust der Beherrschung

1. Vorbemerkung Tz. 327 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Zeitablauf können Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheiden, wenn das berichterstattende Mutterunternehmen die Beherrschung über das betreffende Tochterunternehmen verliert. Neben der Veränderung der Beteiligungsquote kann dies auch durch Veränderungen der rechtlichen oder politis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verlust der Beherrschung durch mehrere Transaktionen

Tz. 381 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Erfolgt die Veräußerung in mehreren Schritten, sind die Transaktionen entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung grundsätzlich einzeln zu behandeln. Ein Gewinn oder Verlust aus der Endkonsolidierung ist nach IFRS 10 nur dann zu realisieren, wenn die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird (IFRS 10.25 (c)). Nachdem sich der...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Verlust des Rechts, sich auf Verzug zu berufen

Rz. 259 Die Berufung auf den Schutz des § 1613 I BGB kann allerdings dem Schuldner wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens verwehrt sein, wenn er trotz Auskunftsverlangens eine Abfindungszahlung seines früheren Arbeitgebers verschwiegen hatte.[469]mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Verlust der Beherrschung durch Ausgabe von Anteilen durch das bisher beherrschte Unternehmen

Tz. 349 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird, weil das Tochterunternehmen Anteile an konzernexterne Anteilseigner ausgibt und dies dazu führt, dass das Mutterunternehmen nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, sieht IFRS 10.B98 (b)(ii) vor, dass diese Transaktion im Rahmen der Endkonsolidierung als deemed d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Tz. 333 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert: Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Sonderformen des Verlusts der Beherrschung

a. Verlust der Beherrschung durch mehrere Transaktionen Tz. 381 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Erfolgt die Veräußerung in mehreren Schritten, sind die Transaktionen entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung grundsätzlich einzeln zu behandeln. Ein Gewinn oder Verlust aus der Endkonsolidierung ist nach IFRS 10 nur dann zu realisieren, wenn die Beherrschung über ein Tochterunter...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Aufwand für Wertberichtigungen/Verluste aus Abgängen des Anlage- bzw. Umlaufvermögens

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Verluste aus Steuerstundungsmodellen, § 15b EStG

Rz. 428 Nach § 15b EStG können Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden und sind auch nicht nach § 10d EStG abzuziehen. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerlicher Vorteile in Form negativer Einkünfte erz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übergang auf die Equity-Methode gem. IAS 28

Tz. 374 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern nach dem Verlust der Beherrschung ein assoziiertes Unternehmen iSv. IAS 28.2 oder ein Gemeinschaftsunternehmen iSv. IFRS 11.16 vorliegt, ist die verbleibende Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (IFRS 10.25 (b) iVm. IAS 28.16). Neben der Endkonsolidierung ist der Equity-Wert der Beteiligung zum Zei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Verlustverrechnungsverbot nach § 15a EStG

Rz. 426 Die einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteile am Verlust dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder nach § 10d EStG abgezogen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (§ 15a EStG). D.h., die Verluste, insbesondere aus einer KG, können weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften aus anderen Einkunftsarten...mehr