Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 2.1 Zuordnung zum Betriebsvermögen

Wertpapiere sind immer dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie die betriebliche Betätigung des Unternehmers entscheidend fördern, oder wenn sie dazu dienen, den Absatz von Produkten zu gewährleisten. Bei Wertpapieren handelt es sich jedoch i. d. R. um neutrales Vermögen. Dies gilt vor allem für festverzinsliche Wertpapiere. In aller Regel werden Wertpapier...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.7 Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Pos. 24 GKV, 23 UKV)

Rz. 212 Das Bilanzergebnis ergibt sich als Saldogröße zwischen dem Jahresergebnis und den Posten der Ergebnisverwendung. Dieser Betrag muss mit dem nach § 268 Abs. 1 Sätze 2 f. HGB – im Regelfall – in der Bilanz ausgewiesenen "Bilanzgewinn/-verlust" übereinstimmen.[1] Rz. 212a Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerisc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes; Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederungsschemata für die GuV-Rechnung

Rz. 28 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die GoB zu beachten sind, ergibt sich bereits eine gewisse Mindestglieder...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 217 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist neben der Bilanz auch der Inhalt der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die GuV-Rechnung steht in den beiden Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren zur Übermittlung zur Verfügung.[1] Darüber hinaus ist auch die Ergebnisverwendungsrechnung nach amtlich vorgeschriebe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.3 Kerntaxonomie zur Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlustes

Rz. 259 Im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung der Taxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3382–3498) steht insbesondere die Ermittlung des Bilanzgewinns/-verlusts im Mittelpunkt.[1] Der Bilanzgewinn/-verlust (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 3384–3386) leitet sich aus folgenden Mussfeldern ab:mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 3 InvStG). Die angesetzten Vorabpauschalen sind ungeachtet einer möglichen Teilfreistellung nach § 20 InvStG in voller Höhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.9.1 Steuerbefreiung Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wird für die berufliche Weiterbildung ab dem 01.04.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Damit sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt werden, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Unternehmen ihre Mitarbeitenden aber durch die richtige Weiterbildung weiter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.6 Qualifizierungsgeld

Zum 01.04.2024 wird eine neue Entgeltersatzleistung, das "Qualifizierungsgeld" eingeführt.[1] Das Qualifizierungsgeld wird von den Arbeitsagenturen geleistet und richtet sich an Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht. Ihnen soll durch Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden. Währ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Angemessenheit der Bezüge

Rz. 29 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Bezüge des GesGf müssen der Höhe nach angemessen sein. Nur insoweit sind sie als > Betriebsausgaben der KapGes abziehbar und beim GesGf > Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Über den angemessenen Betrag hinausgehende Vergütungen sind vGA (> Rz 14 ff). Die Bezüge sind angemessen, wenn die Gesellschaft sie bei Anwendung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Tantiemen

Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erfolgsabhängige Tantieme neben dem festen Gehalt eines GesGf ist üblich. Einem GesGf darf aber zur Vermeidung einer vGA (> Rz 14 ff) als Tantieme nur zugesagt werden, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch bei einem Gf, der nicht Gesellschafter ist, der Höhe nach für angemessen und üblich hält; eine vGA ist anzune...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundlagenbescheid

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Grundlagenbescheide sind alle Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide und andere Verwaltungsakte – auch anderer als der Finanzbehörden (> Rz 13) –, die für die Festsetzung e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abgabepflicht

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Unbeschränkt Stpfl haben grundsätzlich jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr gegenüber ihrem > Wohnsitz-Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG), wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden; Einzelheiten regelt § 56 EStDV. Durch eine beim örtlich unzuständigen FA eingereichte Steuererklärung werden kein...mehr

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Berichtigung von Rechnungen... / 2.2 Risiken und Absicherung/Vorsorge

Bei fehlerhaften Rechnungen besteht für den Leistungsempfänger das Risiko, dass er ggf. auch nach einer "Rechnungskorrektur" mit einem Zinsschaden belastet wird. Unter Umständen besteht auch das Risiko des vollständigen Verlusts des Vorsteuerabzugs. Praxis-Tipp Zinsbelastung Zu einem Zinsschaden kommt es, wenn eine rückwirkende Rechnungskorrektur nicht möglich ist, da mangels ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Borth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 4.5.2022, 2 C 3.21 – Zum Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Eur...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.5 Verlust des Besteuerungsrechts für die Sacheinlage (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG)

Tz. 226 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wird durch die Einbringung von BV in die übernehmende Gesellschaft das inl Besteuerungsrecht für die stillen Reserven einzelner WG der Sacheinlage "geschmälert", ist insoweit als diese WG betroffen sind, eine Minderbewertung unterhalb des gW ausgeschlossen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 3 UmwStG; inwieweit dieser Sachverhalt auch unter § 20 Abs 2 S 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Einschränkung der Nutzung von Verlusten aus dem Rückbezugszeitraum in bestimmten Fällen (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

Tz. 239a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF ab JStG 2009 gilt (der gesamte) § 2 Abs 4 UmwStG sinngem (§ 2 Abs 4 UmwStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift für bestimmte Gestaltungen der rückwirkend generierten Verlustverwertung, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 46a). Als Folge der analogen Anwendung sind bei Einbringungen iSd § 20 UmwStG auf der Ebene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10 Einschränkung der Nutzung von Verlusten des Einbringenden bei der Besteuerung des Gewinns aus einer rückbezogenen Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

6.2.10.1 Grund und Inhalt der Regelung in § 20 Abs 6 S 4 UmwStG Tz. 292a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In dem durch das JStG 2009 eingefügten § 2 Abs 4 UmwStG ist eine Regelung enthalten, die eine Gestaltung zur "Abwehr" der Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG (Verlustsperre) unter Zuhilfenahme einer rückwirkenden Umw in Zeiträume vor dem schädlichen Beteiligungserwerb verhindern s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG)

Tz. 362 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr anzuwenden (zur analogen Anwendung kommt der gesamte Regelungsinhalt des Abs 4, s Tz 364). Eines solchen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betr, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Sonderfälle

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In der Praxis kommen vereinzelt auch "negative Az" vor (s Dötsch, DK 2004, 716, 717). Insbes bei OG, die im Forschungsbereich tätig sind, während einer längeren Anlaufphase hohe Verluste erleiden und die folglich entspr Kap zur Finanzierung ihrer Tätigkeit benötigen, fordert in Einzelfällen der OT als Mehrheitsgesellschafter eine Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2011 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.1 Grund und Inhalt der Regelung in § 20 Abs 6 S 4 UmwStG

Tz. 292a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In dem durch das JStG 2009 eingefügten § 2 Abs 4 UmwStG ist eine Regelung enthalten, die eine Gestaltung zur "Abwehr" der Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG (Verlustsperre) unter Zuhilfenahme einer rückwirkenden Umw in Zeiträume vor dem schädlichen Beteiligungserwerb verhindern soll (s § 2 UmwStG Tz 90). Da dieser stliche Effekt auch durch e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Zweite Alternative: Anwendung des Art 8 FRL (§ 13 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Verlust oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts auf AE-Ebene nach § 13 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG führt bei einer Verschmelzung im Anwendungsbereich von Art 8 FRL nicht zwingend zum Ansatz des gW. Vielmehr kann hier nach § 13 Abs. 2 UmwStG auf Antrag der Anteilstausch st-neutral zum Bw abgewickelt werden, da D nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 iV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Verbot der Verwertung von Verlustpotential aus Finanzinstrumenten und Anteilen an Kap-Ges bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 5 UmwStG)

Tz. 366a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dem Willen des Ges-Gebers widerspricht es dem Sinn und Zweck der Regelungen des UmwStG, wenn Wertverluste von WG, die der Übernehmerin als Folge einer unter das UmwStG fallenden Umstrukturierung zwar (stlich) rückwirkend zugerechnet werden, aber wirtsch bereits beim Einbringenden eingetreten sind, mit Gewinnen der Übernehmerin saldier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Besteuerung eines eigenen Organeinkommens auch in Verlustjahren sowie bei steuerfreien Vermögensmehrungen

Tz. 52 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Az sind auch in Verlustjahren zu leisten. Die OG hat auch dann ein eigenes Einkommen iHv 20/17 (bis VZ 2007: von 4/3) der geleisteten Az zu versteuern, wenn das Organeinkommen negativ ist. Damit es in solchen Fällen nicht zu einer insges zu hohen und damit ungerechtfertigten StBelastung kommt, ist dem OT ein negatives Organeinkommen iHd von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung des für den Betrieb einer steuerbereiten Photovoltaikanlage gebildeten Investitionsabzugsbetrags

Leitsatz Ein Investitionsabzugsbetrag kann nicht geltend macht werden, wenn die Einkünfte hieraus wegen einer Liebhaberei keine steuerliche Relevanz besitzen. Bei der Prüfung der Liebhaberei ist von einem Prognosezeitraum von 20 Jahren auszugehen. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen machten im Streitjahr 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem privat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / V. Haftungsersetzung

Die §§ 104, 105 und 106 SGB VII bewirken eine Haftungsprivilegierung zugunsten des Schädigers. Diese dient sowohl der Enthaftung des Unternehmers, der durch seine Beiträge die gesetzliche Unfallversicherung mitträgt und für den dadurch auch das Unfallrisiko kalkulierbar wird, als auch der Enthaftung der Betriebsangehörigen.[3] Im Gegenzug erhält die geschädigte Person eine um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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AGS 03/2024, Zusätzliche Ve... / II. Mitteilung vom Tod ist keine Mitwirkung

Das AG hat das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen. In Lit. und Rspr. sei umstritten, ob eine Gebühr nach Nr. 4141 VV nach dem Tod eines Mandanten grds. noch anfallen könne. In von dem Verteidiger zitierten Entscheidung des LG Leipzig (Beschl. v. 19.6.2020 – 2 Qs 8/20, StraFo 2020, 395 = AGS 2020, 507 = RVGreport 2020, 389) werde die Ansicht vertreten, dass der Anfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Weitere Leistungen des Einbringenden neben der Sacheinlage

Tz. 298 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Trägt der Einbringende Kosten der Einbringung, die nach dem Veranlassungsprinzip der übernehmenden Gesellschaft zuzuordnen sind (s Tz 252, zB Gründungskosten der Übernehmerin), können diese nicht sofort abgezogen werden Es handelt sich um zusätzliche AK der durch die Sacheinlage erhaltenen Anteile (ebenso s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 Um...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / III. Bewertung ist strittig

1. Ein Viertel Der BGH (NJW 1973, 50) und ihm folgend OLG Schleswig, 15. Senat (NZFam 2022, 418), das OLG Frankfurt, 4. Senat (NZFam 2021, 734 = NJW-RR 2021, 1161) sowie das OLG Karlsruhe (AGS 2015, 34) sind – wie hier – in ihren Entscheidungen von einem Viertel der zu erwartenden Zugewinnausgleichsforderung ausgegangen. 2. Auffangwert Demgegenüber sind das OLG Köln (MDR 2014, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.3 Genussrechte im Betriebsvermögen einer Körperschaft

Tz. 174 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ausschüttungen auf ein beteiligungsähnliches Genussrecht iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG unterliegen als dividendenähnliche Erträge der St-Befreiung des § 8b Abs 1 KStG (Bezug iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG; die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % des § 8b Abs 4 KStG ist allerdings zu beachten). § 8b Abs 5 S 1 KStG ist im Falle der Gewährung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Verwendung der Beiträge durch die Körperschaft oder Personenvereinigung und Behandlung der Beiträge auf Seiten der Mitglieder

Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Freiheit der Beiträge nach § 8 Abs 5 KStG wird unabhängig von der tats (satzungsgem) Verwendung der Beiträge durch die Kö oder Pers-Vereinigung gewährt (s Schnitger/Lebhart, in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 8 Rn 792). Verwendet ein Berufsverband die Mitgliederbeiträge zur Parteienfinanzierung, so führt dies nicht zum Verlust der St-Befreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr