Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.2 Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 27 AO)

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nr. 2 soll mit der Maßgabe anzuwenden sein, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe i.S.d. § 28 SGB XII; bei Alleinstehenden oder Alleinerziehende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ende einer Beteiligung: Was... / Hintergrund

Ein Steuerpflichtiger war seit dem Jahr 2000 Teilhaber einer GmbH. Er besaß ein Drittel der Anteile. Für den Kauf dieser Anteile hatte er einen Kredit aufgenommen. 2010 verkaufte er seine Anteile. Der Kredit war noch nicht vollständig bezahlt, deshalb zahlte er bis 2014 weiterhin Zinsen dafür. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er Verluste aus dem Verkauf der Anteile an. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.14 Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG) soll dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen. Gleichzeitig soll den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.2 Bewertung des Sachbezugs "Aktienoption"

Der geldwerte Vorteil ist in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der überlassenen Aktie am maßgebenden Bewertungsstichtag und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die überlassenen Aktien und/oder das Optionsrecht als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregelungen Im Lohnsteuerabzugs- und im Veranlagungsverfahren gibt es 2 Vereinfachungsregelungen[2]: Fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.6 Verfahrensdokumentation

Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht, muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein. Hieraus muss der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 14 Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Kontoauszüge werden zunehmend nur in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 9 Mögliche Sanktionen – wenn Unterlagen vernichtet werden

Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen nicht aufbewahrt bzw. nicht ausreichend lange aufbewahrt, muss auch mit großen Nachteilen in Zivilprozessen rechnen. Die vernichteten Unterlagen haben keine Beweiskraft mehr. Insbesondere bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann die Vernichtung von Belegen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.[1] Dane...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.1 Begriff

Als ""Manko", also negative Differenz zwischen einem "Soll"- und dem tatsächlichen "Ist"-Bestand, kommen in der Praxis die nachfolgenden Konstellationen in Betracht: Kassenfehlbeträge Fehlmengen in einem Warenbestand Verluste von Waren oder Geldbeträgen beim Transport Vom Arbeitgeber überlassene Arbeitsmittel etc. (PC, Mobilgeräte, Werkzeug) können nicht oder nicht vollständig z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Zusammenfassung

Begriff Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- und/oder Kassenfehlbestände. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Mankohaftung und der Mankohaftung aufgrund vertraglicher Mankoabrede. Ist ein Arbeitnehmer für einen Fehlbestand verantwortlich, soll dies nach der umstrittenen Rechtsprechung ein gesondertes Auftrags- oder Verwahrungsverhältnis neben d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

Rz. 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 32 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.3 Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz

Rz. 23 Ergänzungsbilanzen sind erfolgswirksam fortzuentwickeln bis zu dem Zeitpunkt, an dem:[1] die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, der Gesellschafter, dem die Ergänzungsbilanz zugeordnet ist, aus der Gesellschaft ausscheidet, die Mehr- oder Minderwerte entfallen. Es existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die Abschreibung in einer Ergänz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.2 Komplementär-GmbH

Rz. 533 Die Komplementär-GmbH ist kraft ihrer Rechtsform ohne Rücksicht darauf, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, auch wenn sie z. B. nur als Geschäftsführer tätig ist, gewerbesteuerpflichtig. Ihr Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 2 GewStG um den bei der GmbH & Co. KG festgestellten Gewinn zu kürzen. Umgekehrt ist der Anteil der Komplementär-GmbH am Verlust der GmbH & Co. KG dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 2 Ergebnisverwendung bei Einzelunternehmen

Rz. 5 An einem Einzelunternehmen ist der Einzelunternehmer als alleiniger Eigentümer beteiligt, wodurch Gesellschafterkonflikte entfallen. Er vertritt sein Unternehmen nach außen gegenüber Dritten und führt die Geschäfte des Unternehmens. Er haftet zudem gegenüber seinen Gläubigern persönlich und unbeschränkt. Aufgrund dieser persönlichen Haftung ist keine gesetzliche Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 11 Verlustanzeigebilanz

Rz. 114 Die Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft muss eine Versammlung der Anteilseigner einberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren wurde (§ 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz, aus der sich der Verlust der Hälfte des Grundkapitals ergibt, nennt man Verlustanzeigebilanz.[1] Sie ist keine Sonderbilanz und kein Status, da sie sich unmittelbar aus d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.2 Komplementär-GmbH

Rz. 557 Wenn die GmbH nach der Gründung der GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr nicht mehr auftritt und sich ausschließlich mit der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Funktionen innerhalb der GmbH & Co. KG begnügt, so stellt sich die Frage, ob die Leistung der Komplementär-GmbH durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der KG abgegolten wird – dann kein Leistungsaustausch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.2 Abgrenzung zwischen gewerblich geprägter und gewerblich tätiger KG

Rz. 430 Es gelten folgende Grundsätze: Ist die KG, bei der eine GmbH als Komplementärin beteiligt ist, bereits ein gewerbliches Unternehmen kraft gewerblicher Betätigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), so bedarf es keiner weiteren gewerblichen Prägung, damit die Gesellschafter – sofern sie die Voraussetzung der Mitunternehmergesellschaft erfüllen – Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3 Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG

Rz. 520 Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr