Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abzugsfähiger Verlust ab VZ 2004

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab VZ 2004 entfallen die Regelungen zur Beschränkung des vertikalen Verlustabzugs und werden durch die Schaffung einer horizontalen Verlustvortragsbeschränkung ersetzt; s Rn 68ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSv R 2 Abs 1 EStR 2012 negativ, kann dieser Verlust in einen anderen VZ zurück- bzw vorgetragen werden; zum Verlustabzug nach SA, ag Belastungen und Steuerbegünstigungen nach §§ 10e–10i EStG idF v 16.04.1997 s Rn 3. a) Abzugsfähiger Verlust in VZ 1999–2003 Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1999–200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu § 8c KStG/§ 8 Abs 4 KStG aF

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Verhältnis von § 8 Abs 4 KStG aF (Vorgängervorschrift zu § 8c KStG), der den Verlustabzug von Körperschaften beim sog Mantelkauf regelte, zu § 10d EStG war lange Zeit ungeklärt, s Schweyer/Beuth, BB 2001, 1925. Mit Urt v 22.10.2003, BFH BStBl II 2004, 468, hatte der BFH entschieden, dass iRd Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Korrektur

Rn. 87 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 §§ 2b, 15 Abs 4 S 1ff EStG, § 22 Nr 2 u 3 und § 23 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die negativen Einkünfte nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven Einkünfte mindern. Dabei findet der Höchstbetrag von § 10d Abs 1 S 1 EStG in Höhe von 1 Mio. EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anspruch auf Veranlagung

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Eine Veranlagung nach § 46 EStG, vor allem in den Fällen der Antragsveranlagung zum Zwecke eines Verlustausgleichs oder eines Verlustabzugs, kommt naturgemäß nur in Betracht, wenn in dem Einkommen tatsächlich Arbeitseinkünfte enthalten sind. Sind Lohneinkünfte irrtümlich angenommen worden, ist davon auch LSt einbehalten und abgeführt worden,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim Tod des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustrücktrag in VZ 1999–2003

Rn. 58 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Verlust kann 1 Jahr zurückgetragen werden, wobei der Rücktrag zweifach begrenzt ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsjahr zu ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Weitere Beträge, wie sie bei der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen berücksichtigt werden (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Freibetrag des § 39a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG entspricht den nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen zu berücksichtigenden Beträgen. Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 5 Buchst a EStG ist danach bereits beim LSt-Abzug die Berücksichtigung eines Verlustabzugs gemäß § 10d Abs 2 EStG (s § 10d Rn 66f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustrücktrag ab VZ 2004

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verluste, die im laufenden VZ nicht nach § 2 Abs 1 u 2 EStG ausgeglichen werden konnten, können ab VZ 2004 – abgesehen von den Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen (§ 2b, § 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 7, § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 3 S 8, § 22 Nr 3 S 4 EStG; auch s Rn 27f) – wieder unabhängig von der jeweiligen Einku...mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[146] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Voraussetzungen für den Verlustabzug

4.1 Allgemeines Rz. 47 Für den Verlustabzug sind sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Körperschaften Unternehmens- und Unternehmeridentität erforderlich.[1] Besonderheiten gelten insoweit bei Körperschaften (Rz. 65ff., Rz. 90ff.). 4.2 Unternehmensidentität 4.2.1 Allgemeines Rz. 48 Der Gewerbeverlust eines Personenunternehmens kann bei vorliegender Unternehmeridentität nac...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Durchführung des Verlustabzugs (§ 10a S. 1 und 2 GewStG)

2.1 Allgemeines Rz. 29 Nach § 10a S. 1 GewStG sind vom maßgebenden Gewerbeertrag im Abzugsjahr bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR die Fehlbeträge abzuziehen, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags der vorangegangenen Erhebungszeiträume – hiermit sind die Verlustentstehungsjahre gemeint – ergeben haben. Dies gilt allerdings nur, soweit diese Fehlbeträg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 67 Weitere Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität.[1] Danach kann der Gewerbeverlust bei bestehender Unternehmensidentität nur dann abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugsjahr von demselben Unternehmer betrieben wird, der den Verlust im Entstehungsjahr erlitten hat. Der Gewerbebetrieb ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Die Begründung einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgt durch Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 10a S. 1 und 2 GewStG regelt die Kürzung des Gewerbeertrags des Abzugsjahrs um Fehlbeträge, die in vorangegangenen Erhebungszeiträumen entstanden sind (Rz. 29ff.). Nach § 10a S. 1 GewStG wird der Gewerbeertrag des Abzugsjahrs bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.2 Einzelunternehmen

Rz. 54 Bei Einzelunternehmen setzt der Verlustabzug nach § 10a GewStG neben der Unternehmeridentität voraus, dass Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb besteht, in dem der Verlust entstanden ist, und demjenigen, mit dessen positivem Gewerbeertrag er verrechnet werden soll. Übt ein Einzelunternehmer nacheinander oder gleichzeitig mehrere gewerbliche Tätigkeiten au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.2 Einzelunternehmen (§ 10a S. 8 GewStG)

Rz. 69 Wird ein Einzelunternehmen auf einen anderen Einzelunternehmer, auf eine Personengesellschaft, an der der bisherige Einzelunternehmer nicht beteiligt ist, oder auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, fehlt es an der Unternehmeridentität.[1] Fehlbeträge, die bei dem bisherigen Inhaber entstanden sind, gehen nach §§ 10a S. 8 i. V. m. 2 Abs. 5 GewStG mit dem Unternehmer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 70 Bei Personengesellschaften sind Inhaber des Unternehmens und damit Träger des Rechts auf den Verlustabzug die einzelnen Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können, nicht dagegen die Personengesellschaften selbst.[1] Dies deshalb, weil das gewerbliche Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 GewStG nicht nur die sachlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.4 Körperschaften

Rz. 65 Die Tätigkeit einer Körperschaft gilt nach § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.[1] Auch bei verschiedenen Tätigkeiten – gleich welcher Art – unterhält die Körperschaft nur einen Gewerbebetrieb. Vor diesem Hintergrund kommt es bei Körperschaften für die Frage des Verlustabzugs nach § 10a GewStG nicht auf die Unternehmensidentität an, da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Mitunternehmer sind entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust Träger des Unternehmens der Personengesellschaft. Gesellschafterwechsel führen zu Einschränkungen des Verlustabzugs. Gleiches gilt für vertragliche Änderungen des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels.mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 47 Für den Verlustabzug sind sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Körperschaften Unternehmens- und Unternehmeridentität erforderlich.[1] Besonderheiten gelten insoweit bei Körperschaften (Rz. 65ff., Rz. 90ff.).mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.11 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin

Rz. 89 Besonderheiten sind zu beachten, wenn eine Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen wird. Es gilt dann §§ 19 Abs. 2 i. V. m. 12 Abs. 3 und 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG analog. Folglich mindert sich der Verlustabzug nach § 10a GewStG bei der Personengesellschaft um den nach § 10a S. 4 und 5 GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 4 und 5 GewStG)

Rz. 41 Die Verlustverrechnung findet auf der Ebene der Mitunternehmer statt. Nach § 10a S. 4 GewStG ist der sich im Entstehungsjahr für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende Fehlbetrag den Mitunternehmern entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag zuzurechnen. Maßgebend ist der Gewinnverteilungsschlüssel des Entstehungsjahrs. Für...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.2 Anteilseignerwechsel bei Körperschaften (§ 10a S. 10 Hs. 1 GewStG)

Rz. 93 Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Körperschaft ist nach § 10a S. 10 Hs. 1 GewStG auf Fehlbeträge von Körperschaften § 8c KStG entsprechend anzuwenden. Erstmals Anwendung findet § 8c KStG ab dem Erhebungszeitraum 2008 und für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2017. Gegen § 8c Abs. 1 S. 1 KStG bestehen vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 48 Der Gewerbeverlust eines Personenunternehmens kann bei vorliegender Unternehmeridentität nach § 10a GewStG nur abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugs- und im Entstehungsjahr identisch ist. Der Gewerbeverlust muss in demselben Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag gekürzt werden soll, entstanden sein (Unternehmensidentität).[1] Entsprechendes gilt bei beste...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3 Unternehmeridentität

4.3.1 Allgemeines Rz. 67 Weitere Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10a GewStG ist neben der Unternehmensidentität die Unternehmeridentität.[1] Danach kann der Gewerbeverlust bei bestehender Unternehmensidentität nur dann abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugsjahr von demselben Unternehmer betrieben wird, der den Verlust im Entstehungsjahr erlitten hat. De...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4 Körperschaften

4.3.4.1 Allgemeines Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht da...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2 Unternehmensidentität

4.2.1 Allgemeines Rz. 48 Der Gewerbeverlust eines Personenunternehmens kann bei vorliegender Unternehmeridentität nach § 10a GewStG nur abgezogen werden, wenn der Gewerbebetrieb im Abzugs- und im Entstehungsjahr identisch ist. Der Gewerbeverlust muss in demselben Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag gekürzt werden soll, entstanden sein (Unternehmensidentität).[1] Entsprechend...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3 Personengesellschaften

4.3.3.1 Allgemeines Rz. 70 Bei Personengesellschaften sind Inhaber des Unternehmens und damit Träger des Rechts auf den Verlustabzug die einzelnen Gesellschafter, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können, nicht dagegen die Personengesellschaften selbst.[1] Dies deshalb, weil das gewerbliche Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 GewStG nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9 Änderung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften

4.3.3.9.1 Allgemeines Rz. 82 Die Mitunternehmer sind entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust Träger des Unternehmens der Personengesellschaft. Gesellschafterwechsel führen zu Einschränkungen des Verlustabzugs. Gleiches gilt für vertragliche Änderungen des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels. 4.3.3.9.2 Änderung der Beteiligungsquote Rz. 82a Unternehmeridentität...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3 Kürzung im Abzugsjahr

Rz. 38 Der maßgebende Gewerbeertrag im Abzugsjahr wird im Rahmen von § 10a S. 1 und 2 GewStG um noch nicht berücksichtigte Fehlbeträge vorangegangener Erhebungszeiträume gekürzt. Der Verlustvortrag erfolgt von Amts wegen. Ein Wahlrecht zur Verlustnutzung besteht nicht.[1] Auch ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Verlustrücktrag ist ausgeschlossen. Rz. 38a Nimmt die Finanzv...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.3 Eintritt von Gesellschaftern in ein Einzelunternehmen

Rz. 76a Wird ein Einzelunternehmen nach Eintritt einer oder mehrerer Personen als Personengesellschaft fortgeführt, kann der in dem Einzelunternehmen entstandene Gewerbeverlust, soweit Unternehmensidentität besteht, auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem allgemeinen Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.7 Verschmelzung

Rz. 79a Werden 2 Personengesellschaften verschmolzen, kann der Gewerbeverlust der übertragenden Personengesellschaft von der übernehmenden Personengesellschaft genutzt werden, wenn Unternehmensidentität und soweit Unternehmeridentität besteht.[1] Sind z. B. alle Gesellschafter der übertragenden Personengesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, kann di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.2 Änderung der Beteiligungsquote

Rz. 82a Unternehmeridentität im Rahmen von Personengesellschaften bedeutet nicht Beteiligungsidentität. Eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse führt nicht zum Untergang des Verlustvortrags, sondern lediglich zu einer Änderung des Anteils des zu kürzenden Gewerbeertrags.[1]mehr