Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / III. Nachfestsetzung der Umsatzsteuer

1. Erklärung der Beklagten zu 1 Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (hier: der Beklagten zu 1), dass er (sie) die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Das OLG Brandenburg hat dahinstehen lassen, ob allein eine solche Erklärung auch dann genügt, wenn der Antragsteller zu seiner Vorsteuerabzugsbe...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (estb 2023, Heft 6, S. 230)

Aktuelle Rechtsprechung zu deren steuerlicher Anerkennung Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die einkommensteuerrechtliche Anerkennung und Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen – insbesondere im Bereich der Vermietungseinkünfte – hat die Rechtsprechung in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts häufig beschäftigt und viele Streitpunkte geklärt. Die vo...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 2. Einkünfteerzielung bei entgeltlich bestelltem Zuwendungsnießbrauch (FG Nürnberg v. 3.2.2021 – 3 K 682/20)

Räumt der Eigentümer eines vermieteten (Mietwohn-)Grundstücks einem Dritten ein entgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück ein, so hat der Eigentümer das für die Bestellung des Nießbrauchsrechts gezahlte Entgelt grundsätzlich im Jahr des Zuflusses bei den Einkünften aus VuV zu versteuern. Beachten Sie: Die dingliche Natur des Nießbrauchsrechts steht der Zurechnung des ...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / I. Vorbehaltsnießbrauch

Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks gegen Nießbrauchsvorbehalt führt hinsichtlich des vorbehaltenen Nutzungsrechts auch dann nicht zu einer Gegenleistung, wenn der Übernehmer dem Übergeber das Nutzungsrecht einräumt. Vielmehr ist von der Übertragung von bereits mit dem Nutzungsrecht belastetem Vermögen auszugehen[1]. Konsequenzen beim Vorbehaltsnießbraucher: Da di...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / III. Quotennießbrauch (BFH v. 15.11.2022 – IX R 4/20)

Zu der Frage, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein Quotennießbrauch steuerlich anzuerkennen ist, lag bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Der BFH hat sich nun in seiner Entscheidung v. 15.11.2022[15] erstmals mit dieser Problematik befasst und entschieden, dass auch ein Quotennießbrauch unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerrechtlicher Wir...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 6.4 Darlehen Vermietung und Verpachtung/privat

Bei Errichtung eines Gebäudes, das nicht nur der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung dient, gehören Darlehenszinsen insoweit zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, als das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung des der Einkunftserzielung dienenden Gebäudeteils verwendet wird.[1] Voraussetzu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus einem Wohnwert

2.7.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grundsätzlich einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grundsätzlich einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinn...mehr

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Kindesunterhalt / 2.8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grds. einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinne bzw. V...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.2 Nachträgliche Werbungskosten

Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen im Rahmen der Ermittlung von Vermietungseinkünften ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, die der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 5.1.1 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Finanzierungskosten können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Regelmäßig ist dies bei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG der Fall.[2] Auch hier kommt es auf die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel an, für ...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 2.1 Anlaufkosten

Finanzierungskosten können als Anlaufkosten zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, auch wenn sie vergeblich waren. Voraussetzung ist ein klar erkennbarer objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit den zu erzielenden Einkünften.[1] Finanzierungskosten für ein unbebautes Grundstück können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, we...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.7 Aufgabe der Einkunftserzielung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als – nachträgliche – Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn und soweit die Verbindlic...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.3.1 Einlage

Wird ein durch ein Darlehen finanziertes privates Wirtschaftsgut durch Einlage zu – gewillkürtem oder notwendigem – (Sonder-)Betriebsvermögen, wird auch das Darlehen zu einer betrieblichen Verbindlichkeit, da es das steuerliche Schicksal des finanzierten Wirtschaftsguts teilt. Fortan sind die Schuldzinsen (Sonder-)Betriebsausgaben.[1] Nicht zulässig wäre die isolierte Behand...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Finanzierungskosten / 4.3 Bereitstellungszinsen oder -gebühren/Nichtabnahmeentschädigung

Zu den Finanzierungskosten gehören auch die Bereitstellungszinsen und Bereitstellungsgebühren. Sie sind Nebenkosten der Darlehensaufnahme. Sie gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des mit dem Darlehen zu finanzierenden Wirtschaftsguts oder Vermögensgegenstands. Auch besteht kein Wahlrecht, die Aufwendungen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzur...mehr

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Kindesunterhalt / 3.4 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. Damit sind dann in der Regel alle Sonderzuwe...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.5 Berücksichtigung der Finanzierungskosten

Nach der Rechtsprechung sind von dem Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Während Zinsleistungen stets berücksichtigt wurden, hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tilgungsleistungen bis vor einigen Jahren noch unterschieden. Nur solange der andere Ehegatte von der V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.6 Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

Die Rechtsprechung hat früher die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie beispielsweise Grundsteuer und Gebäudeversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Wohnwertes in Abzug gebracht. Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden[57], nunmehr heißt es: "Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvo...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.4.1 Teilverwendung des Veräußerungserlöses

Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und verwendet er unter Aufrechterhaltung des Darlehens nur einen Teil des Verkaufserlöses dazu, durch die Anschaffung einer anderen Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann er aus dem fortgeführten Darlehen nicht mehr Schuldzinsen als Werbungs...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.2 Der Wohnwert

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum der Beteiligten oder eines von ihnen stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, da Eheleuten, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen Lebensunterhalt zur Verfügung...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.3 Ehegatte übernimmt bisheriges gemeinsames Darlehen

Haben Ehegatten zur Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung, die der Ehefrau gehört, zunächst ein gemeinsames Darlehen aufgenommen, dieses später aber in der Weise umgeschuldet, dass nur noch der Ehemann Darlehensschuldner ist, sind die von ihm gezahlten Schuldzinsen für die Zeit nach der Umschuldung grundsätzlich auch dann nicht abziehbar, wenn die Ehefrau für das n...mehr

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Kindesunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Minderjährige – und in der Regel auch volljährige – Kinder ohne Einkünfte besitzen keine eigene unterhaltsrechtlich relevante Lebensstellung i. S. d. § 1610 Abs. 2 BGB. Sie leiten ihre Lebensstellung vielmehr von derjenigen ihrer beiden unterhaltspflichtigen Eltern ab[1]. Dabei ist die Unterhaltspflicht des einzelnen Elternteils jedoch auf den Betrag begrenzt, den der barunte...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 6.2 Darlehen betrieblich/Überschusseinkünfte

Werden mit einem Gesamtdarlehen sowohl betrieblich verursachte Kosten, als auch Aufwendungen finanziert, die zum Bereich der Vermietungseinkünfte gehören, sind die Darlehensmittel entsprechend der jeweiligen Verwendung genau aufzuteilen. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einer Einkunftsart als Voraussetzung ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.4 Nach endgültigem Scheitern der Ehe

Nach dem endgültigen Scheitern der Ehe besteht grundsätzlich keine Veranlassung, ein zu großes Haus oder eine zu große Wohnung mit den sich daraus ergebenden unterhaltsrechtlichen Konsequenzen im Eigentum eines Ehegatten zu belassen. Vielmehr trifft den Eigentümer dann unterhaltsrechtlich die Obliegenheit – unter Beachtung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten und nach Abwägung d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Die eigentliche Kunst der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts im Unterhaltsrecht besteht weniger in der mathematisch genauen Anwendung der durch die Rechtsprechung vorgegebenen Berechnungsmethoden, sondern vielmehr in der richtigen Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, unabhängig davon, ob der Unterhaltsschuldner oder der Unterhaltsberechtigte vertreten...mehr

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Finanzierungskosten / 6 Vorfälligkeits­entschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt für den vorzeitig zurückgezahlten Kredit.[1] Die ursprünglich vereinbarte zeitlich begrenzte Erfüllungsfrist wird beseitigt, der Erfüllungszeitpunkt wird vorverlegt.[2] Die Vorfälligkeitsentschädigung kann im Rahmen einer Sondertilgung oder einer Umschuldung, z. B. zur Aufnahme eines Darlehens zu günstigeren Konditionen, entste...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.6 Betriebsaufgabe

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nach Betriebsaufgabe nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Nicht zu tilgende frühere Betriebsschulden bleiben solange noch betrieblich veranlasst, bis ein etwaiges Verwertungshindern...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.5 Entnahme

Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen entnommen, gehören auch die Verbindlichkeiten nicht mehr zum Betriebsvermögen. Die ab Entnahme anfallenden Finanzierungskosten sind keine Betriebsausgaben mehr. Ein ggf. noch vorhandener aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Damnum, Disagio) ist gewinnwirksam aufzulösen. Wird das Wirtschaftsgut zur Erz...mehr

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Finanzierungskosten / 4.6 Finanzierungskosten von Versicherungsbeiträgen

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von vermietetem Grundbesitz aufgenommen worden sind, können die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.[1] Hingegen sind Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträ...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.6 Gemeinsames gesamtschuldnerisches Darlehen

Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Eigentümer-Ehegatten abziehbar (= Finanzierung aus einem Topf).[1]mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 1.2.5 Schuldbeitritt

Übernimmt der Eigentümer-Ehegatte einer Immobilie im Wege des Schuldbeitritts die gesamtschuldnerische persönliche Mithaftung für ein Darlehen des Nichteigentümer-Ehegatten, das der Finanzierung der Immobilie dient, sind ab dem Zeitpunkt des Schuldbeitritts die Schuldzinsen als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen. Er kann die Schuldzinsen jedenfalls d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.3 Vor endgültigem Scheitern der Ehe

Der Wohnwert einer zu großen Wohnung, der während des Zusammenlebens der Ehegatten neben den bereinigten Einkünften ihre Lebensstellung geprägt hat, kommt seit dem Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung nicht mehr in vollem Umfang zum Tragen. Weil der in der Wohnung verbleibende Ehegatte bis zum endgültigen Scheitern der Ehe nicht gehalten ist, die Wohnung anderweitig zu ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.7 Veräußerung der Immobilie

Der Wohnwert entfällt, wenn das gemeinsam genutzte Haus im Zusammenhang mit der Scheidung veräußert wird. An seine Stelle treten allerdings die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen könnten.[74] Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn das Haus nicht an einen Dritten veräußert wird, sondern wenn ein Ehe...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2 Betriebsveräußerer verpachtet Betriebsgrundstücke an Betriebsfortführer

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Hierfür kann die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen ein Indiz sein.[1] Umsatzsteuerlich liegt aber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann vor, wenn der bisherige Unternehmer das Bet...mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.3.1 Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Nach § 4 Abs. 4a EStG ist der betriebliche Schuldzinsenabzug seit 1999 nur noch beschränkt zulässig, soweit der Steuerpflichtige sog. Überentnahmen tätigt. Von einer Überentnahme wird gesprochen, wenn der Steuerpflichtige mehr entnimmt als Gewinn und Einlagen im Wirtschaftsjahr ausmachen. Die Regelung unterbindet, dass Steuerpflichtige durch ein Zwei- oder Mehrkontenmodell i...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 1.1 Tatsächliche Mittelverwendung

Ein Darlehen oder aufgenommene Kreditmittel teilen regelmäßig das Schicksal der Aufwendungen, die mit ihnen finanziert werden ("auslösendes Moment").[1] Die Qualifikation als betriebliche, auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete oder private Schuld richtet sich ausschließlich nach der tatsächlichen Mittelverwendung (Veranlassungszusammenhang).[2] Eine solche Veranlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.6 Geschäftsveräußerung durch eine "Gruppe" an eine andere "Gruppe"

Höchstrichterlich ist nun auch die Behandlung einer Geschäftsveräußerung durch eine "Gruppe" an eine andere "Gruppe" entschieden. Fraglich ist insoweit, ob die erforderliche "Fortführung" des Unternehmens gegeben ist. Praxis-Beispiel Verkauf einer Seniorenresidenz von einer Gruppe an eine andere Gruppe Eine GbR vermietet an die Betreiber von Seniorenresidenzen die Gebäude umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 6 Berechnung des Unterschiedsbetrags

Die Ermittlung des Ertrags ist nur dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Versicherung im Privatvermögen hält. Gehört der Versicherungsvertrag hingegen zum Betriebsvermögen, gelten die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften. Für den Kapitalertragsteuerabzug gelten aber auch in diesem Fall die Vorschriften für Versicherungen im Privatve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Muss der Steuerpflichtige bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtauschzahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt, kann er den Differenzbetrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Leitsatz 1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. 2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.1 Scheinbestandteile

Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn durch die Baumaßnahmen des Mieters Sachen "zu einem vorübergehenden Zweck" in das Gebäude eingefügt werden.[1] Sie sind zwar körperlich Bestandteil des Grundstücks, bürgerlich-rechtlich behalten sie jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit und stellen selbständige, bewegliche Vermögensgegenstände dar, wenn sie nicht selbst Gebäude sind. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anzeige der Tätigkeit bei Photovoltaikanlagen

Kommentar Zum 1.1.2023 war in § 12 Abs. 3 UStG der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen in das UStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung ist, Unternehmern, die nur eine solche Photovoltaikanlage betreiben, die Kleinunternehmerbesteuerung[1] wirtschaftlich attraktiv zu machen. Hinweis Unternehmer, die nur solche hausgebundenen Photov...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr