Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.1 Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart?

Rz. 19 Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 EStG wirft die Frage auf, ob die in dieser Vorschrift aufgeführten Einkünfte in eine bestimmte, in der jeweiligen Nummer des § 2a Abs. 1 EStG aufgeführte Einkunftsart fallen müssen[1], oder ob § 2a Abs. 1 EStG immer anwendbar ist, wenn sachlich die Definitionen des Abs. 1 zutreffen, unabhängig davon, in welche Einkunftsart diese Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.2 Schiffe

Rz. 25b Nach Buchst. b unterliegen negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen der Abzugsbeschränkung. Der Tatbestand für den Ausschluss von Verlusten gilt nur für Schiffe, nicht für Luftfahrzeuge. Von der Verlustausschlussklausel des § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG wird die "Überlassung" von Schiffen erfasst. Dabei kann es sich um Vermietung und Verpachtung i....mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Wer kann die Sonderreglung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Anspruch nehmen?

Unternehmen folgender Wirtschaftszweige sind antragsberechtigt. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Spalte Wirtschaftszweig. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen oder Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Unternehmen anderer hier nicht genannter Wirtsch...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Wer kann die Sonderreglung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche in Anspruch nehmen?

Unternehmen folgender Wirtschaftszweige sind antragsberechtigt. Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Spalte Wirtschaftszweig. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen oder Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Unternehmen anderer hier nicht genannter Wirtsch...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.3 Wer gilt als indirekt betroffen?

Als indirekt Betroffene gelten Unternehmen und Soloselbständige, die nachweislich und regelmäßig (d. h. im Jahr 2019[1]) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze im Sinne der November- und Dezemberhilfe (vergleiche 2.3) mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.[2] Die Betroffenheit endet, wenn die Schließungsverordnung außer Kraft gesetzt oder ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.2 Wer gilt als direkt betroffen?

Als direkt Betroffene für die Novemberhilfe gelten Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Dazu gehören unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Gastronomiebetriebe (mit Ausnahme von Außerhausverkauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.3 Teilwertabschreibung oder Veräußerungsverlust bei unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen und Schiffen

Rz. 25h Ebenfalls der Abzugsbeschränkung unterliegen negative Einkünfte aus Teilwertabschreibungen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern, die vermietet oder verpachtet sind und bei denen negative Einkünfte unter die Verlustabzugsbeschränkung der Nr. 6a oder b fallen (unbewegliches Vermögen, Sachinbegriff, Schiffe), wenn diese Wirtschaftsgüter zu einem Betriebsvermögen gehör...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.5 Was gilt für Unternehmen, die nur teilweise geschlossen oder über verschiedene Wege betroffen sind ("Mischbetriebe")?

Im Falle mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeitsfelder innerhalb des selben Unternehmens beziehungsweise Unternehmensverbundes im Sinne des Beihilferechts (vergleiche 5.2) oder im Falle von teilweisen Schließungen („Mischbetriebe“) sind Unternehmen und Soloselbständige dann antragsberechtigt, wenn sie insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dr...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.3 Wie wird bei gemeinnützigen Unternehmen vorgegangen?

Als gemeinnützige Unternehmen gelten nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung steuerbegünstigte Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform. Diese sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten (vergleiche 1.1). Eine Gewinnerzielungsabsic...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.2 Rechtsfolgen für den Progressionsvorbehalt

Rz. 28 Nicht ausdrücklich geregelt ist das Verhältnis des § 2a Abs. 1 EStG zum Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG). Nach Lage der Dinge käme nur der negative Progressionsvorbehalt in Betracht (vgl. § 32b EStG Rz. 69). Nach der systematischen Stellung des § 2a Abs. 1 EStG schließt diese Vorschrift nach der h. M. den negativen Progressionsvorbehalt aus.[1] Rz. 29 Be...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i. S. d. § 13 Umsatzsteuergesetz.[1] Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Im Falle der Ist-Versteuerung kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt des Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).[1] Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) kann bei der Frage nach der Umsatz-Erzielung auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung abgestellt werden (Wahlrecht). Wurde eine Umstellung von der Bes...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum i. S. d. § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[1] Sowohl für den Gesamtumsatz, als auch für die Bestimmung des Anteils der betroffenen Umsätze ("d...mehr

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Zweckentfremdung von Wohnraum kann richtig teuer werden

Seit dem Erlass der Ferienwohnungssatzung am 28.3.2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum hat die Stadt Frankfurt/M. insgesamt 700 Verfahren eingeleitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Demnach bedarf "jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremden-Beherbergung einer Genehmigung", hei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 7.1 Mietzahlungspflicht bei vorzeitiger Rückgabe

Verweigert sich der Vermieter in einem solchen Fall, gerät er auch dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Mieter die Schlüssel nach dem gescheiterten Übergabeversuch in seinen eigenen Briefkasten einwirft.[1] Unabhängig davon, ob eine Rückgabe vor Vertragsende zulässig ist, bleibt der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung der Miete verpflichtet. Kündigt de...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 6.2 Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann bei Vorenthaltung statt der Entschädigung in Höhe der bisherigen Miete eine solche in Höhe der Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist (§ 546a Abs. 1 BGB). Er kann also zwischen der bisher vereinbarten Miete und der ortsüblichen Miete wählen. Für diese Ersetzungsbefugnis sind die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB nicht anwen...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 4. Übertragung gegen Versorgungsleistungen

Erfolgt die Grundstücksübertragung gegen lebenslängliche Versorgungsleistungen, kommt es nicht zu einer unentgeltlichen, sondern zu einer i.d.R. teilentgeltlichen Grundstücksübertragung. Denn bei Übertragung eines Privatgrundstücks nach dem 31.12.2007 gegen Versorgungsleistungen (z.B. lebenslänglichen Leibrentenzahlungen) ist ein Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 3. Teilentgeltliche Übertragung

Eine teilentgeltliche Übertragung ist in der Besteuerungspraxis regelmäßig dann anzutreffen, wenn der Grundstücksübernehmer potentielle Miterben auszahlen muss. Ihm entstehen dann hinsichtlich der zu erbringenden Gleichstellungsgelder eigene, bei Einkünfteerzielung (z.B. durch Vermietung) abschreibungsfähige Anschaffungskosten. Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils kann er ...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 6. Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt

Häufig werden Grundstücke zur weiteren Sicherung der Bedürfnisse des potentiellen Erblassers lediglich unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks gegen Nießbrauchsvorbehalt führt hinsichtlich des vorbehaltenen Nutzungsrechts auch dann nicht zu einer Gegenleistung, wenn der Übernehmer dem Übergeber das Nutzungsrecht einräumt. Vielm...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.5 Annahme unter Abänderungen oder verspätete Annahme: neuer Antrag

Wenn die Annahme gegenüber dem Antrag Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, bringt der Erklärende zum Ausdruck, dass er mit dem Angebot nicht oder nicht vollständig einverstanden ist. Eine solche Annahme gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Auch eine nach Ablauf der Annahmefrist erklärte – verspätete – Annahme gilt als neuer Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rücktritt vom Mietvertrag / 3 Widerruf des Mietvertrags

Am 13.6.2014 ist das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinien" in Kraft getreten. Seitdem gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Mietrecht auswirken. Das Gesetz räumt Verbrauchern Widerrufsrechte in Verträgen mit Unternehmern dann ein, wenn bestimmte Arten von Verträgen vorliegen. Das gilt besonders für Verträge außerhalb vo...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 8 Härteeinwand des Mieters

Gemäß § 559 Abs. 4 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Im Rahmen dieses Härteeinwands hat also grundsätzlich eine Abwägung stattzufinden. Gemäß § 55...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vermietung (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 217 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für die Vermietung der in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5) bezeichneten Gegenstände. Begünstigt ist z. B. die Vermietung von lebenden Tieren gem. lfd. Nr. 1 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5). Werden einer gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft (z. B. Reit- ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG)

Tz. 75 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Grundstücksteilen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Eine Steuerbefreiung schließen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.3 Einzelfälle zur Vermietung

Tz. 89 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden anlässlich eines Fußballspiels aus einem Bierautomaten Getränke verkauft, liegt eine sonstige Leistung in Form eines Duldens vor. Die Duldung des Getränkeverkaufs beruht auf einem Gestattungsvertrag. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift nicht ein. Dieser umsatzsteuerlich relevante Vorgang ist dem steuerschädlichen/-pflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2 Umsatzsteuerrecht

Tz. 77 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Grundstücks im umsatzsteuerlichen Sinne richtet sich ebenfalls nach bürgerlichem Recht (s. BFH vom 15.12.1966, BStBl III 1967, 209). Die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Befreiungsvorschrift gegeben ist, muss ebenfalls nach bürgerlichem Recht beurteilt werden (s. BFH vom 25.03.1971, BStBl ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.1 Reine Mietverträge

Tz. 79 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Abschluss eines reinen Mietvertrages ist m. E. ebenfalls unter den Gesichtspunkten einer kurzfristigen oder einer langfristigen Gebrauchsüberlassung zu beurteilen. D.h., dass § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht nur die Steuerbefreiung für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden, die Verm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 164). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 EUR ist nicht überschritten), unte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.1 Zivilrecht

Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von Bedeutung; es kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.5 Gesetzliche Aufteilungsgebote

Es stellt sich die Frage, ob nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Vermietung von Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen und der Behandlung der Betriebsvorrichtungen als unselbständige Nebenleistungen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen, noch Raum für die Anwendung von diesem Grundsatz entgegenstehenden nationalen gesetzlichen Aufteilungsregelu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9.1 Befreite Umsätze

Tz. 126 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Befreit sind nur solche Umsätze, die eng mit dem Betrieb der betreffenden Einrichtung im Zusammenhang stehen (s. FG Bremen vom 09.10.1975, EFG 1975, 49 und s. FG Bremen vom 15.12.1981, EFG 1982, 271). Das sind z. B. anlässlich einer Theateraufführung die üblichen Nebenleistungen wie die Garderobenaufbewahrung, der Verkauf von Programmheften,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr