Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führen und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwilli...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3.2 Ertragsteuerliche Besonderheiten

Rz. 155 Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und dem dazugehörenden Sonderbetriebsvermögen gibt es unzählige Fallkonstellationen. Dies hat vor allem im ertragsteuerlichen Bereich zu vielen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung geführt. Die ganze Thematik hat etwas Klärung erfahren durch das BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG vom 20.11.2019, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.8 Die land- und forstwirtschaftliche Verpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 f) ErbStG)

Rz. 190 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 f ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, ebenfalls kein Verwaltungsvermögen dar (vgl. a. R E 13b.19 Abs. 1 S. 1 ErbStR). Mit dieser Rückausnahme wird erreicht, dass bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der über ...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wir stellen diesen zum Mietrecht entschiedenen Fall an dieser Stelle dar, da das Ergebnis im Wohnungseigentumsrecht teilweise identisch ist. Nach § 4 Abs. 1 HeizkostenV hat der Gebäudeeigentümer den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. In der Regel geschieht dies durch die getrennte Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwas...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.4 Eng verbundene Umsätze

Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Die...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.4 Kleinunternehmer – Keine Erhebung der Umsatzsteuer

Die auf die o. g. steuerpflichtigen Umsätze entfallende Umsatzsteuer erhebt das Finanzamt nicht, wenn der Arzt ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Kleinunternehmer ist ein Arzt, wenn er im Vorjahr steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 EUR (bis 2019: 17.500 EUR) erzielte (die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Umsätze werden insoweit nicht berücksichtigt). Zu de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 3 Welcher Gebrauch vertragsgemäß ist, richtet sich nach dem Vertragsinhalt und dem Vertragszweck. Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchsrecht ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 12). Ist die Hausordnung wirksam Bestandteil des Mietvertrags geworden, so kann auch sie Einzelheiten des vertragsgemäßen Gebrauchs regeln. Auc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Ersparte Aufwendungen

Rz. 6 Zu den ersparten Aufwendungen, die sich der Vermieter auf seinen Mietzahlungsanspruch anrechnen lassen muss, gehören insbesondere die Betriebskosten (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 537 Rn. 38; Blank/Börstinghaus, § 537 Rn. 11 vgl. dazu näher Rn. 7). Bei Hotelübernachtung mit oder ohne Frühstück wird die Ersparnis mit 9-20 % (OLG Düsseldorf, Urteil v. 2.5.1991, 10 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Wegen seiner deutlich engeren Auslegung der von der grundsätzlichen Umsatzsteuerfreiheit bezüglich Grundstücksvermietungen umfassten Nebenleistungen hat der EuGH mit seinem im Jahre 2015 Urteil ergangenen Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM)[16] einiges Aufsehen erregt. Das vorlegende polnische Gericht fragte u.a. an, ob die eine Vermietungsleistung begleite...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Gehen im Rahmen von Immobilienverkäufen auch Mietverträge auf den Erwerber über, der diese weiterführt, liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen[13] vor.[14] Die Parteien vereinbaren in der Regel, dass der Erwerber die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern für das am Übergangstag laufende Kalenderjahr übernimmt und die bis zum Ü...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / II. Umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietungsleistung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach Art. 135 Buchst. l) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) beziehungsweise nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei einer Leistung umsatzsteuerlich dann um eine Nebenleistung, wenn sie keinen eigenen Zweck hat, sondern nur das Mit...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / V. Zusammenfassung

Nicht zuletzt bedingt dadurch, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf die grundsätzliche Umsatzsteuerfreiheit von Grundstücksvermietungen verzichtet kann, sind bei Betriebskostenabrechnungen umsatzsteuerliche Aspekte zu beachten. Da die Finanzverwaltung den Nebenleistungsbegriff in Bezug auf Grundstücksvermietungen noch eher weit auslegt, werden Betriebskosten auch unter ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 1.2.2.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungszweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 23.4.2009 mit Wirkung zum 1.7.2010 eingefügt (BGBl. I 2009. 1707) und durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) mit Wirkung zum 1.12.2021 neu gefasst. Seit dem 1.1.2012 besteht im Rahmen einer Pfändung des Guthabens bei einem Zahlungskonto nur noch Schut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 1 Grundsätze für die Ausstellung von Dauerrechnungen

Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung aus, ist er grundsätzlich berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Unter den folgenden Voraussetzungen ist der Unternehmer darüber hinaus verpflichtet, eine Rechnung auszustellen: Der Unternehmer führt eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus.[1] Der Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.2 Häusliches Arbeitszimmer – Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 71 Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Eine untergeordnete private Mitbenutzung schadet nicht. Der Große Senat hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und z...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG Einkünfte. Das sind bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16 EStG) und selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) der Gewinn (sog. Gewinneinkunftsarten); bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Vermietung und Verpachtung...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.4 Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG)

Rz. 58 Aufwendungen des Stpfl. für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Rz. 59 Die Vorschrift versagt den BA-Abzug für eine Anzahl besonderer Repräsentationsaufwendungen, die häufig auch im privaten Bereich anfallen, sodass die betriebliche Ve...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen

Rz. 50 Erzielen die Ehegatten ihre Einkommen jeweils aus Erwerbstätigkeit, errechnet sich der Unterhalt wie in Fall 15 (siehe Rdn 1 ff.). Rz. 51 Vorliegend soll davon ausgegangen werden, dass das (bereinigte) Einkommen von F in Höhe von insgesamt 1.000 EUR in Höhe von 500 EUR aus Vermietung stammt. Der Bedarf der F errechnet sich dann wie folgt: Rechenweg M hat ein bereinigtes ...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen der F1

Rz. 7 Bereinigtes Nettoeinkommen der F1: 500 EUR Weiter ist das Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht bspw. Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus). Erwerbstätigenbonus: 500 EUR × 10 % = 50 EUR Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 500 – 50 EUR = 450 EURmehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 16: M 3.000 EUR – F 1.000 EUR – nachehelicher Unterhalt, Anspruchsgrundlagen, eheliche Lebensverhältnisse, Bedarf, Halbteilung, Erwerbstätigenbonus –

Rz. 28 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 3.000 EUR, das der F 1.000 EUR, wovon sie 500 EUR aus einem Arbeitsverhältnis und 500 EUR aus der Vermietung einer Wohnung erzielt. M hat keine weiteren Unterhaltspflichten. I. Anspruchsgrundl...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / bb) Kein Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts für F2

Rz. 56 F2 ist zwar gleichrangig, doch haben Rangfragen erst bei der Leistungsfähigkeit Bedeutung. Die Unterhaltsverpflichtung aus der zweiten Ehe hat naturgemäß auch nicht die Lebensverhältnisse der ersten Ehe geprägt. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 32 Allerdings bleibt nach der Rechtsprechung des Senats eine nacheheliche Entwicklung, die keinen Anknüpfungspunkt i...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / bb) Kein Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts für F2

Rz. 33 F2 ist zwar gleichrangig, doch haben Rangfragen erst bei der Leistungsfähigkeit Bedeutung. Die Unterhaltsverpflichtung aus der zweiten Ehe hat naturgemäß auch nicht die Lebensverhältnisse der ersten Ehe geprägt. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 32 Allerdings bleibt nach der Rechtsprechung des Senats eine nacheheliche Entwicklung, die keinen Anknüpfungspunkt i...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Differenzmethode

Rz. 15 Bei der Differenzmethode wird der Unterschied, eben die Differenz der Einkommen der Ehegatten bestimmt. Die Hälfte hiervon ergibt den Unterhaltsanspruch desjenigen mit dem niedrigeren Einkommen. Additions- und Differenzmethode führen grds. zu identischen Ergebnissen. Denn es macht keinen prinzipiellen Unterschied, ob man den im Fallbeispiel gegebenen Einkommensuntersch...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Erwerbstätigenbonus

Rz. 71 Vor der Addition der Einkommen ist jedoch jedes Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht beispielsweise aus Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus, vgl. hierzu Rdn 9 ff.) Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Abzug soll einen Erwerbsanreiz für die Ehegatten darstellen. Das ...mehr

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Anhang 2 / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Erwerbstätigenbonus

Rz. 49 Vor der Addition der Einkommen ist jedoch jedes Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht beispielsweise aus Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus). Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Abzug soll einen Erwerbsanreiz für die Ehegatten darstellen. Das nach diesem Abzug verb...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 17 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht die ehe...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

Rz. 46 Die Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene wurde vom BVerfG abgelehnt (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fälle 33 und 35, siehe § 9 Rdn 1, § 10 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Un...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erwerbstätigenbonus

Rz. 9 Vor der Halbteilung ist jedoch der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 18 Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist nach ständiger bisheriger Senatsrechtsprechung ein Erwerbsanreiz sowohl beim Unterhaltspflichtigen als auch beim Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen. Danach widerspricht es dem Halbteilungsgrundsatz n...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / c) Untergrenze

Rz. 56 Der Bedarf der Kindsmutter darf jedoch nicht niedriger als das Existenzminimum (960 EUR) angesetzt werden. BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB soll dem Berechtigten – wie auch der nacheheliche Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB – eine aus kind- und elternbezogenen Gründen notwendige persönliche Betreuung und Erziehung ...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während der Ehe oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht ...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 6 SüdL 18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 960 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Vgl. auch Nr. 18 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. Der Bedarf ist anders als beim Ehegattenunterhal...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 3 Die Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene wurde vom BVerfG abgelehnt (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Be...mehr

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Anhang 1 / 2. Bedarf der F1

Rz. 4 Rangfragen, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangten bei der Dreiteilungsmethode erst Bedeutung, wenn der Ehegattenmindestselbstbehalt des M unterschritten wird. Die Dreiteilungsmethode wurde wie folgt beschrieben: BGH, Urt. v. 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhalt...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 40 Der Bedarf der Kindsmutter berechnet sich grundsätzlich danach, was die Kindsmutter ohne die Geburt heute verdienen würde (vgl. Fall 23, siehe § 5 Rdn 1 ff.). BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 251/14 Tz. 34 = BeckRS 2015, 11758 Die Lebensstellung des nach den §§ 1615l Abs. 2, 1610 Abs. 1 BGB Unterhaltsberechtigten richtet sich danach, welche Einkünfte er ohne die Gebu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 106 Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft und überlässt sie der Betriebs-GmbH ihre Gebäude nebst Einrichtung, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, sodass die Vergünstigung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG nicht in Betracht kommt. Die Besitzgesellschaft beschränkt sich hier nicht auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr