Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.2 Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill)

Rz. 73 Die Aktivierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) ist vorzunehmen, sofern im Rahmen der erstmaligen Einbeziehung die Anschaffungskosten die anteiligen fair values der übernommenen Aktiva und Passiva des Tochterunternehmens übersteigen.[1] Ein aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert ist jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen; eine planmäßige Absch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Insolvenz des Unternehmens

Rz. 6 Die Insolvenz eines Unternehmens ist keine Betriebsänderung. Allein aus der Insolvenz ergeben sich daher keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Er ist auch nicht beim Stellen des Insolvenzantrags zu beteiligen. Hierüber ist lediglich der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG). Plant der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.5 Luxemburg

Obwohl das Großherzogtum Luxemburg einer der Gründungsstaaten der EU ist, sich dort wichtige EU-Institutionen befinden und das Land erheblich von der EU profitiert, galt und gilt Luxemburg als einer der Staaten, der besonders als Holding-Standort für ausländische Unternehmen in Betracht kommt. Seit dem Luxemburg-Leak in 2014, durch welches die Steuervermeidungsstrategien von...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.9 Malta

Der Inselstaat Malta ist Mitglied der EU, die Landeswährung ist der Euro. Mit Deutschland gibt es ein DBA.[1] Trotzdem ist Malta gerade für Unternehmen der Seeschifffahrt immer noch ein interessanter Ort, um Geschäfte von dort zu führen, da es erhebliche Steuererleichterungen gibt.[2] Auch als Holding-Standort kann Malta von Interesse sein.mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.7 Österreich

Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinse...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.4 Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein, zwischen Österreich und der Schweiz gelegen, ist eine der klassischen Steueroasen.[1] Insbesondere aufgrund des strengen Bankengeheimnisses und der niedrigen Steuersätze war Liechtenstein in der Vergangenheit geradezu ein Paradies für Steuerhinterzieher. Die Stiftung nach Liechtensteiner Recht war geradezu das Paradebeispiel einer Institution, d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 3 Zweck und Grundsätze der Rechnungslegung gemäß IFRS

Rz. 8 Zweck der internationalen Rechnungslegung gemäß IFRS ist einzig die Regelung von Informationsinteressen zwischen Management und Investoren. Der IFRS-Jahresabschluss hat damit keine Ausschüttungs- oder Steuerbemessungsfunktion, sondern dient der Bereitstellung von zeitgerechten Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, um die Transparenz und Vergleic...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.10 Zypern

Über Zypern lässt sich fast das Gleiche sagen wie über Malta. Auch dieser Inselstaat ist Mitglied der EU und hat als Währung den Euro, zumindest gilt dies für den griechisch geprägten Teil der Insel, während die international kaum anerkannte Republik Nordzypern am Gängelband der Türkei hängt. Neben dem Tourismus und der Schifffahrt stellt der Finanzsektor eine dritte Säule d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.1 Immaterielle Vermögenswerte (intangible assets)

Rz. 65 Intangible assets werden als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die zum Einsatz im Rahmen der Produktion, zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Vermietung oder aus verwaltungstechnischen Gründen gehalten werden und deren voraussichtliche Nutzungsdauer 1 Jahr übersteigt.[1] Der Ausweis immaterieller Vermög...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.2.1 Vermögenswert (asset)

Rz. 33 Nach den Rahmenkonzept besteht eine Ansatzpflicht für Vermögenswerte (assets), wenn es sich um eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende wirtschaftliche Ressource handelt, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt (CF 4.3) und die Ressource das Potenzial besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF 4.4). In CF 4.4 wird die wirtschaftl...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.1 Eigenkapital (equity)

Rz. 101 Das Eigenkapital ist als Differenz von assets und liabilities definiert.[1] Es umfasst damit sowohl das Nennkapital als auch Rücklagen jeglicher Art.[2] Rz. 102 Die Zuordnung eines Postens zum Eigen- oder Fremdkapital ist davon abhängig, ob der einzelne Kapitalgeber eine Rückforderungsmöglichkeit seiner zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel hat.[3] So ist im Fa...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.5.4 Darlehen

Bei der Darlehensgewährung gilt, dass die Konditionen fremdüblich sein müssen.[1] Sie müssen also unter vergleichbaren Verhältnissen auch unter fremden Dritten so vereinbart werden. Hierbei sind zu berücksichtigen: Art des Kredits, Zweck des Kredits, Sicherheiten, Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, Währung, Wechselkursrisiken, Kapital- und Refinanzierungskosten. Zu beachten ist, d...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 4.1 Maßnahmekatalog der OECD bzw. G-20

Der Maßnahmekatalog der OECD zur Umsetzung der vorgenannten Ziele umfasst folgende 15 Punkte: Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Hierbei ist vor allem an eine Lösung der Besteuerungsprobleme, die sich aus der Digitalisierung ergeben, gedacht; insbesondere problematisch ist das Fehlen einer Betriebsstätte sowie die Mobilität immaterieller Vermögensgegenstände.[1] Verhinderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Steuerfreie Leistungen – Kreditgewährung

Rz. 47 Steuerfrei ist die Gewährung von Krediten und die Kreditbereitschaft einschließlich der Lombard- und Diskontgeschäfte gegen Zahlung eines besonderen Entgelts (Zinsen, Provisionen, Damnum, Gebühren usw.). Die Steuerbefreiung erfasst auch die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere den Auslagenersatz, z. B. Fernsprechgebühren, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / Zusammenfassung

Überblick Weltweit fließen jährlich über 1 Billion US-Dollar in die digitale Transformation – die Umwandlung traditioneller in digitale Geschäftsmodelle. Der größte Teil davon in den USA. Aber auch in Deutschland wird investiert. Jedes zweite deutsche Unternehmen investiert in die Digitalisierung. Überall entstehen Gründerzentren, Unternehmen investieren in IT-Technik und Pe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 2. Vermögensart (zu Rz. 1)

Entgegen Rz. 1 der Ländererlasse sind Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, nicht zwingend dem Grundvermögen zuzurechnen. Bei den Flächen handelt es sich regelmäßig um Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 BewG. Grund und Boden gehört zum Grundvermögen, wenn er nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§§ 158 und 1...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 4. Geplante Änderungen des GrEStG

Mit § 1 Abs. 4a GrEStG-E soll die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft gesetzlich definiert werden. Ein Grundstück gehört hiernach zum Vermögen der Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG über das Grundstück verwirklicht hat, wenn und solange keine Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 16 Abs. 1 GrEStG erfolgte (§ 1 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Umfasst werden Räume im Betriebsvermögen, solche, die zur Berufsausübung notwendig sind, sowie Räume des Privatvermögens. Werden Teile der Privatwohnung betrieblich genutzt (z. B. Arbeitszimmer, Praxis, o. Ä.), handelt es sich bei diesen um solche des betrieblichen Vermögens. Zu den nach § 99 AO betretbaren Objekten zählen: Grundstücke, d. h. begrenzte Teile der Erdober...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Ermittlung der Bezugsgröße

Rz. 19 Nach § 141 Abs. 1 AO kann die Höhe des Umsatzes, des Gewinns oder des Vermögens Anknüpfungspunkt für die Begründung der Buchführungspflicht sein. Diese Bezugsgrenzen für die Begründung der Pflicht zur Buchhaltung sind alternativ zu sehen. Die Überschreitung bereits eines einzigen Werts begründet grundsätzlich die Buchführungspflicht.[1] Auch das einmalige Überschreite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 1. Begriffsbestimmung: Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vs. Agri-Fotovoltaikanlagen

Freiflächen-Fotovoltaikanlagen i.S.d. Ländererlasse v. 6.3.2024 sind sog. gebäudeunabhängige Fotovoltaikanlagen, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen angebracht sind, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden sind und bei denen es sich nicht um Agri-Fotovoltaikanlagen der Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 1 Externe Stakeholder und ihre Relevanz für die Nachhaltigkeitstransformation

Bei einer Nachhaltigkeitstransformation spielen externe Stakeholder eine entscheidende Rolle, da sie maßgeblich beeinflussen, wie ein Unternehmen seine Strategien und Operationen gestaltet. Die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern und insbesondere auch das Verständnis für diese Stakeholder sind für eine effektive und ganzheitliche Transformation ein wichtiger Faktor. Hier ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 28 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 28 Abs. 1 ErbStG regelt ab dem 1.7.2016 eine antragsabhängige befristete Stundung der Steuer, die auf den Erwerb von Todes wegen von begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt, und bedient sich hierzu ergänzender Verweisungen auf die allgemeinen Stundungsvorschriften der §§ 222, 234 und 238 AO.[1] 2.1 Stundungsvoraussetzungen Rz. 21 Eine Stundung nach...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Zusätzlicher Übergang von freiem Vermögen des Vorerben

Rz. 32 § 6 Abs. 2 S. 3–5 ErbStG regelt die Besteuerung von Erwerbsvorgängen, in denen mit dem Tod des Vorerben nicht nur das Sondervermögen aus der durch den Erblasser angeordneten Vor- und Nacherbfolge übergeht, sondern zusätzlich auch sog. freies Vermögen des Vorerben. Unabhängig davon, ob es der Nacherbe bei einer Versteuerung der Nacherbfolge nach der Grundregel des § 6 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Stundungsvoraussetzungen

Rz. 36 § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG gilt in sachlicher Hinsicht nach der bis 30.6.2016 geltenden Rechtslage für den Erwerb begünstigten Vermögens i. S. d. § 13c Abs. 3 ErbStG a. F. bzw. nach der ab 1.7.2016 geltenden Rechtslage für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13d Abs. 3 ErbStG, d. h. für bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, im Inlan...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Rz. 38 Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2 Freibetrag

Rz. 34 Da es sich beim gleichzeitigen Erwerb von Sondervermögen aus der Vor- und Nacherbschaft und freiem Vermögen des Vorerben grds. um einen einheitlichen Erwerb handelt, kann nach § 6 Abs. 2 S. 4 ErbStG für das freie Vermögen des Vorerben ein Freibetrag nur gewährt werden, soweit der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht ausgeschöpft ist. Bedeut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Stundungsvoraussetzungen

Rz. 21 Eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG ist auf die Erwerbe von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG beschränkt.[1] In sachlicher Hinsicht setzt eine Stundung nach § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG den Erwerb von begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG voraus, d. h. bestimmtes inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen[2], inländisches Betriebsvermögen[3] und – e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Die steuerrechtliche Regelung

Rz. 74 § 15 Abs. 3 ErbStG mildert die Besteuerung des Schlusserbenerwerbs, mit der Anweisung, dass "auf Antrag der Versteuerung das Verhältnis des Schlusserben oder Vermächtnisnehmers zum zuerst verstorbenen Ehegatten oder dem zuerst verstorbenen Lebenspartner zugrunde zu legen (ist), soweit sein Vermögen beim Tod des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Ende der Stundung

Rz. 40 Eine Stundung nach § 28 Abs. 3 S. 1–3 ErbStG kann bis zu 10 Jahre gewährt werden. Nach § 28 Abs. 3 S. 4 ErbStG endet sie automatisch in dem Zeitpunkt, in dem das erworbene Vermögen durch eine Schenkung unter Lebenden i. S. d. § 7 ErbStG auf einen Dritten übertragen wird.[1] Unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 S. 1–3 ErbStG hat der beschenkte Dritte ggf. in eigen...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.5 Eigenkapitalquote

Rz. 31 Die Eigenkapitalquote[1] gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens an und zeigt potenziellen Kapitalgebern, welche Haftungsmasse im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht. Rz. 32 Eine hohe Eigenkapitalausstattung erhöht die Flexibilität bei unternehmerischen Entscheidungen und ist bei inhabe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Zuwendungen an erwerbsunfähige Eltern oder Großeltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 49 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG sind die Erwerbe von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern steuerbefreit, sofern diese Personen erwerbsunfähig oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind und der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 1 ErbStG regelt eine Zahlungserleichterung für bestimmte Erwerbsgegenstände. Ursprünglich gewährte § 28 Abs. 1 ErbStG a. F. für den Erwerber von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen die Möglichkeit der Steuerstundung, sofern die sofortige Fälligkeit der durch den Erwerb verwirklichten Erbschaft- oder Schen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Begriff der Familienstiftung

Rz. 60 Eine rechtsfähige Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht eine rechtsfähige Organisation (Verwaltung), die keine Mitglieder hat und bestimmte, durch den Stiftungsakt festgelegte Zwecke mithilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist.[1] Destinatäre, die nach dem Stiftungszweck begünstigt sind, haben keine mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuersatz

Rz. 35 Nach einem entsprechenden Abzug auf der Ebene des Freibetrags ist nach § 6 Abs. 2 S. 5 ErbStG die Steuer für den Erwerb der Nacherbschaft und den Erwerb des freien Vermögens des Vorerben jeweils nach dem Steuersatz zu erheben, der für den gesamten Erwerb gelten würde – die Anknüpfung an den Steuersatz auf den Gesamterwerb wirkt wie ein Progressionsvorbehalt und ist ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.12 Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 65 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG stellt die Vermögensgegenstände steuerfrei, die Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen in der Vergangenheit im Wege einer – nicht notwendigerweise steuerpflichtigen – Schenkung bzw. durch einen Übergabevertrag zugewendet hatten und die nunmehr an diese Personen von Todes wegen zurückfallen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.2 Zuwendungen an inländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG)

Rz. 84 § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dienen, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.1 Berliner Testament

Rz. 70 Ehegatten setzen sich häufig zur gegenseitigen Absicherung als Alleinerben ein. Meist treffen sie dann ergänzend noch eine Regelung, mit der Sie einen Erben nach dem Überlebenden einsetzen, meist die gemeinsamen Abkömmlinge. Durch solche gemeinsamen Verfügungen, die auch dem eingetragenen Lebenspartner (Rz. 71) offenstehen, wollen sie sicherstellen, dass nach dem Tod ...mehr