Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.5 Übertragung eines Erbanteils

Rz. 42b Zu den Eigentumsübergängen kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG gehört auch der Erbfall einschließlich der Übertragung eines Erbteils, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört (BFH v. 17.7.1975, II R 141/74, BStBl II 1976, 159; BFH v. 27.9.1991, II R 82/87, BStBl II 1991, 731; BFH v. 4.2.2004, II B 147/02, BFH/NV 2004, 813; BFH v. 9.7.2014, II R 50/12, BFH/...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Erbschaftsteuerreform

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Vermögensteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Unentgeltliche Wohnungsüber... / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss zu erzielen. Obwohl bei einem vermieteten Objekt häufig zunächst jahrelang Verluste eingefahren werden, geht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG typisierend davon aus, dass die langfr...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 4 Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand

Rz. 12 Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften hat zur Folge, dass Grundstücksübertragungen zwischen Gesamthandsgemeinschaften zu einem nach § 1 GrEStG steuerbaren Rechtsträgerwechsel führen. An dieser Rechtsfolge vermag auch die Beteiligung derselben Personen an den betreffenden Gesamthandsgemeinschaften nichts zu ändern. Allerdings w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (§ 6 a S. 3 GrEStG). § 6 a S. 4 GrEStG definiert den...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.16 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2019 Familienunternehmen / Regelverschonung / Optionsverschonung / Vorwegabschlag / Verwaltungsvermögen / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Bei kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen kommt, sofern die Schwelle von 26 Mio EUR nicht überschritten wird, die Regel- oder die Optionsverschonung in Betracht. Wird ein Antrag auf Optionsverschonung gestellt, sind die insoweit zu erf...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2019 Stiftungen / Gestaltungsmöglichkeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Mit dem Einsatz von Stiftungen lassen sich unterschiedliche Gestaltungsziele erreichen. Geltung hat dies insbesondere für Familienstiftungen. Der Einsatz einer Stiftung sollte aber nie nur aus steuerlichen Gründen erfolgen. Zu beachten ist auch, dass die Stiftung gekennzeichnet ist insbesondere durch die E...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.1 Die für die Vergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädlichen Anteilsminderungen

Rz. 17 Die nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädliche Verminderung des Anteils des Veräußerers (Gesamthänders) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand kann auf unterschiedliche Weise eintreten, z. B. dadurch, dass der betreffende Gesamthänder aus der Gesamthand ausscheidet, die Beteiligung infolge Verkauf herabgesetzt wird, der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens (vgl. § 174 Abs. 1 UmwG) oder Teilübert...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 3 Flächenweise Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden Grundstücks

Rz. 4 § 7 Abs. 2 GrEStG begünstigt die flächenweise Aufteilung eines Grundstücks, das einer Gesamthand gehört. Wie unter Rz 1 ausgeführt ändert sich daran auch künftig nichts. Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Anstelle des Antei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.6 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2019 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen durch eine Kapitalgesellschaft im Kapitalgesellschaftskonzern / § 20 Abs. 5 UmwStG Der BFH hat mit Urteil v. 7.3.2018, I R 12/16 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass eine Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1995 durch Entnahmen im Rückwirkungs...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat (§ 6 Abs. 4 S. 1 GrEStG...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.1 Grundbesitzwerte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bzw. Betriebsgrundstücke

Rz. 27 § 157 Abs. 2 BewG regelt die Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerte, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind. Die entsprechenden Grundbesitzwerte sind für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und die Betriebsgrundstücke i. S. v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG un...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 2 Übergang von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter Personen

Rz. 2 § 6 Abs. 1 S. 1 GrEStG begünstigt den Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter (natürlicher und juristischer) Personen. Die Steuer wird danach insoweit nicht erhoben, als der Bruchteil, den der einzelne Erwerber erhält, seinem Anteil am Vermögen der Gesamthand entspricht. Damit wird dem Umstand Rechnung g...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 GrEStG befreit in einem bestimmten Umfang die Überführung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum, Alleineigentum oder anderes Gesamt­handseigentum. Die Vorschrift stellt damit das grunderwerbsteuerrechtliche Pendant zu § 5 GrEStG dar und regelt spiegelbildlich den Umkehrfall dieser Vorschrift. Ihr Anwendungsbereich ist durch den neuen § 24 vorläufig bis Ende...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2019 Unternehmertestament / § 3 ErbStG Das Unternehmertestament gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Soll bereits zu Lebzeiten der Ehegatten eine Bindungswirkung erreicht werden, bietet sich eine erbvertragliche Regelung an. Ungünstige Verfügungen...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2019 Verluste aus privaten Kapitalanlagen/Optionen/Forderungsausfall/Knock-out-Zertifikate/Ausbuchung wertloser Aktien/§ 20 Abs. 2 EStG Nach Auffassung der FinVerw sind auch nach Einführung der Abgeltungsteuer Verluste aus privaten Kapitalanlagen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Dies ist mit der Auffassung des BFH nicht vereinbar. Der BFH hat Verluste aus dem Verfall...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.4 Begriff des herrschenden Unternehmens

Rz. 28 Das herrschende Unternehmen leitet sich nicht aus den §§ 15–18 AktG ab, sondern stellt eine eigenständige Begrifflichkeit i. S. d. § 6 a GrEStG dar. Hiernach definiert sich das herrschende Unternehmen i. S. d. § 6 a GrEStG als der oberste Rechtsträger, der die Voraussetzungen des § 6 a S. 4 GrEStG erfüllt und insbesondere Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. D...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 5 Erwerb im Rahmen einer sog. freiwilligen Baulandumlegung und flächenweise Aufteilung eines Grundstücks bei Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 8 Der Vergünstigung des § 7 Abs. 2 GrEStG kommt auch beim Erwerb eines in einer sog. freiwilligen Baulandumlegung gebildeten Grundstücks Bedeutung zu. Nach koordinierten Ländererlassen kann in diesen Umlegungsverfahren zur Vermeidung einer mehrfachen Grunderwerbsteuer wie folgt verfahren werden: Die Umlegungsteilnehmer übertragen ihre Grundstücke auf eine von in der Recht...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2019 Güterstandswechsel / Unentgeltliche Zuwendungen zwischen Ehegatten / § 5 ErbStG Die Zugewinnausgleichsforderung bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Zum einen bietet sich damit für den vermögenden Ehegatten die Möglichkeit, durch Beendigung der Zugewinngemeinschaft dem weniger vermögenden Ehegatten schenkungsteuerfrei Vermögen zu Lebz...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.8 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2019 Verletzung der Sperrfrist beim Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft / Schadensersatzanspruch bei steuerlicher Fehlberatung / § 22 Abs. 2 UmwStG Das FG Hessen hat mit Urteil v. 10.7.2018, 2 K 406/16 – I R 25/18 bei einem Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft im Rahmen eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG einen Sperrfristverstoß i. S. v. § 22 Abs. 2 UmwStG b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6 Beschränkung auf Konzernsachverhalte und "Missbrauchsgedanke"

Rz. 32 Zur Vermeidung "ungewollter Mitnahmeeffekte" sieht § 6 a GrEStG in S. 3 eine Beschränkung auf sog. Konzernsachverhalte vor. Danach sind nur solche Umwandlungsvorgänge begünstigt, an denen ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängig...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2019 Errichtungssteuerklassenprivileg/Mehr-Familienstiftung/Ein-Familienstiftung / § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG Sind an einem Familienunternehmen mehrere Gesellschafter beteiligt und soll dieses Familienunternehmen auf eine Familienstiftung übertragen werden, stellt sich die Frage, ob die Familienstiftung im Sinne einer Mehr-Familienstiftung oder einer Ein-Familienstiftung aus...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5 Ausschluss bzw. Einschränkung der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG

Rz. 15 Die aus der grunderwerbsteuerrechtlichen Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften und der grundsätzlichen Irrelevanz des Wechsels in ihrem Personenstand herrührenden Gestaltungsmöglichkeiten, die es unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gestatten, ein Grundstück steuerfrei auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen, haben zu erheblichen Missbräuchen gefüh...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.4 Grundstücksverkauf während Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 24a Im Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) wurde § 8 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG eingefügt. Die Regelung trat zum 1.7.2021 in Kraft (§ 23 Abs. 18 GrEStG), erfasst werden Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.2021 verwirklicht werden. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung der Regelung die Vorstellung, dass eine Steuerersparnis erreicht w...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.15 § 19 ErbStG (Steuersätze)

• 2019 Erbschaftsteuerreform / Verfassungsmäßigkeit der Tarifvorschrift / Steuerpause / § 19 ErbStG Das FG Köln hat mit Urteil vom 8.11.2018, 7 K 3022/17 (Az. des BFH: II R 1/19) entschieden, dass das rückwirkende Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016 mangels Vertrauenstatbestands nicht zu einer verfassungswidrigen echten Rückwirkung führt. Eine Steuerpause zwi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.2 Verhältnis zu den Missbrauchsfristen in den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 38 Die Steuervergünstigungen der §§ 5 und 6 und 6a GrEStG stehen gleichrangig nebeneinander. Sollte im Rahmen der Überwachung festgestellt werden, dass eine von mehreren Steuervergünstigungen entfällt oder endgültig zu gewähren ist und sich hierdurch keine Veränderung bei der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung ergibt, kann auf eine Änderung des Bescheids verzichtet werd...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2019 Teleologische Reduktion der grunderwerbsteuerlichen Sperrfristen/§ 5 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 4 GrEStG Die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG sehen, um Missbräuchen vorzubeugen, Vor- und Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 und 4 GrEStG vor. Da die Sperrfristen überschießend wirken, sind sie teleologisch zu reduzieren, wenn vor dem Hi...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.23 § 10 EStG (Sonderausgaben)

• 2020 Versorgungsleistungen/Abfindung für den Verzicht auf ein vorbehaltenes Verkaufsverbot/Beteiligung am Verkaufserlös eines Grundstücks/Beteiligung an den Wertsteigerungen eines Grundstücks/§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG Bei der Übertragung eines Betriebs gegen Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wird vielfach - um die Ansprüche auf die Versorgungsleist...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr