Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.1 Organe

Es sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats anzugeben, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen mit dem ausgeübten Beruf. Bei börsennotierten Gesellschaften ist auch die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.2 Frühere Organmitglieder und deren Hinterbliebene

Mittelgroße und große Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben von den früheren Organmitgliedern und von deren Hinterbliebenen anzugeben:[1] die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) und den Gesamtbetrag der gebildeten und nicht gebildeten Pensionsrückstellungen. Ferner ist der sog. "Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.3.3 Ausweis von Unterschiedsbeträgen

Pauschal sind die Unterschiedsbeträge auszuweisen für die jeweilige Gruppe bei der Gruppenbewertung[1] oder bei der Bewertung nach einem Verbrauchsfolgeverfahren,[2] wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unterschied aufweist.[3] Kleine Kapital- und K...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 2 bis 9)

Das begünstigtungsfähige Vermögen ist in den Zeilen 4 bis 9 zu erfassen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. Wurden beispielsweise Verbindlichkeiten übernommen, welche mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese in der Anlage "Gegenleistungen und Anlagen ab dem 1.7.2016" anzugeben. Gleiches ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.2.1 Bestimmtes begünstigungsfähiges Vermögen

Das begünstigungsfähige Vermögen ist in § 13b Abs. 1 ErbStG im Einzelnen aufgeführt.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten (Zeilen 34 und 35)

Enthält der Erwerb land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das in Drittstaaten belegen ist, ist dies in den Zeilen 34 und 35 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ausländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13 Übriges Vermögen (Zeilen 43 bis 83)

In den Zeilen 43 bis 83 ist das übrige Vermögen einzutragen. Darunter fallen alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Vor allem zählen hierzu das in- und ausländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte. 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46) Geh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.2 In Drittstaaten belegenes, land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 33 und 34)

Enthält der Nachlass in Drittstaaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dies in den Zeilen 33 und 34 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Die Steuervergünstigungen der §§ 13a ErbStG, § 13c ErbStG, 19a ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG und § 28a...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.1 Begünstigtes Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 3 bis 4)

Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG, die im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solche vom Schenker auf den Erwerber übergehen und in der Hand des Erwerbers entweder land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Hat der Erwerber begünstigtes Vermögen weiter zu übertragen, so kann er die Steuervergünstigungen des § 13a ErbStG und § 19a ErbStG nicht in Anspruch nehmen.[1]mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8 Übriges Vermögen (Zeilen 49 bis 88)

5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52) Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn d...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.2 Zuwendung von Vermögen in Höhe der persönlichen Freibeträge

Wird Vermögen nur in Höhe des jeweiligen persönlichen Freibetrags zugewendet, dann ergibt sich für den Beschenkten keine steuerliche Belastung. Hier gilt es zu beachten, dass dies aber nur einmal innerhalb von zehn Jahren möglich ist, da es anderenfalls zu einer Zusammenrechnung kommt (vgl. Punkt 3.1.). Auch die Zuwendung von Vermögen an die Enkelgeneration kann steuersparend...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.2 Angaben zur Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 40 bis 42)

Die Vergünstigungen sind u. a. davon abhängig, dass der Erwerber bestimmte Behaltensregelungen einhält. Demnach fallen der 85 %ige Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG weg, soweit innerhalb von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Wird die Optionsverschonung gewählt, beträgt die Beha...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.7.3 Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG

Allgemeines Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26.000.000 EUR überschreitet und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Hier besteht für den Erwerber aber die Möglichkeit, einen Antrag auf die Verschonungsbedarfsprüfu...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Verschonungsabschlag (Regelverschonung)

In den § 13a Abs. 1 ErbStG und § 13a Abs. 2 ErbStG wird eine Regelverschonung gewährt. Diese besteht zunächst aus einem Verschonungsabschlag von 85 % des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 ErbStG, soweit dieses den Schwellenwert von 26.000.000 EUR nicht übersteigt. Zudem bleibt der nach der Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibende Teil des begünstigten Vermögens...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Entlastungsbetrag für Steuerklassen II und III

Gehört zum Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III begünstigtes Vermögen, kann von der auf dieses Vermögen entfallenden Steuer ein Entlastungsbetrag abgezogen werden.[1] Dieser ist der Unterschiedsbetrag aus der anteiligen Steuer für das begünstigte Vermögen nach der tatsächlichen Steuerklasse und der entsprechenden anteiligen Steuer nach der Steuerklass...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.5 Inländisches Betriebsvermögen (Zeilen 39 und 40)

In den Zeilen 39 und 40 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/ EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde. Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen Betriebsvermögen ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (welcher sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Wichtig a) Beg...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: § 28 Abs. 1 ErbStG: Mit Wirkung zum 1.7.2016 wurde die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 1 ErbStG wie folgt geändert. Gehört hiernach zum Erwerb von Todes wegen begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG(Betriebsvermögen, begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften oder land- und forstwirtsch...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.3 Voraussetzungen

a) Bestimmtes begünstigungsfähiges Vermögen Das begünstigungsfähige Vermögen ist in § 13b Abs. 1 ErbStG im Einzelnen aufgeführt.[1] b) Behaltensregelungen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verschonungsmaßnahmen ist die Einhaltung von Behaltensregelungen. Diese sind in § 13a Abs. 6 ErbStG enthalten. Wird gegen diese verstoßen, kommt es zur Nachversteuerung.[2] Ausnahme is...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.1 Verschonungsmaßnahmen

Für Schenkungen unter Lebenden wird durch das Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen gewährt: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es ist der Schwellenwert von 26.000.000 EUR zu beachten. Hierzu sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1 Vorbemerkung

Begünstigte Erwerbe sind u. a.[1] Schenkung unter Lebenden, Erwerb infolge Vollziehung einer vom Schenker angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer vom Schenker gesetzten Bedingung (der Auflagenbegünstigte erwirbt insoweit das begünstigte Vermögen vom Schenker), Bereicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft, Erwerb de...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.2 Verschonungsmaßnahmen

Für Erwerbe von Todes wegen gewährt das Erbschaftsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) Es werden somit 15 % des begünstigten Vermögens bei der Regelverschonung besteuert. Hier gilt es, die Prüfschwelle von 26.000.000 EUR zu beachten. gleitender Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a A...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Optionsverschonung

Der Erwerber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen 100 %igen Verschonungsabschlag optieren. Hierzu hat er einen Antrag zu stellen, der aber unwiderruflich ist. Ein Widerruf ist auch nicht möglich, wenn gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 ErbStG verstoßen wurde oder gegen die Lohnsummenregelung des § 13a ErbStG. Hinweis Antragsfrist Der Antrag muss grund...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.4 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 16 bis 17)

Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen) ist es von jeder Verschonung ausgenommen. Hinweis Nahezu ausschließlich Hierbei bedeutet nahezu ausschließlich 90 %. Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 17 als Prozentsatz einzugeben...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16)

War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise ei...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.6 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus dem...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.7.2 Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG

Überschreitet der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26.000.000 EUR, ist § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG anzuwendende Prozentsatz des Verschonungsabschlags von 85 % oder der nach § 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG anzuwendende Prozentsatz des Verscho...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.8 Schwellenwert (Zeilen 32 bis 36)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 33 und 34 vorzunehmen. War der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens, einschließlich Vorerwerbe begünstigten Vermögens vom Schenker mehr als 26.000.000 EUR, so ist dies in der Zeile 33 anzugeben. In Zeile 34 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeile 35 und Zeile 36 geben Hinweise zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.5 Beispiel

Praxis-Beispiel Begünstigtes Betriebsvermögen und weiteres Vermögen wird vererbt Großvater G hat ein formgültiges Testament errichtet. Hierin hat er seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eltern der Enkelin sind vorverstorben. Der Nachlass enthält: einen Mitunternehmeranteil (Steuerwert 8.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden), ein zu fremde Wohnzwecke...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuergesetz sieht für den Erwerb von sogenanntem begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor. Es gibt dabei aber bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, darüber gibt es in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden. Zur Auffassung der Fin...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 13b Abs. 2 begünstigtes Vermögen wird beim Erwerb durch Schenkung durch den 85 bzw. 100 %igen Verschonungsabschlag, dem gleitenden Abzugsbetrag von maximal 150.000 EUR und den Entlastungsbetrag für Personen der Steuerklassen II und III auch schenkungsteuerlich begünstigt. Darüber hinaus gibt es noch bei Großerwerben ein Abschmelzmodell und eine Verschonungsb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 4.2.4 Verwaltungsvermögen

Was zum Verwaltungsvermögen rechnet, ist in § 13b Abs. 4 ErbStG im Einzelnen aufgeführt; hierbei gibt es aber auch wieder Ausnahmen zu beachten. Die bisherige typisierende Verwaltungsvermögensgrenze von 50 % wurde aufgehoben (sogenanntes Alles-oder-Nichts-Prinzip). Begünstigungsfähiges Vermögen, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht, wird von der Verschonun...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 4.4 Beispiel

Praxis-Beispiel Verschonungsmaßnahmen Die Mutter M hat in einem Schenkungsvertrag ihrer Adoptivtochter T einen Betrieb zugewendet (Steuerwert 27.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden). Es soll der Verschonungsabschlag von 85 % zur Anwendung kommen: es wurde kein Antrag auf den 100 %igen Verschonungsabschlag gestellt. T entscheidet sich für das Abschmelzmodell. L...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.7 Optionsverschonung (Zeilen 30 bis 31)

Will der Erwerber für das schenkweise erworbene Betriebsvermögen die Optionsverschonung in Anspruch nehmen, so muss dies in Zeile 15 angekreuzt werden. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist jedoch, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung zu stellen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festset...mehr