Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 12 Erbengemeinschaft / 8. Abgrenzung zur schuldrechtlichen Surrogation

Rz. 127 Im Gesetz ist auch die schuldrechtliche Surrogation geregelt, wie die Fälle der §§ 285 und 816 Abs. 1 S. 1 BGB zeigen. Bei der obligatorischen Surrogation besteht die Verpflichtung, die ursprüngliche Rechtslage am Ersatzgegenstand wiederherzustellen, während bei der dinglichen Surrogation der Ersatzgegenstand unmittelbar kraft Gesetzes in die Rechtsposition des urspr...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Schenkungsbegriff

Rz. 7 Der Erblasser muss durch Schenkung verfügt haben. Der Schenkungsbegriff ist derselbe wie bei § 516 BGB, d.h. objektive und subjektive Unentgeltlichkeit müssen vorliegen.[16] Bei Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht oder einer Anstandspflicht entsprechen, § 534 BGB, wird man nicht von einem Missbrauch i.S.v. § 2287 BGB sprechen können; ebenso nicht bei Schenkungen ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 280 Der vertretende Ehegatte kann Ansprüche gegen die Krankenkassen etc. geltend machen und entsprechende Abtretungen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB erklären und Leistungen an diese verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[384] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pflege zu rügen und...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 115 Art. 15 Abs. 4 EGBGB bestimmt: Zitat Die Vorschriften des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen bleiben unberührt. Bezüglich des Güterstands von Flüchtlingen und Vertriebenen muss eine Ausnahme gelten. Weil sie fast immer ihr gesamtes Vermögen in ihrer Heimat verloren haben, ist es nicht sachgerecht, an ihren Güterstand im Zeitpunkt de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Problemstellung

Rz. 521 Im Erbenhaftungsprozess (gegen den Erben) sind im Wesentlichen drei Fragen zu prüfen:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 285 Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 1.11: Teilerbauseinandersetzungsvertrag mit vorweggenommener Erbfolge durch den überlebenden Elternteil unter Nießbrauchsvorbehalt, Gleichstellung und Anrechnung auf den Pfl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Berliner Testament und ausgleichungspflichtige Vorempfänge – "erweiterter Erblasserbegriff"

Rz. 70 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie bei Vorhandensein eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[94] Dazu der BGH in BGHZ 88, 102, ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Zulässigkeitsschranken

Rz. 13 Durch letztwillige Verfügung konnte nur sehr wenig Einfluss auf das anwendbare Recht ausgeübt werden.[10] Der Erblasser konnte lediglich für Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. Dagegen war die Wahl eines ausländischen Rechts generell ausgeschlossen. Wurde gleichwohl eine Rechtswahl vorgenommen, war diese unbeachtl...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / (1) Erbscheinsverfahren; Muster

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Wahl des Güterrechtsstatuts

Rz. 108 Nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB können die Eheleute ihr Güterrechtsstatut selbst wählen. Diese Rechtswahl beschränkt sich ausschließlich auf die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe. Wählbar sind die folgenden Güterrechtsstatute:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Anordnung eines förmlichen Nachlassverfahrens während des laufenden Rechtsstreits

Rz. 520 Wird während des laufenden Rechtsstreits Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet, so wird der Rechtsstreit unterbrochen (§ 240 ZPO: Nachlassinsolvenzverfahren; § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB, § 241 Abs. 3 ZPO: Nachlassverwaltung). Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zu einer Unterbrechung aller Aktiv- und Passivprozesse der Erben, di...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / IV. Nachlassverwaltung

Rz. 29 Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB ist die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger. Rz. 30 Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Dieses Ergebnis kann sowohl für die Erben als auch für die Gläubiger des Erblassers unerwünscht sein. Der Erbe ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 92 Im deutschen Recht bot Art. 15 Abs. 2 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung. eine Rechtswahlmöglichkeit: Zitat (2) Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Einseitige Wechselbezüglichkeit

Rz. 58 Grundsätzlich ist beiderseitige – gegenseitige – Abhängigkeit zweier Verfügungen anzunehmen, die Erblasser können aber auch nur die einseitige Abhängigkeit anordnen.[77] Sie ist in dem Fall anzunehmen, dass zwar der eine Erblasser seine Verfügung unabhängig von der des anderen, der andere aber seine Anordnung nur mit Rücksicht auf die Verfügung des ersten trifft (sog....mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 20. Sozialhilferechtliche Forderungen

Rz. 160 Der Erbe des Sozialhilfeempfängers haftet für die während der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistete Sozialhilfe gem. § 102 SGB XII. [171] § 102 SGB XII begründet eine selbstständige Erbenhaftung für dem Erblasser rechtmäßig erbrachte Leistungen der Sozialhilfe. Mit dieser Regelung soll eine Heranziehung der Erben zum Kostenersatz unabhängig von zum früheren Ze...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / e) Rück- und Weiterverweisung

Rz. 70 Zu beachten ist, dass auch die EuErbVO mit Art. 34 eine Regelung zur Rück- und Weiterverweisung kennt. Dabei regelt Art. 34 Abs. 1 EuErbVO die Gesamtverweisung, während Art. 34 Abs. 2 EuErbVO eine Sachnormverweisung darstellt. Art. 34 EuErbVO Rück- und Weiterverweisung (1) Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Drittstaats sind die in diesem Staat g...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 535 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde in folgenden Fällen verneint:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 91 Ein Bevollmächtigter kann für alle Angelegenheiten der Personensorge bestellt werden, die bei fehlender Vollmacht durch einen zu bestellenden Betreuer[148] besorgt werden müssten. Somit kann grundsätzlich ein Vertreter für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist dabei verbindlich. Hinsich...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Aufrechnung

Rz. 284 Als private Zwangsvollstreckung wird gelegentlich die Aufrechnung bezeichnet. Mit der wirksamen Aufrechnungserklärung erfüllt sich der Gläubiger seine Forderung ohne Zustimmung des Schuldners aus dem schuldnerischen Vermögen, und zwar aus einer dem Schuldner zustehenden Gegenforderung. Mit den Regeln über die Voraussetzungen und die Wirkungen der Aufrechnung wird sic...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Kein Pflichtteilsrecht in der ausländischen Rechtsordnung

Rz. 119 Viele Rechtsordnungen vor allem im anglo-amerikanischen Rechtskreis kennen kein Pflichtteilsrecht (Ausnahme: Louisiana und Puerto Rico). Hinterlässt z.B. ein US-Amerikaner bewegliches Vermögen in Deutschland, stünde seinen Abkömmlingen kein Pflichtteilsanspruch zu. Hier stellt sich die Frage, ob diesem Ergebnis der ordre public entgegensteht. Der BGH hat dies nunmehr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 58 Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Gesamtrechtsnachfolge führt zur Vermögensverschmelzung

Rz. 4 Das Gesetz ist mit § 1922 BGB den Weg der Vermögensverschmelzung gegangen: Bisheriges Vermögen des Erben und Nachlass stehen ab dem Erbfall einem Rechtssubjekt, dem Erben, zu. Den Gläubigern des Erblassers wird kraft Gesetzes ein neuer Schuldner präsentiert: der Erbe. Die mit dem Erbfall eintretende Verschmelzung zweier Vermögensmassen führt zu einer Gefährdung der Glä...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Konkludenter Widerruf, § 2258 BGB

Rz. 299 Ein Testament wird kraft Gesetzes unwirksam, wenn es mit einem später errichteten Testament inhaltlich ganz oder teilweise in Widerspruch steht. Die Widerrufswirkung ist gesetzliche Folge, kein rechtsgeschäftlicher Vorgang. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der Erblasser den Widerruf wollte oder ob er das frühere Testament lediglich vergessen hatte.[381] Das B...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 542 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch ein Nachlassinsolvenzverfahren, eine Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Ei...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Staatsangehörigkeitsprinzip

Rz. 8 Soweit für die Frage, welches Erbrecht zur Anwendung gelangt, staatsvertragliche Regelungen fehlen, war nach Art. 25 EGBGB a.F. vorzugehen. Art. 25 EGBGB a.F. (1) Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Der Erblasser kann für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form ein...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / i) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 194 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie bei Vorhandensein eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[188] Dazu der BGH in BGHZ 88, 102...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Muster: Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 63 Muster 4.3: Verfügungsunterlassungsvertrag Muster 4.3: Verfügungsunterlassungsvertrag _________________________ (Erbvertrag) Im Hinblick darauf, dass Frau _________________________ sich in dem gegenwärtigen Erbvertrag verpflichtet hat, den Erblasser zu pflegen, sie dafür kein Entgelt erhält, der Erblasser sie deshalb zu seiner Alleinerbin eingesetzt hat und sein wesentl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Zu klärende Vorfragen bei Inanspruchnahme eines Erben

Rz. 9 Wird ein Erbe außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen, so sind immer drei Fragen zu klären: (1) Liegt eine Nachlassverbindlichkeit vor? (2) Wird für die Nachlassverbindlichkeit unbeschränkt oder gegenständlich – auf den Nachlass – beschränkt gehaftet? (3) Gehört, wenn ein Vollstreckungszugriff stattgefunden hat, der Gegenstand der Vollstreckung zum haftende...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Verlust der Rechtsfähigkeit von juristischen Personen, welche als Testamentsvollstrecker bestellt waren, § 2225 BGB analog

Rz. 227 Soweit eine juristische Person als Testamentsvollstrecker bestellt ist, endet dieses Amt mit dem Verlust der eigenen Rechtsfähigkeit.[401] Dies gilt auch, soweit das Vermögen der juristischen Person im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht.[402]mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 34 Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Die Testamentsvollstreckung steht de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz

Schrifttum: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z.B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991, 262; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.6.1980 zur Hilfeleistung bei der Verbuchung der täglichen Geschäftsvorfälle, DStR 1980, 696; Hain, Veränderungen durch das Achte Gesetz zur...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ee) Genehmigungsvorbehalt nach § 1908 BGB a.F. bei Ausstattung

Rz. 197 Genehmigungspflichtig war nach § 1908 BGB a.F. auch das Versprechen oder die Gewährung einer Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) aus dem Vermögen des Betreuten. Diese Regelung wurde mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nicht mitübernommen. Der Gesetzgeber führt diesbezüglich an, dass sich bereits aus § 1624 BGB ergäbe, dass eine Ausstattung, die das nac...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Keine Einkommensteuerpflicht für eine Pflegevergütung

Rz. 226 BFH, Urt. v. 14.9.1999 – IX R 88/95:[237] Zitat "Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemein...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Wesentlicher Inhalt der Verordnungen

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§ 19 Erbteilungsklage / XIV. Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 313 In Anteile an einer Personengesellschaft findet, wenn mehrere Personen zu Erben berufen sind, kraft Richterrechts eine Sondererbfolge statt. Mehrere Erben können nicht in der Organisationsform der Erbengemeinschaft Mitglieder einer Personengesellschaft sein. Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom BGH begründet.[288] Der BGH hat sie im Jahr 1983 bestätigt:[289] Zi...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegung und Beweislast

Rz. 273 Gemäß § 2169 BGB wird vermutet, ein Vermächtnis sei unwirksam, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Deshalb trägt der mit dem Vermächtnis Bedachte die Beweislast dafür, dass der Erblasser ihm entgegen § 2169 Abs. 1 BGB den nachlassfremden Gegenstand zuwenden wollte.[212] Indiz hierfür ist das Wissen des Erblassers im An...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Klageart

Rz. 228 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Wegen der (verjährungsrechtlichen und kostenmäßigen) Vorteile ist es jedoch empfehlenswert, sie als Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben. Aus dem Wesen der Stufenklage folgt nicht, dass die Verjährung bzgl. aller dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, auch wenn...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / j) Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage

Rz. 42 Muster 20.3: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage Muster 20.3: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ zu Az. _________________________ In dem Verfahren auf Versteigerung des Grundstücks _________________________ zum Zwecke der Aufhebung...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 2. Konkrete und fiktive Abrechnung des Sachschadens

Bei der Abrechnung von Sachschäden an seinem Kraftfahrzeug billigt die Rechtsprechung dem Geschädigten Dispositionsfreiheit zu.[20] Der Geschädigte kann danach frei darüber entscheiden, ob er das Fahrzeug (vollständig) repariert oder nicht. Entscheidet der Geschädigte sich für die zweite Alternative, so kann er die für eine fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten auf de...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / V. Testament geschiedener Ehegatten

Rz. 478 Sind die Ehegatten geschieden, haben einen gemeinsamen Abkömmling und ist ein Elternteil bereits vorverstorben und wurde dieser von dem Abkömmling beerbt, so stellt sich im Fall des Nachversterbens des Abkömmlings das Problem, dass der noch lebende Elternteil als gesetzlicher Erbe des nachverstorbenen Kindes in Betracht kommt, wenn dieses selbst bei seinem Tod keine ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Muster: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht

Rz. 177 Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht Muster 9.12: Antrag an das Nachlassgericht zur Erzwingung der Testamentsablieferungspflicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in ___________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 495 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[395] Rz. 496 Die Erben haften für die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Haftung der Erben gegenüber den Nachlassgläubigern für eine ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 493 Mit dem Eintritt einer Haftungsbeschränkungsmaßnahme werden die Erben gem. § 1978 BGB trotz ihrer Stellung als Rechtsinhaber an allen Nachlassgegenständen rückwirkend auf den Erbfall wie Verwalter fremden Vermögens behandelt. Die Erben, die nach dem erbrechtlichen Haftungssystem ihre Haftung beschränken, sollen den Nachlassgläubigern eine etwaige Verminderung der Haf...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten

Rz. 235 Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten An _________________________ Wertermittlung des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _____...mehr