Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltungen in de... / I. Einleitung

Insbesondere in mittelständischen (Familien-)Unternehmensstrukturen sind Betriebsaufspaltungen in unterschiedlichen Ausprägungen weit verbreitet. Teilweise werden diese historisch gewachsenen und oftmals seit Jahrzehnten bestehenden Konstellationen erst i.R. einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung entdeckt. Aus Beratersicht stellt sich an dieser Stelle stets die Fr...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / IV. Fazit

Aus den zahlreich aufgezeigten Themenfeldern, Stolpersteinen und Gestaltungshinweisen bleibt die Betriebsaufspaltung ein risikobehaftetes "Spielfeld", welches insb. bei der Nachfolgeberatung nicht außen vor gelassen werden kann. Denn neben den zivilrechtlichen Ausgestaltungen und den daraus folgenden ertragsteuerlichen Besonderheiten ist schließlich auch das Erbschaftsteuerr...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Einfluss auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Wegfall der Betriebsaufspaltung hat neben den erläuterten ertragsteuerlichen Folgen auch beachtliche erbschaftsteuerliche Folgen. Sollte im Nachgang des Wegfalls der Betriebsaufspaltung unter Beibehaltung einer dualistischen Struktur ohne Zusammenführung des Besitz- und Betriebsunternehmens eine unentgeltliche Übertragung erfolgen, ist bei der klassischen Betriebsaufspal...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / cc) Risiken für die Zukunft

Aufgrund der erforderlichen Einhaltung der fünf- bzw. siebenjährigen Nachbehaltensfrist ist bei der klassischen Betriebsaufspaltung diese auch im Nachgang der Übertragung grundsätzlich weiterhin aufrechtzuerhalten. In solchen Konstellationen stellt der Wegfall der Betriebsaufspaltung auf Ebene der Betriebspersonengesellschaft regelmäßig eine Betriebsaufgabe dar (s.o.), die e...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / bb) Begünstigung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung und Schwesterkapitalgesellschaften

Besondere Vorsicht ist bei der Übertragung von kapitalistischen Betriebsaufspaltungskonstellationen und Schwesterkapitalgesellschaften geboten. Trotz des ausdrücklichen Bekenntnisses der Maßgeblichkeit ertragsteuerlicher Grundsätze subsumiert die Finanzverwaltung gleichwohl die Nutzungsüberlassung i.R.v. kapitalistischen Betriebsaufspaltungen nicht unter den Tatbestand des §...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Begünstigung in doppel- bzw. mehrstöckigen Strukturen

Die Ausübung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen wurde zuletzt durch eine Neuerung in den ErbStR mehrfach diskutiert. Sofern die Betriebsaufspaltung aufgrund einer jeweils unmittelbaren Beteiligung an dem Betriebs- bzw. Besitzunternehmen vorliegt, bestehen an der Ausübung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens keine Zweifel. In doppel- bzw. mehr...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Unterschiedliche Erscheinungsbilder und Ausprägungen von Betriebsaufspaltungen

Die oftmals historisch gewachsenen Betriebsaufspaltungskonstellationen lassen sich in unterschiedliche Ausprägungs- und Grundformen unterteilen (eingehend zu den unterschiedlichen Arten der Betriebsaufspaltung: Söffing, ErbStB 2014, 253 [253 f.]). Hierbei haben Rspr. und Literatur im Wesentlichen drei Kategorien herausgearbeitet (sog. umgekehrte Betriebsaufspaltung bei der e...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / II. Grundvoraussetzungen

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / IV. Zehn-Jahres-Zeitraum

Sukzessive Übertragungen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft auf Neugesellschafter innerhalb von zehn Jahren sind zusammenzurechnen. Soweit ein Neugesellschafter einen Anteil am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft an einen weiteren Neugesellschafter oder Altgesellschafter veräußert, ist dieser bei ...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / I. Krisenbedingte Ausgangssituation

Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander: mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr – so viel verdienen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) immer mehr Menschen in Deutschland. 2018 hatten knapp 26.300 aller erfassten lohn- und einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens 1 Mio. EUR. Damit gab es im Jahr 2018 rund 1.500 mehr Einkommensmillionäre als...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / I. Problemstellung

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / V. Verhältnis zu § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG

§ 1 Abs. 2a GrEStG geht der Anwendung des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG vor. Dieser Vorrang gilt auch dann, wenn auf Grund einer Befreiungsvorschrift die Steuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht erhoben wird. Mit Übergang einer teils unmittelbaren, teils mittelbaren Beteiligung können sowohl § 1 Abs. 2a GrEStG als auch § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG verwirklicht werden. Während die Ta...mehr

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Finanzielle Krisenentschädigung durch novellierten Lastenausgleich ab 2024 (ErbStB 2022, Heft 8, S. 244)

Verlieren Sie bald langfristig einen Großteil Ihres wertvollen Vermögens? Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Die durchgehenden Krisensituationen, angefangen von der Corona-Krise bis zum völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in die Ukraine, ziehen weiterhin tiefe, fiskalpolitische Löcher in die staatlichen Finanzhaushalte. So ist die ...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / b) Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen angehalten

Der Deutsche Bundestag – namentlich die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE – forderte daher bereits die Bundesregierung auf:mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / b) Neugesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaftmehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VII. Bemessungsgrundlage

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG der Grundbesitzwert i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG. Die Bemessungsgrundlage ist nicht auf die Anteile der eintretenden Gesellschafter und der Altgesellschafter an der grundbesitzenden Personengesellschaft aufzuteilen. Auch bei einer Übertragun...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / 1. Bereits grundlegende Novation des Sozialen Entschädigungsrechts

Durch eine grundlegende Novelle des Sozialen Entschädigungsrechts wurde Art. 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 (vgl. BGBl. I 2019, 2652) reformiert. Die gesetzliche Neuregelung stand damit nicht in Verbindung mit den aktuellen Krisensituationen. Gleichwohl wird im politischen Berlin gerne ein Zusammenhang mit der Corona-Krise konst...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / X. Nichtanwendung der Grundsätze der BFH – Entscheidung II R 17/10

Die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des BFH v. 24.4.2013 – II R 17/10, ErbStB 2013, 241 [E. Böing] sind in allen Fällen, bei denen der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG vor dem 6.11.2015 verwirklicht wurde, anzuwenden (gleich lautende Erlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.9.2015, BStBl. I 2015, 822). Nach der vorgenannten BFH-Entscheidung liegt eine unmittel...mehr

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Zwischengesellschaft – ABC ... / 2 Inhalt

Eine Zwischengesellschaft ist eine ausl. Gesellschaft, die niedrig besteuert wird und i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG passive Einkünfte erzielt. Da es sich bei der Zwischengesellschaft um eine ausl. Gesellschaft handeln muss, sind nur Gesellschaften betroffen, die im Inland weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben. Eine doppelt ansässige Gesellschaft unterfällt dahe...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine grenzüberschreitende Umwandlung liegt nach der Definition der FRL vor, wenn die beteiligten Gesellschaften in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU ansässig sind[1] oder der Sitz einer SE von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt wird.[2] Die Richtlinie ist auf Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und den Anteilstausch anwendbar. Diese Übertragungsvorgänge ähnel...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börsenzulassung...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Diskriminierungsverbot (EU)... / 2 Inhalt

Die Diskriminierungsverbote verbieten eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung des Ausländers. Nach dem Wortlaut enthalten die Diskriminierungsverbote ein Verbot zur Schlechterbehandlung (ohne sachlichen Grund) nach der Staatsangehörigkeit. Bei Gesellschaften ist statt auf die Staatsangehörigkeit auf den Sitz abzustellen.[1] Diese sog. offene Diskriminierung verbietet e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. 2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Abzugsfähigkeit nach § 10b Abs 1a S 1 EStG für Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der durch das EhrenamtsstärkungsG in § 10b Abs 1a EStG neu eingefügte S 2 stellt klar, dass Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung nicht nach § 10b Abs 1a S 1 EStG abzugsfähig sind. Verbrauchsstiftungen verfügen deshalb nicht über zu erhaltendes Vermögen iSd § 10b Abs 1a EStG, weil das Vermögen einer solchen Stiftung zum Verbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der zusätzliche Abzugsbetrag von 1 Mio EUR bzw ab dem VZ 2013 2 Mio EUR bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abzug von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a EStG)

A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG) Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerliche Berücksichtigung der in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleisteten Spenden (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Spenden, die in den Vermögensstock einer Stiftung geleistet werden, können auf Antrag des StPfl im VZ der Zuwendung oder in den folgenden 9 VZ bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio EUR, bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Mio EUR (ab dem VZ 2013, ausführlich s R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Dualismus der Einkunftsarten

Rn. 156 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Dieser Dualismus folgt nicht schon unmittelbar aus der Gegenüberstellung der Begriffe "Gewinn" und "Überschuss der Einnahmen über die WK". Er lässt sich auch nicht ohne weiteres aus den Vorschriften ablesen, auf die § 2 Abs 2 EStG verweist. Er tritt jedoch in der näheren Ausformulierung der Einkunftsarten durch die §§ 13ff EStG und in der p...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Unterrichtung

Rn 5 Die Unterrichtung als Unterfall der Zusammenarbeit[5] umfasst die Weitergabe von Informationen an in anderen Verfahren über das Vermögen gruppenangehöriger Gesellschaften bestellte Insolvenzverwalter. Es ist davon auszugehen, dass keine Pflicht zur Weitergabe irrelevanter oder überflüssiger Informationen besteht. Vielmehr beschränkt sich die Pflicht auf die Weitergabe v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen (2) Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlu...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / I. Sachverhalt

Mit Beschluss des AG (im Folgenden: Insolvenzgericht) in 2000 wurde über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf Antrag v. 6.4.2006 setzte das Insolvenzgericht für die Tätigkeit des Beklagten einen Vorschuss auf seine Vergütung i.H.v. 43.012,17 EUR fest und gestattete dem Beklagten die Entnah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Insolvenzunfähigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen

Rn 4 Keine ausdrückliche Regelung enthält § 12 zur Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens über kirchliches Vermögen. Dies wurde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als nicht erforderlich erachtet.[6] Unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Gründen sind demnach auch die Kirchen insolvenzunfähig, soweit sie in der Form juristischer Personen des ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gesonderte Feststellung der Spendenbeträge, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums in den Vermögensstock einer Stiftung erfolgen, sowie des Spendenabzugs gemäß § 10b Abs 1a S 1 EStG (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 205 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 10b Abs 1a S 3 EStG gilt § 10d Abs 4 EStG entsprechend. Damit ist ein noch nicht verbrauchter Spendenvortrag zum Ende des VZ gesondert festzustellen. Innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums iSv § 10b Abs 1 S 2 EStG erfolgt diese Feststellung erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres (BFH v 06.12.2018, X R 11/17, BFH/NV 201...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / III. 1,8-Gebühr ist angemessen

Auch die Höhe der Geschäftsgebühr von 1,8 ist letztlich nicht zu beanstanden. Die Tätigkeit der Beklagten hat Bereiche zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens umfasst, und damit grds. Gegenstände von erhöhter Schwierigkeit und erhöhtem Umfang sowie von erheblicher Bedeutung für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr