Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.1 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach DRS 22

Rz. 27 Unternehmen, die gemäß § 290 HGB ff. oder § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtetet sind, haben nach § 297 Abs. 1 HGB i. V. m. DRS 22.3 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung entsprechend diesem Standard zu erstellen. Rz. 28 Der DRS 22 enthält Anforderungen zur Erhöhung der Transparenz der periodischen externen Rechnungslegung im Kontext der Eigenkapitaldarst...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 4 Sonderprobleme der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 56 Wird die Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Konzernjahresüberschusses/-fehlbetrags aufgestellt, ist § 268 Abs. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB mit den Vorgaben zu den Postenbeizeichnungen in der Bilanz ("Bilanzgewinn/Bilanzverlust") und der Angabepflicht (gesonderte Angabe der vorhandenen Gewinn- oder Verlustvorträge ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ver...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 238 HGB verpflichtet den Kaufmann zu Aufzeichnungen, mit denen er seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen hat. Die Aufzeichnungen folgen dem System der sog. "doppelten Buchführung". Dabei finden die Unterlagen ihren Niederschlag in systematischen Zahlenausweisen. Zugleich sind...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / 4. Eingestellter Geschäftsbetrieb nach Bewilligungsbescheid vor Schlussabrechnung

Ein Dauerbrenner in der Beraterpraxis ist sicherlich die Frage, wie im Rahmen der Schlussabrechnung mit den Unternehmen umgegangen werden soll, die ihren Geschäftsbetrieb nach Bewilligungsbescheid und Gewährung der Hilfen aber vor Erstellung der Schlussabrechnung eingestellt haben. Grundsätzlich sollen keine Unternehmen gefördert werden, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Ausübung der Unternehmertätigkeit nur in einem Teil des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG)

Rz. 13 Ein abgekürzter Besteuerungszeitraum kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Kj. begonnen oder beendet hat. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in welchem durch Bewirken von Umsätzen die ersten Einnahmen erzielt werden, sondern schon mit den ersten auf die Erzielung von Einnahmen g...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pensionsfonds größere Freiheiten bei ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Festsetzung der USt für das Kalenderjahr

Rz. 74 Der Unternehmer hat die Steuer für das Kj. in seiner USt-Jahreserklärung selbst zu berechnen.[1] Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung der USt ist die USt-Jahreserklärung – wie auch die Voranmeldung – eine Steueranmeldung i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 2 AO. Rz. 75 Nach § 168 AO steht die USt-Jahreserklärung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.3 Voraussetzungen für Steuerbefreiung

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen decken sich weitgehend mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV. Die Steuerbefreiung wird folglich nur Arbeitnehmern mit erstem Dienstverhältnis gewährt.[1] Im Übrigen sind die Zuwendungen nur dann steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Alter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die bAV in Form der reinen Beitragszusage[1] soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt.[2] Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzusichern, dass die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 8 Steuerbefreiung für Sicherungsbeiträge bei reinen Beitragszusagen

Seit 2018 besteht betriebsrentenrechtlich die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als alleinige Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen an eine Versorgungseinrichtung zu gestalten (reine Beitragszusage).[1] Die bisherige Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt.[2] Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich bei reinen Beitragszusagen auss...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtliche Versorgungsleistungen (Renten- oder Raten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.9 Ausländische Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherungen

Bei Arbeitnehmerentsendungen innerhalb von Konzernunternehmen nach Deutschland werden häufig weiterhin Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet. Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch auf Beiträge an ausländische betriebliche Versorgungssysteme anwendbar. Entscheidend ist aber, dass das ausländische Altersversorgungssystem mit einem Durchführungsweg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.3 Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 11 Es handelt sich um die Geltendmachung der in Rz. 6 näher bezeichneten Unterhaltsansprüche, jedoch außerhalb eines Gerichts- oder Vollstreckungsverfahrens. Achtung Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a lässt eine Datenübermittlung nur zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs zu; nicht darunter fallen Datenübermittlungen zur Durchsetzung (Beitreibung) bereits festgestellter Unterhaltsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.2 Unternehmerähnliche Personen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die Norm räumt auch Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, das Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung ein. Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des BSG übernommen (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 150 und BSG, Urteil v. 28.2.1986, 2 RU 21/85). Er schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz, insb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.9.4 Staatlich deutsche Einrichtungen

Rz. 38 Die Beschäftigung muss bei einer staatlich deutschen Einrichtung erfolgen. Die Gesetzesbegründung definiert den Begriff der staatlich deutschen Einrichtungen (BT-Drs. 15/3439 S. 6). Danach sind staatlich deutsche Einrichtungen Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen, deren Kapital (Grund- und Stammkapital) sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 1 Unterscheidung zwischen Erträgen und Einnahmen

Es ist zunächst sehr wichtig zu erkennen, dass zwischen Erträgen und Einnahmen zu unterscheiden ist: Erträge sind Erhöhungen des Kapitals oder Betriebsvermögens aus betrieblicher Veranlassung. Sie werden dem Geschäfts-/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das Gegenstück zu Erträgen sind die Aufwendungen. Erträge sind unbedingt abzugrenzen von Einnah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Zur Verfassungsmäßigkeit des § 2a ErbStG

Rz. 26 § 2a ErbStG wirft die grundlegende Frage auf, ob die nach dem Inkrafttreten des MoPeG verbliebenen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften noch die im ErbStG vorgesehene Ungleichbehandlung beider Rechtsformen rechtfertigen.[1] Rz. 27 Die Rechtsformabhängigkeit der Besteuerung ist seit Jahrzehnten ein Dauerthema der Steuerpolitik. Vielfach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Vermögenszuordnung zur Gesamthand

Rz. 37 Für diese rechtsfähigen Personengesellschaften ordnet § 2a Satz 1 ErbStG die Fortführung des Transparenzgrundsatzes und des Gesamthandsprinzips an. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs des Wachstumschancengesetzes soll es sich dabei nur um eine klarstellende gesetzliche Regelung handeln, da sich dies bereits folgerichtig aus den Änderungen im steuerlichen Verfah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Formen von Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 38 Nach § 1 Abs. 1f InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 können inländische Investmentfonds in verschiedenen Formen gebildet werden: in Form eines Sondervermögens i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, das entweder von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, von einer inländischen Zweigniederlassung einer EU-Verwaltungsgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anpassungsbedarf im Steuerrecht aufgrund des MoPeG

Rz. 16 Die Anpassungen des Steuerrechts in den Art. 21-35 Kreditzweitmarktförderungsgesetz lassen sich in 3 Gruppen einteilen. Die erste Gruppe betrifft die Anpassungen der AO. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Legaldefinition der Personenvereinigungen in § 14a Abs. 1 AO, die sich ihrerseits in rechtsfähige Personenvereinigungen in § 14a Abs. 2 AO (v.a. Personengesel...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1 Positive Ergänzungsbilanz

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten und beim Veräußerer zu einem entsprechenden Veräußerungserlös und ggf. Veräußerungsgewinn beim Veräußerer. Der Übergang des Gesellschaftsanteils gegen Zahlung einer Abfindung ist als Anteilsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Eine Ergänzungsbilanz ist insbesondere dann zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Investmentfonds (ab 1.1.20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 36 Gem. § 2a Satz 1 ErbStG gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Nach der Legaldefinition der rechtsfähigen Personengesellschaft in § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählen hierzu Gesellschaften bürgerlichen Rechts i. S. d. 3 705 BGB, Personenhandelsgesellschaften wie OHG un...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.3 Nettomethode: Negative Ergänzungsbilanz bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Umstritten war, ob eine negative Ergänzungsbilanz, die anlässlich des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen gegen Geldeinlage zum Zwecke der Buchwertfortführung für den sein Einzelunternehmen einbringenden Steuerpflichtige unter Anwendung der Nettomethode gebildet worden ist, wieder aufzulösen ist, wenn der neu eingetretene Gesellschafter gegen Abfindung u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind bestimmte Umsätze der Verwaltung von Vermögen bestimmter Einrichtungen steuerfrei, nämlich die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes bis 31.12.2017 [1] (ab 1.1.2018) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB und die Verwaltung von Alternativen Investmen...mehr