Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtlicher Termin

Rz. 5 Gerichtliche Termine sind in der Zwangsvollstreckung eher selten; denkbar sind sie z.B.[3]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Begrenzungen

Rz. 33 Daneben kennt das Gesetz auch noch besondere Höchstwerte, z.B.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. PKH für Hauptsache und Zwangsvollstreckung

Rz. 596 Ist einer Partei für das Hauptverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so gilt dies für die Zwangsvollstreckung nur dann, wenn der Beschluss dies ausdrücklich so beinhaltet (vgl. § 119 ZPO). Gemäß § 119 Abs. 2 ZPO umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Räumungs- und Versteigerungstermin

Rz. 12 Die Teilnahme am vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin zur Räumung löst die Terminsgebühr nach VV 3310 nicht aus, sondern wird durch die Verfahrensgebühr der VV 3309 abgegolten. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Versteigerungstermin. Beide Termine und auch die Teilnahme an sonstigen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Eigenständige Regelung

Rz. 2 VV 3310 enthält eine gegenüber VV Vorb. 3 Abs. 3 eigenständige Regelung über das Erwachsen einer Terminsgebühr. Dies ergibt sich schon aus der Anm. zu VV 3310 ("nur"), aus der Gesetzesbegründung[1] und aus dem Wortlaut von VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1. Danach entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Getrennte Verzeichnisse

Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden, n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckung wegen eines Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

Rz. 394 Ist der Schuldner zur Zahlung eines Kostenvorschusses verurteilt worden und muss dieser auf Geldzahlung gerichtete Titel vollstreckt werden, erhält der Anwalt für seine insoweit entfaltete Tätigkeit eine weitere Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 12. Die Vollstreckung der Entscheidung, durch die der Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten verurteilt worden is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 219 Wird der Auftrag, eine gütliche Erledigung mit dem Schuldner zu versuchen, mit dem Auftrag für weitere Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert, entsteht bereits für den Auftrag zur gütlichen Erledigung die Verfahrensgebühr VV 3309.[221] Allerdings bildet der Auftrag zur gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Zwar entsteht bei einem kombinierten Auftrag eine w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 375 Die Löschung des Schuldners im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) ist deshalb nicht zu verwechseln mit der Löschung des im Rahmen der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802d ZPO) abgegebenen Vermögensverzeichnisses in dem beim zentralen Vollstreckungsgericht geführten Vermögensverzeichnisregister. Nach § 802f Abs. 6 S. 1 ZPO hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermögensver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilakte mit innerem Zusammenhang

Rz. 108 Der notwendige innere Zusammenhang ist zu bejahen, so dass nur eine Angelegenheit vorliegt, wenn nach einer Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO [104] der Gläubiger die Sicherheit leistet und er letztlich aus dem Versteigerungserlös befriedigt wird. Rz. 109 Gleiches gilt, wenn die Vollstreckung nach einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung [105] fortg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Befriedigung des Gläubigers

Rz. 112 Das Tatbestandsmerkmal "bis zur Befriedigung des Gläubigers" ist in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen ist damit nicht nur die Befriedigung des Gläubigers im eigentlichen Sinne gemeint (z.B. der Gläubiger erhält die titulierte Forderung nebst Kosten), sondern auch jede sonstige Art der dauernden Beendigung der konkreten Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Rz. 113 Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das Verfahren

Rz. 8 Zum "Verfahren" i.S.d. Abs. 1 gehören nicht nur die kontradiktorischen Erkenntnisverfahren, sondern alle in einer Prozessordnung geregelten Abläufe zur Herbeiführung einer Entscheidung. Erfasst werden grundsätzlich auch die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[7] Beispiele: Der Anwalt wird beauftragt mit der Erteilung eines Erbscheins[8] oder einer Eintragung im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Streit oder Ungewissheit wird nicht beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Rz. 362 Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwangsvollstreckung, Vollstreckung und Verwaltungszwang (Nr. 1)

Rz. 75 Die Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit bzw. das Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung (vgl. z.B. §§ 86 ff. FamFG) und das Verwaltungszwangsverfahren. Insoweit muss gem. § 119 ZPO vom Vollstreckungsgericht[104] gesondert PKH bzw. VKH bewilligt (vgl. § 119 Abs. 2 ZPO; § 76 FamFG)[...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 153 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 164 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Abhilfe schafft hier die Fests...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / III. Änderungen bei der weiteren Vermögensauskunft

Klarstellung in § 802d ZPO Mit der Änderung der Überschrift des § 802d ZPO-E soll klarer als bislang zum Ausdruck gebracht werden, dass Regelungsgegenstand der Vorschrift eine weitere Vermögensauskunft des Schuldners ist, unabhängig davon, in welchem Vollstreckungsverfahren die frühere Vermögensauskunft abgegeben wurde. Mit der Neufassung soll der Zeitpunkt, ab dem die zweijäh...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / IV. Erleichterte Drittauskünfte?

Verbesserte und beschleunigte Informationsbeschaffung Mit der Neufassung von § 802l ZPO sollen die Voraussetzungen, unter denen die Drittauskünfte eingeholt werden können, erleichtert werden. Das wird durch andere Regelungen allerdings konterkariert. Wie bei der Aufenthaltsermittlung sollen dann auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis der auskunftspfl...mehr

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FoVo 05/2021, Das nicht gep... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist der Auftrag Ist der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt, so fehlt es an einer Grundlage für die Sachpfändung. Diese Grundlage kann der Gläubiger schaffen, indem er neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch das Modul K3 ankreuzt und den Gerichtsvollzieher beauftragt, die sich aus der Vermögensauskunft ergebenden Zugriffsobje...mehr

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FoVo 05/2021, Das nicht gep... / I. Das Problem

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft mit Sachpfändungsauftrag "Die Schuldnerin hat im Vermögensverzeichnis angegeben, 35 EUR Bargeld mit sich zu führen. Der GV hat das Bargeld allerdings nicht gepfändet. In der letzten Sprechstunde war offengeblieben, ob dem Gerichtsvollzieher ein entsprechender Sachpfändungsauftrag erteilt wurde." Ich habe mir meinen Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 05/2021, Keine Überprü... / 1 Der Fall

VB für GbR, Vollstreckung als OHG Die F GbR erwirkte einen Vollstreckungsbescheid, der der Schuldnerin auch zugestellt wurde. Als F OHG beantragte sie dann die Vollstreckung, was der Gerichtsvollzieher mangels Identität der Antragstellerin mit der Titelgläubigerin zurückwies. Die F OHG beantragte dann beim zentralen Mahngericht die Erteilung eines klarstellenden Vermerks auf ...mehr

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FoVo 05/2021, Keine Überprü... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässigkeit bleibt offen Es kann dahinstehen, ob die von der Schuldnerin zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens eingelegte Erinnerung gem. § 766 Abs. 1 ZPO überhaupt zulässig ist, da noch nicht absehbar ist, ob die Schuldnerin von der Gerichtsvollzieherin in einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird oder nicht das Verfahren zuvor aus anderen Gründen seine B...mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG widerspricht AG und LG Die weitere Beschwerde ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig und in der Sache begründet. Der GV hat in seiner Kostenrechnung zu Unrecht eine Gebühr für eine nicht erledigte Amtshandlung gem. Nr. 604 KV GvKostG zuzüglich anteiliger Auslagenpauschale erhoben. Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden Zunächst ist die...mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / 1 Der Fall

Gläubiger ist mit den GV-Kosten nicht einverstanden Der Gläubiger wendet sich gegen die Erhebung von Gebühren für eine nicht erledigte Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher (GV) gem. Nr. 604, 716 KV GvKostG. In seinem Vollstreckungsauftrag vom 3.2.2020 beauftragte der Gläubiger den GV mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Vollstrec...mehr

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FoVo 03/2021, Wahl einer de... / 1 I. Die Entscheidung

Gläubigerin will Steuerklassenwahl der Schuldnerin nicht akzeptieren Die Gläubigerin hat in ihrem Antrag vom 25.11.2019 die Steuerklassenkorrektur beantragt. Es wurde glaubhaft gemacht, dass die Schuldnerin aktuell nach Steuerklasse V besteuert wird. Die Schuldnerin und ihr Ehegatte erzielen nahezu das gleiche Einkommen (2.000,00 EUR/2.100,00 EUR, jeweils brutto gemäß abgegebe...mehr

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FoVo 03/2021, Wahl einer de... / 2 Der Praxistipp

Konsequente Vollstreckung ist erforderlich Pfändet der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners, so sollte er die sich daraus ergebenden Informationsmöglichkeiten vollständig nutzen. Neben der Drittschuldnerauskunft hat der Gläubiger Auskunfts- und Herausgabeansprüche gegen den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO. Über diese Rechte hinaus wird regelmäßig vernachlässigt, dass...mehr

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FoVo 03/2021, Wahl einer de... / Leitsatz

Wenn die Schuldnerin und ihr Ehegatte nach der Vermögensauskunft nahezu das gleiche Einkommen erzielen und deshalb die Wahl der Steuerklassen IV/IV angemessen wäre, darf die Wahl der ungünstigeren Steuerklasse V durch die Schuldnerin nicht zu Lasten des Gläubigers gehen. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens ist deshalb von der Steuerklasse IV auszugehen. AG Neustadt, ...mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / Leitsatz

Erteilt der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher den bedingten Sachpfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft nach Maßgabe des Moduls K3 im amtlichen Gerichtsvollzieherauftrag, fällt keine Nichterledigungsgebühr an, wenn sich aus dem Vermögensverzeichnis keine pfändbaren Gegenstände ergeben. OLG Naumburg, Beschl. v. 15.10.2020 – 12 W 52/20mehr

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FoVo 03/2021, Folgen der of... / II. Die Lösung

Die Abtretung von Arbeitseinkommen Bei der Sicherung von Darlehnsverträgen oder Ratenkaufverträgen, aber auch in Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger verpflichten sich Kreditnehmer oder Käufer oftmals zu einer Lohn- oder Gehaltsabtretung. Dadurch wird der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, im Sicherungsfall den jeweils pfändbaren Teil des Einkommens an den ...mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / II. Die Lösung

Der Schlüssel: Informationsbeschaffung Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung liegt in den Informationen und – wenn diese nicht vorliegen – in der Informationsbeschaffung. Ein zielgerichteter Vollstreckungszugriff ist nur möglich, wenn ein Zugriffsobjekt bekannt ist. Zur Informationsbeschaffung sind viele Ansätze denkbar (hierzu ausführlich Goebel, Anwaltfor...mehr

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FoVo 02/2021, Was passiert ... / II. Die Lösung

Wollen Sie die Verfahrensherrschaft wirklich aus der Hand geben? Es sei erlaubt zu fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sofort den Haftbefehl zu beantragen. Soweit der Schuldner nicht erscheint, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten:mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / I. Die Frage aus der FoVo-Sprechstunde

Die Abwägung zwischen Vermögensauskunft, Ratenzahlung und Sachpfändung Die einfache Frage unserer Leserin in der FoVo-Sprechstunde lautet: "Ist die Beantragung der Vermögensauskunft sinnvoll, wenn man vom Schuldner keine weiteren Angaben hat, oder sollen Teilzahlungen angeboten werden oder sollen körperliche Sachen gepfändet werden?" Der Jurist mag schnell antworten: Es kommt...mehr

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FoVo 02/2021, Was passiert ... / I. Der Fall aus der FoVo-Sprechstunde

Die Teilnehmerin der FoVo-Sprechstunde hat folgende Frage: "Der Gläubiger hat eine rechtskräftig titulierte Zahlungsforderung gegen den Schuldner. Der Schuldner erscheint zur zunächst beauftragten Abnahme der Vermögensauskunft nicht. Für diesen Fall wurde der Erlass eines Haftbefehls beantragt." Mir stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Muss nun noch einmal die Abnahm...mehr

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FoVo 01/2021, Keine Notwendigkeit der Kosten einer Drittauskunft, die mit der Abnahme der Vermögensauskunft kombiniert wird

Leitsatz 1. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO dar. 2. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendi...mehr

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FoVo 07+08/2021, BGH erweit... / 2 II. Die Entscheidung

Der BGH widerspricht und bestätigt seine Rechtsprechung Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten nach § 575 ZPO zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Der GV ist nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO beim Vorliegen eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags d...mehr

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FoVo 01/2021, Keine Notwend... / 2 II. Aus der Entscheidung

Unzulässige Rechtsbeschwerde Die Rechtsbeschwerde ist ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht zulässig, weil bereits die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde nicht statthaft war, da der erforderliche Beschwerdewert nicht erreicht ist. Gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegege...mehr