Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerberater... / 7 Haftungs-Gedanken

Alle Fördermaßnahmen werden unter der einen grundsätzlichen Voraussetzung gewährt, dass der Antragsteller tatsächlich von der Corona-Krise betroffen ist. Wie "direkt" ist in vielen Fällen nicht ganz klar. Als Beispiel hier die Versicherung, die der Antragsteller auf "Soforthilfe" im Saarland unterschreiben muss: "Ich versichere, dass es sich bei der existenzbedrohenden Wirtsc...mehr

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Corona-Krise: Steuerberater... / 5.6 Dienstleistungen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen und Krediten

Die Anträge für die in den einzelnen Bundesländern wohl unterschiedlichen Rettungsschirme/ Soforthilfen sind nicht so einfach Antrag wie es die Kommunikation einiger Politiker aussehen lässt. Das Formular für das Saarland etwa verlangt vom Antragsteller die Angabe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate, sowie die an Eides Statt unterschriebene Versicherung, dass alle anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 200 Meldepf... / 2.2.1 Versicherungsbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 9 Auszubildende, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 HS 2), haben der Ausbildungsstätte ihren Versicherungsstatus nachzuweisen (Satz 1). In der Versicherungsbescheinigung ist anzugeben, ob der Auszubildende gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.2.3 Auswirkung von Rückdeckungen

Rz. 113 Wie bereits erwähnt, ist, soweit sich die Kasse die Mittel für ihre Leistungen durch Abschluss einer begünstigten Versicherung verschafft, als zulässiges Kassenvermögen nach Abs. 1 Nr. 1 S. 5 insoweit der Wert des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals der Versicherung anzusetzen. Dies gilt sowohl für Leistungsempfänger als auch für Leistungsanwärter. Das sich in dem e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5 Zuwendungen bei Bestehen von Rückdeckungsversicherungen (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c)

Rz. 82 Die Unterstützungskasse kann das übernommene Risiko der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung im Einzelfall durch eine Rückdeckungsversicherung abdecken. Mit Abschluss einer solchen Versicherung "verschafft" sich die Kasse die erforderlichen Mittel für die Versorgungsleistungen. Der Begriff des "Verschaffens" (§ 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c S. 1 EStG) bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.2 Rückdeckungsversicherung für Leistungsanwärter

Rz. 87 Bei Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter ist ein Abzug von Zuwendungen in Höhe des Beitrags nur zulässig, wenn der Leistungsanwärter die Voraussetzungen des Buchst. b S. 2 und 5 erfüllt, die Versicherung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Altersversorgung läuft, mindestens jedoch bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs des Leistungsanwärters und während di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.3 Bewertung des tatsächlichen Kassenvermögens

Rz. 115 Das Vermögen der Kasse – das tatsächliche Kassenvermögen – ist nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG zu bewerten. Bei der Berechnung des tatsächlichen Kassenvermögens sind die der Kasse zuzurechnenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter anzusetzen, die passiven Wirtschaftsgüter jedoch ohne Berücksichtigung der Verpflichtungen betreffend die künftigen Kassenleistungen (Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.2.1 Unterscheidung zwischen rückgedeckten und nicht rückgedeckten Kassenleistungen

Rz. 108 Die Zusammensetzung des zulässigen Kassenvermögens ist unterschiedlich, je nachdem ob die Kassenleistungen (ganz oder teilweise) rückgedeckt sind oder nicht. Als rückgedeckt gelten allerdings nur solche Leistungen, für die eine Rückdeckungsversicherung besteht, die die Voraussetzungen für den Abzug der Beiträge nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst c EStG erfüllt (sog. begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.2 Abgrenzung der lebenslang laufenden Leistungen

Rz. 30 Die Abgrenzung der lebenslang laufenden Leistungen von den Leistungen von Fall zu Fall ist wegen der unterschiedlichen Berechnung der Höchstgrenzen sowohl der laufenden Zuwendungen als auch des zulässigen Kassenvermögens wesentlich. Lebenslang laufende Leistungen sind Leistungen, die nach den Verhältnissen bei Beginn der Leistung voraussichtlich auf Lebensdauer des Beg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.1 Rückdeckungsversicherung für Leistungsbezieher

Rz. 86 Berücksichtigungsfähig nach Buchst. c S. 1 sind seit der Änderung des § 4d EStG durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] nicht nur Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter, sondern auch für Begünstigte, bei denen der Versorgungsfall bereits eingetreten ist (Leistungsbezieher). Damit können Versorgungsleistungen auch noch nach Eintritt des Versorgungsfalls mit steu...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versicherung

A. Vorbemerkung Rz. 1 Seit dem 1.1.2008 gilt für neu abgeschlossene Versicherungsverträge ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das auch für das Verkehrsrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht hat. So ist z.B. eine Kündigung des Versicherers bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit nicht mehr Voraussetzung für den Regress und in ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Geltung für KH-Versicherung und Kaskoversicherung

Rz. 53 Die Führerscheinklausel gilt für die gesamte K-Versicherung, also sowohl für KH als auch Kasko. Diese Obliegenheit trifft in erster Linie den Fahrer und führt als vorsätzlicher Verstoß regelmäßig ihm gegenüber zum (in der KH-Versicherung auf 5.000 EUR limitierten) Regress, zumal der Kausalitätsgegenbeweis hier kaum zu führen sein wird. Für den Kausalitätsgegenbeweis ge...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Fahruntüchtigkeitsklausel

Rz. 40 Diese Klausel betrifft zwar ausdrücklich nur die KH-Versicherung. Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit in den anderen Bereichen der K-Versicherung wie z.B. der Kaskoversicherung ohne Bedeutung wäre (siehe Rdn 25). a) Alkohol Rz. 41 War der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschende...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 5. Zurechnung des Verschuldens Dritter

Rz. 13 Das Versicherungsrecht kennt keine dem § 278 BGB vergleichbare Vorschrift, eine Zurechnung kann deshalb nur erfolgen, wenn der Dritte Repräsentant (zum Begriff siehe Rdn 28) des Versicherungsnehmers war. Deshalb kann einem Versicherungsnehmer auch nicht das Verschulden seines Miteigentümers zugerechnet werden (OLG Karlsruhe VersR 2013, 1123). Rz. 14 Achtung: Keine Zur...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Regresslimitierung in der Haftpflichtversicherung

Rz. 18 Zwar berechtigt auch in der KH-Versicherung eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung zu einer am Grad des Verschuldens orientierten Leistungskürzung, d.h. u.U. auch auf 0 (BGH zfs 2012, 212; LG Saarbrücken zfs 2012, 648), die Leistungsfreiheit und damit die Regressmöglichkeit des Versicherers ist in der KH-Versicherung gegen den Versicherungsnehmer und d...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Anzeigepflicht des Versicherungsfalls

Rz. 73 Die Verletzung der Verpflichtung, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, führt grundsätzlich zur - in der KH-Versicherung auf maximal 5.000 EUR begrenzte (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV) - Leistungsfreiheit des Versicherers. Dieser trägt zwar die Beweislast für ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers, zunächst muss aber der Versicherungsnehmer darlegen, waru...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Radfahrer

Rz. 91 Bei Radfahrern wird eine Bewusstseinsstörung ab 1,6 ‰ angenommen (OLG Hamm zfs 1998, 61), evtl. 1,7 ‰ (BGH VersR 1987, 1006).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 4. Beifahrer

a) Eigene Alkoholisierung Rz. 93 Bei Beifahrern wird erst bei 2,0 ‰ übersteigenden Werten eine Bewusstseinsstörung angenommen werden können (BGH VersR 1992, 730). b) Alkoholisierung des Fahrers Rz. 94 In diesen Fällen kann Versicherungsschutz nur dann versagt werden, wenn der Alkoholgenuss kausal war, d.h. wenn der Versicherungsnehmer im nüchternen Zustand die Fahruntüchtigkeit...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Führerscheinklausel

a) Geltung für KH-Versicherung und Kaskoversicherung Rz. 53 Die Führerscheinklausel gilt für die gesamte K-Versicherung, also sowohl für KH als auch Kasko. Diese Obliegenheit trifft in erster Linie den Fahrer und führt als vorsätzlicher Verstoß regelmäßig ihm gegenüber zum (in der KH-Versicherung auf 5.000 EUR limitierten) Regress, zumal der Kausalitätsgegenbeweis hier kaum zu...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Gültige Fahrerlaubnis

aa) Nicht ausreichende Fahrerlaubnis Rz. 58 Führerscheinloser Fahrer ist auch, wer zwar eine Fahrerlaubnis hat, nicht aber die zum Führen des benutzten Fahrzeugs berechtigende. In der Regel sind das die Fälle, in denen der Fahrer ein leistungsstärkeres Motorrad fährt, für das seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht oder ein Lkw-Fahrer nicht rechtzeitig seinen Lkw-Führerschein hat...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / I. Obliegenheiten und neues VVG

1. Inhalt Rz. 3 Obliegenheiten sind teils gesetzlich, teils vertraglich geregelte Verhaltenspflichten, deren Einhaltung zwar nicht eingeklagt werden und deren Verletzung nicht zu Schadensersatzpflichten führen kann, die der Versicherungsnehmer (und ein mitversicherter Dritter) aber einzuhalten hat, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Als verkehrsrechtliche Obliegen...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / III. Regress des Versicherers

1. Des Haftpflichtversicherers Rz. 29 Soweit der Versicherer den Geschädigten nicht an dessen Kaskoversicherer verweisen kann, muss er diesen ohne Einschränkung entschädigen. Im Hinblick auf die in den AKB auf 5.000 EUR limitierte Leistungsfreiheit wird er diese 5.000 EUR bei seinem Versicherungsnehmer regressieren. Soweit der Kaskoversicherer des Geschädigten geleistet hat, ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / F. Verkehrsopferhilfe

I. Ansprüche gegen den Entschädigungsfonds Rz. 98 Nach § 12 PflVG können gegen die Verkehrsopferhilfe (Hamburg, Glockengießerwall 1) Ansprüche bestehen. Es sind vier Fallgruppen zu unterscheiden, in denen der Entschädigungsfonds leistungspflichtig ist: I...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / B. Obliegenheiten

I. Obliegenheiten und neues VVG 1. Inhalt Rz. 3 Obliegenheiten sind teils gesetzlich, teils vertraglich geregelte Verhaltenspflichten, deren Einhaltung zwar nicht eingeklagt werden und deren Verletzung nicht zu Schadensersatzpflichten führen kann, die der Versicherungsnehmer (und ein mitversicherter Dritter) aber einzuhalten hat, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / II. Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1. Regresslimitierung in der Haftpflichtversicherung Rz. 18 Zwar berechtigt auch in der KH-Versicherung eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung zu einer am Grad des Verschuldens orientierten Leistungskürzung, d.h. u.U. auch auf 0 (BGH zfs 2012, 212; LG Saarbrücken zfs 2012, 648), die Leistungsfreiheit und damit die Regressmöglichkeit des Versicherers ist in der...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Verletzung je einer vor und einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit

Rz. 23 Während sich wegen des damals geltenden "Alles-oder-nichts-Prinzip" in der Kaskoversicherung das Problem nicht stellte, waren in der KH-Versicherung beide Obliegenheitsverletzungen zu addieren, d.h. der Versicherer konnte bis max. 10.000 EUR regressieren (OLG Saarbrücken zfs 2003, 501; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1406; BGH zfs 2006, 490; a.A. lediglich OLG Nürnberg zfs...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 82 Ist die Obliegenheitsverletzung nachgewiesen, wird deren Kausalität gesetzlich vermutet. Dem Versicherungsnehmer steht der Kausalitätsgegenbeweis entgegen einer von Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, die zumindest bei einer Unfallflucht den Anscheinsbeweis ausschließen will (LG Düsseldorf zfs 2015, 695), jedoch offen, so ausdrücklich für die Unfallfluch...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 1. Des Haftpflichtversicherers

Rz. 29 Soweit der Versicherer den Geschädigten nicht an dessen Kaskoversicherer verweisen kann, muss er diesen ohne Einschränkung entschädigen. Im Hinblick auf die in den AKB auf 5.000 EUR limitierte Leistungsfreiheit wird er diese 5.000 EUR bei seinem Versicherungsnehmer regressieren. Soweit der Kaskoversicherer des Geschädigten geleistet hat, gehen die Ansprüche gegen den ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / I. Alkoholisierung als Bewusstseinsstörung

Rz. 88 Eine den Versicherungsschutz ausschließende Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB liegt bei den nachfolgend genannten Alkoholkonzentrationen vor (ähnliches gilt in der Krankentagegeldversicherung), wobei die Grenzen auch dann gelten, wenn sich der Unfall mit dem Fahrzeug auf einem privaten nicht zum öffentlichen Verkehr gehörenden Grundstück ereignet hat (OLG Saarbrück...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Alkoholisierung des Fahrers

Rz. 94 In diesen Fällen kann Versicherungsschutz nur dann versagt werden, wenn der Alkoholgenuss kausal war, d.h. wenn der Versicherungsnehmer im nüchternen Zustand die Fahruntüchtigkeit seines Fahrers erkannt hätte, seine Trunkenheit also relevant war (OLG Karlsruhe zfs 1998, 57; OLG Hamm zfs 1999, 205).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / ee) Fahrverbot

Rz. 66 Derjenige, der während eines laufenden Fahrverbots fährt, macht sich zwar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar, versicherungsrechtliche Konsequenzen hat jedoch nur der zu erwarten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Fahrverbot berührt hingegen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nicht (BGH zfs 1987, 147).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / II. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Rz. 96 Auch im Falle eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Täter in der Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz (OLG Düsseldorf zfs 2000, 21). Deckungsausschluss besteht auch für den Halter, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, wobei der Versicherer die Haltereigenschaft des Anspruchsstellers zu beweisen hat (LG Saarbrücken zfs 2006, 279).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / II. Höhe der Entschädigung

Rz. 99 Wurde der Schaden von einem nicht ermittelten Fahrzeug verursacht, kann Schmerzensgeld nur bei besonders schweren Verletzungen, der Schaden am eigenen Fahrzeug überhaupt nicht und sonstiger Sachschaden nur geltend gemacht werden, soweit er 500 EUR übersteigt.mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Unfallflucht

a) Umfang der Obliegenheit Rz. 77 Der Versicherer hat ein legitimes Interesse an der vollständigen Aufklärung eines von ihm zu regulierenden Unfalls. Deshalb hat der Versicherungsnehmer nicht nur eine Aufklärungspflicht, sondern er muss alles unterlassen, was die Aufklärung erschweren könnte. Somit führt eine Unfallflucht gem. § 142 Abs. 1 StGB (nicht jedoch eine solche nach ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / I. Ansprüche gegen den Entschädigungsfonds

Rz. 98 Nach § 12 PflVG können gegen die Verkehrsopferhilfe (Hamburg, Glockengießerwall 1) Ansprüche bestehen. Es sind vier Fallgruppen zu unterscheiden, in denen der Entschädigungsfonds leistungspflichtig ist:mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / IV. Begrenzte Haftung

Rz. 102 Außer in Fällen einer Unfallflucht haftet die Verkehrsopferhilfe nur wie bei einem kranken Versicherungsverhältnis, d.h. nur auf die Mindestdeckungssumme, also mit bis zu 2,5 Mio. EUR für einen Personenschaden und bis 500.000 EUR für Sachschäden.mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / ff) Nicht mitgeführter Führerschein

Rz. 67 Auch wer das Führerscheindokument nicht mit sich führt, hat die Fahrerlaubnis (BGH NJW 1964, 1566). Rz. 68 Achtung: Schwarzfahrt Auch wenn der Versicherungsnehmer vorwerfbar einen Führerscheinlosen mit seinem Fahrzeug hat fahren lassen, hat dies versicherungsrechtlich für ihn dann keine Konsequenzen, wenn der Fahrer eine Schwarzfahrt unternommen hat, d.h. wenn dieser v...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / V. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 72 Zu den Folgen der Obliegenheitsverletzungen siehe auch oben, Rdn 18 ff. 1. Anzeigepflicht des Versicherungsfalls Rz. 73 Die Verletzung der Verpflichtung, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, führt grundsätzlich zur - in der KH-Versicherung auf maximal 5.000 EUR begrenzte (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV) - Leistungsfreiheit des Versicherers. Dieser trägt zwar die Beweisla...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 4. Aufbewahrung von Schlüsseln

Rz. 70 Das Liegenlassen des Fahrzeugschlüssels im Aufenthaltsraum der Arbeitsstelle ist, wenn ein Spind zur sicheren Verwahrung zur Verfügung stand, grob fahrlässig und berechtigt zu einer Kürzung um 50 % (OLG Koblenz zfs 2013, 573), das Aufbewahren in einer Sporttasche in einer unverschlossenen Umkleidekabine einer Sporthalle mit folgendem Diebstahl rechtfertigt die Kürzung...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Des eigenen Kaskoversicherers

a) In häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Dritte Rz. 30 § 86 Abs. 3 VVG hat das früher nur gegenüber den Familienangehörigen bestehende Regressverbot auf alle mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Dritte, also auch auf nichteheliche Lebenspartner, ausgedehnt. Zur häuslichen Gemeinschaft gehört allerdings mehr als eine reine Wohn...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 6. Nicht von Amts wegen zu berücksichtigen

Rz. 15 Bei dem Leistungsverweigerungsrecht handelt es sich um eine Einrede, die vom Versicherer geltend gemacht werden muss und nicht von Amts wegen geprüft wird (BGH VersR 1990, 384; OLG Nürnberg VersR 1997, 1481; OLG Brandenburg r+s 2007, 142).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Mehrere Unfälle auf einer Fahrt

Rz. 21 Der Regressbetrag ist für jeden Schadensfall getrennt zu ermitteln. Verursacht der Versicherungsnehmer mehrere Unfälle, liegen mehrere Versicherungsfälle dann vor, wenn sich die Unfälle nach der Verkehrsanschauung nicht als Teil eines einheitlichen Geschehens darstellen, sich z.B. in einem zeitlichen Abstand von 30 Minuten ereignen (BGH NJW 2006, 292; OLG Celle zfs 20...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / D. Unfallversicherung

Rz. 87 Achtung: Risikoausschlüsse Bei den in § 19 AKB 2008 genannten Ausschlüssen handelt es sich um speziell für die Kraftfahrtunfallversicherung geltende Risikoausschlüsse und nicht nur um Obliegenheiten, so dass die dortigen Regeln nicht gelten. I. Alkoholisierung als Bewusstseinsstörung Rz. 88 Eine den Versicherungsschutz ausschließende Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Eigene Alkoholisierung

Rz. 93 Bei Beifahrern wird erst bei 2,0 ‰ übersteigenden Werten eine Bewusstseinsstörung angenommen werden können (BGH VersR 1992, 730).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Leistungsfreiheit des Versicherers

a) Gegenüber Geschädigten Rz. 24 Dem Geschädigten, der keine andere Ersatzmöglichkeit hat (z.B. keine eigene Kaskoversicherung), haftet der Versicherer auch im Falle von Obliegenheitsverletzungen seines Versicherungsnehmers voll. Nachdem § 3 Nr. 6 PflVG das früher umfassend bestehende Verweisungsprivileg eingeschränkt hat, kann der Versicherer jetzt den Geschädigten in Fällen...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Beifahrer als Mittäter

Rz. 95 Hat der Beifahrer dem Fahrer vorsätzlich Hilfe zu dessen vorsätzlicher begangener Trunkenheitsfahrt geleistet und ist er bei dieser Fahrt verunfallt, hat er keinen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherer die Vorsätzlichkeit der Trunkenheitsfahrt beweist (LG Saarbrücken zfs 2006, 279).mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Drogen

Rz. 49 Bekanntlich gibt es (noch) keinen festen Wert, ab dem von absoluter drogenbedingter Fahruntauglichkeit ausgegangen werden kann. Der Versicherer muss daher über die Einnahme von Drogen hinaus noch Indizien nachweisen, aus denen auf eine drogenbedingte Fahrunsicherheit geschlossen werden kann (vgl. im Einzelnen § 37 Rdn 165 ff.). Im Übrigen gilt das zuvor zur alkoholbedi...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / C. Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG)

Rz. 83 Achtung: Regresslimitierung Auch hier ist die Sonderregelung für die Kfz-Haftpflichtversicherung im § 5 Abs. 3 KfzPflVV zu beachten, die die Leistungsfreiheit auf einen Höchstbetrag von 5.000 EUR beschränkt, sofern der Fahrer das Fahrzeug nicht durch strafbare Handlung erlangt hat (§ 5 Abs. 3 S. 2 KfzPflVV). I. Definition Rz. 84 Auch das neue VVG definiert den Begriff d...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / aa) Nicht ausreichende Fahrerlaubnis

Rz. 58 Führerscheinloser Fahrer ist auch, wer zwar eine Fahrerlaubnis hat, nicht aber die zum Führen des benutzten Fahrzeugs berechtigende. In der Regel sind das die Fälle, in denen der Fahrer ein leistungsstärkeres Motorrad fährt, für das seine Fahrerlaubnis nicht ausreicht oder ein Lkw-Fahrer nicht rechtzeitig seinen Lkw-Führerschein hat verlängern lassen.mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 3. Fußgänger

Rz. 92 Bei Fußgängern ab 1,9 ‰ bis 2,0 ‰ (OLG Hamm r+s 1986, 138) bzw. ab 1,8 ‰ (OLG Hamm zfs 2003, 195; OLG Köln NZV 2013, 601), jedenfalls bei 2,15 ‰ (OLG Saarbrücken zfs 2006, 338).mehr