Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Entscheidungen nach §§ 1060 ff und nach §§ 796a I, 796c (Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen, Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Sonstige Pflichten.

Rn 61 Die Sicherungsabrede regelt außerdem die Rechte u Pflichten der Parteien, insb Besitz-, Nutzungs- u ggf Verarbeitungs- u Veräußerungsrechte des Sicherungsgebers, seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Verwahrung (Frankf NJW 60, 827), Erhaltung u Versicherung, zur Anzeige einer Zerstörung oder Pfändung des Sicherungsguts, seinen Herausgabeanspruch u ggf ein Wegnahmerecht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 8 Die Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Fehlens einer Zulässigkeitsvoraussetzung kann nach Abs 1 S 3 durch Beschl erfolgen. Darin muss der maßgebliche Sachverhalt, über den entschieden wurde, wiedergegeben werden; auch müssen der Streitgegenstand und die von den Parteien gestellten Anträge erkennbar sein (BGH MDR 19, 954). Eine mündliche Verhandlung über die Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inventarerrichtung (Abs 1).

Rn 2 Erstreckt sich die Inventarerrichtung eines Miterben nicht allein auf seinen Erbteil, sind die Nachlassgläubiger hinreichend geschützt. Sofern noch keine unbeschränkte Haftung eingetreten ist, wirkt daher dieses Inventar auch für den oder die Miterben. Die Erklärung nach § 2004 ist daher nicht erforderlich (Grüneberg/Weidlich § 2063 Rz 1). Die eidesstattliche Versicheru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt bedienen. Nur eine Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann, ist statthaft. (2) Das Gericht darf die ihm nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 übermittelten Kontoinformationen für die Zwecke des je...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 37 Bei Klage nach § 3 UKlaG beläuft sich der GeS gem § 48 I 2 GKG auf höchstens 250.000 EUR. Das Interesse des Klägers, § 3, bemisst sich ausschl nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Bestimmung (BGH NJW 18, 1880 Rz 34, 19, 1531 Rz 9); die wirtschaftliche Bedeutung eines Klauselverbots ist nicht ausschlaggebend; im Normalfall ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 6 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der Abgabenord...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz, Abs 1.

Rn 1 Die interne Teilung ist die zentrale Ausgleichsbestimmung. Durch sie soll der gerechte Ausgleich der Versorgungsanrechte der Eheleute sichergestellt werden. Der Ausgleichswert darf nicht überschritten werden, Billigkeitskorrekturen können nur über § 27 erreicht werden (BGH FuR 13, 591). Grds wird ein Anrecht innerhalb eines Versorgungssystems und jedes Anrecht gesondert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. 2Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung des Anrechts.

Rn 2 Um weiteren Entwicklungen und den Unterschiedlichkeiten verschiedener Anrechte Rechnung zu tragen, wird sich gem I an dem Bewertungsrecht des Betriebsrentengesetzes orientiert. Es ist der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG (Höhe der unverfallbaren Anwartschaft) oder der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG (Übertragungswert) zugrunde zu legen. Es ist den betrieblichen Versorgungst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Schon seit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle 1999 ist der Gerichtsvollzieher für das Offenbarungsverfahren zuständig. Die Zuständigkeitsordnung entspricht insoweit der bisherigen Regelung des § 899 aF. Die Regelung gilt für die Zuständigkeit des Gerichtvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 802c (anfängliche Ausku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht.

Rn 3 Die Pflicht zur Auskunftserteilung tritt erst mit der Feststellung des Nachlassgerichts nach § 1964 ein. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt nicht zum Verlust des Rechts zur Haftungsbeschränkung (Staud/Dobler § 2011 Rz 6). Der Fiskus ist vor dem Prozessgericht zu verklagen; die Auskunft bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses und umfasst s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen. (2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungen, Lasten (S 2).

Rn 14 Der Übergang der Nutzungen (§ 100), auch soweit sie dem Verkäufer nicht gebühren (BGH BeckRS 15, 19848 Rz 15 mwN), und Lasten (§§ 103, 436) erfolgt von Gesetzes wegen synchron zum Gefahrübergang (Rn 13), aber nur mit interner Wirkung für Verkäufer und Käufer (Grüneberg/Weidenkaff Rz 16; zur aF BGH NJW-RR 04, 656, 657 [BGH 03.12.2003 - XII ZR 238/01]). Aus dem Übergang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Stufenklage.

Rn 35 Bei den Teilentscheidungen iRe Stufenklage nach § 254 erwächst nur die Entscheidung über die jeweilige Stufe in Rechtskraft. Die Entscheidung über den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (1. Stufe) bindet das Gericht folglich bei der Entscheidung über den Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (2. Stufe) und den Zahlungsanspruch (3. Stufe) nicht. Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 8 Die örtliche Zuständigkeit für die Auskunftsklage ergibt sich aus § 27 ZPO (Nürnbg OLGZ 81, 115, str). Sie macht den Erbschaftsanspruch nicht rechtshängig (RGZ 115, 29), die Rechtshängigkeit des Erbschaftsanpruchs tritt nur ein, wenn Stufenklage (§ 254 ZPO) erhoben wird. Rn 9 Die Vollstreckung des Auskunftsurteils richtet sich nach § 888 ZPO. Ob eine nach Verurteilung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahme.

Rn 10 Für Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs verweisen § 346 auf die Vorschriften über Verzicht und Zurücknahme der Berufung sowie § 700 III 2 auf § 697 IV. Aus diesem Grund kann der Einspruch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden, nicht jedoch nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Ag. Die Rücknahme kann zu Protokoll der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesundheitsgefahr (Abs 2).

Rn 3 An die Voraussetzung ›Gefährdung der Gesundheit des Schuldners‹ sind strenge Maßstäbe anzulegen (BTDrs 16/10069, 28), weil der Schuldner die Haft jederzeit durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abwenden kann. Die Haftfähigkeit prüft der Gerichtsvollzieher vAw nach eigenem Kenntnisstand. Ist die Haftunfähigkeit nicht offensichtlich, muss der Schuldner ein konkre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung (§ 118 II).

Rn 15 Das Gericht kann dem Antragsteller gem § 118 II aufgeben, seine tatsächlichen Angaben glaubhaft zu machen. Dies gilt für sämtliche Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Insbesondere kann das Gericht dem Antragsteller auch aufgeben, weitere Tatsachen zur Aufklärung des Sachverhalts vorzutragen. Dabei sind konkrete Angaben dazu erforderlich, wo Unklarhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Die Überweisung einer aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderung ist schlechthin ausgeschlossen, weil der Arrest ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch der Befriedigung des Gläubigers dient. Ein gleichwohl erlassener Überweisungsbeschluss ist nicht lediglich anfechtbar, sondern nichtig (BGH NJW 93, 735, 736 [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1129 BGB – Sonstige Schadensversicherung.

Gesetzestext Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1 und des § 1124 Abs. 1, 3. Rn 1 Für die Versicherung anderer Gegenstände als Gebäude gilt § 1128 nicht; stattdessen ist in § 1129 die Anwendung von Bestimmungen für Miet- und Pachtforderungen angeor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftung.

Rn 7 Die Informationsansprüche sind einklagbar. Die Zwangsvollstreckung erfolgt über §§ 887, 888 ZPO. Eine eidesstattliche Versicherung (§ 261) kommt nur für die Auskunft und Rechenschaftslegung in Betracht (§§ 259 II, 260 II – zum Übergang auf den Erben BGHZ 104, 369). Die schuldhafte Nicht-, Schlecht- oder verzögerte Erfüllung der Informationspflichten können zu Schadenser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 13 An der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist das Vollstreckungsgericht nicht beteiligt. Sie erfolgt durch materiell-rechtliches Rechtsgeschäft zwischen Kunden und Kreditinstitut, also nicht durch eine Prozesshandlung. Als Voraussetzung ist neben dem erforderlichen Rechtsgeschäft nach Abs 7 auch die Versicherung des Kunden gem Abs 8 S 2 erforderlich, dass er kein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden. (2) 1Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretung Volljähriger kraft Vorsorgevollmacht.

Rn 5 Von der Bestellung eines Betreuers ist nach Abs 3 abzusehen, wenn der später geschäftsunfähig gewordene Volljährige zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Voraussetzung der Vorschrift ist einmal die Erteilung einer Vollmacht durch eine volljährige geschäftsfähige natürliche Person an eine andere (nicht juristische) natürliche weder dem Anstalts- noch Heimpersonal zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung.

Rn 2 Das FamG kann von den Eltern die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verlangen und dessen Umfang bestimmen. Die Anordnung kann auch dann ergehen, wenn nur ein Elternteil seine Vermögenssorgepflicht verletzt hat. Über das eigene Vermögen müssen die Eltern keine Auskunft geben. Rn 3 Ebenso kann das FamG verlangen, dass die Eltern über die Verwaltung des Kindesvermögens –...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um dem Gläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern, gewährt ihm das Gesetz in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Rechenschaftslegung. § 259 bestimmt, wie die Rechenschaftspflicht zu erfüllen ist, um formell wirksam zu sein, begründet den Anspruch aber nicht. Durch die in § 259 normierte Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen (§ 11 I 3).

Rn 2 Die WEigtümer können sich unter den Voraussetzungen des § 11 I 3 das Recht einräumen, eine Aufhebung zu verlangen. Eine Wiederaufbaupflicht besteht in zwei Fällen: wenn es vertraglich bestimmt ist oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt ist (§ 22). Rn 3 Die WEigtümer können jederzeit einen Vertrag mit dem Zweck schließen, die SonderE-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Das Verzeichnis begründet den einfachen Beweis, dass die aufgeführten Gegenstände zum Zeitpunkt der Errichtung des Verzeichnisses Nachlassgegenstände waren. Der Gegenbeweis dahin, dass ein aufgeführter Gegenstand nicht zum Nachlass gehört, ist jederzeit möglich, und zwar auch dann, wenn das Verzeichnis in öffentlicher Urkunde gem § 2121 III aufgenommen ist (zu den Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leibliche Vaterschaft.

Rn 2 Anspruch auf Umgang oder Auskunft nach § 1686a I hat nur der leibliche Vater. Aus § 167a I FamFG folgt, dass dieser der Mutter des Kindes im Empfängniszeitraum beigewohnt haben muss. Es genügt aber auch die genetische Vaterschaft ohne Geschlechtsakt im Wege der Samenspende durch Heiminsemination (Becherspende) oder privater Samenspende, wenn keine konsentierte anonyme h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Handlung.

Rn 2 Anwendbar ist § 510b nur auf Klagen betreffend die Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung iSv §§ 887, 888 und 889, selbst wenn deren Erzwingung unzulässig gem § 888 III wäre (St/J/Leipold Rz 3; Musielak/Voit/Wittschier Rz 1 mwN). § 510b gilt daher zwar etwa für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (etwa gem § 259 II BGB, § 889), nicht aber fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Der Schuldner muss gleichzeitig mit der Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung für den Fall des Unterbleibens binnen einer bestimmten Frist durch das AG zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden sein, § 510b. Ebenso wenig wie diese Vorschrift gilt auch § 888a nicht für Duldungs- oder Herausgabeansprüche. Rn 4 Über den Wortlaut h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Es können nur tatsächliche Behauptungen glaubhaft gemacht werden. Die in Betracht kommende Tatsache muss nach allgemeinen Regeln beweisbedürftig sein. Eine Glaubhaftmachung scheidet also aus, wenn die Tatsache offenkundig ist (§ 291 ZPO) oder wenn für die Tatsache eine gesetzliche Vermutung besteht (§ 292 ZPO). Zur Glaubhaftmachung sind grds alle Beweismittel zugelassen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung, Widerspruch und Zahlungsrückstand (Abs 3).

Rn 6 Der Gläubiger ist von dem Zahlungsplan und dem Vollstreckungsaufschub unverzüglich zu unterrichten. Der Gläubiger muss vor allem über die Höhe der Zahlung und deren Zeitpunkte informiert werden. Nicht notwendig sein wird die Übersendung einer vollständigen Protokollabschrift, die auch die Tatsachen der Glaubhaftmachung enthält (Mroß DGVZ 12, 169, 170). Widerspricht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 777 gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl gegen Maßnahmen der Mobiliar- als auch der Immobiliarzwangsvollstreckung vorzugehen. Die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners muss begonnen haben; sie darf noch nicht beendet sein; § 777 gilt auch noch im Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessrecht.

Rn 26 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgleichung werden häufig mit der Feststellungsklage entschieden, weil meist die Leistungsklage ausscheidet. So zB dann, wenn auf Feststellung geklagt wird, dass ein anderer Miterbe infolge der Ausgleichungspflicht nichts mehr aus dem Nachlass zu erhalten hat (NK-BGB/Eberl-Borges § 2050 Rz 25). Die Feststellungsklage ist auch dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. § 781 hat somit zur Folge, dass die Vollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten sowohl in den Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftung nach Bereicherungsrecht, III 2.

Rn 22 Auch soweit nach III 1 kein Wertersatz geschuldet wird, soll nach III 2 eine verbleibende Bereicherung herauszugeben sein (s Kohler AcP 208, 417; ders JR 21, 355; JZ 21, 355). Das bedeutet eine Rechtsfolgenverweisung auf die §§ 818, 819 (BGHZ 174, 290 Rz 16). So ist etwa der verschlechterte Leistungsgegenstand herauszugeben, auch wenn nach III 1 Nr 3 keine Pflicht zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostengruppen.

Rn 2 Unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung kommen folgende Kosten für die Ausbringung und Pflege der Saat in Betracht: Saatgut, Pflänzlinge, Maschineneinsatz (Zeit, Treibstoff, Öl etc), Bewässerung, Düngung, Arbeitskräfte zur Pflanzung, Unkrautbefreiung. Zu notwendigen Verwendungen iSd § 994 zählen dagegen Reparaturkosten für Geräte, aber auch Beiträge zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 807 III 2, 883 IV, 889...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 7 Der Fristsetzungsbeschluss ist beiden Ehegatten vAw zuzustellen. Eines Antrages bedarf es nicht, weil das Nachlassgericht den Güterstand vAw zu beachten, zu ermitteln hat. Rn 8 Das Inventar kann von beiden Ehegatten getrennt oder gemeinsam errichtet werden. Der erbende Ehegatte haftet für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem auch der a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anspruch auf Abfindung.

Rn 1 Der in I geregelte Anspruch auf Abfindung entspricht der bisherigen Regelung in § 1587l I. Der Ausgleich kann in der Anwartschafts- oder Leistungsphase erfolgen und damit auch bereits mit der Scheidung (Berlin, FamRZ 2016, 982), die Abfindung muss beantragt werden (BGH 5.10.22 – XII ZB 70/20). Voraussetzung ist ein dem Grunde und der Höhe nach hinreichend verfestigtes A...mehr