Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Besserstellungsverbot

Der überlebende Ehegatte soll nicht seine Anrechte behalten dürfen und gleichzeitig hälftige Anrechte des verstorbenen Ehegatten erhalten. Deswegen sieht § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG vor, dass der überlebende Ehegatte durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden darf, als wenn der Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehegatten durchgeführt worden wäre. Ist der im Sal...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / b) Anspruch bei Anrechten i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG

§ 26 VersAusglG enthält eine Sonderregelung zum Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für den Fall, dass die verstorbene ausgleichspflichtige Person ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger erworben hatte (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Dann besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgu...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Tod des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten

Wird der Versorgungsausgleich nach der Scheidung durch Zahlung einer Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG durchgeführt und stirbt der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsrente.[68] Ein unter Umständen nach § 25 Abs. 1 VersAusglG abgetretener Anspruch gegen den Versorgungsträger geht wieder auf den geschiedenen Ehegatten...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 4. Verfahrensfragen

Anders als im Fall des Todes vor rechtskräftiger Entscheidung über die Scheidung, ist das selbstständig fortgeführte Versorgungsausgleichsverfahren (§ 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG) nicht durch den Tod eines Ehegatten unterbrochen.[24] Es ist von Amts wegen fortzuführen (zu einer Aussetzung vgl. Ziff. VI.). Die Erben sind am Verfahren zu beteiligen[25] ebenso wie unter Umständen e...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / dd) Verfahren

Ein Versorgungsausgleichsverfahren über einen Anspruch nach § 25 Abs. 1 VersAusglG findet nur auf Antrag statt (§ 223 FamFG). Neben dem Versorgungsträger als Anspruchsgegner (§ 219 Nr. 2 FamFG) sind gegebenenfalls ein Witwer oder eine Witwe zu beteiligen, deren Versorgung nach § 25 Abs. 5 VersAusglG gekürzt wird.[59]mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / b) Nicht mehr als 36 Monate Leistungsbezug

Die Anpassung nach § 37 VersAusglG findet nur statt, wenn der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte die Versorgung aus dem erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat (§ 37 Abs. 2 VersAusglG). Bezug in diesem Sinn ist sowohl der Leistungsbezug wegen Alters als auch wegen Invalidität, wobei auch rückwirkend bewilligte Leistungen[31] und rechtswirksam zukünf...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / bb) Höhe und Fälligkeit

Der Höhe nach ist der Anspruch auf den Betrag begrenzt, den die ausgleichsberechtigte Person als schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen könnte (§ 25 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG). Grundsätzlich ist die Versorgung nach §§ 25 Abs. 4, 20 Abs. 3 VersAusglG, § 1585 Abs. 1 BGB monatlich im Voraus zu erbringen, diese Regelungen sind aber abdingbar, so dass der in der Versorgungsordn...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / d) Antrag und Antragsberechtigung

Die Anpassung nach § 37 VersAusglG erfolgt nur auf Antrag. Über den Antrag entscheidet nicht das Familiengericht, sondern der Versorgungsträger (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG). Im Streitfall entscheiden die jeweils für das Versorgungssystem zuständigen Fachgerichte.[36] Antragsberechtigt ist der ausgleichspflichtige geschiedene Ehegatte, ein Anpassungsanspruch geht gegebenen...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 3. Tod eines Ehegatten und Abänderungsverfahren nach §§ 225 f. FamFG

Von der Anpassung einzelner Anrechte nach §§ 37 f. VersAusglG ist der Fall zu unterscheiden, dass ein geschiedener Ehegatte zu einzelnen ausgeglichenen Anrechten eine Abänderung der Entscheidung begehrt, weil zwischenzeitlich zu berücksichtigende Wertänderungen eingetreten sind (§§ 225, 226 FamFG). Der überlebende geschiedene Ehegatte kann die Abänderung eines Anrechts nach §...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / cc) Kürzung der Witwenversorgung

Da der Versorgungsträger höchstes im Umfang der zugesagten Versorgung zu leisten verpflichtet ist, wird eine gegebenenfalls geleistete Versorgung an eine Witwe oder einen Witwer um den an den geschiedenen Ehegatten geleisteten Betrag gekürzt. In der Praxis bildet der Interessenkonflikt zwischen geschiedenem Ehegatten und Witwer/Witwe häufig den Schwerpunkt der Diskussion im ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 3. Auswahl bei mehreren Anrechten

Sind mehrere Anrechte auszugleichen, aber unter Wahrung des Verbots der Besserstellung nach § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG nicht alle Anrechte, hat das Gericht bei der Auswahl der Anrechte, die ausgeglichen werden, ein Ermessen (§ 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG). Grundsätzlich ist es sachgerecht, vorrangig umlagefinanzierte und nur ergänzend rücklagefinanzierte Anrechte zum Ausg...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anpassung nur in den Regelsicherungssystemen (§ 32 VersAusglG)

Zu beachten ist dabei zunächst, dass die Anpassung nach § 37 VersAusglG nur bei den anpassungsfähigen Anrechten nach § 32 VersAusglG möglich ist, d.h. nur für Anrechte aus gesetzlicher Rentenversicherung (§ 32 Nr. 1 VersAusglG), aus Beamtenversorgung (§ 32 Nr. 2 VersAusglG), berufsständischer oder sonstiger Versorgung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VI zur Versicherungs...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Wertkorrektur bei der Gesamtbilanzierung

Ist eine Gesamtbilanz der korrespondierenden Kapitalwerte zu bilden mit verschiedenen Anrechten, die sich in Struktur und Wertentwicklung unterscheiden, kann sich die Frage stellen, ob dies bei der Gesamtbilanzierung durch Anpassung einzelner Kapitalwerte zu berücksichtigen ist.[17] Eine allgemeine Regelung zu einem Vergleich (korrespondierender) Kapitalwerte enthält § 47 Ab...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / VI. Tod eines Ehegatten und Verfahrensvollmacht

Im Mandatsverhältnis bestehen keine Besonderheiten für die Vertretung des überlebenden Ehegatten, wenn der andere (geschiedene) Ehegatte während eines laufenden Gerichtsverfahrens stirbt. In der Praxis kann es allerdings zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen, wenn der überlebende Ehegatten die Rechtsnachfolger des Ehegatten oder gegebenenfalls die Hinterbliebenen ken...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

Einführung Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Dezember 2022 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2022,12 an. Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente [1] ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Da die Auszahlung dieses Zuschlags von der im SGB VI definierten Bedürftigkeit abhängt, hat der Ausgleich dieser Grundre...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Ist der eine Ehegatte Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, die auf das Leben des anderen Ehegatten als versicherte Person abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht des Versicherungsnehmers. Entscheidend für die Zuordnung der Anrechte aus einem solchen Versicherungsvertrag ist das Bezugsrecht. Dieses steht in der Regel dem Versiche...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten nach § 31 VersAusglG anwendbar.[52] Verstirbt der im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte, führt dies im Ergebnis zugunsten des insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten dazu, dass kein Versorgungsausglei...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Die Beschreibung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte in § 2 Abs. 1 VersAusglG ist nicht umfassend. So fallen hierunter auch die Anrechte einer Unternehmerversorgung bzw. Anrechte von Gesellschaftergeschäftsführern und/oder beherrschenden Gesellschaftern, sofern diese Anrechte die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 VersAusglG erfüllen. Immer wieder führt die...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VII. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Leben die Ehegatten über einen längeren Zeitraum getrennt voneinander, kann die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs allein deshalb unbillig sein. Insbesondere wenn eine wirtschaftliche Verselbstständigung eingetreten ist und keine ehebedingte Bedürfnislage besteht. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass eine solche wirtschaftliche Verselb...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / Einführung

Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Dezember 2022 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2022,12 an. Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente [1] ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Da die Auszahlung dieses Zuschlags von der im SGB VI definierten Bedürftigkeit abhängt, hat der Ausgleich dieser Grundrentenentgel...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / II. Alle verfahrensgegenständlichen Anrechte sind zu berücksichtigen

Auf die erkennbar im eigenen Namen eingelegte, nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, der sich die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin angeschlossen hat, war die amtsgerichtliche Festsetzung des Verfahrenswertes bezüglich des Versorgungsausgleichs und des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens ...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 1 Aufhebung der Ehe/ Lebenspartnerschaft

OLG Koblenz, Beschl. v.6.12.2021 – 13 UF 172/21 1. Die rückwirkende Aufhebung der Lebenspartnerschaft (ex tunc) auf der Grundlage der §§ 270 FamFG, 15 Abs. 2 S. 2 LPartG, 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen arglistiger Täuschung erfordert eine kausal zur Eingehung der Lebenspartnerschaft führende Täuschung über eine nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB relevante Tatsache oder ein arglistiges...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Nach § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Hierzu gehört auch die vergleichbare Wertentwicklung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG. Dies ist dann gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person für die ausgleichsberechtigte Person ...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Im Scheidungsverbundverfahren war auch die Folgesache zum Versorgungsausgleich anhängig. Betroffen waren insgesamt 13 Anrechte. Im Scheidungsbeschluss hat das Gericht nur über elf Anrechte entschieden, weil hinsichtlich zweier Anrechte kein Ausgleichswert vorhanden war. Ausgehend von dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute i.H.v. 15.900,00 EUR hat das Gericht den Verfahre...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / Leitsatz

Beim Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich sind alle verfahrensgegenständlichen Anrechte zu bewerten und nicht nur die Anrechte, über die eine Entscheidung ergangen ist. OLG Celle, Beschl. v. 10.10.2022 – 15 WF 60/22mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / III. Bewertungsstichtag

Erhöht sich das Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer nach Ehezeitende bewilligten Erwerbsminderungsrente, stellt dies eine zu berücksichtigende tatsächliche Änderung im Sinne des §§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG dar.[16] Denn die nachträgliche Bewilligung der Erwerbsminderungsrente führt zu einer verbesserten Bewertung der in der Ehezeit liegenden beitrags...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IV. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten nach § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrundegelegt werden, kann diese Regelung einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6 VersAusglG beinhalten. Dies hat das Familiengericht gemäß § 26 FamFG aufzuklären.[20] Das OL...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Im Rahmen der Anpassungsentscheidung nach §§ 33, 34 VersAusglG muss das Familiengericht die Höhe des fiktiven Unterhalts in den Fällen nicht exakt ermitteln, in denen tatsächlich Ehegattenunterhalt jedenfalls in Höhe der Differenz der die Kürzung begrenzenden Ausgleichswerte geschuldet wird. Stellt der unterhaltspflichtige Ehegatte den Anpassungsantrag ist Antragsgegner der ...mehr

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FF 02/2023, Pakt für den Re... / Einführung

Schnitzler/FF: Kurz vor Weihnachten 2021 hat der damalige Justizminister Peter Biesenbach Ihnen in Düsseldorf die Ernennungsurkunde überreicht. Seit 12 Monaten sind Sie damit Chefpräsident des OLG Köln. Scheiff: Das ist zutreffend, konkret habe ich die Urkunde am 21.12.2021 erhalten. Ich feiere somit übermorgen mein "Einjähriges". Schnitzler/FF: Zwischenzeitlich haben wir ja auch...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 4 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 10.5.2023 – XII ZB 30/23 Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente. OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.10.2022 – 13 UF 109/22 1. Eine sogenannte lange Trennungszeit (18 Jahre der Gesamtehezeit von 47 Jahren) kann zwar nicht allein, jedoch bei Vorliegen einer vollständigen wirtsch...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.10.2022 – XII ZB 74/20 … b) Ein Antrag auf Wertausgleich nach der Scheidung kann nicht erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden, wenn das Amtsgericht in der ersten Instanz allein über den Wertausgleich bei der Scheidung entschieden hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.3.1990 – XII ZB 14/89, FamRZ 1990, 606). c) Zur Bewertung von Versorgungsanrechten ...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs - sekundäre Darlegungslast des Ausgleichsberechtigten

KG Beschl. v. 8.12.2021 – 16 UF 1101/20 Leitsatz 1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / Leitsatz

1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt ...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Seine am 4.7.1979 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Familiengerichts vom 25.9.2007 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. [3] Während der Ehezeit (1.7.1979 bis 31....mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 2 Anmerkung

Der XII. Senat des BGH differenziert mit seinem Beschl. v. 1.3.2023 (XII ZB 18/22) die Rechtsprechung zur Vermutung fehlenden Verschuldens bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 2 FamFG/§ 233 S. 2 aus. Danach greift die Vermutung fehlenden Verschuldens bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung trotz Tätigkeit eines Anwalts, wenn dieser k...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / I. Der Vermögensbegriff des ehelichen Güterrechts

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Begriff des Vermögens als der Wertsumme aller Gegenstände, die einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten gehören und den einzelnen Vermögensbestandteilen – oder Vermögensgegenständen –, aus denen sich das Vermögen zusammensetzt. Das Vermögen ist die Rechnungsgröße, seine Bestandteile die Rechnungsposten.[1] Zu den Vermögensgegenstä...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.1 Dennoch fragt sich: sind sie auch im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen?

Was für den Versorgungsausgleich gilt, kann daher auch für die Haushaltsgegenstände richtig sein. Versorgunganrechte fallen grundsätzlich nicht ins Endvermögen (§ 2 Abs. 4 VersAuglG), können aber – wenngleich nur unter Billigkeitsgesichtspunkten – ausnahmsweise doch über den Zugewinnausgleich zu regeln sein, wenn der Versorgungsausgleich nicht greift (Fälle der Funktionsäqui...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr