Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Anhang I. Verbundverfahren / VII. Bloße Protokollierung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 56 Wird vom Anwalt lediglich eine von den Eheleuten bereits selbst geschlossene Einigung über nicht anhängige Gegenstände protokolliert, entsteht für den Anwalt keine Einigungsgebühr. Er erhält auch keine Terminsgebühr (Anm. Abs. 3 zu VV 3104). Es entsteht lediglich die Verfahrensdifferenzgebühr nach VV 3101 Nr. 2 für die Protokollierung. Deren Wert richtet sich nach dem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Genehmigungsbedürftige Einigung

Rz. 52 Schließen die Parteien eine Einigung, die einer Genehmigung bedarf, so entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Parteien auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten und dieser Verzicht nach § 1587o Abs. 2 S. 3 BGB vom Gericht zu genehmigen ist. A.A. ist allerdings das OLG Zweibrücken, wonach d...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 100 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mitverglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 94). Beispiel: Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000 EUR und der des Versorgungsausgleich...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / g) Einigung über nicht anhängige und anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 102 Wird eine Einigung über nichtanhängige und anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, ist vom Prinzip her ebenso zu rechnen. Zu beachten ist jetzt die höhere Einigungsgebühr für die nicht anhängigen Gegenstände unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3. Beispiel: Im Scheidungsverfahren beträgt der Wert der Ehesache 6.000 EUR und der des Versorgungsausgleichs 1.200 E...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 52 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mitverglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 88 f...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 3. Mehrvergleich Vermögensauseinandersetzung?

Rz. 50 Die bloße Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens löst dagegen keine Einigungsgebühr aus.[13] Eine Einigungsgebühr für das Aushandeln eines Vertrags steht dem Rechtsanwalt nämlich nur dann zu, wenn sich zuvor ein Vertragspartner einer Rechtsposition berühmt hat, über die Streit oder Ungewissheit bestand.[14] Das ist aber bei einer einfachen Vermögensauseinande...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 55 Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs (siehe Rdn 94) – keine Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.). Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Mutwilligkeit bei getrenntem Vorgehen

Rz. 197 Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten wählen, ob sie die Sache als Folgesache im Verbund anhängig machen oder nach Abschluss des Verfahrens als isoliertes Verfahren. Mitunter versuchen Gerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Sache hätte zuvor kostengünstiger im Verbundve...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 10.2.2021 – XII ZB 284/19 Gegen die im Rahmen einer Mischkalkulation vorgenommene Pauschalierung von Teilungskosten in Form eines Prozentsatzes in Höhe von 2-3 % des ehezeitlichen Kapitalwerts eines Anrechts bestehen auch bei einem 500 EUR deutlich übersteigenden Höchstbetrag (hier: 4.284 EUR) keine grundsätzlichen Bedenken, wenn der Versorgungsträger nachweis...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / bb) Versorgungsausgleich

Anders als nach früherer Rechtslage (§ 1587o BGB a.F.) müssen vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nicht mehr vom Familiengericht genehmigt werden. Das Gericht ist an die Vereinbarung gebunden, sofern keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse bestehen (§ 6 Abs. 2 VersAusglG); die Vereinbarung muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 ...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Abänderung eines vor dem 1.9.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs auf Antrag des per saldo ausgleichsverpflichteten Ehegatten nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten. [2] Die am 21.1.1977 geschlossene Ehe der Antragstellerin mit ihrem früheren Ehemann wurde durch Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Erl...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / cc) Zugewinnausgleich

Schon nach dem Gesetz ist eine Regelungsbefugnis unkritisch, weil dort in Form der Gütertrennung eine Alternative ausdrücklich vorgesehen ist (§§ 1363 Abs. 1, 1408 Abs. 1, 1414 BGB). Dementsprechend wird von der Rechtsprechung dieser Bereich als einer vertraglichen Regelung am weitesten zugänglich angesehen.[20] Grund ist der Umstand, dass der vermögensrechtliche Teilhabeans...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / Leitsatz

1. Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) anzuwenden. Ein Versorgungsausgleich findet nicht mehr statt, wenn der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte nach dem Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten unter den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 4 VersAusglG die Abänderung bea...mehr

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FF 05/2021, Kein Zugang zum... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht in allen Einzelheiten, aber im Ergebnis zuzustimmen. Es trifft zu, dass § 51 VersAusglG auch bei Vorversterben eines Ehegatten anwendbar ist.[1] Dass der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte aber bei Vorliegen einer ihn begünstigenden wesentlichen Wertänderung eines Anrechts seine volle Versorgung zurückerhält und so gestellt wird, a...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / a) Besonderheiten

Festzustellen sind sehr große Unterschiede bei der Frage, was zum Unterhalt für die Trennungszeit einerseits und die Zeit nach Scheidung andererseits geregelt werden kann.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 ESt und GewSt sind nach verfassungsrechtlicher Einschätzung zum seinerzeitigen Stand auch für hohe > Einkommen nicht so ausgestaltet, dass eine übermäßige Steuerbelastung und damit eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt werden kann (zur Halbteilung als Belastungsobergrenze vgl BVerfG 115, 97 vom 18.01.2006 – 2 BvR 2194/99, DB 2006...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 112 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 3 EStG ordnet an, Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, dem besonderen Steuersatz nach § 32b Abs 2 Nr 2 EStG zu unterwerfen. Dass es sich bei den freigestellten Einkünften idR um solche nach § 34d EStG handelt, ist ohne Bedeutung, weil es für § 32b EStG nur auf das DBA ankommt. Wenn daher es an einer grenzüberschreit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 3 Literatur

Rz. 58 Bachmann/Borth, Die neue Grundrente der gesetzlichen Rentenversicherung und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich, FamRZ 2020 S. 1609. Dünn/Bilgen/Heckenberger, Das Grundrentengesetz, DRV 2020 S. 325. Klopstock, Die Grundrente im Lichte des europäischen Koordinierungsrechts, NJW 2020 S. 2279.mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 3 Literatur

Rz. 33 Bachmann/Borth, Die neue Grundrente der gesetzlichen Rentenversicherung und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich, FamRZ 2020 S. 1609. Dünn/Bilgen/Heckenberger, Das Grundrentengesetz, DRV 2020 S. 1609. Klopstock, Die Grundrente im Lichte des europäischen Koordinierungsrechts, NJW 2020 S. 2279.mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 16 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241, obwohl aus den Beiträgen für Renten kein Krankengeldanspruch entsteht. Das entspricht der Rechtsentwicklung. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entri...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019 S. 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020 S. 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVaktuell 2017 S. 144. Hager, Der Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung einer vom Arbeitnehmer finanzierten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.4 Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 28 Nach § 1a Nr. 1 EStG i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG sind Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben abziehbar, wenn die ausgleichsberechtigte Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Ausgleichszahlungen i. d. S. sind solche nach den §§ 20, 21, 22 und 26 des VersAusglG: § 20 VersAusglG: Zahlung einer schuldrechtlichen Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2 Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG

Rz. 19 Zu den nach § 10 Abs. 1a EStG umfassten Aufwendungen zählen das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) und Ausgleichszahlungen zur Vermeidung oder im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nrn. 3 und 4 EStG). 3.2.2.1 Realsplitting (§ 10a Abs. 1a Nr. 1 EStG) Rz. 20 Der Stpfl. kann nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 1a EStG wurde durch Gesetz v. 11.10.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 eingefügt. Rz. 5 Durch Gesetz v. 20.12.1996[2] wurde § 1a Abs. 2 EStG um eine Regelung für bestimmte Diplomaten im Ausland mit Wirkung ab Vz 1997 erweitert. Rz. 6 Durch Gesetz v. 22.12.1999[3] wurden Verweisungen angepasst und in § 1 Abs. 1 die die Anwendung des § 33c EStG regelnde Nr. 4 EStG ab Vz 2000...mehr

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FF 04/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 401/20 Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Int...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / b) Auswirkungen

Daraus folgt allerdings kein Automatismus. Die untersuchten Entscheidungen zeigen z.B. beim Versorgungsausgleich auf, dass einschränkende Regelungen – trotz Zugehörigkeit des Versorgungsausgleichs zum "Kernbereich" – nicht zu beanstanden sind, wenn ein Ausschluss der belasteten Vertragspartei nicht schadet oder sie sogar begünstigt. Das kann der Fall sein, wenn die Ehefrau –...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / (1) Parallele zum Unterhaltsrecht

Einem Unterhaltsschuldner ist eine Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit dann verwehrt, wenn sie gegen § 242 BGB (Treu und Glauben) verstößt.[52] Das ist dann der Fall, wenn das zur Leistungsunfähigkeit führende Verhalten selbst als Verletzung der Unterhaltspflicht anzusehen ist, z.B. bei einem unterhaltsbezogenen Fehlverhalten, worunter nicht nur vorsätzliches und absichtl...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / II. Kernbereichslehre

Die vom BGH entwickelte sogenannte "Kernbereichslehre"[5] enthält eine Abstufungs-Skala hinsichtlich der Möglichkeiten einer vertraglichen Abänderung von gesetzlichen Scheidungsfolgen. Bei diesem "Ranking" ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / c) Eheverträge

Aufgrund der Interdependenz zwischen Ehevertragskontrolle und dem evtl. Erfordernis der Geltendmachung nebengüterrechtlicher Ansprüche ist an dieser Stelle auch über die diesbezügliche BGH-Rechtsprechung zu berichten. Zwar hat der Zugewinnausgleich nach wie vor eine "schlechte" Position im Kernbereichsranking des Bundesgerichtshofs, jedoch hat sich inzwischen immerhin die Re...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / c) Kompensation

Auf den ersten Blick ist überraschend, dass – sogar bei einer Alleinverdienerehe – vom BGH der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs trotz Zugehörigkeit zum "Kernbereich" nicht beanstandet wird. Erklärlich wird das erst, wenn man sich die der Ehefrau gewährten Kompensationsleistungen ansieht: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immo...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich bei langer Trennungszeit

VersAusglG § 27 Leitsatz 1. Bei einer Trennungszeit von 2/3 der Ehezeit kann von einer Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die Grundlage des Gedankens des Versorgungsausgleichs ist, nicht mehr ausgegangen werden, vielmehr ist, sofern konkrete Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, ohne Weiteres anzunehmen, dass die Eheleute ihre Versorgungsgemeinschaft endgültig und nachhaltig...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute haben am 17.7.1987 geheiratet, am 13.7.1988 wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren. Seit Juli 1998 leben sie voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag wurde am 8.5.2019 zugestellt. [2] Der Antragsteller beantragt, den Versorgungsausgleich zu beschränken. Wegen der langen Zeit des Getrenntlebens solle der Ausgleich auf die während der Zeit ...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Bei einer Trennungszeit von 2/3 der Ehezeit kann von einer Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die Grundlage des Gedankens des Versorgungsausgleichs ist, nicht mehr ausgegangen werden, vielmehr ist, sofern konkrete Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, ohne Weiteres anzunehmen, dass die Eheleute ihre Versorgungsgemeinschaft endgültig und nachhaltig aufgehoben und sich wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst c KStG schreibt für alle Kassen, dh UK, Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, vor, dass – vorbehaltlich des § 6 KStG – die ausschl und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Eink der Kasse nach Satzung und tats Geschäftsführung für die Zwecke der Kasse dauernd gesichert sein muss. Ziel dieser Regelung ist es, ein...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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FF 03/2021, Schenkungsteuerliche Aspekte im Familienrecht

1. Steuerrechtlich ist jeder Vorgang darauf zu untersuchen ob im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eine Schenkung, eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Als Schenkung gilt danach jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Unabhängig hiervon sind Vermögensübertragungen unter Ehegatten grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Leistungsempfänger (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG)

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Kreis der Leistungsempfänger muss sich auf den in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a KStG genannten Pers-Kreis beschr. Dies sind im Einzelnen Zugehörige oder frühere Zugehörige einzelner oder mehrerer wG (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst aa KStG), Zugehörige oder frühere Zugehörige der in § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb KStG aufgezählten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Scheidungsfolgenregelungen (§ 93 Abs 1a EStG)

Rn. 80 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen wären. Rn. 81 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschnitts zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Inhalt der Vorschrift (§ 10c S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der SA-Pauschbetrag nach § 10c S 1 EStG wird zur Abgeltung sämtlicher der in §§ 10, 10b EStG geregelten SA mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen gewährt: gezahlte KiSt (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG); Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG); Berufsausbildungskosten oder Weiterbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG); Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 Abs 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 80ff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Schädliche Verwendung (§ 93 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Unschädliche Verwendung

Rn. 60 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital. Diese sind: Rn. 61 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine steuerschädliche Verwendung, soweit die Auszahlung frühestens mit...mehr