Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 652 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift wurde mit dem AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 20.12.2001 (StÄndG 2001, BGBl I 2001, 3794) sowie durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) geändert. § 22 Nr 5 EStG regelt die nachgelagerte Besteuerung für Versorgungsleistungen aus kapitalg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 4 EStG

Rn. 310 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Schließlich führen ggf auch die in § 10 Abs 1a Nr 4 EStG genannten Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu sonstigen Einkünften beim Empfänger iSd § 22 Nr 1a EStG. Nach § 10 Abs 1a Nr 4 EStG sind Ausgleichszahlungen iRd Versorgungsausgleichs nach den §§ 20–22 u 26 VersAusglG und nach den §§ 1587f, 1587g u 1587i BGB in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 3 EStG

Rn. 308 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aufgrund des Verweises auf § 10 Abs 1a EStG sind die in § 10 Abs 1a Nr 3 EStG genannten Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ebenfalls geeignet, zu sonstigen Einkünften beim Empfänger der Zahlungen gemäß § 22 Nr 1a EStG zu führen. § 10 Abs 1a Nr 3 EStG regelt den SA-Abzug von Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 300 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen SA-Abzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abhängigkeit vom SA-Abzug

1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG Rn. 303 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von 13 805 EUR pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einordnung von Versorgungsansprüchen nach Übertragung, § 22 Nr 5 S 9 u 10 EStG

Rn. 700 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 5 S 9 u 10 EStG bestimmen, dass in den Fällen des § 3 Nr 55a EStG (Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern, s § 3 Rn 2637a (Stickan)), § 3 Nr 55 EStG (Übertragung von Betriebsrentenansprüchen, s § 3 Rn 2630ff (Stickan)) sowie § 3 Nr 55e EStG (Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsgestaltende Wirkung von Antrag und Zustimmung

Rn. 314 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Antrag und Zustimmung iSd § 10 Abs 1a Nr 1 u 3 EStG wirken rechtsgestaltend. Erst durch die Antragstellung des Leistenden unter Zustimmung des Empfängers werden die Unterhalts-/Ausgleichsleistungen v privaten (vgl § 12 Nr 2 EStG) in den steuerlich relevanten Bereich überführt und ändern dadurch ihren Rechtscharakter. Einerseits werden sie d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkünfteermittlung

Rn. 319 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG sind gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die WK (s Rn 19) zu ermitteln. Unterhaltsleistungen sind in dem Zeitpunkt als Einnahmen anzusetzen, in dem sie dem StPfl tatsächlich zufließen (Zuflussprinzip gemäß § 11 Abs 1 S 1 EStG). Dies gilt auch für zusammengeballte nachträgliche Zahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Steuerminderung beim Leistenden durch SA-Abzug nicht erforderlich

Rn. 312 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 22 Nr 1a EStG sind Unterhaltsleistungen vom Empfänger zu versteuern, soweit für diese die Voraussetzungen für den SA-Abzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind. Der Gesetzgeber ging hierbei von der Vorstellung eines Spiegelbilds zur Vorschrift des § 10 Abs 1a EStG aus (BT-Dru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 301 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1a EStG enthält keine eigenständigen Tatbestände, sondern knüpft an § 10 Abs 1a EStG an, sodass bzgl der Einzelheiten auf die Kommentierung zu § 10 Abs 1a EStG verwiesen wird, s § 10 Rn 400ff (Hoheisel/Tippelhofer). Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr 1a EStG nicht vorliegen, weil zB der SA-Abzug nicht möglich ist (zB mangels Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 302 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des GewStG, des UStG und anderer Gesetze v 30.11.1978 (StÄndG 1979, BGBl I 1978, 1849) wurde die Nr 1a in § 22 EStG eingefügt, wonach zu den sonstigen Einkünften auch Unterhaltsleistungen gehören, soweit sie nach § 10 Abs 1 Nr 1 EStG vom Geber abgezogen werden können. Insofern wurde das Korrespondenzp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter § 22 Nr 1a EStG fallen auch die als beim Leistenden als SA zu behandelnden auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden, lebenslangen und wiederkehrenden Versorgungsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 2 EStG . Dabei wird es sich häufig um Vermögensübertragungen unter Lebenden handeln, die mit Rücksicht auf ein künftiges Erbe erfolgen. Da i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des beschränkt stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 300 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen SA-Abzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkünfte unterwor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von 13 805 EUR pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als SA mit Zustimmung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des Leistungsbeziehers und des Leistenden

Rn. 316 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für die steuerliche Erfassung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG ist ferner, dass der Leistungsbezieher unbeschränkt estpfl ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 22 Nr 1a EStG. § 10 Abs 1a Nr 1–4 EStG gestatten den SA-Abzug jedoch nur, wenn der Empfänger unbeschränkt estpfl ist. Ist dies nicht der Fall,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten Einkunftsarten, sind sie nicht steuerbar. Die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußisches EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und, zur weiteren Entwicklung bis 2005 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20ff (Mai 2017)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernde Lasten

Rn. 86 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dauernde Lasten gehören zu den sonstigen wiederkehren Bezügen bzw den wiederkehrenden Bezügen allgemeiner Art, die gemäß § 22 Nr 1 S 1 EStG voll zu versteuern und andererseits beim Verpflichteten gemäß § 10 Abs 1 Nr 1a EStG als SA bzw als BA oder WK voll abziehbar sind. Die Unterscheidung zu den Leibrenten ist deshalb von Bedeutung, weil Lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Feststellungsklage ... / C. Gerichtliche Inhaltskontrolle güterrechtlicher Rechtswahlvereinbarungen

Rz. 19 Die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu der zuvor behandelten Inhaltskontrolle von Eheverträgen zwingt zu der Überlegung, ob auch güterrechtliche Rechtswahlvereinbarungen der gerichtlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen sind, und wenn ja, welche Kriterien maßgebend sein könnten.[19] Das OLG Düsseldorf [20] hatte die Frage der Inhaltskontrolle bei einem Ehevertrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Feststellungsklage ... / A. Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 1 Seit dem Urteil des BVerfG vom 6.2.2001 und dessen Beschluss vom 29.3.2001 ist die Vertragsfreiheit im Ehevertragsrecht erheblich eingeschränkt.[1] Seitdem unterliegen auch Eheverträge der inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte. Diese Rechtsprechung gilt auch für Verträge, die lange vor dieser Rechtsprechung geschlossen wurden. Der vom Bundesverfassungsgericht im Ja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Feststellungsklage ... / VII. Wegfall der (ehe-)vertraglichen Bindung und ihre Auswirkungen

Rz. 17 Da eine etwaige Unwirksamkeit einer güterrechtlichen Vereinbarung infolge der Güterstandsabhängigkeit des gesetzlichen Ehegattenerbrechts Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge und damit auch auf die Höhe der Pflichtteilsquoten hat, sind Fragen der Wirksamkeit einer Güterstandsvereinbarung als Vorfragen im Erbscheinsverfahren bzw. im Verfahren auf Erteilung eines E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Frankfurt, Beschl. v. 31.1.2020 – 4 UF 42/19, FamRZ 2020, 1552 m. Anm. Borth, S. 1555 1. Zur Wirksamkeit eines Ehevertrags. 2. Steht dem Wertausgleich eines Anrechts bei der Scheidung im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG dessen Unwirtschaftlichkeit entgegen, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte auch im zweiten Rechtszug einen (hilf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

Einführung Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich für das Jahr 2019 und bis Juni 2020 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2019, 356 an. Im Mittelpunkt des vorgenannten Zeitraums stand die Frage der gleichwertigen Teilhabe des Ausgleichsberechtigten im Rahmen der internen Teilung und die grundlegende Entscheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / XI. Verfahren

Nach § 219 Nr. 2 FamFG sind die Versorgungsträger am Verfahren zu beteiligen, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die der Arbeitgeber zur finanziellen Absicherung seiner Versorgungszusage gegenüber dem ausgleichspflichtigen Ehegatten abgeschlossen hat, sind nicht Teilungsgegenstand im Versorgungsausgleich. Der Träger der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Der BGH hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen das Anrecht eines Gesellschaftergeschäftsführers als verfestigtes Anrecht im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG anzusehen ist, sofern das Anrecht im Fall eines beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführers nicht in den Anwendungsbereich des BetrAVG fällt. Nur wenn die Versorgungszusage noch einen besonderen Vorbehalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat sich in mehreren Beschlüssen mit dem Erfordernis der konkreten Benennung der maßgeblichen Versorgungsregelungen im Rahmen der internen Teilung befasst.[19] Die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung im Rahmen der internen Teilung erfordert eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des für den Berechtigten zu übertragenden Versorgunganrechts und z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Die Teilung der Versorgungsanwartschaften eines Landesbeamten erfolgt nach § 16 VersAusglG über die gesetzliche Rentenversicherung. In den Fällen, in denen der andere Ehegatte ebenfalls landesrechtliche Beamtenanrechte oder aber Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat stellt sich immer wieder die Frage einer Verrechnungsvereinbarung. Diese hat der BGH gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VII. Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG)

Verstirbt der insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Rechtskraft der Ehescheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist festzustellen, dass aufgrund des Besserstellungsverbots ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfindet.[63] Der Anspruch ist nicht vererblich.[64] Der BGH hat bereits festgestellt, dass in Abänderungsverfahren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Wurde bei Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach dem bis 31.8.2009 geltenden Recht ein Anrecht des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten nach Teilausgleich gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG verrechnet, so ist die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG entsprechend gemindert.[52] Wird hierbei ein Anrecht aus der gesetzlichen Rentenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Mit Spannung erwartet wurde die Entscheidung des BVerfG zur externen Teilung betrieblicher Direktzusageanrechte und betrieblicher Anrechte im Durchführungsweg Unterstützungskasse gemäß § 17 VersAusglG. Nach dieser Bestimmung ist eine externe Teilung des Anrechts möglich, sofern der Ausgleichswert die Beitragsbemessungsgrenze gemäß §§ 159, 160 SGB VI (derzeit 82.800,00 EUR) n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung[77] festgelegt, dass die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) in Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG uneingeschränkt anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass bei Vorversterben des insgesamt Ausgleichsberechtigten, der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte, sein während der Ehezeit erwo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Verbot einer i... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen die Kostenentscheidung des FamG in einer Ehesache. Das FamG hat mit Beschluss die Ehe der Antragsbeteiligten geschieden, den Versorgungsausgleich geregelt und die Kosten des Verfahrens gem. § 150 Abs. 1 FamFG gegeneinander aufgehoben. Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde erstrebt der Antragsteller eine Kostentragung der Antragsgegneri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Das FamG hat zu Unrecht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV festgesetzt. Diese steht der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nicht zu. Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / Einführung

Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich für das Jahr 2019 und bis Juni 2020 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2019, 356 an. Im Mittelpunkt des vorgenannten Zeitraums stand die Frage der gleichwertigen Teilhabe des Ausgleichsberechtigten im Rahmen der internen Teilung und die grundlegende Entscheidung des BVerf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können nur solche Anrechte im Versorgungsausgleich einbezogen werden, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch vorhanden sind. Dies gilt auch für das Anrecht eines Gesellschaftergeschäftsführers, der nicht unter den Schutz des Betriebsrentenrechts fällt, wenn dieses noch verfallbar ist. Eine solche Verfallbarkeit i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Gerichtliche W... / 1 Aus den Gründen

Die mit Schriftsatz vom 30.4.2020 eingelegte Beschwerde gegen die Weigerung des AG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin und vormaligen Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin festzusetzen, ist als Untätigkeitsbeschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG zulässig. Das AG hat bis zuletzt über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 5.3.2019, den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Nach § 18 VersAusglG sollen gleichartige Anrechte beider Ehegatten mit geringer Ausgleichswertdifferenz und einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgeglichen werden. Habe beide Ehegatten jeweils Anrechte aus sogenannten "Riester-Verträgen" erworben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich dabei um gleichartige Anrechte im Sinne des § 18 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Das OLG Rostock stellt klar, dass der mit der Reform des Versorgungsausleichs eingetretene Wegfall des Rentnerprivilegs keinen Härtefall im Sinn des § 27 VersAusglG darstellt. Erst wenn die Kürzung der Anrechte zu einer weiteren Belastung führt, die zu einem grob unbilligen Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten führt, kann eine Korrektur vorgenommen werden.[58] Scheidet ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte ein isoliertes Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs eingeleitet. Nachdem mehrere Schriftsätze gewechselt worden waren, fragte das Gericht an, ob die Beteiligten auf die nochmalige Darlegung ihrer Rechtsstandpunkte in einer mündlichen Verhandlung verzichten und sich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erkläre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 7. Versorgungsausgleich, Regelung der Altersversorgung

Rz. 201 Einen Versorgungsausgleich im eigentlichen Sinn kennt das französische Recht nicht. Vielmehr ist die jeweilige Versorgungssituation der Ehegatten bei der Bemessung der prestation compensatoire zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Versorgungsausgleich

Rz. 62 Bei der Berechnung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt ist theoretisch das gesamte Vermögen inklusive der Rentenanwartschaften zu berücksichtigen. Dies geschieht in der Praxis jedoch nicht. Das finnische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 3. Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Rz. 323 Die Anerkennung erfolgt hier nach den Regeln in § 108 FamFG. Damit gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für den Bereich der güterrechtlichen Entscheidungen. Freilich erscheint es unwahrscheinlich, dass ein ausländisches Gericht überhaupt eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich fällt, da dieser nur in sehr wenigen Rechtsordnungen bekannt ist (vgl. Rdn 294). Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 9. Versorgungsausgleich

Rz. 363 Lange Zeit wäre ein nach ausländischem Partnerschaftsstatut angeordneter Versorgungsausgleich Opfer der Kappungsgrenze geworden. Seit 2005 ordnet § 20 LPartG diesen nun selber im deutschen Partnerschaftsrecht an. Zugleich ist eine (unabhängig davon erforderliche) kollisionsrechtliche Regelung in Art. 17b Abs. 1 S. 3 f. EGBGB nachgeholt worden. Diese Regelung verweist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 237 Die Regelungen zum trattamento di fine rapporto (TFR) sind zwingender Natur.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 4. Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 287 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das bislang immer noch international äußerst wenig verbreitet ist. Dies macht eine kollisionsrechtliche Behandlung schwierig. Art. 17 Abs. 4 EGBGB enthält ein komplexes Kompromisspaket aus der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Scheidungsstatuts mit einer Ausnahme und einer Gegenausnahme mit Billigkeitskl...mehr