Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 24 Verfahren in Familiens... / 4. Scheidungsverfahren

Rz. 8 Das Scheidungsverfahren wird nicht durch eine Klage, sondern durch einen Scheidungsantrag eingeleitet, § 124 FamFG. Für ihn gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Klageschrift mit der Maßgabe, dass die Parteien hier Antragsteller und Antragsgegner genannt werden. Die Antragsschrift muss Angaben darüber enthalten, ob gemeinschaftliche Kinder vorhanden sind, ob ein...mehr

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FF 11/2019, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.8.2019 – 13 UF 80/19 Besteht ein Anrecht gegenüber einem ausländischen Versorgungsträger und ist es daher nicht ausgleichsreif, so ist über einen Wertausgleich bei der Scheidung nicht zu entscheiden, auch nicht über die Frage, ob das Anrecht wegen Geringfügigkeit nicht ausgeglichen werden soll. Die Entscheidung über den Ausgleich des Anrechts bl...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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AGS 11/2019, Verfahrenskost... / Leitsatz

Gegenüber einem erfolgversprechenden Scheidungsantrag ergeben sich im Scheidungsverfahren wegen dessen eheerhaltenden Tendenz Besonderheiten für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe an die Antragsgegnerin. Dieser ist nicht nur Verfahrenskostenhilfe zu gewähren, wenn sie sich gegen den Scheidungsantrag verteidigen will, sondern auch bei Passivität, nämlich ohne Rücksicht d...mehr

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AGS 11/2019, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127, 567 ff. ZPO statthafte und i.Ü. zulässige Beschwerde hat Erfolg. Eine Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) lässt sich mit der gegebenen Begründung nicht verneinen. Gegenüber einem erfolgversprechenden Scheidungsantrag – der Antrag des Antragstellers entspricht den Erfordernissen des § 133 FamFG un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag

Rz. 18 Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a EStG und § 10b EStG ab, sofern der Stpfl. keine höheren Aufwendungen nachweist. Erfasst werden: gezahlte Kirchensteuer gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (§ 10 EStG Rz. 113ff.); Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 (§ 10 EStG Rz. 123ff.); Aufwendungen für die Berufs...mehr

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FF 10/2019 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 17.7.2019 – XII ZB 437/18 a) Der Zielversorgungsträger kann sein erklärtes Einverständnis mit der vorgesehenen externen Teilung bis zum Erlass der letzten tatrichterlichen Entscheidung abändern, wenn der von ihm angebotene Tarif für eine Neuaufnahme von Versicherten nach Maßgabe aufsichtsrechtlicher Vorgaben geschlossen worden ist und es ihm aus versicherungsa...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Aus den Gründen

Die Anträge der Antragstellerin sind, soweit über sie bereits im Wege eines Teilbeschlusses entschieden werden konnte, zulässig und überwiegend begründet. 1. Der Feststellungsantrag zu 1) ist zulässig und begründet. a) Der Feststellungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin hat ein hinreichendes Interesse an einer Zwischenfeststellung im Sinne von §§ 113 FamFG, 256 Abs. 2 ZP...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages und nimmt den Antragsgegner weiter im Wege eines Stufenantrages auf Auskunfterteilung und gegebenenfalls Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt in Anspruch. Die Beteiligten gingen am 22.7.2006 die Ehe miteinander ein und leben seit Anfang 2018 (Anlage AST 4, Blatt 38 der Akte)...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig. Der Senat legt die ohne Kostenausspruch getroffene Entscheidung des Nachlassgerichts über den Erbschein vom 11.12.2017 und die mit Beschluss vom 3.4.2019 getroffene isolierte Kostenentscheidung als jeweils mit der Beschwerde nach § 58 FamFG angreifbare Teilbeschlüsse aus (vgl. hierzu Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / b) Familienrecht

Gerade bei der familienrechtlichen Thematik kommt dies insbesondere zum Zuge. Die Thematik "Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen; Regelungen des Getrenntlebens" bilden dabei stets "Konfliktpotential", was die Zahl der Angelegenheiten angeht. Nach wie vor differenzieren hier die Gerichte zwischen einer oder mehreren Angelegenheiten. Viele neuere Entscheidungen[1] vertreten m...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / II. Familiengerichte beim Amtsgericht

Die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen werden in den Familiengerichten als erste Instanz durchgeführt. Diese Familiengerichte sind Teil der Zivilgerichtsbarkeit und damit auch Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In 638 Amtsgerichten ganz unterschiedlicher Größe werden Familiensachen bearbeitet. Es gibt große und kleine Amtsgerichte, in den...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / IV. Bundesgerichtshof

Nach der umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts (in Kraft seit 1.7.1977, also seit mehr als 40 Jahren) ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz nach dem Amtsgericht/Familiengericht und dem Oberlandesgericht/Familiensenat. Der XII. Senat wird häufig als Familiensenat bezeichnet, dies ist auch zutreffend, wenn er in Familiensachen tätig wird. Allerdings handelt es s...mehr

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FF 10/2019 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2019 – 13 WF 91/19 1. Das für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs vorauszusetzende Zeitmoment erfordert eine Passivität des Unterhaltsgläubigers für mehr als ein Jahr (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2018, 589 Rn 13 m.w.N.). Hierbei stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs oder eine Zahlun...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 398 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 26 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt. Rz. 27 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächl...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 220 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 881 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 225 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 893 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 3.7.2019 – XII ZB 34/17 Eine nach Ende der Ehezeit für den ausgleichspflichtigen Ehegatten bewilligte Verlängerung der Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach § 40 Abs. 2 S. 1 VersAusglG zu berücksichtigen (Fortführung des Senatsbeschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 102/17, FamRZ 2018, 1500).mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

1 Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich für das Jahr 2018 wieder und knüpft an den Aufsatz in FF 2018, 340 an. I. Auszugleichende Anrechte (§ 1, 2 VersAusglG) Auch ein Anrecht der privaten Rentenversicherung (Riestervertrag), das aus gemeinsamen finanziellen Mitteln der Ehegatten finanziert wurde und der wirtschaftli...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / II. Funktion des Ehevertrages nach dem 1. EheRG – Primat der Privatautonomie

Im Spiegel Nr. 27/1977[11] erschien zum Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts am 1.7.1977 ein Artikel mit dem Titel "Neues Scheidungsrecht: Dreimal zahlen". Der Artikel betont, dass von der ursprünglichen Grundidee, Unterhalt nur als Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, so gut wie nichts im Gesetzgebungsprozess übrig geblieben sei. Den Ehemännern werde bewusst, durch das Eh...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Der BGH hat nochmals bestätigt, dass die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen gehört.[8] Diese ist im Versorgungsausgleich anlässl...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass im Falle der Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf die Entscheidung des Gerichts auszuspre...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / X. Verfahren

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen.[75] Der diese Auffassung entgegenstehende Zweck des § 54 Abs. 2 HGB ist lediglich auf kontradiktorische Verfahren anzuwenden, nicht hingegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Legt ein Versorgungsträ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§ 1, 2 VersAusglG)

Auch ein Anrecht der privaten Rentenversicherung (Riestervertrag), das aus gemeinsamen finanziellen Mitteln der Ehegatten finanziert wurde und der wirtschaftlichen Absicherung desjenigen Ehegatten dienen sollte, der ein gemeinsames behindertes Kind betreut, ist im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.[1] Die aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung getroffene wirtschaftlic...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.[52] Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht bereits dann gegeben, wenn die Altersversorgung des Ausgleichspflichtigen unmittelbar gekürzt...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich und die Wirksamkeit eines Ehevertrags. [2] Der 1968 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1965 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen im Oktober 1995 die Ehe. Aus ihrer Verbindung sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, ein bereits vor der ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Das OLG Koblenz[70] schließt sich der Auffassung des BGH an, dass in Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG die absolute Wesentlichkeitsgrenze generell auf der Grundlage von Rentenwerten zu bestimmen ist.[71] Hat das FamG in seiner Ausgangsentscheidung festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfindet, handelt es sich bei einem neuen Verfahren a...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / I. Ausgangslage

Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen der Ehele...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 1

Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich für das Jahr 2018 wieder und knüpft an den Aufsatz in FF 2018, 340 an.mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / V. Ausblick

Will man einen Ausblick auf die Entwicklung des Ehevertragsrechts in der Zukunft wagen, stellt sich drängend die Frage, ob die Kernbereichslehre des BGH anpassungsbedürftig ist angesichts der Neujustierung des nachehelichen Unterhalts durch die Unterhaltsreform 2008. Die Wertungswidersprüche sind augenscheinlich. Der BGH ordnet den Betreuungsunterhalt zu Recht dem Kernbereich...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§ 6–8 VersAusglG)

Haben die Eheleute innerhalb einer Verrechnungsvereinbarung anstelle der internen die externe Teilung gewählt, ist nach OLG Brandenburg diese durch das Gericht zu korrigieren, ohne den wesentlichen Kern der Vereinbarung, also die Verrechnung der Anrechte, zu ändern.[13] Hintergrund war eine Verrechnungsvereinbarung hinsichtlich der Versorgung eines Bundesbeamten. Da diese en...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Im Rahmen der externen Teilung muss der Ausgleichsberechtigte an den allgemeinen Wertsteigerungen des zu übertragenen Anrechts in der Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilhaben. Dies gilt generell und unabhängig von der Art der Dynamik des auszugleichenden Anrechts. Der BGH hat erneut entschieden, dass bei Anrechten, di...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 4. Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Verfügt ein Ehegatte über ausländische Anwartschaften, die mindestens so hoch sind wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten, kann nach OLG Düsseldorf der Ausgleich dieser inländischen Anrechte für den anderen Ehegatten unbillig sein, auch wenn der über die ausländischen Anwartschaften verfügende Ehegatte bei Weitem höhere ausgleichsreife Anrechte erworben hat als ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§ 20 ff. VersAusglG)

Nach § 19 Abs. 1 VersAusglG findet ein Wertausgleich bei der Scheidung insoweit nicht statt, als ein Anrecht nicht ausgleichsreif ist. Ein Anrecht ist insbesondere nicht ausgleichsreif, wenn es bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger besteht (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Bezieht der ausgleichspflichtige Ehegatte zu einem späteren...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Hat ein kommunaler Wahlbeamter am Ende der Ehezeit bereits ein beamtenrechtliches Versorgungsanrecht und wird er nach der Ausgangsentscheidung zum Versorgungsausgleich wiedergewählt, ist dies in einem späteren Abänderungsverfahren zu berücksichtigen.[63] In diesen Fällen ist im Rahmen der zeitratierlichen Berechnung nach § 40 Abs. 2 VersAusglG der veränderte Ehezeitanteil im...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / IV. Aktuelle Praxis der Gestaltung von Eheverträgen

Die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle hat bewirkt, dass in der Praxis – mag es kraft Einsicht oder aus Furcht davor, unwirksame oder der Anpassung unterfallende Vereinbarungen zu treffen, geschehen – mehr Bedacht darauf genommen wird, ausgewogenere Regelungen zu finden. Auch die Notare haben einen umfangreichen Belehrungsapparat in ihre Verträge aufgenommen. Totalverzichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter 2 Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätze d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 35 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Hat das Familiengericht bestimmte Versorgungsanrechte der Ehegatten weder intern (> Rz 10ff) noch extern (> Rz 25ff) teilen können, zB weil ein Anrecht noch nicht ausgleichsreif war (vgl § 19 VersAusglG), werden Ausgleichsansprüche des ausgleichsberechtigten gegen den ausgleichsverpflichteten Scheidungspartner be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Der Versorgungsausgleich

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die sich für beide Ehegatten ergebenden steuerlichen Rechtsfolgen knüpfen an die Entscheidung des Familiengerichts an. Deshalb werden im Folgenden nur die zivilrechtlichen Grundzüge des Versorgungsausgleichs dargestellt, soweit sie für das Verständnis der im Anschluss dargestellten steuerlichen Rechtsfolgen erforderlich sind. Wegen der Einzel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsausgleich

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Der Versorgungsausgleich geht auf die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 zurück (ursprünglich enthalten in §§ 1587ff BGB aF). Das BVerfG hält das Prinzip des Versorgungsausgleichs für verfassungsgemäß (BVerfG 53, 257 = DB 1980, 644). Ergänzende Regelungen enthielten vor allem das VAHRG vom 21.02.1983 (BGBl 1983 I, 105), das VAwMG vom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 40 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im Grundsatz ist die Besteuerung beim Ausgleichsberechtigten abhängig von der Behandlung der Ausgleichszahlungen beim Ausgleichsverpflichteten. Es gilt das Korrespondenzprinzip. Zur Stellungnahme der FinVerw vgl BMF vom 09.04.2010, BStBl 2010 I, 323. a) Rechtsfolgen beim Ausgleichsverpflichteten Rz. 41 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Der Ausgleichs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Rechtsfolgen beim Ausgleichsverpflichteten

Rz. 41 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Der Ausgleichsverpflichtete (Stpfl) kann seine Aufwendungen für Ausgleichszahlungen in Form einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente (vgl § 20 VersAusglG) oder in Form einer Kapitalzahlung (vgl § 22 VersAusglG – abgefunden werden idR Anrechte auf betriebliche Renten mit Kapitalisierungsrecht oder Anrechte auf eine > Riester-Rente nach dem Alt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtsfolgen beim Ausgleichsberechtigten

Rz. 47 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Beim Ausgleichsberechtigten gehören die Ausgleichszahlungen zu den Einkünften aus § 22 Nr 1a EStG, soweit beim Ausgleichsverpflichteten die Voraussetzungen für den Abzug als SA nach § 10 Abs 1a EStG erfüllt sind (> Rz 41ff); ob sich ein Abzug steuerlich ausgewirkt hat, bleibt unerheblich (vgl Gesetzesbegründung BT-Drs 17/2249). Bei der Ermit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 30 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung des Versorgungskapitals von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt unbesteuert, wenn die später dem Ausgleichsberechtigten zufließenden Versorgungsleistungen nachgelagert voll nach den §§ 19, 20 und 22 EStG besteuert werden (vgl § 3 Nr 55b Satz 1 EStG). Das gilt ua dann, wenn Anrechte innerhalb des gleichen Versorgung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr