Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Risikogeschäfte

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, FR 1997, 563; Paus, FR 1997, 565; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Pezzer, FR 1998, 1093; Hoffmann, DStR 1999, 269 Nimmt der Geschäftsführer Risikogeschäfte (Devisentermingeschäfte, Warentermingeschäfte, Geschäfte mit innovativen Finanzinstrumenten) im Namen der Kapitalgesellschaft vor, führen daraus resultierende Verluste allein noc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.1 Übersicht

Rz. 97 Die Frage, in welchen Fällen die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters erfolgt und daher eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt, ist der Kernbereich des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Neben der Definition der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung als "societatis causa"[2] und dem Grundsatz, d...mehr

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Digitalisierung: Der Mensch... / 3 Führung im digitalen Rechnungswesen

Die Aufgaben für die Menschen im Rechnungswesen wandeln sich durch die Digitalisierung, die Arbeitsweise muss sich den autonomen Prozessen anpassen, die technischen Hilfsmittel verändern sich radikal. Durch die Anforderungen dieses neuen Arbeitsumfelds verändern sich auch die Menschen, die im Rechnungswesen arbeiten. Das muss Einfluss haben auf die Art und Weise, wie im Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darauf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Invalidenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen hinsichtlich des Pensionierungsalters gelten, sind auf Invalidenrenten nicht anzuwenden. Wird der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, hat er keine andere Wahl, als seine Tätigkeit und damit sein Gehalt aufzugeben und die Rente in Anspruch z...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Pacht

Zur Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Mietzins[1] Wird ein Betrieb verpachtet, muss der Pachtzins den tatsächlichen Nutzungswert des Betriebs einschließlich des Geschäftswerts, der mit der Nutzung überlassen wird, berücksichtigen.[2] Die Pachtvereinbarung muss in ihrem Inhalt den zwischen fremden Dritten üblichen I...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzierungs- und Buchungsfehler

Literatur: Assmann, StBp 2007, 321; Paus, DStZ 2008, 650. Keine verdeckte Gewinnausschüttung sind Fehler in der Buchführung, die zivilrechtlich keine Wirkung haben können.[1] Es fehlt dann an einer Handlung, die der Gesellschaft zurechenbar ist.[2] Diese Fehler führen zu einer falschen Bilanz, die durch eine Bilanzberichtigung zu korrigieren ist.[3] Buchungsfehler i. d. S. lie...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilserwerb

Die Kapitalgesellschaft kann Anteile (Aktien) dritter Gesellschaften von ihren Gesellschaftern zu einem angemessenen Preis (Kurswert) erwerben. Es obliegt allein der unternehmerischen Entscheidung der Kapitalgesellschaft, ob sie Aktien zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zur Erzielung von Kursgewinnen erwerben will. Die Entscheidung, Anteile zu kaufen oder nicht zu kau...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Abweichende Vereinbarung der Zuständigkeit

Rz. 7 Da die Zuständigkeitsbestimmung nach Maßgabe der Erstbefassung zu Zufallsergebnissen führen kann, die weder der Verwaltungsökonomie dienen noch den Interessen der Beteiligten entsprechen, sieht § 25 S. 1 AO die Möglichkeit vor, dass sich die zuständigen Finanzbehörden auf eine andere zuständige Finanzbehörde einigen. Die entsprechende Vereinbarung muss von allen an sic...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Beförderungsbedingungen für den Gefahrguttransport auf der Straße werden von Rechtsvorschriften vorgegeben, die unabhängig von der zu transportierenden Menge zur Anwendung kommen. Im folgenden Beitrag werden die grundlegenden Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter dargestellt und die wichtigsten Themengebiete beschrieben, die auch bei der Schulung ...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 2.1 Aufbau

Um alle relevanten Informationen für die Lösung einer Transportaufgabe zu beschaffen, wird das ADR benötigt. Wenn man gemeinhin vom "ADR" spricht, so sind eigentlich die Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemeint. In diesen Anlagen befinden sich die Vorschriften für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Bestimmung der Zuständigkeit nach dem Äquidistanzprinzip

Rz. 4 Auch das Äquidistanzprinzip, nach dem sich die Zuständigkeit der Landesfinanzbehörden richtet, wird in § 22a AO nicht definiert. Es entspricht allerdings einhelliger Ansicht, dass der Gesetzgeber mit der Verwendung dieses Begriffs auf das völkerrechtliche Äquidistanzprinzip Bezug nimmt[1], das in Art. 6 Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens über den Festlandsockel ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 26 AO

Rz. 14 Ein Verstoß gegen § 26 AO kann sich sowohl daraus ergeben, dass die bisher zuständige Finanzbehörde trotz Zuständigkeitswechsel und fehlender Vereinbarung nach § 26 S. 2 AO weiter tätig wird, als auch daraus, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine nach § 26 S. 2 AO getroffene Vereinbarung nicht erfüllt waren bzw. die Entscheidung zur Fortführung des Verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2 Keine örtliche Zuständigkeit aus anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Ersatzzuständigkeit nach § 24 AO betrifft in erster Linie die Fälle, in denen die Einzelregelungen der §§ 18-23 AO bzw. die Vorschriften der Einzelsteuergesetze keine Zuständigkeitsregelung treffen. Dies gilt insbesondere für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO.[1] Da die in den §§ 18–23 AO und in den Einzelsteuergesetzen...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei oder führt er andere steuerbefreite Grundstücksumsätze an diese Abnehmer aus, müssen für einen zulässigen Verzicht auf die Steuerbefreiung immer die weiteren Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG geprüft werden. Die Einschränkung bei der Optio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 2 Abgrenzung zur einheitlichen Leistung

Ein Haupt- und Nebenleistungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung nicht schon grds. eine einheitliche Leistung darstellt. Einheitliche Leistungen, die nicht in einzelne selbstständige Leistungen unterteilt werden dürfen, liegen dann vor, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein unteilbares Ganzes darstellen. Dabei ist imme...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 25 AO regelt die Auflösung positiver Kompetenzkonflikte, die sich daraus ergeben, dass nach dem Gesetz mehrere Finanzbehörden für ein und dieselbe Sache örtlich zuständig sind. S. 1, 1. Halbs. löst den Kompetenzkonflikt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip. Um sich daraus ergebende Zufallsergebnisse zu vermeiden, sieht S. 1, 2. Halbs. ersatzweise eine abweichende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Steht eine örtliche Zuständigkeit fest, kann sich bei Anwendung der Zuständigkeitsvorschrift aber eine mehrfache Zuständigkeit ergeben[1], richtet sich die Zuständigkeit nicht nach § 24 AO, sondern nach § 25 AO.[2] Auch wenn die Anlasszuständigkeit nach § 24 AO und die Zuständigkeit der Erstbefassung mit der Sache[3] häufig zusammenfallen werden, ist die Abgrenzung im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für die gesonderten Feststellungen. Ob derartige Feststellungen überhaupt durchzuführen sind, ist allein nach § 180 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 1a AO zu beurteilen. Daher findet in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO eine gesonderte Feststellung der Einkünfte nur für solche aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Zuständigkeitskonzentration für Auslandsrentner (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Zuständigkeit für die Besteuerung von nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Personen, die inländische Einkünfte i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG beziehen, einer Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Zuständigkeit bei im Ausland ansässigen Unternehmern (§ 21 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 10 § 21 Abs. 1 S. 2 AO trifft selbst keine Zuständigkeitsregelung, sondern ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die örtliche Zuständigkeit für Unternehmer, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO haben, bei einer Finanzbehörde zu konzentrieren. Durch § 1 Abs. 1 der auf dieser Ermächtigungsgrundlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 2 Strohmanngeschäfte

Eine besondere Rolle spielt im Umsatzsteuerrecht auch die Unternehmereigenschaft und die Zurechnung der Umsätze bei den sog. Strohmanngeschäften. Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Bestimmung der Zuständigkeit durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 8 Die Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den beteiligten Finanzbehörden kann durch eine entsprechende Bestimmung der gemeinsamen fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde ersetzt werden. Auch die Aufsichtsbehörde kann nur eine der an sich örtlich zuständigen Finanzbehörden mit der Entscheidung betrauen.[1] Ebenso wie eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Finanzbehörden...mehr

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Diskriminierungsfreie Unter... / 2.2 Betriebskultur und Implementierung eines Verhaltenskodex

Eine Arbeitsorganisation ohne jegliche Form der Diskriminierung sollte bereits als Unternehmensleitbild fest verankert sein. Eine Kultur der Vielfalt und Gleichberechtigung vermittelt nach innen und nach außen ein Bild der Offenheit, Wertschätzung, des Vertrauens und der Solidarität. Nur ein unumstößliches und klares Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit kann sich als Leit...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.1 Identifikation von Verträgen mit Kunden

Rz. 8 Der erste Schritt des in IFRS 15 verankerten 5-stufigen Erlösrealisierungsmodells ist die Identifikation von Verträgen mit Kunden. Diese beinhaltet 2 Elemente, einerseits das Vorliegen eines Vertrags an sich und andererseits die Abgrenzung des Vertrags (gegenüber anderen Verträgen). Rz. 9 Nach IFRS 15.10 liegt ein Vertrag [1] erst zu dem Zeitpunkt vor, wenn alle in IFRS ...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.2 Identifikation separater Leistungsverpflichtungen

Rz. 18 Ein (relevanter) Vertrag kann eine oder mehrere Leistungsverpflichtungen ( performance obligations ) enthalten. IFRS 15. Appendix A definiert die Leistungsverpflichtung als die gegenüber einem Kunden im Rahmen eines Vertrags gegebene Leistungszusage entweder ein eigenständig abgrenzbares Gut bzw. eine eigenständig abgrenzbare Dienstleistung oder ein eigenständiges Bündel...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.4 Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen

Rz. 29 Auf der 4. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der auf der vorherigen Stufe ermittelte Transaktionspreis im Falle des Vorhandenseins mehrerer Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des Betrags aufzuteilen, zu dem das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der im Vertrag versprochenen Güter und Dienstl...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.3.2 Outputorientierte Methoden zur Feststellung des Leistungsfortschritts

Rz. 47 Die einfachste outputorientierte Methode ist die direkte Schätzung des Erfüllungsgrads der Leistungsverpflichtung, entweder durch interne oder externe Gutachter. Gerade die interne Schätzung des Erfüllungsgrads der Leistungsverpflichtung durch die unmittelbar Projektverantwortlichen hat sich insbesondere deshalb als kritisch herausgestellt, da zum einen eine solche gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2.1 Tatsächliche Zustimmung

Rz. 8 Weitere Voraussetzung für eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung ist die Zustimmung der betroffenen Person, die in deren freiem Belieben steht. Das Zustimmungserfordernis wurde eingefügt, um die betroffene Person vor willkürlichen Vereinbarungen zu schützen und dem in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters Genüge zu tun, weil die Zust...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.1 Anwendungsbereich von IFRS 15

Rz. 6 Bis auf die nachstehend aufgeführten Verträge ist IFRS 15 auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden: Leasingverträge, die unter IFRS 16 fallen, Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 17, Verträge über Finanzinstrumente oder andere vertragliche Rechte und Pflichten im Anwendungsbereich des IFRS 9, des IFRS 10, IFRS 11, IAS 27 und IAS 28. [1] Hinsichtlich der in...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 1 Einführung

Rz. 1 Eines der bedeutendsten Projekte der internationalen Rechnungslegung bildete die Entwicklung von Rechnungslegungsgrundsätzen für die Abbildung von Kundenverträgen.[1] Ziel dieser Bemühungen war die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für die Abbildung sämtlicher Kundenverträge und damit die Vermeidung von Widersprüchen in den Rechnungslegungsvorschriften zwischen den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 2 Abweichende vertragliche Regelungen

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Arbeitsvertragsparteien zwar frei, im Einzelarbeitsvertrag abweichende Regelungen für Fälle von Betriebsstörungen zu treffen. Allerdings scheitert eine solche Regelung in Formulararbeitsverträgen in der Regel an der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Da mit einer solchen Regelung vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlich...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.2 Kosten zur Erfüllung eines Kundenvertrags

Rz. 53 Kosten zur Erfüllung eines Kundenvertrags sind – soweit sie nicht vorrangig in den Anwendungsbereich anderer Standards (IAS 2, IAS 16 oder IAS 38) fallen – nach IFRS 15.95 ff. zu aktivieren, wenn sämtliche nachstehenden Voraussetzungen vorliegen: die Kosten beziehen sich direkt auf einen gegenwärtigen oder einen genau identifizierbaren künftigen Vertrag, die Kosten scha...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.3 Ermittlung des Transaktionspreises

Rz. 22 Auf der 3. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der Transaktionspreis zu ermitteln. Dieser ist als der Betrag der Gegenleistung definiert, zu dem ein Unternehmen im Austausch für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen berechtigt ist, ausgenommen der für Dritte vereinnahmten Beträge (z. B. Umsatzsteuer).[1] Der Transaktionspreis schließt sowohl fixe ...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.5 Ausweis und Anhangangaben

Rz. 54a Obwohl das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 keinen gesonderten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten vorsieht, ergibt sich ein solcher gesonderter Ausweis in der Bilanz – Wesentlichkeit der Posten vorausgesetzt – aus IFRS 15.105.[1] Rz. 55 Nach der in IFRS 15.110 formulierten übergreifenden Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenv...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.1 Zusätzliche Kosten zur Anbahnung eines Kundenvertrags

Rz. 50 Nach IFRS 15.91 f. sind die zusätzlichen Kosten, die bei der Anbahnung eines Kundenvertrags anfallen, als ein eigenständiger Vermögenswert zu aktivieren, sofern diese Kosten ohne Vertragsabschluss nicht angefallen wären und das Unternehmen erwartet die Kosten über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wieder zu erlangen. Hierzu zählen vor allem an Unternehmensexter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Durch eine Vereinbarung nach § 27 AO wird die Zuständigkeit einer an sich nicht zuständigen Finanzbehörde begründet. Hierdurch unterscheidet sich die Regelung von § 25 AO, der nur eine Vereinbarung zwischen mehreren nach dem Gesetz zuständigen Finanzbehörden erlaubt. Im Unterschied zu § 26 S. 2 AO ist die Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO nicht auf den Abschluss e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 3 § 27 AO lässt nur Vereinbarungen über die örtliche, nicht dagegen über die sachliche Zuständigkeit zu.[1] Dies ergibt sich daraus, dass der Wortlaut der Vorschrift auf das Einvernehmen der örtlich zuständigen Finanzbehörde abstellt. Die sachliche Zuständigkeit kann nur aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschrift, etwa auf der Grundlage des § 17 FVG, geändert werden.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationen aus einem Drittstaat (Abs. 1)

Rz. 3 Erhält das BZSt als zentrales Verbindungsbüro[1] aus einem Drittstaat steuerlich relevante Informationen, so kann es diese an einen anderen Mitgliedstaat weiterleiten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Die vom Drittstaat beim zentralen Verbindungsbüro eingegangenen Informationen müssen für die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Steuerrechts bezü...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.3.1 Inputorientierte Methoden zur Feststellung des Leistungsfortschritts

Rz. 42 Zu den inputorientierten Methoden, die zu einer globalen Feststellung des Erfüllungsgrads von Leistungsverpflichtungen führen, zählen insbesondere die Cost-to-Cost -Methode, die auf das Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den gesamten erwarteten Auftragskosten des Kundenvertrags abstellt. Effort-Expensed -Methode. Diese Methode misst den Erfüllu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.2 Zölle (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Auch für die Zölle bedarf es keiner Amtshilfe nach dem EUAHiG, weil eine enge Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten durch völkerrechtliche Vereinbarungen und Rechtsverordnungen der EU geregelt ist und praktiziert wird.mehr