Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 33–39 FGO bestimmen den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit [1] und des zuständigen Gerichts innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.[2] Hierdurch wird im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.[3] der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet.[4] Denn der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Krit...mehr

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Amtsniederlegung (WEMoG) / 3 Auswirkungen auf den Vertrag

Wie bei der Bestellung oder Abberufung des Verwalters oder eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats ist auch bei der Amtsniederlegung zwischen der Beendigung der Organstellung einerseits und deren Auswirkungen auf die zugrunde liegenden Verträge zu trennen. Die Amtsniederlegung seitens des Verwalters oder eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats beendet zwar das Bestellungsverhä...mehr

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Leer stehende Eigentumswohn... / 2.1 Der Kostenverteilungsschlüssel gemäß Vereinbarung

In zahlreichen Gemeinschaftsordnungen sind vom Gesetz abweichende Kostenverteilungsschlüssel vereinbart. Diese Vereinbarungen sind gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig. Wiederum aber können die Wohnungseigentümer auch eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung über die Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG abändern. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um...mehr

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Betreten des Sondereigentums (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden", wenn dies bestehenden Vereinbarungen oder Beschlüssen entspricht oder – soweit entsprechende Vereinbarungen ode...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.[1] Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn der Verwalter den Vertragstext nicht selbst erstellt, sondern einen bereits erstellten Vertrag übernommen hat: Hierbei kommt es nicht darauf an, ob de...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 1.2 Bauträgerinsolvenz mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geht mit der Eröffnung des Verfahrens das Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über.[1] Bei den Rechten der Erwerber gegenüber dem Insolvenzverwalter ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Bauträgervertrag um einen gemischten Vertrag handelt, der u. a. Elemente des Kaufvertrags und des Werkvertrags enthält. Das kaufvertra...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 11 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit

Wird bei der Klauselkontrolle festgestellt, dass die Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde für eine...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / Zusammenfassung

Begriff Vorformulierte Vertragsbedingungen sind im Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung, da der Verwender seinem Vertragspartner hierdurch seinen Willen auferlegt und damit die rechtliche Entscheidungsfreiheit seines Vertragspartners einschränkt. Deshalb ist es für den Verwalter bei der Gestaltung und Verhandlung seiner eigenen Verträge wie bei der Prüfung fremder Geschäft...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 1 Entstehung der Gemeinschaft

Wie § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG klarstellt, entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Die weitere Klarstellung, dass dies auch im Fall des § 8 WEG gilt, hat den Hintergrund, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im recht seltenen Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag nach § 3 WEG i. d. R. bereits mit der Anlegung...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.1 Laufzeit des Verwaltervertrags

Nach umstrittener Rechtsprechung des BGH unterliegt die Laufzeit des Verwaltervertrags auch in einem Formularvertrag wegen der vorrangigen Sonderregelung in § 26 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht dem Klauselverbot des § 309 Nr. 9a BGB, wonach eine den anderen Vertragsteil länger als 2 Jahre bindende Laufzeit des Vertrags unwirksam ist.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmoderni...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4 Einbeziehung der Klausel als Vertragsinhalt

Für die Anwendung der Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass eine vorformulierte Regelung auf Vorschlag eines Vertragspartners zum Vertragsinhalt bestimmt ist, ohne dass dem ein Aushandeln vorausgegangen wäre. Es muss hierbei nicht zwingend schon ein Vertrag entstanden sein. Hierzu genügt die Anbahnung eines Vertrags, der Verwender hierauf...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 2.2 Eigentümergemeinschaft existiert noch nicht

Existiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch nicht, bestehen zwischen den Käufern auch noch keine Rechtsbeziehungen. Da noch keine Fertigstellungspflicht besteht, kommt grundsätzlich nur die Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 753 BGB in Betracht. Achtung Keine gesicherte Rechtsposition Den Erwerbern steht es natürlich frei, sich – idealerweise unter Einbeziehung und ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Bedeutung der AGB-Regelungen für den Verwalter

Obwohl die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ursprünglich ausschließlich den Verbraucher schützen sollten, umfasst dieser Schutz inzwischen auch alle Vertragspartner, unabhängig davon, ob sie aus dem privaten, dem gewerblichen oder dem kaufmännischen Geschäftsverkehr kommen. Der Verwalter als Dienstleister für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war vo...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 3.3 Mehrheitsbeschluss über Fertigstellung

Beschließen die (werdenden) Wohnungseigentümer mehrheitlich die Fertigstellung, hat der Verwalter diesen Beschluss durchzuführen. Er hat hierfür Angebote einzuholen, Verträge zu schließen, die beauftragten Handwerker zu überwachen und die Arbeiten abzunehmen. Praxis-Tipp Fachmann hinzuziehen Da dies mit einem erheblichen Haftungsrisiko für den Verwalter verbunden ist, sollte e...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.12 Salvatorische Klausel

Sollen nach einer Schlussbestimmung des Vertrags etwa unwirksame Vertragsbestimmungen "durch eine dem beabsichtigten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen" sein, stellt eine derartige Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und ist somit unwirksam.[1]mehr

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Amtsniederlegung (WEMoG) / 1 Checkliste Amtsniederlegung

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 9.3 Inhaltskontrolle § 307 BGB

Prüfen Sie weiter, ob die Regelung den anderen Vertragsteil nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, weil sie z. B. unklar oder unverständlich ist. Auch in diesem Fall ist die Klausel unwirksam. Praxis-Beispiel Benachteiligung entgegen Treu und Glauben Regelmäßig ist davon auszugehen, wenn Klauseln, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6 Überraschende Klauseln

Handelt es sich hierbei um eine überraschende oder mehrdeutige Klausel, die der Vertragspartner nach dem äußeren Erscheinungsbild oder den Umständen nicht erwarten muss, wird diese nicht Vertragsbestandteil.[1] Praxis-Beispiel Überraschende und mehrdeutige Klauseln Als ungewöhnlich und überraschend werden beispielhaft folgende Sachverhalte angesehen: Anspruch auf Entlastung des...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.7 Entlastung des Verwalters

Sieht der vorbereitete Vertrag einen Anspruch des Verwalters auf Entlastung vor, verstößt die Klausel als unangemessene Benachteiligung gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB. Dem Verwalter steht weder aus dem Gesetz oder aus anderen Regelungen ein solcher Anspruch zu, es sei denn, er könnte sich auf eine langjährige Übung oder eine individualvertragliche Regelung berufen. Da di...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 2.2.1 Anspruch gegen den teilenden Eigentümer

Zunächst muss der Erwerber einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer haben. Rechtsgrund für diesen Anspruch muss nicht ausschließlich ein Kaufvertrag sein. Erfasst sind vielmehr sämtliche Verträge mit dem teilenden Eigentümer, die einen Anspruch auf Übertragung verleihen können, wie beispielsweise auch ein Schenkungsvertrag. Von § 8 A...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5 Individualvereinbarung

Jedenfalls liegt keine Allgemeine Geschäftsbedingung vor, wenn die Regelung nicht vorformuliert und dem einen Vertragsteil einseitig auferlegt, sondern zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt wurde.[1] Sie hat jedenfalls Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.[2] Hinweis Anforderungen an Individualvereinbarung Die Anforderungen an das Aushandeln einer...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 9 Prüfungsreihenfolge

Bei vorformulierten Bedingungen gelten strengere Maßstäbe als bei der allgemeinen Vertragsgestaltung, weil der Verwender ohne Beteiligung des Vertragspartners die völlig freie Gestaltung des Vertrags für sich in Anspruch nimmt. Im Rahmen einer besonderen inhaltlichen Kontrolle wird zunächst anhand der Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit[1] und dann nach den Klauselverbot...mehr

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Leer stehende Eigentumswohn... / Zusammenfassung

Begriff Oft stehen Eigentumswohnungen über einen längeren Zeitraum leer, sei es, dass der Bauträger sie nicht fertiggestellt hat, sei es, dass er sie trotz Bezugsfertigkeit noch nicht verkaufen konnte oder sei es, dass der Eigentümer für die Wohnung keine Mieter findet. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein solcher Leerstan...mehr

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Mehrhausanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische Fo...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 2.1 Grundsätze

§ 8 Abs. 3 WEG, der zugunsten des Erwerbers die Rechtsqualität eines Eigentümers im Innenverhältnis fingiert, setzt voraus, dass der Erwerber einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und ihm der Besitz an den zum Sondereigentum gehörenden Räumen übergeben wurde. Sind diese ...mehr

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Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.2 Der einzelne Eigentümer

Das Vertragsverhältnis besteht nur zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Gleichfalls wirkt sich aber die Verwaltertätigkeit über die Gemeinschaft hinaus auch mittelbar auf die einzelnen Wohnungseigentümer aus – in Teilbereichen sogar unmittelbar. Folglich müssten die einzelnen Wohnungseigentümer zumindest in den Schutzbereich dieses Vertragsverh...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abschlusstüren (Wohnung)

Abschlusstüren, egal ob Haus- oder Wohnungsabschlusstüren, sind Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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Balkon (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Zunächst mutet es befremdlich an, den Balkon als zum Gemeinschaftseigentum gehörend zu qualifizieren, ist er doch ausschließlich über die entsprechende Wohnung zu erreichen. Trotz dieses Umstands kann der Balkon insgesamt auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden.[1] Auch das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodern...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Sprechanlage (Wohnung)

Soweit keine anderen Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen sind, gehören die in den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gelegenen Sprechstellen einer gemeinschaftlichen Sprechanlage eines Hauses zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1]mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / Zusammenfassung

Begriff Ein Schuldner kommt immer dann in Verzug, wenn er die ihm obliegende Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, n...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und best...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Sprinkleranlage

Eine Sprinkleranlage dient dem Brandschutz, der dem Schutz des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums zugute kommt[1], weshalb – soweit keine anders lautende Vereinbarung vorliegt – die Anlage im gemeinschaftlichen Eigentum steht.[2]mehr

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Balkon (WEMoG) / 2 Erhaltung und Kostenverteilung

Auferlegung der Kostentragungspflicht per Vereinbarung Grundsätzlich können sowohl die Pflicht zur Erhaltung des Balkons als auch die entsprechende Kostentragungspflicht per Vereinbarung dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegt werden, dessen Wohnung über einen Balkon verfügt. Er ist dann auch zur Erhaltung der im Gemeinschaftseigentum stehenden konstruktiven Bestandteile ...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Thermostatventil

Thermostatventile sind Bestandteile des gemeinschaftlichen Heizungssystems und damit Gemeinschaftseigentum.[1] Sie können jedoch zu Sondereigentum erklärt werden, wenn bereits die Heizkörper durch Teilungserklärung oder anderweitige Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt wurden.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensterbank (innen)

Die Innenbeschläge eines Fensters können bei entsprechender Vereinbarung Sondereigentum sein, dies gilt entsprechend für die innere Fensterbank.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Drückergarnitur (Wohnungsabschlusstür)

Wohnungsabschlusstüren einschließlich Zarge, Verschluss und Klinke sind in der Regel bis auf den Innenanstrich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Doppelverglasung

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gegenstand des Sondereigentums kann ein nach innenliegender Fenstergriff sein. Es ist jedoch möglich, durch Vereinbarung die Kostentragungsverpflichtung auf den jeweiligen Sondereigentümer abzuwälzen.[1]mehr

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Zweiergemeinschaft (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Eine Zweiergemeinschaft liegt immer dann vor, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus 2 Personen besteht. Hierbei ist es unerheblich, wie viele Sondereigentumseinheiten einer dieser Personen gehört. Unerheblich ist auch, ob es sich bei einer der beiden Personen um eine Personenmehrheit, wie etwa eine Erbengemeinschaft oder eine Bruchteilsgemeinschaft, handel...mehr

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Überbelegung im Wohnungseig... / 2 Unterlassungsanspruch

Liegt eine Überbelegung eines Sonder- oder Teileigentums vor, so hat in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Sonder- bzw. Teileigentümer Anspruch auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung. Dieser Anspruch resultiert aus § 1004 Abs. 1 BGB und beruht auf § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Vertragsstrafe im Wohnungse... / 1 Grundsätze

Weder das Bürgerliche Gesetzbuch, noch das Wohnungseigentumsgesetz regeln Vertragsstrafen. Ist eine Angelegenheit weder durch das Gesetz, noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12....mehr

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Allstimmigkeit (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentumsgesetz kennt vier verschiedene Modalitäten, bestimmte Bereiche unter den Wohnungseigentümern zu regeln: die Vereinbarung, den qualifizierten Mehrheitsbeschluss, den einfachen Mehrheitsbeschluss und die Allstimmigkeit. Rechtsdogmatisch erfordert die sogenannte "Allstimmigkeit" im Wohnungseigentumsrecht die Zustimmung eines jeden Sonder eigentümers...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fenster

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung samt Innenseiten sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gegenstand des Sondereigentums kann lediglich ein nach innen liegender Fenstergriff sein, wenn dies so vereinbart ist. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[1]mehr

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Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.3 Ruhen des Stimmrechts

Im Fall einer Interessenkollision sieht § 25 Abs. 4 WEG vor, dass das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ruht. Ein Ruhen des Stimmrechts für den Fall, dass der Wohnungseigentümer in Zahlungsrückstand gerät, sieht das Gesetz nicht vor. Zwar ist § 25 Abs. 4 WEG nach herrschender Meinung abdingbar. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann de...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.9 Provision des makelnden Verwalters

Geklärt ist durch die Rechtsprechung des BGH, dass ein WEG-Verwalter grundsätzlich als Makler tätig werden darf, sofern sich nicht im konkreten Einzelfall ein Interessenkonflikt ergibt. Der Verwalter kann für eine erbrachte Maklerleistung also Provision verlangen und dies in einer gesonderten Vereinbarung regeln. Hinweis Überraschende Klausel Wird eine solche Provision deklara...mehr

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Ausgeschiedener Eigentümer ... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus. Im Fall der Zwangsversteigerung des Sondereigentums erfolgt der Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Stirbt ein Eigentümer, erfolgt der Eigentümerwechsel durch Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblasse...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 1 Allgemeines

Ursprünglich ging der Gesetzgeber im bürgerlichen Recht davon aus, dass gleichwertige und gleichberechtigte Partner im Wege individueller Vereinbarungen die für beide Partner optimale vertragliche Regelung treffen. Er hatte deshalb im ursprünglichen Bürgerlichen Gesetzbuch weitgehend darauf verzichtet, die gesetzlichen Regelungen verbindlich vorzuschreiben. Diese sollten nur...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizungsrohre

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Daher können in diesem Zusammenhang die Anschlussleitungen inklusive der Heizkörper auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteile des Gemeinschaftseigentums sein.[1] Im Übrigen aber stehen die Heiz...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 6.3 Checkliste

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Leer stehende Eigentumswohn... / 1.1 Grundsatz

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich der Kosten seiner Erhaltung und sonstigen Verwaltung anteilig zu tragen. Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung sieht ei...mehr

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Stecken gebliebener Bau (WE... / 4 Die Verteilung der Fertigstellungskosten

Die Kosten für die Fertigstellung des Sondereigentums hat jeder (werdende) Wohnungseigentümer selbst zu tragen. Die Kosten für die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums sind auf die (werdenden) Wohnungseigentümer nach dem in der Gemeinschaftsordnung für die Erhaltungskosten vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel umzulegen bzw. bei Fehlen einer solchen Vereinbarung nach ...mehr