Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende Unternehmensverträge

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ebenso wie BHV und GAV können die UN-Verträge des § 292 Abs. 1 AktG mit ausländischen UN abgeschlossen werden. Dabei bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Gesellschaftsstatut des UN, dessen außenstehende Aktionäre und Gläubiger schützenswerter sind. Verpflichtet sich also ein deutsches UN, seinen Gewinn mit einem ausländischen zusamme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Metavertrag

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Metageschäft ist eine besondere, gesetzlich nicht näher geregelte UN-Kooperation. Es ist der Gewinngemeinschaft ähnlich, denn bei beiden Vertragsarten geht es um die Vergemeinschaftung des Gewinns. Bezieht sich die Zusammenlegung bei der Gewinngemeinschaft auf den ganzen Gewinn, betrifft sie beim Metageschäft nur den Gewinn eines oder meh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Atypische Kreditverträge

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein atypischer Kreditvertrag gewährt dem Kreditgeber Einflussrechte; bestimmte Maßnahmen sind dann nur mit der Zustimmung des Kreditgebers möglich. Damit dem Kreditgeber Einflussrechte wirksam eingeräumt werden können, bedarf es eines HV-Beschlusses analog der §§ 293 Abs. 1, 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Indes besteht ebenso wenig wie beim Betriebsf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zahlungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen JA nimmt insbesondere für KapG und PersG i. S. d. § 264a eine herausragende Stellung ein, da deren Gesellschafter bzw. Aktionäre meist einen an JA-Größen – namentlich etwa am Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn – orientierten Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft haben (vgl. § 174 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG sind auf den Einzelausgleich einer isolier- und quantifizierbaren nachteiligen Maßnahme gerichtet. Der von ihnen bezweckte Schutz der abhängigen Gesellschaft und ihrer Minderheitsgesellschafter kann daher sowohl bei einer breitflächigen und intensiven Konzernsteuerung, bei der sich einzelne schädigende Maßnahmen nicht mehr ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Verlustübernahmevertrag

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch einen Verlustübernahmevertrag verpflichtet sich ein UN, den Verlust einer AG, KGaA oder SE zu übernehmen. Dadurch kann im UN-Verbund die Kreditwürdigkeit eines TU verbessert oder eine sonst eintretende Insolvenzreife vermieden werden. Obwohl der Verlustübernahmevertrag wie das Gegenstück zum GAV erscheint, wird er nach h. M. weder als U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Steuerrechtliche Fragen

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Abschluss eines BHV und GAV ist steuerrechtlich interessant für die Bildung einer Organschaft zwischen dem herrschenden UN als Organträger und dem beherrschten UN als Organgesellschaft. Zweck der Organschaft ist die Konsolidierung von Ergebnissen und Umsätzen der betreffendem Konzern angehörenden UN auf der Ebene des herrschenden UN: Orga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 327a kann die Erleichterung bezüglich der Offenlegungsfrist von solchen KapG – sowie diesen nach § 264a gleichgestellten PersG – in Anspruch genommen werden, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer bestimmten Mindeststückelung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende faktische Unternehmensverbindungen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsverhältnisse eines herrschenden UN zu abhängigen Gesellschaften richten sich nach dem Recht der abhängigen Gesellschaft ("allseitige Kollisionsnorm"; vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 291, Rn. 184; BeckOGK-AktG (2022), § 291, Rn. 49; Einsele, ZGR 1996, S. 40; Grossfeld (1995), S. 97f.). Eine deutsche abhängige Gesellschaft ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Situation im Aktienrecht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenngleich die rechtstatsächliche Relevanz der Themenstellung mangels zumindest einschlägiger höchstrichterlicher Rspr. zweifelhaft erscheinen muss (vgl. zur praktischen Relevanz MünchKomm. AktG (2020), Anhang zu § 317, Rn. 9; Decher, ZHR 2007, S. 126 (137); Hüffer, in: FS Goette (2011), S. 191 (196f.); Mülbert (1996), S. 476ff.), so entsprac...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fallgruppen einer "nicht einzelausgleichsfähigen" Nachteilszufügung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Abgrenzung des einfachen vom qualifiziert faktischen Konzern hat in der Praxis in erster Linie anhand des Kriteriums des Einzelausgleichs zu erfolgen (vgl. zum Vorrang des Einzelausgleichs auch BGH, Urteil vom 02.10.2000, II ZR 64/99, NZG 2001, S. 126 (127); OLG Celle, Urteil vom 18.11.1998, 9U 225/97, NZG 1999, S. 728). Für den Einzelaus...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / 1. Fiktive Terminsgebühr

Terminsgebühr bei Verfahren vor dem FG: Nach der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 1 zu Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, Nr. 3202 RVG-VV entsteht in Verfahren vor dem Finanzgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 Gebühren. Terminsgebühr bei Verfahren ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten: Darüber hinaus bestimmt Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Abtretung

Rz. 10 Der Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz muss abgetreten worden sein. Mit der Abtretung knüpft der Gesetzgeber an den bürgerlich-rechtlichen Begriff des § 398 BGB an.[1] Erfasst werden alle Arten der Abtretung, insbesondere auch die Globalzession von Forderungen des Abtretenden aus Umsätzen.[2] Die Abtretung ist die Übertragung einer Forde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Abtretung eines Anspruchs auf Gegenleistung

Rz. 9 Eine grundsätzliche Voraussetzung der Haftung ist die Abtretung eines Anspruchs auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 13c Abs. 1 S. 1 UStG. Daraus ergibt sich, dass die Abtretung durch einen Unternehmer erfolgt sein muss. Beim Abtretenden muss es sich deshalb um den leistenden Unternehmer handeln. Daher ist bei einer Steuerschuldnerschaft des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Art und Umfang der Vereinnahmung

Rz. 38 Die Vereinnahmung kann in jeder Form geschehen, die dem Abtretungsempfänger den Forderungsbetrag oder einen Teil desselben zukommen lässt. Das kann insbesondere auch dadurch geschehen, dass der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger oder im Fall der stillen Abtretung die Forderung einzieht und an den neuen Gläubiger weiterleitet oder auf ein Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.8 Bericht bezüglich übernahmerechtlicher Angaben im börsennotierten Konzern

Rz. 112 Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜbernRLUmsG) von 2006 transformierte die Übernahmerichtlinie von 2004 in deutsches Recht. Zur Transformation von Art. 10 Übernahmerichtlinie fügte das ÜbernRLUmsG einen neuen Abs. 4 in § 315 HGB ein, der mit dem CSR-RLUG in § 315a HGB verschoben wurde. Danach sind im Konzernlagebericht zahlreiche übernahmespezifische Angaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.2 Geschäftsverlauf

Rz. 40 Die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs hat mit zeitraumbezogenen Informationen über die Geschäftstätigkeit des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erfolgen. Dazu ist nach DRS 20.62 auf Entwicklungen und Ereignisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, sowie deren Bedeutung für den Konzern zu beurteilen. Konkret werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 2.2 Benutzungsregelung

Auch wenn das Aufstellen eines mobilen Trampolins nicht als bauliche Maßnahme anzusehen ist, bedarf es einer beschlussweisen Benutzungsregelung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 WEG, wenn nicht auszuschließen ist, dass lediglich der Wohnungseigentümer das Trampolin nutzen wird, der es temporär aufstellen will. Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer letztlich verkehrssicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 1.2 Nutzung und Verkehrssicherung

Ausgangspunkt der Betrachtung ist daher die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Hiernach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer dabei gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und B...mehr

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Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 2 Der Kauf eines Einzelunternehmens

Rz. 13 Es wurde bereits ausgeführt, dass Unternehmen selbst nicht rechtsfähig sind (siehe Rz. 1). Das Zuordnungsobjekt aller Rechte und Pflichten des Unternehmens ist der jeweilige Unternehmensträger.[1] Die Differenzierung zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmensträger ist insbesondere bei einem Verkauf von großer Bedeutung. Da es kein Eigentum an dem Unternehmen gibt,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 4 Ermittlung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen knüpfen bei der Anwendbarkeit einzelner Regelungen oder des Gesetzes an die Zahl der insgesamt im Betrieb Beschäftigten als Schwellenwert an. Damit stellt sich die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte zur berücksichtigen sind. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (insbesondere für die Größe des Betriebsrats) und die Vorschriften de...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.4 Beurkundungstermin

Im Termin der notariellen Beurkundung des Vertrags verliest der Notar das gesamte Vertragswerk und legt es anschließend den Kaufvertragsparteien zur Unterzeichnung vor. Er selbst zeichnet ebenfalls die Urkunde. Notarielle Beurkundung Nach der Bestimmung des § 311b Abs. 1 BGB bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung – insoweit entwirft der Notar auch den jeweiligen Ka...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.4 Maklertätigkeit

Neben dem Abschluss eines Maklervertrags ist 2. Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers die Entfaltung einer typischen Maklertätigkeit. Der Makler muss also entweder die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags nachweisen oder den Hauptvertrag durch vermittelnde Tätigkeit herbeiführen. Zu beachten ist, dass wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Ve...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.4.3 Zwangsversteigerung

In der juristischen Literatur wird kontrovers diskutiert, ob der Makler überhaupt eine provisionspflichtige Leistung erbringen kann, wenn er seinem Auftraggeber den Erwerb eines Objekts im Wege der Zwangsversteigerung ermöglicht. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde eine Gleichstellung beider Erwerbsformen aufgrund der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zumindest erw...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.3.1 Grundsätze

Nach den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB bestehen zunächst keine bestimmten Formerfordernisse für das Zustandekommen eines Maklervertrags. Er kann also grundsätzlich mündlich, in Textform oder schriftlich geschlossen werden. Dies gilt aber nicht für den Bereich des Wohnungseigentums, so es sich nicht um eine Teileigentumseinheit handelt. Vielfach kommt in letzterem Fall ein ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.5 Auflassungsvormerkung

Nachdem der Vertrag unterzeichnet ist, veranlasst der Notar beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers. Da es bis zu seiner Eintragung ins Grundbuch im Einzelfall Monate dauern kann, muss er davor geschützt werden, dass der Verkäufer noch Verfügungen über die Wohnung veranlasst.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.1.3 Kaufvertrag prüfen

Vor dem Termin zur notariellen Beurkundung des Vertrags übersendet der Notar den Vertragsentwurf an Erwerber und Veräußerer zur Prüfung. Beide sollten das Vertragswerk auch tatsächlich prüfen und sich bei Unklarheiten mit dem Notar in Verbindung setzen. Dies ist bereits deshalb empfehlenswert, dass nicht der Beurkundungstermin wegen Differenzen oder Unklarheiten platzt.mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.1 Begründung von Sondernutzungsrechten

Da Sondernutzungsrechte nicht durch Beschluss begründet werden können, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer.[2] Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer bedarf dabei der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Da Vereinbarungen keiner besonderen Form bedürfen, unterscheidet man das sog. schuldrechtliche und das sog. dingliche Sondernutzungsrech...mehr

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Steuerliche Aufteilung eines Kaufpreises: Gestaltungsmissbrauch

Das FG Münster entschied zu einer Kaufpreisaufteilung und die Berücksichtigung der vereinbarten Anschaffungskosten bei der Besteuerung. Dabei ging es insbesondere um den Verdacht, ob die Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs erfüllen. Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag Im Streitfall gin...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.1 Erwerberhaftung

Von größter Bedeutung für einen Erwerber ist die Frage, ob in der Gemeinschaftsordnung oder aufgrund anderweitiger Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine Erwerberhaftung vereinbart ist. Eine derartige Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam.[1] In diesem Fall haftet der Erwerber neben dem ausscheidenden Wohnungseigentümer für sämtliche Verbindlichkeiten des Veräußerers gege...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8.2 Arglist

Insbesondere bei Immobiliengeschäften spielt weniger die Arglist durch aktives Tun, als vielmehr die Arglist durch Verschweigen eine besondere Rolle. "Arglistiges Verschweigen" liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8 Welche Mängelrechte hat der Erwerber?

Zuschlag in der Zwangsversteigerung Erfolgt der Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, stehen dem Erwerber keinerlei Mängelrechte zu. Dies regelt die Bestimmung des § 56 Satz 2 ZVG. Erwerb durch Kauf Anders verhält es sich im Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs. Die Rechte des Erwerbers im Fall von Mängeln am Kaufobjekt ric...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.3.2.1 Kontaktaufnahme des Interessenten

Kaufinteressenten werden in aller Regel über die großen Immobilien-Portale im Internet oder über den Internetauftritt des Maklers Kontakt mit diesem aufnehmen. Inseriert der Makler ein Objekt im Internet und enthält die Annonce neben den Objektdaten ein Provisionsverlangen, wonach der Interessent bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags zur Zahlung einer Provision in Höhe ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.4.2 Vermittlung

Die Vermittlungstätigkeit des Maklers ist von erheblicher Bedeutung, wenn sein Kunde das Objekt und seinen potenziellen Hauptvertragspartner bereits kennt. Provision für einen Nachweis kann der Makler dann nicht mehr beanspruchen, er kann sie aber durch erfolgreiche Vermittlungstätigkeit retten.[1] Vermitteln ist das bewusste, finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft de...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.6.2 Umlage der Betriebskosten

Potenziell vermietende Wohnungseigentümer sollten auf Grundlage von § 566a Abs. 3 BGB stets dafür sorgen, dass der Kostenverteilungsschlüssel innerhalb der Gemeinschaft auch für die Betriebskostenabrechnung gilt. Ist im Mietvertrag bezüglich der Betriebskostenumlage nichts vereinbart, gilt der wohnungseigentumsrechtliche Verteilungsschlüssel auch für laufende Verträge. Aller...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.2 Grundakte

Die Grundakte ist eine Akte, die parallel zum Grundbuch geführt wird und die Dokumente enthält, die im Hinblick auf das Grundbuch für ein bestimmtes Grundstück erstellt worden sind. Die Bestimmung des § 10 Abs. 3 WEG bringt bereits zum Ausdruck, dass das Grundbuch selbst nicht überfrachtet werden darf. Nach dieser Bestimmung bedürfen Beschlüsse der Wohnungseigentümer und ger...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.3 Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

Ist etwa zugunsten der zu erwerbenden Sondereigentumseinheit ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, liegt diesem aber keine wirksame Vereinbarung der Wohnungseigentümer zugrunde, kann es gutgläubig erworben werden.[1] Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 892 BGB gilt nämlich zugunsten des gutgläubigen Erwerbers der Inhalt des Grundbuchs als richtig. Sel...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.3 Haftung für Nachschüsse

Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG auf Grundlage der Jahresabrechnung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse gegenüber dem Wirtschaftsplan. Beschlussgegenstand stellt nicht die Jahresabrechnung dar, sondern die sich auf ihrer Grundlage ergebende Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze...mehr