Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.4 Weitere Anforderungen an die Leistungserbringung für beatmungspflichtige und nicht beatmungspflichtige Versicherte

Rz. 11d Gemäß Abs. 18 ist der Pflegedienst an allen Tagen der Woche über 24 Stunden für die von ihm versorgten Versicherten erreichbar. Eine persönliche Erreichbarkeit muss gewährleistet sein. Auf Verlangen ist der zuständigen Krankenkasse die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die kann z. B. durch die Vorlage von Qual...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.3 Umgesetzte Modellvorhaben

Rz. 5 Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben im Juli 2020 den bundesweit ersten Vertrag im Rahmen eines Modellvorhabens zur Grippeschutzimpfung vereinbart. Ziel ist es, die Durchimpfungsraten weiter zu steigern. Dieser weitere, niederschwellige Zugang zur Impfung soll es den Versicherten nach Darstellung des Vorstandsvorsitzenden der AOK lei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.6 Rahmenempfehlungen der Bundesebene

Rz. 9 Der mit Wirkung zum 29.10.2020 eingeführte Abs. 7 sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband und die für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene Rahmenempfehlungen schließen, um mehr Transparenz und eine angemessene Leistungsorientierung, insbesondere für Vergütungsvereinbarungen, zu erreichen. Die Richtlinie des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V und dort zum 3. Abschnitt, der durch die §§ 107 bis 114 die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen regelt. Zu den "anderen Einrichtungen" gehören auch die in der Überschrift genannten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die für den Krankenhausbereich gültigen Bestimmungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.4 Schiedsstellenregelung

Rz. 7 Mit Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 7 und 8 ist die Schiedsstellenregelung des § 111b auf die Versorgungsverträge nach Abs. 2 einschließlich der Vergütung übertragen worden. Kommt ein Versorgungsvertrag nach Abs. 2 oder eine Vergütungsvereinbarung innerhalb von 2 Monaten, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.2 Stellungnahmeberechtigte

Rz. 7 Da sich die Rahmenempfehlungen über häusliche Krankenpflege gleichermaßen auf Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser auswirken, die die Leistungen verordnen bzw. den Übergang des Patienten vom stationären in den häuslichen Bereich mit organisieren sollen, ist mit Abs. 1 Satz 2 sowohl der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als auch der Deutschen Krankenhausgesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung ist die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Vordrucke zum Ersatz klassischer Überweisungsscheine in Papierform in den Bundesmantelverträgen bisher nur fragmentarisch abgebildet. Daher sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und der GKV-Spitzenverband durch Satz 1 beauftragt worden, als Bestandteil der Bundesmantelvert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.6 Schiedsstellenregelung

Rz. 11 Kommt der Versorgungsvertrag oder der Vergütungsvertrag ganz oder teilweise innerhalb von 2 Monaten, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Verhandlungsaufnahme aufgefordert hat, nicht zustande, wird der Inhalt durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt. Die Festsetzung hat dieselbe Rechtswirkung wie eine Vereinbarung der Vertragspartner. Die Landessch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111c Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift, welche sich auf ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen erstreckt, ist eine redaktionelle Anpassung an die Vorschrift des § 111 Abs. 2 erfolgt, die sich auf Versorgungsverträge mit u. a. Rehabilitationseinrichtungen für die stationären Rehabilitationsleistungen bezieht. Mit der erstmaligen Einführung von Versorgungsverträgen für ambulante L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.6 Vergütung von Wegezeiten

Rz. 11l Nach Abs. 20 ist Wegezeit die Zeit, die für die erste Anfahrt bis zum Betreten des Wohnungs- oder Hauseingangs einer Kundin oder eines Kunden und ab Verlassen des Wohnungs- bzw. Hauseingangs einer Kundin oder eines Kunden bis zum Betreten des Wohnungs- bzw. Hauseingangs der nächsten versorgten Kundin oder des nächsten versorgten Kunden, ebenso am Ende der Einsatztour...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.6 Inkrafttreten und Kündigung

Rz. 13 Die neugefassten Rahmenempfehlungen sind nach § 8 der Rahmenempfehlungen zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Die Rahmenempfehlungen können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Abs. 2 gelten die gekündigten Rahmenempfehlungen bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung weiter. Nachdem eine Vertragspa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.7 Investitionsaufwendungen der nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeeinrichtungen

Rz. 31 Solche Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden, können ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen grundsätzlich den Pflegebedürftigen berechnen, ohne dass es der Zustimmung einer Behörde bedarf (Abs. 4 Satz 1). Die Aufwendungen sind, wenn sie geltend gemacht werden, nicht als Bestandteil der Pflegevergütung zu berechnen, sondern in geson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.3 Spezifische Voraussetzungen zur Versorgung von nicht beatmungspflichtigen Versicherten

Rz. 11c Zur Versorgung von nichtbeatmungspflichtigen Versicherten nach Abs. 2 muss die verantwortliche Pflegekraft, ausgehend von § 1, gemäß Abs. 15 nachfolgende Voraussetzungen erfüllen: Abgeschlossene Ausbildung entsprechend den Vorgaben in § 1 Abs. 6 der Rahmenempfehlungen; neben der Weiterbildung nach § 1 Abs. 7 der Rahmenempfehlungen muss die verantwortliche Pflegefachkr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.5 Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen

Rz. 10 Der durch das GKV-IPEeG eingeführte Abs. 6 bestimmt das Nähere zur Bildung einer Schiedsstelle für Rahmenempfehlungen, die von den Partnern der Rahmenempfehlungen angerufen werden kann, falls die Rahmenempfehlungen zu Versorgungs- oder Vergütungsverträgen nach den §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 Satz 2 oder 111c Abs. 5 ganz oder teilweise nicht zustande kommen. Nach Abs. 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.2 Transparenzvorgaben zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne des Arbeitsentgelts

Rz. 11h Bei Vergütungsvereinbarungen, die auf der Basis von Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 zustande gekommen sind, weist der Pflegedienst nach Abs. 10 auf Verlangen der vertragschließenden Krankenkasse (bzw. bei mehreren Leistungsträgern als Vertragspartner gegenüber den vertragschließenden Krankenkassen und ihren Verbänden gemeinsam) durch die Vorlage geeigneter Unterlagen nach, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.1 Erfüllung durch Überweisung

Rz. 17 Der Gesetzgeber geht bei Geldleistung von dem Regelfall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und unterstellt damit das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Form der Erfüllung. Auch wenn dieses nicht ausdrücklich oder konkludent durch die Angabe einer Bankverbindung erklärt wurde, kann der Leistungsträger daher durch Überweisung auf ein ihm bekanntes Konto des Em...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.1 Ausbildung und Vergütung

Rz. 2 Das Recht der sozialen Pflegeversicherung überträgt den Pflegekassen mittels verschiedener Vorschriften (vgl. §§ 8, 12, § 28 Abs. 3, §§ 69 und 113) eine erhebliche Mitverantwortung bei der Schaffung und Erhaltung qualitativ hochwertiger Pflege. Bestandteil der Qualitätssicherung ist in diesem Zusammenhang die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Altenpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Konsequente Vermeidung des Abschlusses von Verträgen mittels Fernkommunikationsmitteln

Rz. 235 Der Anwalt könnte zur Vermeidung des Widerrufsrechtes konsequent vermeiden, Verträge außerhalb einer Besprechung in seinem Büro abzuschließen. Die im Büro abgeschlossenen Verträge wären zu dokumentieren. Schon die Annahme von Unterlagen oder vage Äußerungen über die Erfolgsaussichten wären konsequent zu unterlassen. Kommt es dennoch ausnahmsweise zu einem Vertragsabs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 215 Bei einer Erfolgshonorarvereinbarung ist zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) die voraussichtliche gesetzliche Vergütung zu benennen. Weiterhin muss die Vergütung für den Fall eines Misserfolges benannt werden. Diese darf auch in einem Gerichtsverfahren ausnahmsweise unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Im G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 172 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Änderung der Informationspflichten von Inkassodienstleistern gegenüber Schuldnern

Rz. 247 Der Rechtsanwalt, der Forderungen gegenüber einer Privatperson einzieht, muss diverse Informationen klar und deutlich zur Verfügung stellen. Diese Informationen sollen sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Widerrufsbelehrung

Rz. 237 Die dritte Alternative wäre die konsequente Verwendung von Widerrufsbelehrungen bei jedweder Art von Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, verbunden mit der Einholung der Genehmigung zur sofortigen Aufnahme der Tätigkeit nach § 356 Abs. 4 S. 1 BGB. Rz. 238 Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Sie[243] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 131 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 93,50 EUR.[148] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLVI. Vertragsverlängerung

Rz. 141 Streiten sich die Parteien über die Verlängerung eines Vertrages, handelt es sich um einen Streit um die Dauer eines Vertrages. Nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 1 GKG ist für die Gegenstandswertberechnung ist hier die Nettokaltmiete ggf. einschließlich Umsatzsteuer[147] für die strittige Vertragslaufzeit, begrenzt auf eine Jahresnettomiete zu veranschlagen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Vertragsabschluss im Fernabsatz

Rz. 231 Nicht darauf ankommen soll es, wie nach Vertragsabschluss die Leistung selbst erbracht werden soll. So kann auch die klassische Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren mit Anwesenheit im Termin oder persönlicher Besprechung vor Ort durchaus im Rahmen eines Fernabsatzvertrages begründet worden sein. Rz. 232 Abzustellen ist daher immer auf den Zeitpunkt des Vertrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Bestimmung der streitigen Mietzeit

Rz. 113 Bei Streit über die Mietzeit ist bei unbefristeten Mietverträgen regelmäßig die Jahresmiete anzusetzen. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen ein Vertragsende vereinbart ist oder ein Streit über die Dauer der Kündigungsfrist bzw. der verbleibenden Vertragslaufzeit besteht. Hier ist die in der konkret streitigen Mietzeit zu zahlende Miete anzusetzen. Ohne Anhaltspu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[114] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 198 Wegen § 49b BRAO darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Lediglich nach Abschluss des Falles ist der Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 223 Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Zahlungsklage bzw. Nutzungsentschädigung

Rz. 117 Bei einer in der Regel mit dem Räumungsrechtsstreit erhobene Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Zeitraum bis zur Rückgabe der Räume ist in der Regel nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO der Jahresbetrag[131] der zu erwartenden Brutto-Nutzungsentschädigung zu veranschlagen (Weiteres unter Rdn 107). Rz. 118 Beispiel Der Mieter schuldet 4 Mon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 213 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[233] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 26. Verwalterbestellung und -abberufung

Rz. 203 Nunmehr ist jeder WEG-Eigentümer berechtigt, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen, § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Das Gesamtinteresse der WEG an der Bestellung des zertifizierten oder auch nicht zertifizierten Verwalters bemisst sich an der Vergütung für die gesamte Vertragsdauer. Das Gesamtinteresse an der Abberufung umfasst nur die Vergütung während ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 78 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich sind vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Räumungsverfahren

Rz. 108 Der Gegenstandswert der Geltendmachung eines Räumungsanspruches nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG bemisst sich nach der Miete für die streitige Zeit, begrenzt auf ein Jahr. Die Berechnung der Miete erfolgt hier nach der Grundmiete.[114] Betriebskostenvorauszahlungen, über die nach Vertrag später abzurechnen ist, werden nicht mitgerechnet. Gezahlte Betriebskostenpa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Zeithonorare

Rz. 203 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. BGH Entscheidungen

Rz. 228 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen nunmehr deutlich dazu Stellung genommen, dass die anwaltliche Tätigkeit dem Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen unterliegen kann, wenn der Rechtsanwalt einen Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also Telefon, E-Mail, Fax oder anderen Medien abschließt. Dabei spricht allein das Bereithalten von Fernkom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Risikoprüfung bei Vertragsabschluss

Rz. 236 Schwieriger wird die regelmäßige Prüfung des Kanzleibetriebes auf das Vorliegen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Kanzleien, bei denen der Abschluss des Vertrages ursprünglich die Ausnahme war, können ihre Vertriebsstruktur ohne bewusste Entscheidung ändern. Gerade im Zuge von informationstechnischer Umgestaltung der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVI. Räumungsfrist

Rz. 121 Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden. Sie ist damit Bestandteil des Räumungsverfahrens und wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn der Streitwert der Räumungsklage – z.B. wegen unstreitiger Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Anwaltsvertrag

Rz. 4 Der Anwaltsvertrag kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über den Vertragsschluss zustande. Vertragspartner sind in der Regel der Mandant und der Rechtsanwalt bzw. die von ihm vertretenen Rechtspersonen. Auch ein Vertrag zugunsten Dritter ist denkbar. Es handelt sich in den meisten Fällen um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Gerade bei der Prozessvertretu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Bestimmung des Gegenstandswertes

Rz. 7 Der Gegenstandswert kann zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart werden. Diese Vereinbarung wirkt sich jedoch nur auf die Kostenansprüche zwischen diesen beiden aus. Die Kosten des Gerichts, der Zuständigkeitsstreitwert und auch der Umfang der zu erstattenden Kosten werden von dieser Vereinbarung nicht berührt. Rz. 8 Besteht keine Vereinbarung über den Gegenstandsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Gebührenteilung

Rz. 199 Beauftragt der Rechtsanwalt den Terminsvertreter im eigenen Namen, so kann er eine geringere Vergütung mit ihm vereinbaren.[226] In diesen Fällen handelt es sich bei den Kosten jedoch nicht um die gesetzlichen Kosten einer Partei, sondern um die des Rechtsanwaltes. Diese Kosten sind deshalb nicht erstattungsfähig. In der Regel wird eine Pauschale oder die sog. Gebühre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften des § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr