Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Arglistige Täuschung

Rz. 36 In einer weiteren interessanten Entscheidung hat das LG Koblenz[19] sich mit der Frage einer arglistigen Täuschung beschäftigt, aufgrund derer ein Pflichtteilsverzicht zustande gekommen sein sollte. Es hat gemeint, dass der Erblasser im Rahmen der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts insbesondere bei Bestehen eines persönlichen Vertrauensver...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / d) Zentrales Testamentsregister

Rz. 91 Der Wechsel in den Güterstand der Gütertrennung oder von einer Gütertrennung zurück in die Zugewinngemeinschaft hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[61] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Vereinbarung der Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeins...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 184 Die Schenkung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft vollzieht sich ertragsteuerlich neutral, der Beschenkte tritt in die "Fußstapfen" des Schenkers in Bezug auf Anschaffungskosten und -zeitpunkt ein. Dies gilt sowohl für Beteiligungen von mindestens 1 % (§ 17 Abs. 2 S. 5 EStG) als auch für geringere Beteiligungen (§ 20 Abs. 4 S. 6 ESt...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / IV. Zusammenfassung

Rz. 96 Oft bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Rz. 97 Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen, d...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / C. Vor- und Nachteile der Mediation

Rz. 6 Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht. Vorteile des Mediationsverfahrens:mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 1. Sittenwidrigkeit

Rz. 33 Nachdem über viele Jahre und Jahrzehnte die Frage der Sittenwidrigkeit von Verzichtserklärungen in der Rechtsprechung keine Rolle spielte, gibt es aus letzter Zeit zwei bemerkenswerte Urteile zu dieser Problematik. Insbesondere die Entscheidung des OLG Hamm vom 8.11.2016 fand breite Beachtung.[18] Der Vater war praktizierender Zahnarzt und Gesellschafter einer GmbH, d...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / D. Ablauf der Familienstrategie

Rz. 26 Am Prozess der Familienstrategie nehmen idealerweise alle Familienmitglieder teil, die direkt oder indirekt auf das Vermögen Einfluss nehmen. Dazu gehören Schwiegerkinder und potentielle Gesellschafter der nachwachsenden Generation (etwa ab der Pubertät). Die Familienstrategie zielt darauf, auf der Basis eines gemeinsamen Interesses der Familienmitglieder dauerhaft Han...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / g) Regelung der Gewinnverteilung zwischen Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Rz. 115 Da durch die Familienstiftung regelmäßig auch die Versorgung der Stifterfamilie abgesichert werden soll, bedarf es einer Regelung über die Verteilung des von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinns. In der Regel wird eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnverteilungsabrede zugunsten der Familienstiftung vereinbart. Dies wirft steuerrechtliche Frag...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / d) Zentrales Testamentsregister

Rz. 43 Die Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[13] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, eine Registrierung im ZTR hat daher nicht zu erfolgen.mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 1. Nießbrauch

Rz. 53 Bei vermieteten Immobilien oder für den Fall, dass der Übergeber auch die Möglichkeit der Vermietung haben möchte, bietet sich die Vereinbarung eines Nießbrauchs an. Der vorbehaltene Nießbrauch berechtigt den Übergeber, die übertragene Immobilie selbst zu bewohnen, aber auch zu vermieten und die Mieterträge für sich zu verwenden. Der Nießbrauch kann nicht nur an einze...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Ergebnis zum Fristanlauf bei Übertragung von Immobilien

Rz. 30 Im Ergebnis ist es auch nach der Rechtsprechung des BGH aus 2016 zum Fristanlauf bei § 2325 Abs. 3 BGB sehr schwierig, für Grundstücksübertragungen, bei denen sich der Schenker weniger zurückbehält als beim Totalnießbrauch, eine Rechtsprechungsprognose zu treffen. Rz. 31 Es ist nach dem Urteil des BGH aus 2016 davon auszugehen, dass auch ein vorbehaltenes Wohnungsrecht...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / c) Rückforderungsrechte

Rz. 44 In der Praxis behält sich der Übergeber häufig neben einem (teilweisen) Nutzungsrecht ein Rückforderungsrecht vor. Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einvernehmen, dass im Wege einer Gesamtschau der vorbehaltenen Rechte darüber zu entscheiden ist, ob ein spürbares Vermögensopfer seitens des Übergebers und damit eine wirtschaftliche Ausgliederu...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 1. Fundament von Familie und Vermögen

Rz. 34 Für den Zusammenhalt in der Familie ist die Identifikation mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Vermögen ein starkes Pfund. Nicht immer ist das gegeben. Entfremdung hat die gemeinsame Basis aufgeweicht oder das Vermögen hat seine identitätsstiftende Kraft verloren, z.B. wenn nach dem Verkauf des Familienunternehmens das Vermögen (über ein Family Office o...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / I. Allgemeines

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, warum man überhaupt das Schiedsgericht aufsuchen und nicht die staatliche Gerichtsbarkeit nutzen sollte. Das Stichwort lautet hier: Konfliktlösung. Es lässt sich grundsätzlich – auch bei den streitigen Verfahren der staatlichen Gerichtsbarkeit – eine Tendenz dahingehend erkennen, dass die Gerichte lösungsorientierter an die Sachverhalte ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 14 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 15 Muster 4.1: Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall Muster 4.1: Ausschluss des Z...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 70 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Notarkosten

Rz. 92 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Für eventuell enthaltene Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich (Verzichte, Regelungen über die Höhe oder Vereinbarung der gesetzlichen Regel...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 2. Wohnungsrecht

Rz. 55 Möchte der Übergeber den Übertragungsgegenstand oder Teile davon nur selbst bewohnen und nicht vermieten, so bietet sich die Vereinbarung eines Wohnungsrechtes an. Rz. 56 Muster 5.2: Wohnungsrecht Muster 5.2: Wohnungsrecht § _________________________ Wohnungsrecht (1) Der Übergeber behält sich auf seine Lebensdauer das Wohnungsrecht an sämtlichen Räumen des Übertragungsge...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 8 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / D. Funktionsweise der Mediation

Rz. 7 Oft erscheint die Lösung von Konflikten zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Beteiligten stellen daher oft jede vernünftige Kommunikation miteinander ein. Es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denken, sie könnten überhaupt nicht mehr miteinander...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 160 Werden Anteile eines Familienpools durch Schenkung übertragen, so unterliegt der Erwerb im Grundsatz der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Schenker und/oder der Erwerber in Deutschland ansässig ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ist kein Beteiligter in Deutschland ansässig, kann sich eine beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht ergeben, sowei...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 17 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / cc) Pflichtteilsrechtliche Auswirkungen

Rz. 75 Unbenannte Zuwendungen sind in der Regel objektiv unentgeltlich und im Erbrecht (§§ 2287, 2288, 2325 BGB) grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln.[43] Zuwendungen unter Ehegatten sind daher nicht pflichtteilsfest, wenn die Leistung weder unterhaltsrechtlich geschuldet war noch der Vergütung von Diensten diente noch ihr sonst eine durch sie ganz oder teilweise ve...mehr

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Wirtschaftliche Einheiten beim Erbbaugrundstück

Leitsatz 1. Lasten auf einem Grundstück mehrere Wohnungs- oder Teilerbbaurechte, zerfällt die wirtschaftliche Einheit des Erbbaugrundstücks nach der Verkehrsauffassung in eine entsprechende Anzahl wirtschaftlicher Einheiten. 2. Mit jedem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht korrespondiert eine wirtschaftliche Einheit in Gestalt des anteiligen Erbbaugrundstücks. Normenkette § 2 Abs. ...mehr

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Einheitsbewertung indifferenter Räume

Leitsatz Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind als Wohnraum zu bewerten. Normenkette § 75 Abs. 5 Satz 4, § 76 Abs. 1 Nr. 4, § 79 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 BewG Sachverhalt Die Kläger sind Eigentümer eines als Einfamilienhaus bewerteten Hauses. ...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Schenkungsauflage: Grenzen der Steuerbefreiung durch Zusammenschau

Leitsatz 1. Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen. 2. Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt. Normenkette § 3 Nr. 2 Satz 1, Nr. 6 Satz 1, § 5, §...mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung

Leitsatz 1. § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.3 Verbindlichkeit der dreiseitigen Verträge

Rz. 11 Im Fall eines Vertragsabschlusses tritt per Gesetz eine unmittelbare Bindungswirkung für die Betroffenen ein, und zwar für die Ersatzkassen und die Krankenkassen, die dem vertragschließenden Landesverband angehören, für die Vertragsärzte, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung sind, und für die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser, die durch die Landeskranke...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.2 Dreiseitige Vereinbarung auf Bundesebene

Rz. 2c Nach Abs. 2 Satz 2 besteht auf Bundesebene die Verpflichtung, in einem dreiseitigen Vertrag die Gruppe psychisch Kranker festzulegen, die wegen ihrer Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch PIA bedürfen. Partner des dreiseitigen Vertrages sind der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV. Die gesetzlich vorgegebene Zusammensetzung der gl...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.2 Vereinbarung auf Bundesebene (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Inhalt und Umfang der strukturierten und koordinierten geriatrischen Versorgung, die bundeseinheitlich geregelt sein sollen. Aus diesem Grunde sind nach Abs. 2 Satz 1 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verpflichtet, im Einvernehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) e...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Im Gegensatz zu den zweiseitigen Verträgen nach § 112, die sich auf Krankenkassen und Krankenhäuser beziehen, erstrecken sich die dreiseitigen Verträge auf Krankenkassen, nach § 108 zugelassene Krankenhäuser und Vertragsärzte. Ziel dieser Verträge ist es, auf Landesebene die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Vertragsärzten und den zugelassenen Krankenhäuser...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.4 Schiedswesen (Abs. 3)

Rz. 12 Kommt ein dreiseitiger Vertrag nach Abs. 1 im Verhandlungswege ganz oder teilweise nicht zustande, wird nach Abs. 3 auf Antrag einer Vertragspartei der Vertragsinhalt durch das mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte sektorenübergreifende Schiedsgremium nach § 89a festgesetzt. Die sektorenübergreifende Konfliktlösung nach § 89a ist einheitlich geregelt und gilt folglich...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.5 Ersatzvornahme (Abs. 4)

Rz. 13 Die in Abs. 4 vorgesehene Ersatzvornahme durch Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung hat keine praktische Bedeutung erlangt. Dabei wird ausschlaggebend gewesen sein, dass zum einen die Rahmenempfehlungen der Bundesebene (vgl. Abs. 5) fehlen, die einzelne Landesregierung also selbst den Inhalt der bis 31.12.1990 im Vereinbarungswege ganz oder teilweise nicht...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3 geändert, Abs. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.6 Rahmenempfehlungen (Abs. 5)

Rz. 14 Als weitere Förderung der dreiseitigen Verträge sieht Abs. 5 vor, dass der GKV-Spitzenverband, die KBV und die DKG Rahmenempfehlungen zum Vertragsinhalt abgeben sollen. Diese Rahmenempfehlungen verfolgen das Ziel einer gleichmäßigen Versorgung im Bundesgebiet. Wegen der vorgenannten Problematik bei den Vertragsverhandlungen auf der Bundesebene sind bundeseinheitliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1) Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2 Schiedsverfahren

Rz. 14 Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn a) ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder b) sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht einig ge...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3 Verfahrensregeln bei den sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt Verfahrensregeln, die für alle sektorenübergreifenden Schiedsgremien auf Landes- oder Bundesebene gleichermaßen gelten. Nach Satz 1 entscheiden die Schiedsgremien in den ihnen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen ihrer Mitglieder innerhalb von 3 Monaten. Die Schiedsgremien bestehen nach A...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. In der Vorschrift werden mit den Schiedsämtern auf der Landes- bzw. Landesteilebene sowie auf der Bundesebene die zentralen Schlichtungsinstanzen für ...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.6 Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 11 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn-)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass ...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.9 Schiedsamtsregelung

Rz. 15 Auch für die Vereinbarung auf der Bundesebene gilt für den Konfliktfall eine Schiedsamtsregelung. Der Konfliktfall liegt vor, wenn die zweiseitige Vereinbarung nach § 2 Satz 1 zwischen den Vereinbarungspartnern ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Darunter ist auch der Fall zu verstehen, wenn sich die Vereinbarungspartner zwar geeinigt haben, aber die DKG ihr Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.4 Schiedswesen

Rz. 18 Während es für die in Abs. 1 der Vorschrift inhaltlich vorgegebenen Vergütungsregelungen für die ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte sowie der in stationären Pflegeeinrichtungen und ermächtigten Einrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen keiner Schiedsstellenregelung bedarf, weil hierfür entweder die für Vertragsärzte gelt...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.6 Schiedswesen

Rz. 5 Abs. 2 Satz 3 regelt das Schiedsverfahren vor dem erweiterten Bundesschiedsamt. Werden sich die 3 Vereinbarungsparteien über den kompletten Inhalt oder einzelne Bestandteile der Vereinbarung/des Vertrages nach Abs. 2 nicht einig, entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei das sektorenübergreifende Schiedsgremium auf Bundesebene gemäß § 89a. Näheres zum Schiedsverfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.5 Rechtsverordnungen zur Organisation der Landesschiedsstelle

Rz. 9 Nach Abs. 5 werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeitaufwand der Mitglieder der Schiedsstelle, die Geschäftsführung, das Verfahren, die Erhebung und die Höhe der Gebühren sowie über die Verteilung der Kosten...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.3 Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen

Rz. 9 Die schiedsamtlich festgesetzte Vereinbarung enthält bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Ermächtigung der in Abs. 1 aufgeführten Leistungserbringer. Weil es sich bei der Vorschrift um Neuland der geriatrischen Versorgung bestimmter Patientengruppen handelt, haben sich die Vereinbarungspartner nach § 12 der Vereinbarung auf eine Evaluation der Vereinbarung vers...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbringung möglichst weitgehend aufeinander abgestimmt sind. Dabei sind ein gutes Zusammenwirken und die Vernetzung der verschiedenen Akteure über die Sektoren hinweg für eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Pati...mehr