Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Vertragslaufzeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L ist der Abschluss eines kalendermäßig befristeten Vertrags (Zeitbefristung[1]) für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Diese Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 2 zur früheren SR 2y Nr. 1 BAT. Sie gilt nur für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4.1 Höchstdauer 6 Jahre

Rz. 7 Studentische Hilfskräfte können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 6 Satz 1 WissZeitVG). Der Regierungsentwurf sah zunächst lediglich eine 4-jährige Befristungsdauer vor. Auf Anregung des Bundesrats[1] wurde die Höchstdauer auf 6 Jahre angehoben. Der Zeitrahmen von 6 Jahren soll den kumulierten maximalen Regelstudienzeiten eines Bachelor- und eines Mas...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Aufteilung der Finanzierungskosten bei einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz 1. Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 AO ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.6 Zitiergebot

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 4 ist im Arbeitsvertrag anzugeben, dass der Vertrag auf der Befristungsregelung des WissZeitVG beruht. Das BAG hat bereits zu der mit § 2 Abs. 4 Satz 1 WissZeitVG wortgleichen Vorschrift des § 57b Abs. 3 Satz 1 HRG in der bis 17.4.2007 geltenden Fassung entschieden, dass die Einhaltung des Zitiergebots nicht die Angabe der einzelnen Befristungsnormen erf...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.2.2 Bewilligung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer

Rz. 44 Die Finanzierung aus Drittmitteln muss für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt sein. Diese Tatbestandsvoraussetzung knüpft an die Rechtsprechung des BAG an, wonach eine pauschale Bestimmung von Mitteln ohne konkrete und nachvollziehbare Zweckbindung nicht ausreicht (vgl. BAG Urteil v. 26.8.1988, 7 AZR 101/88 [1]; BAG, Urteil v. 15.1.1997, 7 AZR 158/96 [2]). M...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 3 Benachteiligung

Rz. 7 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der bisherige Standard (aktiv) verschlechtert wird. Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Zustand nicht verschlechtert. Nach herrschender Meinung stellt auch das Vorenthalten von Vorteilen eine Benachteiligung dar und zwar selbst dann, wenn auf die Vorteile ...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an (BAG, Urteil v. 19.3.2008, 7 AZR 1100/06 [2]). Dasselbe gilt für For...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.4 Verlängerung/Nichtanrechnung wegen Beurlaubung, Elternzeit u. a.

Rz. 29 Die Dauer von Arbeitsverträgen, die sich auf den Befristungstatbestand aus § 2 Abs. 1 WissZeitVG stützen, verlängert sich um die Nichtanrechnungszeiträume aus den Tatbeständen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 6 WissZeitVG. Hierauf hat der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einen Anspruch. Abgesehen von notwendigen redaktionellen Änderungen entspricht dies dem früheren ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3 Grundsatz: Zwingende Individualvertrags- und Tarifvertragssperre

Rz. 24 Das WissZeitVG hält – wie früher § 57a Abs. 1 Satz 2 HRG – an dem Grundprinzip des 2-seitig zwingenden Gesetzesrechts fest.[1] Von dem Grundprinzip der befristeten Arbeitsverträge (Höchstbefristungsdauer, Verlängerungen, Anrechnungen) für den in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG erfassten Personenkreis kann weder zugunsten noch zuungunsten der Mitarbeiter abgewichen werden...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen

Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des TzBfG und andere gesetz...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3 Beendigungsnormen

Beendigungsnormen sind Vereinbarungen im normativen Teil des Tarifvertrages, die das Ende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Sie können Bestimmungen zur Kündigung, Befristung von Arbeitsverträgen und zu Aufhebungsverträgen enthalten. Dabei sind insbesondere Festlegungen möglich zu: 3.3.1 Altersgrenzen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreiche...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.2 Abschlussnormen

Abschlussnormen sind Regelungen im normativen Teil des Tarifvertrages, die das Entstehen neuer, die Wiederaufnahme alter oder die Fortführung unterbrochener Arbeitsverhältnisse zum Gegenstand haben. Abschlussnormen werden regelmäßig nach Abschlussgeboten bzw. -verboten unterschieden. Abschlussgebote räumen einer Arbeitsvertragspartei einen Anspruch auf Abschluss eines Arbeit...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.2 Befristungsregelungen

Das Arbeitsverhältnis braucht nicht stets auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern kann mit einer Befristungsabrede versehen werden. Es endet dann zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt automatisch und ohne Ausspruch einer Kündigung. Das allgemeine Befristungsrecht ist in § 14 TzBfG geregelt. Im Rahmen von sachgrundlosen Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Einschreibung an einer deutschen Hochschule

Rz. 2 Voraussetzung ist, dass die Hilfskraft an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist. Unter den Begriff Hochschule fallen alle Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind (vgl. § 1 WissZeitVG).[1] Tätigkeiten eines Studierenden an einer ausländischen Hochschule, z. B. während eines Auslandssemesters, fallen nich...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1 Inhaltsnormen des Tarifvertrages

Im normativen Teil des Tarifvertrages werden durch Inhaltsnormen materielle und formelle Arbeitsbedingungen näher geregelt. Sie betreffen den Inhalt des bestehenden Arbeitsverhältnisses und füllen ihn im Einzelnen aus. Dies ist notwendig, weil im Arbeitsvertrag regelmäßig nur rahmenmäßige Bestimmungen zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses getroffen werden. Häufig werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.4 Differenzierungsklauseln

Die Vereinbarung von Differenzierungsklauseln als Inhaltsnormen eines Tarifvertrages ist weitgehend unzulässig. Grundgedanke der Differenzierungsklauseln ist es, Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nichttarifgebundenen Arbeitnehmern einen materiellen Vorteil bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen zu verschaffen. Regelmäßig kommen auch den nichtorganisierten Arbeitnehmern d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / Zusammenfassung

Der vorliegende Beitrag stellt die gesetzlich vorgesehenen bzw. üblichen tarifvertraglichen Regelungen dar. Entsprechend dem Tarifvertragsgesetz werden zunächst die schuldrechtlichen Vereinbarungen einschließlich der damit zusammenhängenden Friedens- sowie der Durchführungspflicht erörtert und im Anschluss die normativen Bestimmungen, die üblicherweise den wesentlichsten Te...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.8 Nebentätigkeit des Arbeitnehmers

Der Tarifvertrag kann Regelungen zu Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit enthalten. Dabei kommen entweder ein generelles bzw. eingeschränktes Nebentätigkeitsverbot oder nur Anzeigepflichten bei Aufnahme einer Nebentätigkeit in Betracht. Eine Verpflichtung zur Anzeige besteht jedenfalls unabhängig von einer getroffenen Vereinbarung dann, wenn die In...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.5 Normen zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Nach § 1 Abs. 2 TVG können auch betriebsverfassungsrechtliche Normen Gegenstand des normativen Teils eines Tarifvertrages sein. Nach § 3 Abs. 2 TVG gelten diese Regelungen wie Betriebsnormen bereits dann betriebseinheitlich, wenn nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Tarifbindung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Durch betriebsverfassungsrechtliche Normen werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrages. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.2.4 Kongruenz zwischen Befristungsdauer und bewilligter Projektlaufzeit

Rz. 49 Durch des Erste Änderungsgesetz zum WissZeitVG wurde mit Wirkung zum 17.3.2016 neu eingefügt, dass sich die Laufzeit von Arbeitsverträgen, deren Befristung auf den Sachgrund der Drittmittelfinanzierung gestützt wird, an der Dauer des bewilligten Projektzeitraums orientieren soll, § 2 Abs. 2 zweiter Halbsatz WissZeitVG. Dies ist Ausdruck des Ziels des Gesetzgebers, uns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 4 Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen

Damit der Arbeitgeber die Mitbestimmungspflicht von Einstellungsfragebögen nicht unterlaufen kann, sieht § 94 Abs. 2 BetrVG eine Mitbestimmungspflicht für das Abfragen von persönlichen Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen vor. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsverträge allgemein für den Betrieb verwandt werden, so genannte Formularverträge. Häufig wird übersehen, dass ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalabfindung aus Riester-Altersvorsorgevertrag lässt sich nicht ermäßigt versteuern

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass die kapitalisierte Auszahlung von Riesterverträgen in der Praxis typischerweise vorkommt und daher keine (ermäßigt zu besteuernden) außerordentlichen Einkünfte begründen kann. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2017. Sachverhalt Strittig war im vorliegenden Fall, ob Leistungen aus einem Riester-Altersvorsorgevertrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.2 Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrundes

Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 KSchG vor, wird vermutet, dass die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die Vermutung erfasst erstens den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit und zweitens das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit. Letzteres umfasst auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Unt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Werkzeugmechaniker (Profess... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hinweise zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses und Prüfen der Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität, Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und zur Pausenregelung (Kurzpausen, aktive Pausengestaltung), Beratung zur Auswahl von gefahrlosen Arbeitsstoffen (z. B. Kühlschmierstoffe), Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans und Beratung zu Hautschutz, Hautreinigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Für Beteiligte aufbewahrte Urkunden (§ 104 Abs. 2 AO)

Rz. 9 Nach § 104 Abs. 2 AO wird das Weigerungsrecht auch dann eingeschränkt, wenn Urkunden oder Wertsachen für den Beteiligten aufbewahrt werden und dieser bei eigenem Gewahrsam zur Vorlage verpflichtet wäre. Durch diese Vorschrift soll verhindert werden, dass der Beteiligte die Ermittlungstätigkeit der Behörde durch die Auslagerung der Gegenstände behindert.[1] Aufbewahrung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Begriffe

Rz. 2 Der Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem eine Handlung auszuführen oder etwas zu dulden ist bzw. Rechtswirkungen eintreten. Die Frist ist dagegen ein abgegrenzter, bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen ist oder etwas getan, geduldet oder unterlassen werden kann. Keine Frist wur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.3 Beitritt zu einem bestehenden Vertrag (Abs. 2)

Rz. 3b Nach Abs. 2 können neu hinzugekommene Leistungserbringer den bestehenden Verträgen nach Abs. 1 Satz 1 zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten wie die etablierten Vertragspartner, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Durch den Beitritt zu einem bestehenden Vertrag über die gängige Hilf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.16 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 13 Nicht für alle für die Versorgung notwendigen Hilfsmittel werden Verträge mit Leistungserbringern bestehen. In einem solchen oder wenn durch Vertragspartner eine Versorgung der Versicherten in einer für sie zumutbaren Weise nicht möglich ist, trifft die Krankenkasse nach Abs. 3 eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer. Die Einzelvereinbarung steht ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat mit Wirkung zum 1.1.2004 ...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.8 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vielzahl der unterschiedlichen Hilfsmittelversorgung bringt es mit sich, dass vorwiegend für die gängigen Hilfsmittel Versorgungsverträge mit Beitrittrecht nach Abs. 1 Satz 1 bestehen. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern existieren oder eine Versorgung der Versicherten durch Vertragspartner in einer für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.5 Inhalt eines Vertrages über die Hilfsmittelversorgung

Rz. 3d Nach Abs. 1 Satz 1 regelt der abzuschließende Vertrag die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringende Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung. Diese Gesetzesvorgaben stellen Eckpunkte dar, welche in jedem Vertrag umzusetzen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.4 Pflicht zu Vertragsabschluss (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3c Aufgrund der unmissverständlichen Formulierung "schließen im Wege von Vertragsverhandlungen" in Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften verpflichtet, über die Einzelheiten der gängigen Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüssen Verträge zu schließen. Mit diesen Vertragsabs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Rechtsgrundlage für den Sachleistungsanspruch der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Hilfsmittel ist § 33 Satz 1. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen

Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Krankenkassen erfüllen mit der Umsetzung der Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.6 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 3e Auf der Krankenkassenseite sind Vertragspartner des regionalen Vertrages über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder ihre Arbeitsgemeinschaften. Diese Erweiterung und Flexibilisierung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sollen den Wettbewerb forcieren, weil darüber die Krankenkassen und deren Organisationen in jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.18 Preise für Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 Sind keine oder noch keine Festbeträge für bestimmte Hilfsmittel festgesetzt, vereinbaren die Vertragsparteien im Rahmen der Verträge nach Abs. 1 auf der gewählten Vertragsebene neben den o. a. Vertragsinhalten auch die Preise für diese Hilfsmittel. Das Gesetz spricht von "schließen", was grundsätzlich einen Zwang zum Abschluss von Preisvereinbarungen bedeutet. Innung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.9 Hilfsmittel für die Festbeträge gelten (Abs. 4)

Rz. 6 Nach Abs. 4 können die Vertragspartner in den Verträgen bzw. Einzelvereinbarungen für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbaren. Die nach § 36 vom GKV-Spitzenverband festzusetzenden Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.15 Übergangsbestimmungen (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 12 Verträge nach Abs. 1 in der bis zum 10.5.2019 geltenden Fassung, die auf Ausschreibungen nach dem aufgehobenen Abs. 1 gründen, wurden nach einer Übergangszeit mit Ablauf des 30.11.2019 unwirksam (Abs. 1 Satz 8). Auf diese Weise wurde nach der Gesetzesbegründung den im Zusammenhang mit Ausschreibungsverträgen aufgetretenen Qualitätsdefiziten und Rechtsunsicherheiten en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.1.2 Vereinbarungen über Benutzerentgelte

Rz. 7 Vereinbarungen über die Entgelte für Krankentransportleistungen erstrecken sich in erster Linie auf die sonstigen Krankenbeförderungen, die nicht zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören. Hier geht es um die Beförderung von Personen, die nach ärztlicher Beurteilung bei der Fahrt weder einer fachgerechten Betreuung und Hilfeleistung noch der Beförderung in einem Ret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2 Rechtspraxis

2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.19 Information der Versicherten durch die Leistungserbringer (Abs. 5)

Rz. 16 Aus Abs. 5 ergibt sich für die Leistungserbringer die Verpflichtung, die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 und 5 für die konkrete Versorgungssituation geeignet und notwendig sind. Die Leistungserbringer haben die Beratung schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.10 Information der Versicherten durch die Leistungserbringer (Abs. 5)

Rz. 7 Vor der Inanspruchnahme der Leistung haben die Leistungserbringer die mit Hilfsmitteln zu versorgenden Versicherten zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig sind (Abs. 5 Satz 1). Diese Beratung haben die Leistungserbringer schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 4 Wie bei anderen Versorgungsverträgen auch ist für die Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln ein Schiedsverfahren für den Fall gesetzlich vorgegeben, dass sich die Vertragsparteien über Vertragsinhalte nicht einigen. Die Schiedsstellenregelung ist ein vorgerichtliches Verfahren, welches für die Vertragspartner grundsätzlich den Vorteil hat, dass eine Entscheidun...mehr