Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 165 Da es sich beim Zugewinnausgleich um einen güterrechtlichen Anspruch handelt, hat er, soweit er unter Lebenden erfolgt, mit Freigebigkeit i.d.R. nichts zu tun und unterliegt daher auch prinzipiell nicht der Schenkungsteuer. Für den Zugewinnausgleich von Todes wegen kann daher im Ergebnis nichts anderes gelten (auch wenn § 1371 BGB hier eine erbrechtliche Lösung vorsi...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Rz. 205 Vertragliche und bindende Verfügungen über den Nachlass sind gem. Art. 1130 c.c. grundsätzlich ausgeschlossen. Freilich gibt es schon seit jeher in Frankreich die institution contractuelle (vgl. Muster unten Rdn 219)[101] und die Vereinbarung von Vorteilen zugunsten des überlebenden Ehegatten bei der Auseinandersetzung der gesetzlichen oder vertraglichen Gütergemeins...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 217 Den Erbverzicht gibt es nicht, ihm steht das Verbot des Erbvertrags in Art. 1130 c.c. entgegen. Durch die Erbrechtsreform 2006 neu eingeführt wurde die Möglichkeit, bereits unter Lebenden auf die Erhebung der Herabsetzungsklage gegen die in die Pflichtteilsquote des verzichtenden Angehörigen eingreifenden Verfügungen des Erblassers zu verzichten, Art. 929 c.c. Die fo...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / III. Verfahrensrecht/Beweiserhebung

Rz. 38 Gemäß § 1042 Abs. 3 und 4 ZPO kann ein Schiedsgericht entscheiden. Der Schiedsrichtervertrag is...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 266 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, muss sie also zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Damit erhält der Vermächtnisnehmer au...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt – wie dargestellt – zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter. Dieser ist an und für sich nicht unbedingt erbschaftsteuerlich relevant. Denn soweit der Vermögensmehrung durch Anwachsung eine gleichwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des verstorbenen Gesellschafter...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / cc) Ertragsnießbrauch

Rz. 193 Beim Ertragsnießbrauch[218] soll dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinnanteil zustehen, nicht jedoch Verfügungs-, Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder sonstige Rechte, die mit der Führung des Unternehmens zu tun haben.[219] Das operative Geschäft verbleibt vielmehr in der Hand des Eigentümers. Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehme...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / D. Checkliste: Vermächtnis

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Grundsätzliches

Rz. 14 Jede Erbengemeinschaft ist – von Gesetzes wegen – von vornherein auf ihre Beendigung (Auseinandersetzung) angelegt. Das Ziel der Erbengemeinschaft ist also ihre Beendigung. Im Rahmen der Auseinandersetzung werden regelmäßig zunächst die Erblasser- und Erbfallschulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) beglichen und sodann die danach noch verbliebenen Vermögensgegenstände unter den Er...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Güterrechtliche Lösung

Rz. 169 Zivilrechtlich hat der überlebende Ehegatte einer Zugewinngemeinschaftsehe stets die Wahl, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie (zusätzlich) den kleinen Pflichtteil zu verlangen[178] Die güterrechtlich bestimmte Ausgleichsforderung bleibt dabei nach § 5 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Eine Ausnahme gilt n...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Weitergabeverpflichtung

Rz. 319 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[311] Rz. 320 Problematisch...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 21 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Reinertrag des Grundstücks

Rz. 248 Im ersten Schritt ist gemäß § 185 Abs. 1 BewG der Reinertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks (§ 186 BewG) abzüglich der Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG). Rz. 249 § 186 BewG definiert den Rohertrag als das Entgelt, "das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach dem im Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 298 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, also das Recht, einen Nachlassgegenstand, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht besteht, ...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / C. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 29 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge: Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tode sofort, zumindest aber in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, etwaigen langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen:mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 165 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern, § 1037 Abs. 1 BGB. Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet, § 1041 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 308 Bei der Gewährung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge in der Form von Ausstattungen (§§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB) oder Schenkungen (§§ 516, 2050 Abs. 3 BGB) an Abkömmlinge sollte bei der Hingabe der Zuwendung bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen, die nicht kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig sind (§ 2050 Abs. 3 BGB) und b...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Güterrechtliche Gestaltungen

Rz. 342 Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird der Wert der von jedem der Ehegatten während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände bei Beendigung des Güterstands ermittelt (Vorschlag) und die Differenz beider Vorschläge hälftig geteilt, Art. 215 ZGB. Ein Ehevertrag kann für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod von dem Grundsatz der hä...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Materielle Wirksamkeit

Rz. 79 Wirksamkeit und Bindungswirkungen einer vertragsmäßigen Verfügung unterliegen nach Art. 25 Abs. 1 EuErbVO wie auch schon unter Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. dem Errichtungsstatut.[40] Das ist bei einem einseitig verfügenden Erbvertrag das für den vertragsmäßig gebundenen Erblasser geltende Recht an seinem bei Vertragsabschluss aktuellen gewöhnlichen Aufenthalt oder d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 200 Den Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung definiert § 2 BewG (über § 12 Abs. 1 ErbStG) als sog. wirtschaftliche Einheit. Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich, also einzeln, zu bewerten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zusammen...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 6. Die Verjährungsverlängerung als testamentarisches Gestaltungsmittel

Rz. 137 Der im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführte § 202 BGB ermöglicht eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung einer Verjährungsfrist zuwendet.[249] Im Rahmen der Gesta...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Das Unternehmen als Gegenstand der Nachfolge

Rz. 7 Auch wenn beim Unternehmertestament die Unternehmensnachfolge im Vordergrund steht, beschränken sich seine Regelungen doch nicht allein auf den unternehmerischen Bereich. Denn Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Bei den meisten Unternehmen stellt das Unternehmen bzw. die Unternehmensbeteiligung einen, ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Rechte des Nießbrauchers

Rz. 159 Nießbraucher kann, wie gesagt, jede natürliche oder juristische Person sein. Eine Personenmehrheit kommt (als solche) aber nicht als Nießbraucherin in Betracht. Mehrere Nießbraucher können daher auch nicht "als Mitberechtigte gemäß § 432 BGB" in das Grundbuch eingetragen werden.[182] Rz. 160 Beim Nießbrauch an einer Sache hat der Nießbraucher das Recht, sämtliche Nutz...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / VI. Ausschluss der Ersatzerbfolge bei Zuwendungsverzicht

Rz. 72 Ein weiteres Problem im Rahmen der Ersatzerbenbestimmung entsteht beim Abschluss sogenannter Zuwendungsverzichtsverträge, wobei sich nach Inkrafttreten der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes zum 1.1.2010 die Situation etwas entschärft hat.[133] Die Vorschrift des § 2352 BGB eröffnet die Möglichkeit für den durch Testament berufenen Erben, Vermächtnisnehmer oder de...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 49 Im Unterschied zur einfachen führt die qualifizierte Nachfolgeklausel dazu, dass nur bestimmte Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen nachrücken können. Rz. 50 Auch hier vollzieht sich der Erwerb der Gesellschafterstellung (jedenfalls für Erben) von selbst.[27] Auf die dem Nachfolg...mehr

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Insolvenz bei betrieblicher Altersvorsorge – ist der Geschäftsführer geschützt?

Zusammenfassung Hält ein nicht nur unwesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile an einer GmbH, unterfällt er nicht den Vorschriften des BetrAVG. Hintergrund: Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer Der Kläger war neben drei weiteren Gesellschaftern mit 1/6 de...mehr

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Kartellrecht: Arbeitsgemeinschaft oder kooperatives Gemeinschaftsunternehmen?

Zusammenfassung Schließen sich Wettbewerber in der Absicht zusammen, sich dauerhaft gemeinschaftlich um Aufträge in unbestimmter Zahl zu bemühen, bilden sie keine kartellrechtsneutrale Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, sondern ein Gemeinschaftsunternehmen. Hintergrund Die Antragstellerin handelt auf dem Gebiet der Fördertechnik und erbringt u.a. Wartungsdienstleistungen für Ro...mehr

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Keine Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die häusliche Pflege eines in seinem eigenen (anderen) Haushalt lebenden Angehörigen als haushaltsnahe Dienstleistungen

Leitsatz Da das Rechnungserfordernis gemäß § 35a EStG der Verhinderung von Schwarzarbeit dient, müssen sich aus der Rechnung der Leistungserbringer und der Leistungsempfänger ergeben. Dass der Leistungsempfänger und der Zahlende identisch sein müssten, ergibt sich daraus nicht. § 35a EStG begünstigt nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Leitsatz Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412), ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln de...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 2.2 Mieterhöhung

Der BGH hat in früheren Entscheidungen mehrmals zu der Frage Stellung genommen, welche Rechtsfolge bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche von der tatsächlichen Fläche abweicht. In den Urteilen vom 7.7.2004[1] und vom 8.7.2009[2] hat er einen Fall behandelt, in dem die im Vertrag ausgewiesene Fläche größer war als die wirkliche Wohnfl...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 2.3 Betriebskostenumlage

Der BGH[1] hat nunmehr klargestellt, dass für die Umlage der Betriebskosten (wozu auch die Heizkosten zählen) dieselben Grundsätze gelten, die er in seinem Urteil vom 18.11.2015[2] entwickelt hat. Das bedeutet, beim Abrechnen der Betriebskosten kommt es auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnungsgröße an.[3] Daraus folgt: Ist für die Umlage der Betriebskosten ...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 2 Fehlerhafte Flächenangaben

Ist im Mietvertrag eine bestimmte Wohnfläche ausgewiesen und weicht die wirkliche Fläche von der im Vertrag angegebenen Fläche ab, gelten folgende Grundsätze: 2.1 Minderung der Miete, Gewährleistung Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsach...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 1.1 Grundsätzliches

Bei Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung ist die Wohnfläche zwingend nach den Vorschriften der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) zu berechnen. Bei frei finanziertem Wohnraum können sich die Parteien auf eine bestimmte Berechnungsmethode einigen.[1] Ist in dem Mietvertrag geregelt, dass die §§ 42 ff. II. BV Berechnungsgrundlage sein sollen, sind die Regelung...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 1.2.1 Begriff der Wohnfläche

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Praxis-Beispiel Wohnungsgrundfläche Hierzu zählen auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören.[1] Zubehörräume gehören nicht zur Wohn...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 2 Rechtsfolgen

Der Vermieter muss nach Zugang des Kündigungswiderspruchs entscheiden, ob er einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zustimmt. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgese...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 6 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat, wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist[1], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[2], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.2 Vereinbarungen der Leistungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 haben die Leistungsträger durch Vereinbarungen sicherzustellen, dass Untersuchungen unterbleiben, soweit verwertbare Ergebnisse vorliegen. Vereinbarungen unter Leistungsträgern sollen nach § 96 Abs. 2 Satz 2 vorsehen, dass Untersuchungen nach vergleichbaren Grundlagen, Maßstäben und Verfahren vorgenommen und die Ergebnisse der Untersuchungen fes...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 5 Auftrag i. S. d. § 88 ist die einvernehmliche Übertragung von Aufgaben des Auftraggebers an den Beauftragten aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages vgl. §§ 53 ff. 2.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer Rz. 6 Nur Leistungsträger (vgl. § 12 SGB I) können Aufträge erteilen. Verträge werden zwischen Leistungsträge...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.1 Kündigung (Satz 1)

Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer

Rz. 6 Nur Leistungsträger (vgl. § 12 SGB I) können Aufträge erteilen. Verträge werden zwischen Leistungsträgern (§ 88 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.) oder mit dem jeweiligen Verband des Leistungsträgers (§ 88 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.) geschlossen. Sind Auftragsverhältnisse zwischen Leistungsträgern geschlossen worden, müssen diese nicht notwendig dem gleichen Verband angehören. Rz. 7 Der...mehr

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Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 2.1 Verwaltungsakte durch den Beauftragten (Abs. 1)

Rz. 4 § 89 Abs. 1 stellt klar, dass die vom Beauftragten zu erlassenden Verwaltungsakte im Namen des Auftraggebers ergehen müssen. Das Auftragsverhältnis muss damit gegenüber dem Sozialleistungsberechtigten oder dem Betroffenen offengelegt werden. Der Beauftragte besorgt daher ein Fremdgeschäft im Namen des letztlich zuständigen und verantwortlichen Auftraggebers. Eine Krank...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, was zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehört. Berufsberatung ist Teil des Beratungsangebotes der Agentur für Arbeit. Anders als Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber richtet sich das Angebot der Berufsberatung an junge Menschen und Erwachsene, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen (vgl. § 29 Abs. 1). So wie die Arbeitsma...mehr

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Jansen, SGB X § 93 Gesetzli... / 2.1 Gesetzlicher Auftrag

Rz. 3 § 93 regelt nur gesetzliche Auftragsverhältnisse. Zu unterscheiden von den gesetzlichen Auftragsverhältnissen sind die Fälle des Auftrags, die durch Rechtsgeschäft i. S. eines öffentlich-rechtlichen Vertrags begründet werden. Ein gesetzliches Auftragsverhältnis kann durch förmliches Gesetz oder durch eine aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erlassenen Re...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Erfordernis von Auftragsgeschäften innerhalb der Sozialversicherungsträger erklärt sich aus der Gliederung des Systems der Sozialversicherung. So können anlässlich der Sozialleistungserbringung Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Trägern entstehen, die es erforderlich machen, Aufträge zu erteilen, da eine sinnvolle Fallbearbeitung im Rahmen einer bloßen K...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.3 Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 7 Eine bestimmte Rechtsform ist für die Arbeitgemeinschaft nicht vorgeschrieben. Deshalb stehen alle Möglichkeiten, die das Gesellschaftsrecht bietet, zur Verfügung. Das gilt auch für das häufig gewählte Modell der BGB-Gesellschaft. Ausgeschlossen ist jedoch die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft; denn diese kann nur durch einen staatlichen Hoheitsakt g...mehr