Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizkostenV: Vorgehen bei v... / 1 Leitsatz

Wird in einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 7 Satz 1 HeizkostenV nicht mit separaten Wärmemengenzählern vorerfasst, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Verbrauch im Wege einer rechnerisch z...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wahl des A entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein – wie hier – unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet habe, stehe seiner Wiederwahl nicht entgegen. Dies ergebe sich schon aus der Haftungsbegrenzung des § 29 Abs. 3 WEG, nach welcher der Verwaltungsbeirat nur für Vorsat...mehr

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Umlagevereinbarung: Änderung? / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Beschlüsse würden gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG könne jeder Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen. Die Wohnungseigentümer müssten sich daher an ihre Vereinbarungen halten. Zwar gehe es bei dem ersten Beschluss wegen des bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Rettungswegs darum, das gemeinsc...mehr

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Versammlungsstätte: Eignung / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht anders. Die Wohnung des Miteigentümers X sei K nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar gewesen. Damit allen Eigentümern die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ermöglicht und nicht erschwert werde, müsse der Ort der Versammlung verkehrsüblich zu erreichen und den Wohnungseigentümern zumutbar sein. Im Gesellschaftsrecht sei eine Wohnung e...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! A und B seien als Verwaltungsbeiräte geeignet. Zwar seien sie keine Wohnungseigentümer. Es genüge aber, dass sie werdende Wohnungseigentümer seien. Dem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass A und B vom Kaufvertrag zurückgetreten seien. Ob der Rücktritt wirksam sei, sei ungeklärt und nicht entscheidend. Zwar werde regelmäßig vertreten, dass es für d...mehr

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Anspruch auf Einsichtnahme:... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! K habe gegen B keinen Anspruch. Nach dem geltenden Recht bestünden keine Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter, nach denen ein Wohnungseigentümer Auskunft verlangen könne. Der Einsichtnahmeanspruch der Wohnungseigentümer in die Verwaltungsunterlagen sei mit § 18 Abs. 4 WEG abschließend geregelt worden. Soweit K diese...mehr

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Verwalter: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Entlastung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Dies sei der Fall, wenn gegen den Verwalter Schadensersatzansprüche in Betracht kämen und kein Grund ersichtlich sei, auf diese Ansprüche zu verzichten, oder wenn ein tatsächliches Verhalten gebilligt werde, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen di...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung I / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, welche Personen als Verwaltungsbeirat geeignet sind. Allgemeine Eignung Nach bislang h. M. ist notwendig, aber ausreichend, dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten im Wesentlichen erfüllen könne. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeir...mehr

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Beschluss: Was gilt bei meh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die alltägliche Frage, wann und wohin zu laden ist. Daneben stellt sich die Frage, ob formale Ladungsmängel ohne Weiteres zur Ungültigkeit eines Beschlusses führen. Versammlungsort Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum, etc.) vom Einzuladenden zu wählen sind, kann durch Vereinbarung oder dur...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.2 Zweifel an der Verfassungskonformität

Rz. 559 Als Quintessenz der Beispielsfälle ist festzuhalten: Legt man die Vorschrift nach ihrem Wortlaut aus, werden Konstellationen der Schenkungsteuer unterworfen, bei denen es an einer objektiven Bereicherung des Steuerpflichtigen fehlt. Das Bereicherungsprinzip ist ein zentrales Prinzip des Erbschaftsteuerrechts, weswegen § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG mit dem aus dem Gleichheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Besteuerung am Ort des leistenden Unternehmens (§ 3a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 75 Gemäß § 3a Abs. 1 S. 1 UStG ist eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer[1] an dem Ort zu versteuern, an dem der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dabei ist unter dem Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, der Ort zu verstehen, von dem aus dieser Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet. Dies ist grundsätzlich der maßg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11 Testamentsvollstreckung

Rz. 268 Bei der Testamentsvollstreckung bleibt der Erbe zwar Rechtsträger, doch fehlt ihm die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen.[1] Gewöhnlich besteht die Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der Abwicklungsvollstreckung. Doch kann der Erblasser abweichend auch als sog. Dauervollstreckung anordnen, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 170 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigenwerden sie auch ausdrücklich in Art. 31a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 121 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 300 § 3a Abs. 4 UStG enthält eine detaillierte Regelung der Bestimmung des Leistungsorts bestimmter besonderer sonstiger Leistungen; sie beinhaltet seit dem 1.1.2015 insgesamt 11 Katalogtatbestände (Rz. 25), für die sich der Leistungsort an den Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers verlagert, unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 MwStSystRL ( Rz. 310). Die Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.6 Die Regelung des § 3a Abs. 5 S. 3 bis 5 UStG (Schwellenwert)

Rz. 509 MWv 1.1.2019 sind in § 3a Abs. 5 UStG die Sätze 3 bis 5 eingefügt worden (Rz. 25a und Rz. 465a)[1], der S. 3 dieser Regelung ist dann mWv zum 1.7.2021[2] geändert (ergänzt) worden (Rz. 25c). Nach dem S. 3 ist der S. 1 des § 3a Abs. 5 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 513 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erbengemeinschaft

Rz. 119 In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt die Erbfolge nicht nur an einen Erben, sondern an eine Mehrheit von Erben. In diesem Fall geht der Nachlass als Ganzes ungeteilt auf die Erben über und sie bilden eine Erbengemeinschaft nach Maßgabe der §§ 2032 ff. BGB. Die Erbengemeinschaft ist eine nicht rechtsfähige[1] Gesamthandsgemeinschaft. Träger der Nachlassrechte u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8.6 Eintrittsklausel

Rz. 174 Im Personengesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters ein Erbe oder auch ein fremder Dritter nur schuldrechtlich berechtigt ist, in die Gesellschaft einzutreten. Diese Eintrittsklausel gewährt lediglich ein Recht zum Beitritt zur Gesellschaft als Gestaltungsrecht (Option) oder als Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 370 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.2 Sonstige Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin

Rz. 411 Die Regelung des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. b UStG ist ursprünglich eingeführt worden, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Edelmetallbörsen im Verhältnis zu denen anderer Mitgliedstaaten zu vermeiden[1]; eine unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 MwStSystRL nicht.[2] Bei den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Gold, Silber und Platin handelt es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 140 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative - unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.6 Die Einräumung der Eintrittsberechtigung (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 295 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus den Rücklagen

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 enthält für etwaige Entnahmen keine Einschränkung, die mit der Einschränkung für Einstellungen vergleichbar ist (vgl. HdR-E, HGB § 270, Rn. 9). Entsprechendes gilt für die Kap.-Rücklage gemäß § 270 Abs. 1. Aus diesem Grund ist das bilanzaufstellende Organ berechtigt, den Umfang der Rücklagenentnahme autonom zu entscheiden. Begren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Möglichkeiten der Herrschaftsausübung

Rn. 67 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 17 AktG ist dann gegeben, wenn ein anderes (herrschendes) UN unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Nach dieser gesetzlichen Formulierung ist es nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass das herrschende UN von seinen Einflussmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch macht. Zur Begründ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gefahren wechselseitiger Beteiligungen

Rn. 139 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wechselseitige Beteiligungen sind in der Praxis durchaus verbreitet, über ihre wirtschaftliche Bedeutung ist bislang nur wenig bekannt geworden (vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutung KK-AktG (2011), § 19, Rn. 4; HdA (2017), Kap. 14, Rn. 32). Sie sollen vornehmlich in der Banken- und Versicherungswirtschaft eine nicht unbeachtliche Rolle spiele...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unternehmensbegriff

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG setzt ein aktienrechtlicher UN-Verbund notwendig voraus, dass er zwischen UN besteht. Auf eine Umschreibung des UN-Begriffs hat der Gesetzgeber jedoch angesichts der erheblichen Schwierigkeiten einer Definition verzichtet (vgl. Kropff (1965), S. 27). "Sie ist für die Rechtsanwendung aber unverzichtbar" (Hüffer-AktG (2022), § 15...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beherrschungsmittel

Rn. 70 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das gesetzliche Musterbeispiel für eine Beherrschungsmöglichkeit ist die Mehrheitsbeteiligung; sie dient daher als Maßstab für alle anderen Beherrschungsmittel, die zur Abhängigkeit i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG führen (können). Ein Mehrheitsgesellschafter besitzt zwar keinen unmittelbaren, wohl aber einen um so wirksameren mittelbaren Einfluss a...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Herstellungskosten

Rn. 251 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anders als das HGB, in das im Zuge des BiRiLiG in § 255 Abs. 1ff. gesetzliche Begriffsbestimmungen der AK und HK aufgenommen wurden, verfügt das Steuerrecht über keine gesetzliche AHK-Definition. Die BFH-Rspr. greift bezüglich der Abgrenzung des HK-Begriffs ausdrücklich auf die handelsrechtliche Begriffsbestimmung zurück (vgl. BFH, Beschluß ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Einstellungswahlrechte

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gesetzlichen Regelungen sehen einige Möglichkeiten vor, Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorzunehmen, ohne dass diese Dotierungen zwingend vorgeschrieben werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für sämtliche wechselseitigen Beteiligungen gelten zunächst die Vorschriften, die für alle verbundenen UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Ferner sind Angaben im Anhang zu machen (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7 AktG). Weiterhin sind auch die Mitteilungs- und Nachweispflichten der §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 1 AktG sowie die Nachweispflicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteile, die einem anderen für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmen gehören

Rn. 58 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zweite im Gesetz genannte Zurechnungsfall ist gegeben, wenn ein Dritter Anteile für Rechnung des UN oder eines von ihm abhängigen UN hält. Ein Halten für Rechnung des UN bedeutet, dass dieses und nicht der haltende Dritte i.W. die mit dem Halten der Anteile verbundenen Kosten und Risiken trägt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 16, Rn. 12; KK-Ak...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Unternehmen des Bundes vom Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 bis 4 (Erlass von Unfallverhütungsvorschriften) aus. Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 regeln gleichzeitig, wer ermächtigt ist, Regelungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu treffen, und wie das Verfahren bis zum Erlass solcher Regelungen vonst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.1 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 3 Als eine Gruppe von Sozialversicherungsträgern sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 SGB IV). Sie verwalten sich selbst, erfüllen mithin im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung (§ 1 Abs. 1 S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

Leitsatz 1. Setzt die Familienkasse in einem gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Klageverfahren Kindergeld für den vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Regelungszeitraum fest, wird dieser Änderungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens und lässt die Klagebefugnis entfallen. 2. Eine Klagebefugnis lässt si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.2 Rechtsverordnungen

Rz. 6 Durch Abs. 2 wird das BMI ermächtigt, für die Unternehmen, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und § 125 Abs. 3 zuständig ist, Rechtsverordnungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu erlassen. Im Unterschied zur Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 2 haben die Regelungen hinsichtlich der in Abs. 2 erwähnten Unternehmen Außenwirkung, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.2 Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Rz. 5 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften gehen auf das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S. 69) zurück. Durch die Beschlüsse des Bundesrates v. 21.5.1885 (AN S. 23) waren die ersten 55 Berufsgenossenschaften errichtet worden. Seit ihrer Gründung waren die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach beruflichen Fachbereichen (nach Gewerbezweigen) gegliedert. Die B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.4.4 Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 3 haben die beteiligten Berufsgenossenschaften der nach der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend eine Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung vorzulegen. Diese Vereinbarung kann gemäß Abs. 1 Satz 4 HS 1 für eine Übergangszeit von höchstens 12 Jahren unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Beiträge oder unterschiedl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezie...mehr