Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 4 Heberecht für gemeindefreien Grundbesitz (Abs. 3)

Rz. 15 Für den in gemeindefreien Gebieten liegenden Grundbesitz ermächtigt § 1 Abs. 3 GrStG die Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wer die nach dem Grundsteuergesetz den Gemeinden zustehenden Befugnisse ausübt. Damit trägt § 1 Abs. 3 GrStG der Tatsache Rechnung, dass es in der Bundesrepublik Deutschland auch gemeindefreie Gebiete gibt. Meist handelt es hie...mehr

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Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 3 Überwiegende Benutzung für steuerbegünstigte Zwecke (Abs. 2 GrStG)

Rz. 12 Wird der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) oder ein Teil des Steuergegenstandes sowohl zu nach §§ 3, 4 GrStG steuerbegünstigten Zwecken als zu auch anderen (nicht begünstigten) Zwecken benutzt, ohne dass eine räumliche Abgrenzung für die verschiedenen Zwecke nach § 8 Abs. 1 GrStG möglich ist, so ist der Steuergegenstand oder der Teil des Steuergegenstandes nach § 8 Abs. 2 ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 2 Haftung des Nießbrauchers und bei nießbrauchähnlichen Rechten (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 11 Abs. 1 GrStG haftet insbesondere der Nießbraucher des Steuergegenstandes neben dem Steuerschuldner für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergenstandes entfallende Grundsteuer. Der Grundgedanke dieses Haftungstatbestandes setzt daran an, dass der Nießbraucher dem Steuergegenstand die wirtschaftliche Substanz entzieht, in dem er die Nutzungen abschö...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.2 Unrentabilität des Grundbesitzes

Rz. 17 Neben der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes (vgl. Rz. 15) setzt ein Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG des Weiteren voraus, dass die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten für das Kulturgut liegen. Mit dem Erfordernis "in der Regel" in § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wird auf eine Unrentabilität als Dauerzustan...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 2 Fälligkeit in Vierteljahresbeträgen (Abs. 1)

Rz. 10 In § 28 GrStG wird i. S. d. § 220 Abs. 2 S. 2 AO die Fälligkeit der nach § 27 GrStG festgesetzten Grundsteuer bestimmt. Ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt können die Gemeinden als Steuergläubiger die Leistung der Grundsteuer vom Steuerschuldner verlangen. In § 28 Abs. 1 GrStG wird der Grundsatz normiert, dass der Jahresbetrag der Grundsteuer jeweils in Vierteljahre...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen: Mit Urteil vom 13.2.2019 (BFH v. 13.2.2019 – XI R 1/17), entschied der BFH, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzs...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / b) Steuerliche Behandlung der sog. Marktprämie

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, liegt bislang noch nicht vor. Nach der Gesetzesbegründung[3] zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [4], welche wiederum auf den EEG-Erfahrungsbericht verweist, ist es das Ziel der Marktprämie, ei...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuld – § 13b UStG

Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Organschaften: Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.7.2020 (BFH v. 23.7.2020 – V R 32/19) entschieden, dass bei einer Organschaft der Organträger die Eingangsleistung bezieht, so dass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt. Dabei kommt es ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

Umsatzsteuersatz für digitale Medien nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterliegt die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 der Anlage 2 bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form dem ermäßigten Steuersatz. Ebenso unterliegt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 14 Satz 3 UStG die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

Leitsatz Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen BMF-Schreiben vom 18.08.2015 (BStBl I 2015, 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.07.2009 – V R 93/07, BFHE 226, 435, BStBl II 2015, 735). Normenkette § 65, § 64 AO, § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Kommentar Ab 2022 ist die Sachbezugs-Freigrenze auf 50 EUR erhöht worden. Gleichzeitig gelten aber seit Jahresbeginn verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung von Gutscheinen und Geldkarten. Die Verwaltung hat im März mit geändertem Anwendungserlass zu den Neuerungen Stellung genommen. Bereits seit 2020 gibt es gesetzliche Einschränkungen für Gutscheine, Geldkarten und ...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-24)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], das...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.3 Bedeutende unternehmerische Aufgaben

Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist leitender Angestellter, wer regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Weiterhin muss der Angestellte die Entscheidungen im Wesentliche...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beruht[1] auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 9 Fazit

Unzweifelhaft ist für die Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Erhöhung des Verwaltungs- und Dokumentationsaufwands verbunden. Frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Störungen bei Mitarbeitern und der Einleitung betrieblicher präventiver und rehabilitativer Maßnahmen kann sich (auch) aus betr...mehr

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Versammlung und elektronisc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Verwaltung kann diese Entscheidung nicht treffen. Erst recht ist es der Verwaltung ...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 3 Das Problem

In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die Wohnungseigentümer, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern nach der Landesbauordnung obliegenden Pflichten betreffend die Ausstattung der betroffenen Räume mit Rauchwarnmeldern sowie die Übernahme der Sicherstellung der erforderlichen Betriebsbereitschaft d...mehr

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Baugenehmigung: Klagebefugn... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen eine seinem Grundstücksnachbarn erteilte Baugenehmigung vor. Für seine Klagebefugnis wird fraglich, ob er auch wegen einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums Rechte geltend machen kann. Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Nachbarbauvorhaben Nach § 18 Abs. 1 WEG ist es die Aufgabe der Gemeinsch...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall lässt ein Gerichtsvollzieher im Auftrag eines Gläubigers eine Wohnungseingangstür aufbrechen. Fraglich ist, wer insoweit einen Schaden hat und wer diesen tragen muss. Ferner ist zu fragen – und nur diese Frage stellt das AG –, wer die Kosten des Erinnerungsverfahren zu tragen hat. Kosten des Erinnerungsverfahrens Wie vom AG dargelegt, ist es nicht zuläs...mehr

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Versammlung: Möglich unter ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Schrifttum (siehe z. B. Gerle, IMR 2022, S. 1; Klimesch, IMR 2022, S. 3) und bei den Verwalterverbänden (https://vdiv.de/hp195474/Eigentuemerversammlungen-unter-2G-Beschraenkungen-nicht-zulaessig.htm) ist streitig, ob einer Versammlung entgegensteht, dass nach landesrechtlichen Vorschriften nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test teilnehmen dür...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im August 2020 den Ehemann Z einer Wohnungseigentümerin sowie Wohnungseigentümer X und Wohnungseigentümer Y zu Verwaltungsbeiräten. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er ist der Ansicht, die Bestellung eines Nicht-Wohnungseigentümers widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die beklagten Wohnungseigentümer führen an, ...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 1 Leitsatz

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich die Wohnungseigentümer entscheiden, dass jeder Wohnungseigentümer selbst den Anforderungen der Landesbauordnung, Rauchwarnmelder einzubauen, nachkommen soll.mehr

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Versammlung und elektronisc... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die angefochtenen Beschlüsse seien nicht nichtig. Denn die Vorschriften über die Art und Weise der Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung nach § 24 WEG seien ebenso wie über die Beschlussfassung gem. § 25 WEG abdingbar und somit keine, auf deren Einhaltung nicht verzichtet werden könne. Der Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG führe daher nich...mehr

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Altverfahren: Beschlusserse... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 48 Abs. 5 WEG sind für die bereits vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängigen Verfahren die Vorschriften des 3. Teils des WEG in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies waren die §§ 43 bis 50 WEG a. F. Die Beschlussersetzungsklage fand sich indessen in § 21 Abs. 8 WEG a. F. und damit im 3. Abschnitt des 1. Teils des WEG a. F. Diese stet...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Entscheidung sei ordnungsmäßig. Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, den Beschluss aus dem Jahr 2018 aufzuheben. Diese Entscheidung sei ermessensfehlerfrei. Es entspreche außerdem ordnungsmäßiger Verwaltung, die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern den Wohnungseigentümern zu überlassen. Adressat der Einbauverpflichtung sei der einzelne Wohnu...mehr

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Beschluss: Wiederholung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung, die hier verkürzt auf das Wesentliche wiedergegeben wird, geht es – was das AG nicht unbedingt erkannt hat – um die dogmatische Frage, ob Wohnungseigentümer befugt sind, einen Beschluss, der rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, wortgleich zu wiederholen. Wiederholende Entscheidungen Ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss, der nicht zur Ver...mehr

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Beschluss: Wiederholung ein... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer seien nach der rechtskräftigen Entscheidung über ihren ersten Beschluss nicht befugt gewesen, lediglich erneut das zu beschließen, was sie bereits beschlossen hatten. Zwar hätten Wohnungseigentümer ein Ermessen, ob ein Sanierungsplan beschlossen wird. Im Fall ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der angefochtene Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach der bis zum 30.11.2020 gültigen Fassung des § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG, auf die es ankomme, habe den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz gefehlt, Nicht-Wohnungseigentümer bzw. Dritte zum Verwaltungsbeirat zu bestellen. Aus diesem Grund sei auch der weitere Besch...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt mit Schreiben vom 1.9.2020 zu einer Versammlung am 16.9.2020. Mit Schreiben vom 7.9.2020 ergänzt er die Tagesordnung um den TOP 12. In der Versammlung genehmigen die Wohnungseigentümer zu diesem TOP gegen die Stimmen von 2 Wohnungseigentümern dem Wohnungseigentümer X, in seinem Garten auf eigene Kosten und Tragung der Folgekosten einen Schuppen aufzustelle...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob man einen Nicht-Wohnungseigentümer zu einem Verwaltungsbeirat bestellen kann. Zum Verwaltungsbeirat geeignete Personen Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG können Wohnungseigentümer durch Beschluss zum Verwaltungsbeirat bestellt werden. Wie vom AG ausgeführt, entsprach daher die Wahl eines Nicht-Wohnungseigentümers im alten Rec...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 ganz verschiedene Gegenstände. Zum einen stellt sich die Frage wie ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren ist, mit dem die Wohnungseigentümer Nachschüsse einfordern oder die beschlossenen Vorschüsse anpassen. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage, wie Gegenstände für die Versammlung anzukündigen sind. Beschluss über...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erstens um die Frage, wie ein Beschlussgegenstand zu bezeichnen ist. Zweitens geht es um den "Dauerbrenner" Bestimmtheit. Und drittens geht es um einen Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer sich über eine bauliche Veränderung verhalten. Der Fall spielt allerdings noch im bis zum 1.12.2020 geltenden alten Recht. Im Spiegel des neuen Rechts ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ECHA

Begriff Die ECHA (European Chemicals Agency bzw. Europäische Chemikalienagentur) ist eine EU-Behörde mit Sitz in Helsinki. Sie ist zuständig für die Verwaltung und in Teilen auch für die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung. Dabei soll die ECHA insbesondere europaweit einheitliche Verfahren bei der Registrierung, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 17 Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze auch nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpflichtig sind. Nach dem Wortlaut der Vorschrift rechnet auch die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren grundsätzlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] war § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst worden.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach der Vorschrift nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit. Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die Verwaltung und Gewährung von Krediten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Kreditsicherheiten ausgedehnt worden. Rz. 3 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] wurde § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpfl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.7 Warenkredit

Rz. 40 Bei einem sog. Warenkredit (Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Warenlieferung) war ursprünglich die Kreditgewährung als – steuerpflichtige – Nebenleistung zu der Warenlieferung angenommen worden. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 18.12.1980[1] im Fall des Abzahlungsgeschäfts i. S. d. § 1a Abzahlungsgesetz[2] entschieden, dass der Verkäufer zwei Leistungen erbri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Kreditfabriken

Rz. 68 Entwicklungen im Finanzsektor gehen seit einigen Jahren dahin, bestimmte Aufgaben auszulagern. Die Kreditinstitute lassen dabei banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen. Ziel hierbei ist es, durch Synergien Kosten einzusparen. Ein Beispiel hierfür sind im Bankenbereich gegründete Dienstleistungsunternehmen, die für einzelne Kreditinstitute eine...mehr