Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 8.1 Bekanntgabeerleichterung (§ 122 Abs. 7 S. 1 AO)

Rz. 251 § 122 Abs. 7 AO enthält eine Sonderregelung für die hier angesprochenen Personen. Erfasst werden sowohl zusammengefasste Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte. Die Vorschrift wurde durch Gesetz vom 18.7.2014[1] dahin ergänzt, dass auch Lebenspartner bzw. Lebenspartner mit Kindern von dieser Regelung erfasst sind. Eine Sonderregelung für die Adressierung zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermögensmasse und Zweckvermögen

Rz. 261 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG verlangt, dass der Erblasser eine "Vermögensmasse" (dazu auch Rz. 54 ff.) gebildet hat. Auch wenn es sich um eine Vermögensmasse ausländischen Rechts handeln muss, so ist doch der gesetzlich normierte Begriff der "Vermögensmasse" nach deutschem Recht zu verstehen. Eine Vermögensmasse liegt vor, wenn ein oder mehrere Vermöge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 26 betrachtet einen Altersversorgungsplan als eine von den Arbeitgebern der Begünstigten des Plans losgelöste Berichtseinheit (IAS 26.2, zur Definition vgl. Tz. 12 ff.). In der Regel handelt es sich hierbei um externe Versorgungsträger. Traditionell betrauen in angelsächsischen Ländern viele Unternehmen externe Versorgungsträger mit der Fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltung

Rz. 121 Adressat der Verwaltungsakte, die während des Insolvenz-(Konkurs-)verfahrens erlassen werden (z. B. Steuerbescheide über Ansprüche gegen die Masse), ist der Insolvenzverwalter.[1] Es ist klarzustellen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter für einen bestimmten Schuldner bekannt gegeben wird. Die Bezeichnung "zu Händen" oh...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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zfs 11/2021, Umschreibung e... / 2 Aus den Gründen: "…"

[25] Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Umschreibung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E in eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen unter erleichterten Bedingungen. [26] 1. Die vom Senat zugelassene Berufung des Kl. gegen das klageabweisende Urt. ist zulässig. Ebenfalls statthaft und zulässig ist die als Untät...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Inhalt und Zweck der Begründung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in Abs. 1 an § 39 Abs. 1 VwVfG angelehnt; in Abs. 2 stellt sie eine Übernahme des § 39 Abs. 2 VwVfG dar. Die Begründungspflicht nach § 121 Abs. 1 AO ist insofern reduziert, als – zum Schutze der Finanzverwaltung – nur eine zum Verständnis erforderliche Begründung verlangt wird.[1] Rz. 2 Funktion der Begründungspflicht ist die Verwirklichung des gem. A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Rechtsfolgen bei fehlender oder unzureichender Begründung

Rz. 24 Wird ein Verwaltungsakt ohne die erforderliche Begründung erlassen, liegt ein Verfahrensfehler vor. Der Verwaltungsakt ist zwar nicht nichtig, wohl aber anfechtbar. Der Mangel kann jedoch nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens geheilt werden. Einer Begründung bedürfen auch Ermessensentscheidungen.[1] Eine nicht...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.1 Vorliegen eines Gewerbebetriebs

Rz. 122 Nach § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Besteuerung nach der Tonnage ausschließlich solchen Gewerbebetrieben vorbehalten, welche den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Zweck haben. Unter dem Begriff des Gewerbebetriebs i. S. d. § 5a EStG ist ein gewerbliches Unternehmen entsprechend der Definition nach § 15 Abs. 2 EStG zu verstehen.[1] Vorausgese...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.3 Bereederung im Inland

Rz. 126 Neben einer Geschäftsleitung im Inland hat gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG ebenso die Bereederung als selbstständiges Besteuerungsmerkmal im Inland zu erfolgen.[1] Der Begriff der Bereederung wird im EStG nicht näher konkretisiert, umfasst i. d. R. jedoch die allgemeine Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in kommerzieller, technischer und personeller Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.2.2 Geschäftsleitung im Inland

Rz. 123 Notwendige Voraussetzung für die Gewinnermittlung nach der Tonnage ist zudem das Vorliegen eines Gewerbebetriebs mit inländischer Geschäftsleitung. Der Ort der Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Auch im Rahmen eines Schifffahrtsbetriebs ist dies der Ort, an dem der für die Geschäftsleitung maßgebliche Wille gebildet wird...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 144 Bei Personengesellschaften tritt gemäß § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG die Gesellschaft an die Stelle des Steuerpflichtigen. Sowohl der Antrag als auch seine Rücknahme sowie die Verwirklichung der übrigen Tatbestandsmerkmale des § 5a EStG können nur einheitlich durch und für die Gesellschaft, nicht aber durch bzw. für die einzelnen Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Bereits mit der Erstfassung des SGB III zum 1.1.1998 hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen der A Reha in die Vorschriften für die Rehabilitation von behinderten Menschen integriert. Die Bundesagentur für Arbeit hat seitdem auf ihr Anordnungsrecht verzichtet. Zumindest die wesentlichen Voraussetzungen, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen hat der Gesetzgeber mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als lex speciales zu § 48 SGB X, dass Einkommensänderungen grundsätzlich nur einmal jährlich, und zwar jeweils zum 1. Juli eines Jahres zu berücksichtigen sind. Das bezieht sich in den Fällen des Abs. 1 HS 1 auf Einkommenserhöhungen und Einkommensminderungen von weniger als 10 % (vgl. Abs. 2 Satz 1 HS 1). Eine Änderung des Einkommens i. S. d. Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 9 Beschäft... / 2.2 Feste Arbeitsstätte = Beschäftigungsort (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Für Personen, die in einer festen Arbeitsstätte beschäftigt und von dort aus mit einzelnen Arbeiten außerhalb dieser Arbeitsstätte betraut werden, gilt als Beschäftigungsort der Ort der Arbeitsstätte (Abs. 2 Nr. 1). Der Begriff "Arbeitsstätten" ist in § 2 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsstätten sind demnach Arbeitsräume oder andere Orte auf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für Schwimmunterricht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Der BFH wollte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht erfasst. Weiter fragte der BFH, ob sich die Anerkennu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Authentifizierte Person (§ 122a Abs. 3 AO)

Rz. 18 Die Person, die den Datenabruf durchführt, muss authentifiziert sein gem. § 87a Abs. 8 AO. Damit wird der Datenschutz sichergestellt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Bekanntgabevermutung (§ 122a Abs. 4 AO)

5.1 Zeitpunkt Rz. 19 § 122a Abs. 4 AO regelt eine Bekanntgabefiktion in Anlehnung an § 122 Abs. 2 S. 1 AO . Gem. § 122a Abs. 4 AO gilt ein gem. § 87a Abs. 1 S. 5 AO zugegangener Verwaltungsakt 3 Tage nach Absendung der Benachrichtigung, dass der Verwaltungsakt zum Abruf bereitgestellt ist, als zugegangen. Die Bekanntgabe muss an die abrufberechtigte Person erfolgen. Die 3-Tage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.5 Einwilligung

Rz. 9a Eine Einwilligung ist gem. § 138 BGB die vorherige Zustimmung. Eine nachträgliche Genehmigung ist damit nicht ausreichend für eine wirksame Bekanntgabe gem. § 122a AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Elektronische Bekanntgabe (§ 122a Abs. 1 AO)

Rz. 2 Abweichend von den allgemeinen Regelungen kann ein Verwaltungsakt gem. § 122a AO durch elektronische Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Die Norm trifft nur eine Sonderregelung zur Bekanntgabe. Andere Vorschriften zu Verwaltungsakten, z. B. zu deren Wirksamkeit, werden nicht berührt. Insoweit gelten auch bei der elektronischen Bereitstellung die allge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Zuständige Behörde

Rz. 4 Die Bekanntgabe kann durch die Finanzverwaltung erfolgen. Dabei ist es unerheblich, welche Behörde innerhalb der Finanzverwaltung tätig wird. Unerheblich ist auch, ob einer Landes- oder eine Bundesbehörde tätig wird. Nicht von der Möglichkeit, Verwaltungsakte elektronisch gem. § 122a AO zum Abruf bereitzustellen, Gebrauch machen können andere Behörden als die Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.7 Bereitstellung zur Fernübertragung

Rz. 12 Der Verwaltungsakt ist zum Abruf über Datenfernübertragung bereitzustellen. Es muss für den Stpfl. oder seinen Bevollmächtigten ein Online-Abruf des Verwaltungsakts möglich sein. Dafür hat die Finanzverwaltung ein entsprechendes Portal zur Verfügung zu stellen. In der Praxis kann die Bereitstellung z. B. über ELSTER erfolgen. Die technischen Möglichkeiten zum Abruf mu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessen bei der Bekanntgabe

Rz. 7 Die Bekanntgabe gem. § 122a AO steht im Ermessen der Finanzverwaltung. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Ermessensregeln zu beachten.[1] Die Finanzverwaltung kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 122a AO entscheiden, ob sie das Verfahren gem. § 122a AO wählt. Sie ist nicht verpflichtet, wenn der Beteiligte seine Einwilligung zur Bekanntga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.8 Bekanntgabefiktion

Rz. 13 Bekanntgabe bedeutet, dass der Verwaltungsakt willentlich in den Rechtsverkehr gebracht worden ist und beim Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand (Zugang). Durch das Bereitstellen zum Datenfernabruf wird diese Möglichkeit der Kenntnisnahme fingiert. Ob eine tatsächliche Kenntnisnahme erfolgt, ist unerheblich. Die Bekanntgabe gem. § 122a AO hat die gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.6 Bevollmächtigung

Rz. 10 Die Einwilligung kann durch den Stpfl. oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Liegt von einer dieser Personen eine Einwilligung vor, kann gem. § 122a AO bekannt gegeben werden. Eine Einwilligung des Bevollmächtigten setzt eine wirksame Vollmacht voraus. Unerheblich ist aber, in welcher Form die Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht muss insbesondere nicht schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.1 Zeitpunkt

Rz. 19 § 122a Abs. 4 AO regelt eine Bekanntgabefiktion in Anlehnung an § 122 Abs. 2 S. 1 AO . Gem. § 122a Abs. 4 AO gilt ein gem. § 87a Abs. 1 S. 5 AO zugegangener Verwaltungsakt 3 Tage nach Absendung der Benachrichtigung, dass der Verwaltungsakt zum Abruf bereitgestellt ist, als zugegangen. Die Bekanntgabe muss an die abrufberechtigte Person erfolgen. Die 3-Tages-Frist begin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.3 Benachrichtigung

Rz. 22 Bestehen Zweifel an dem Zugang der Benachrichtigung, hat die Finanzbehörde den Nachweis zu erbringen, dass der Zugang tatsächlich erfolgt ist. Anders als beim gem. § 122 AO bekanntzugebenden Verwaltungsakt muss bei der Benachrichtigung ein tatsächlicher Zugang erfolgen. Es greift keine Zugangsfiktion. Da der Zugang tatsächlich zu erfolgen hat, muss die Behörde auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Entsprechende Anwendung der Bekanntgabefiktion (§ 122a Abs. 5 AO)

Rz. 24 Zur Einfügung dieser Vorschrift vgl. zunächst Rz. 1a. Bei Verwendung des Postfachs des OZG-Nutzerkontos gelten aber – anstelle der Regelungen in § 9 Satz 3 bis 6 OZG – gleichwohl die entsprechenden Bestimmungen des § 122a Abs. 4 AO . Damit ist zur Bestimmung des Bekanntgabezeitpunkts von zum Datenabruf bereitgestellten Steuerverwaltungsakten immer von den gleichen verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Bekanntgabegegenstand

Rz. 3 Die Regelung greift für alle Verwaltungsakte, die den Regelungen der AO unterliegen. Die Norm unterscheidet nicht zwischen Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Sowohl Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte können damit durch Bereitstellen zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Umgekehrt kann nicht jede Form der Kommunikation über die elektronisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Adressat

Rz. 5 § 122a Abs. 1 AO enthält keine Beschränkung, wem gegenüber die Verwaltungsakte durch elektronische Bereitstellung bekannt gemacht werden können. Daher kann eine solche Bekanntgabe nicht nur dem Stpfl. gegenüber erfolgen.[1] Möglich ist auch, dass z. B. einem Haftungsschuldner ein Haftungsbescheid gem. § 122a AO bekannt gemacht wird. Faktisch wird dieser weite Anwendung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5.2 Bekanntgabefrist

Rz. 20 Die Zugangsfrist ist unabhängig von dem Ort der Ansässigkeit des Beteiligten, dem gegenüber der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Damit gilt auch für im Ausland ansässige Beteiligte eine Frist von drei Tagen. Eine verlängerte Zugangsfrist wie bei § 122 AO ist nicht vorgesehen; dies ist auch nicht notwendig. Die längere Frist des § 122 AO für im Ausland ansässige Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Widerruf der Einwilligung (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 14 Die Einwilligung zu Bekanntgabe durch elektronische Bereitstellung des Verwaltungsakts kann jederzeit widerrufen werden. Nicht ausdrücklich geregelt ist, durch welche Person der Widerruf erfolgen kann. M. E. kann der Widerruf jedenfalls durch den Stpfl. selbst erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustimmung durch ihn oder durch seinen Vertreter erfolgt ist. De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen

Rz. 23 Ob und in welchem Umfang eine Nebenbestimmung fehlerhaft ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Befristung, Bedingung und Widerrufsvorbehalt sind unselbstständige Teile des Verwaltungsakts, dem sie beigefügt sind und können nur zusammen mit diesem Verwaltungsakt angefochten werden.[1] Sind diese Nebenbestimmungen fehlerhaft, ergreift die Fehlerhaftigkeit der N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 AO stimmt fast wörtlich mit § 36 VwVfG und § 32 SGB X überein; die Vorschrift wurde aus Gründen der Rechtsangleichung in die AO übernommen. Rz. 2 Nebenbestimmungen sind konkrete Anordnungen, die im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt die dort getroffene Regelung eingrenzen, konkretisieren oder ergänzen. Wird der Inhalt des Verwaltungsakts inhaltlich verändert, l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme

Rz. 4 Ein Verwaltungsakt liegt nur vor, wenn die Behörde eine "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme" ergriffen hat. "Maßnahme", deren Inhalt letztlich in dem der Regelung aufgeht, ist ein zweckgerichtetes Verhalten, also ein auf einen Rechtserfolg gerichteter Willensakt der Verwaltung. "Maßnahme" ist daher regelmäßig eine Anordnung (d. h. ein Gebot oder V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Feststellung im Besteuerungsverfahren

Rz. 22 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Straftat entscheidet die für die Verwaltung der Steuer und der Zinsen zuständige Finanzbehörde nach steuerlichen Grundsätzen und Regeln. Der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht auf der Grundlage der Prüfung nach der StPO, sondern nach der AO und FGO. Damit gilt die steuerliche Fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Verfahren

Rz. 51 Die Hinterziehungszinsen, die 0,5 v. H. für jeden vollen Monat betragen, werden durch Zinsbescheid festgesetzt.[1] In diesem Verfahren ist auch festzustellen, ob die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gegeben sind. Ggf. kann Anfechtungsklage beim FG erhoben werden. Beruhen die Steuernachforderungen z. B. bei der ESt auf Hinterziehungsh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Definition des Verwaltungsakts

Rz. 3b § 118 AO enthält eine gesetzliche Definition des Begriffs des Verwaltungsakts. Historisch ist diese Definition aus der Notwendigkeit des Rechtsschutzes entwickelt worden. Da Rechtsschutz ursprünglich nur gegen Verwaltungsakte gegeben war, musste die Definition alle Maßnahmen der Verwaltung umfassen, bei denen ein Bedürfnis nach Gewährung von Rechtsschutz bestand. Da na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Behörde

Rz. 6 Die hoheitliche Maßnahme muss von einer Behörde erlassen worden sein. Behörde ist ein organisatorisch selbstständiges, nicht rechtsfähiges Organ des Staates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts, das mit der Zuständigkeit zu Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ausgestattet ist. Zum Behördenbegriff im Einzelnen vgl. § 6 AO. Da der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.4 Vorzeitige Zahlung

Rz. 28 Zahlt der Steuerschuldner den gestundeten Betrag ganz oder teilweise vorzeitig, so entfallen die Stundungszinsen nicht ipso iure. Sie werden für die gewährte Stundung, nicht für die in Anspruch genommene erhoben (vgl. Rz. 8 f.). § 234 Abs. 1 AO weicht hierin bewusst von den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts ab. Grundsätzlich entfällt die Zinspflicht nur, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 119 AO ist weitgehend inhaltsgleich mit § 37 VwVfG sowie § 33 SGB X. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (ÄndGVwVfV) v. 21.8.2002[1] wurden die elekronische Erlassmöglichkeit für Verwaltungsakte zugelassen, die früher in Abs. 4 enthaltene Regelung in § 119 Abs. 3 S. 2 AO übernommen und § 119 Abs. 3 S. 3 AO eingefügt. Dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.3 Ausnahme für formularmäßige oder automatisch erlassene Verwaltungsakte (§ 119 Abs. 3 S. 2 2. Halbs. AO)

Rz. 34 § 119 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 AO sieht für formularmäßige Verwaltungsakte und mithilfe automatischer Einrichtungen erlassene Verwaltungsakte Formerleichterungen vor, die sicherstellen sollen, dass die durch Formulare und den Einsatz von EDV-Anlagen angestrebte Verwaltungsvereinfachung und -erleichterung nicht an Formvorschriften scheitert. Die Anwendung der Vorschrift ist a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brunnenbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Die Brunnenbauer tragen große Verantwortung zur Trinkwassergewinnung bei Erschließung neuer Wohngebiete. Sie werden benötigt beim Bau von Anlagen zur Nutzung der Erdwärme für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Ihre Erfahrung fließt ein beim Bohren von Schächten zum Abpumpen von Grundwasser und solider Gründung von Fundamenten für neue Bauwerke. Kompetent sind sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verlegeranteil aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen und urheberrechtlichen Nutzungsrechten (zu § 3 Abs. 9 UStG)

Kommentar Die Zahlung des sog. Verlegeranteils von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort o. ä.) an Verleger stand in den vergangenen Jahren auf dem zivilrechtlichen Prüfstand und führte zu Anpassungen im Verwertungsgesellschaftengesetz. Zuvor war es aufgrund der Rechtsprechung des EuGH [1] schon zu einer Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zahlung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.1 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG) oder elektronische Übermittlung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 VwZG)

Rz. 4 Abs. 1 zählt 4 verschiedene Formen der Zustellung im Ausland auf, wobei Abs. 2 jeweils regelt, in welchem Zeitpunkt bei den einzelnen Zustellungsarten die Zustellung als bewirkt gilt. Die einfachste Form[1] der Zustellung im Ausland ist die Zustellung durch die zustellende Behörde unter Verwendung der Post. Diese Art der Zustellung ist nur möglich als Zustellung durch E...mehr