Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen sind im Gesamtzusammenhang mit dem Anliegen des VwVfÄndG zu sehen. Dieses Gesetz novelliert in umfassender Weise das gesamte Verwaltungsrecht mit dem Ziel, die Verwaltung für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. Roßnagel, NJW 2003 S. 469). Insbesondere wurden die Verfahrensgesetze für das Verwaltungs-, Sozialverwaltungs- und das Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften der §§ 110a bis 110d sind im Zusammenhang mit dem VwVfÄndG und seinem Zweck zu sehen, das gesamte Verwaltungsrecht für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. § 110a). Die Vorschriften knüpfen an die hier einschlägigen neuen Vorschriften im SGB I und SGB X an und regeln – auf die Belange der Sozialversicherungsträger einschließlich de...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110c bildet zusammen mit den Regelungen der §§ 110a und 110b den Neunten Abschnitt des SGB IV. Er wurde dem Gesetz durch Art. 47, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung zum 1.2.2003 eingef...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Voraussetzung für die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung wird ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal benötigt. Dieses ist die Versicherungsnummer, die aufgrund ihrer Zusammensetzung personenbezogen ist, weil nur so die erforderliche Eindeutigkeit und Unverwechselbarkeit gewährleistet wird. Die Personenbezogenh...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.2 Der Auftrag im Einzelnen

Rz. 6 Der den Spitzenverbänden erteilte Auftrag geht dahin, Näheres zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung der Unterlagen i. S. des § 110a zu den Voraussetzungen der Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen sowie zu den Aufbewahrungsfristen von Unterlagen zu vereinbaren. Damit sind im Grunde alle in den §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen angesprochen, denn Bestandtei...mehr

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Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Möglichkeit, Rechtsverletzungen festzustellen, hängt vom Stand der Information über die Tätigkeit der Versicherungsträger ab. Aus diesem Grund ist der Aufsicht in Abs. 1 ein umfassendes Prüfungs- und Auskunftsrecht eingeräumt worden. Die Verwendung des Begriffs der Geschäftsführung bedeutet keine Einschränkung des Prüfrechts. Neben der Tätigkeit der Verwaltung sin...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 3 Literatur zum Neunten Abschnitt des SGB IV (§§ 110a bis 110d)

Rz. 15 Büchner/Simon, die elektronische Signatur – rechtliche und technische Bedeutung; Ausbildung, Prüfung, Fortbildung (apf) 2003 S. 166. Grunert, Das elektronische Verwaltungsverfahren, DAngVers 2002 S. 502. Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003 S. 469. Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.2 Dauerhafte Datenträger als Alternative zur Aktenverwahrung (Abs. 2)

Rz. 8 Die Regelung nach Abs. 2 bietet der Verwaltung die Möglichkeit (nicht die Verpflichtung), anstelle der herkömmlichen Archivierung der Akten die Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen dauerhaften Datenträgern vorzunehmen (Abs. 2 Satz 1). Bildträger in diesem Sinne sind etwa Mikrofilme, Mikrofiches, Jakets und Rollfilme. Unter den anderen dauerhaften Datenträgern si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6.1 Bindung an Gesetz und sonstiges Recht

Rz. 12 Gegenstand der Aufsicht sind die von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder erlassenen Gesetze. Gesetze i. S. d. Abs. 1 Satz 2 sind auch die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung ergangenen Rechtsverordnungen. Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages (vorkonstitutionelles Recht) gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände

Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem Auftrag wird dem verpflichteten Gremium eine Aufgabe zugewiesen, wie sie ihm von seinem Selbstverständnis her ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2.2 Verfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Rz. 4 Mit den Regelungen in Abs. 1 Satz 2 und 3 wird die Grundlage für ein einfacheres Abrufverfahren von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten für geringfügig beschäftigte Versicherte für die Arbeitgeber geschaffen. Durch die überarbeitete Regelung wird zum einen sichergestellt, dass die Krankenkassen allein weiterhin die einzigen Sozialversicherungsträger sind, die die D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verkehrszählung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die von der Verwaltung bei Verkehrszählungen eingesetzten Zähler sind grundsätzlich steuerlich > Arbeitnehmer, auch soweit es sich um Schüler, Studenten, Rentner und andere Aushilfskräfte handelt. Die Vergütungen unterliegen dem LSt-Abzug, ggf als > Geringfügige Beschäftigung. Zu Besonderheiten > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 45 ff. Ergänzend >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Notstandsbeihilfen

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen, die ein privater ArbG seinen ArbN in Krankheits- und Unglücksfällen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Sie sind nur unter den Voraussetzungen des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei. Danach müssen die Unterstützungen gezahlt werdenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Leitsatz Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz Org.27 Satz 1). Normenkette § 17 Abs. 2, § 125 Satz 1 UmwG, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 14 Abs. 1 Satz 1 GewStG Sachverhalt Die A‐GmbH be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsausschuss / 3 Aufgaben

Die laufenden Geschäfte, deren Führung zunächst die ausschließliche Aufgabe des Betriebsausschusses ist, sind nicht im Gesetz definiert. Es handelt sich um die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, z. B. Beschaffung von Unterlagen oder Informationen, Ausführung von Beschlüssen des Betriebsrats, aber auch Vorverhandlungen. Allgemein lässt sich sagen, dass laufende Geschäfte d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.1 Abstandnahme im Allgemeinen

Rz. 102 Von der Erhebung des Steuerabzugs darf in den von § 44a EStG erfassten Fällen bei Kapitalerträgen i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung oder die Wertrechte, aus denen die Einnahmen fließen, bzw. die Zinsscheine oder die sonstige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.2 Zuständigkeit des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 39 Der Gesamtbetriebsausschuss ist für die Führung der laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebsrats zuständig (§ 27 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ihm können durch schriftlichen Beschluss des Gesamtbetriebsrats mit der (absoluten) Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Allerdings gilt dies nicht f...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.1 Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs auf Rechtsfragen

Rz. 62 Nach der früheren Handhabung war ein Bilanzansatz erst dann fehlerhaft, wenn er sowohl objektiv gegen handels- oder steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften verstoßen hat, als auch subjektiv der Steuerpflichtige diesen Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung hätte erkennen können.[1] Erforderlich war demnach das kumula...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.2 Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Tatsachenfragen

Rz. 71 Der Große Senat hatte im in Rede stehenden Beschluss nicht darüber zu befinden, ob der subjektive Fehlerbegriff in Fällen, in denen der Steuerpflichtige bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen, wie z. B. bei der Bestimmung von Nutzungsdauern, Bonitätseinschätzungen, Prognosen oder Schätzungen, ausgegangen ist, ohne dabei gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspf...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / VI. Keine Bindungswirkung an den Antrag des Verwalters bei Abschlägen und grundsätzlicher Abschlag bei vorausgegangener vorl. Verwaltung

Der Insolvenzverwalter hatte in der Entscheidung bereits einen Abschlag vorgenommen. Der BGH stellt klar, dass diesem selbst vorgegebenen Abschlag keine Bindungswirkung zukommt, sondern das Gericht dies selbst zu würdigen habe. Nach § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV komme ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz grds. in Betracht, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / V. Sitz der Stiftungsverwaltung im Inland

Völlig neu ist auch die Regelung des § 83a BGB n.F., wonach die Verwaltung der Stiftung im Inland zu führen ist. Angeknüpft wird damit an einen tatsächlichen Umstand und zwar an den Ort, an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind. Das soll nach der Gesetzesbegründung die praktische Durchführbarkeit der Aufsicht über die Stiftungsarbeit sicher...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Grundstockvermögen und Umschichtungsgewinne

Der in Stiftungswissenschaft und -praxis viel verwendete, bisher aber noch nicht im BGB vorkommende Begriff des Grundstockvermögens bezeichnet den Teil des Stiftungsvermögens, der nach § 83c Abs. 1 S. 1 BGB n.F. "ungeschmälert zu erhalten" ist und aus dessen Nutzungen der Stiftungszweck zu erfüllen ist (§ 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F.). Die Pflicht zum "ungeschmälerten" Erhalt be...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das Stiftungsvermögen?

Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Dieses muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wegen errichteten Stiftung zugedachte Vermögen, was insbesondere vom Anwaltverein kritisi...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / I. Sachverhalt

Das AG Bermen – Nachlassgericht – hatte gem. § 1960 BGB einen Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Erblassers bestellt. Dessen Wirkungskreis umfasste die Ermittlung der Erben und die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Zu diesem Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück, bestehend aus einer Gebäude- und Hoffläche sowie Weideland, einem Graben und einem Fleet. Nachde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / Leitsatz

1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB begründen. 2. a) Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die sich ergebenden nachteiligen Folgen abmildern sowie die Konjunktur stärken sollen. Schon mit dem Schreiben des BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 wurde die Möglichkeit gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 12

Auf einen Blick Die Stiftungsrechtsreform wurde insbesondere von Seiten der Verbände vorangetrieben, die die Umsetzung nun jubilierend als Erfolg für Stiftungen verbuchen, auch wenn sie noch teilweise Verbesserungsbedarf sehen.[39] Demgegenüber stehen Einschätzungen aus der Wissenschaft im Vorfeld der gesetzgeberischen Entscheidung, die von vorsichtig zweifelnd bis hin zu "v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Programmablaufplan (§ 39b Abs 6 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 6 S 1 EStG ist das BMF verpflichtet, auf der Grundlage von § 39b Abs 2 u 3 EStG einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen. Der Programmablaufplan ersetzt die weggefallenen LSt-Tabellen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bereitstellen im Internet und einen – nachrichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bezahlung des Honorars mit einem Grundstück?

Frage: Ein Mandant, der einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hat vorübergehend wenig Liquidität, um mich zu bezahlen. Er hat mir angeboten, dass ich landwirtschaftliche Grundstücke (Verkehrswert ca. 25.000 EUR) von ihm kaufen kann und wir dann die bestehenden (rd. 3.000 EUR) und künftigen Verbindlichkeiten verrechnen. Ich finde das Angebot grundsätzlich interessant, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Ehransprüche / 1 Leitsatz

Eine Bewertung im Internet, lautend: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten beauftragen. Provisionsgefahr." ist nicht vom Recht auf Meinungsäußeru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Absage durch e... / 3 Das Problem

Verwalter B beruft erst nach Ablauf seiner Amtszeit im März 2020 eine Versammlung u. a. mit dem TOP "Widerbestellung der Verwaltung" ein. B bittet, wegen der Pandemielage nicht persönlich zu erscheinen, sondern Vollmachten zu erteilen. Wohnungseigentümer K schaltet einen Rechtsanwalt ein, der B anschreibt und ihm erläutert, dass er nicht laden dürfe. Die COVID-19-Lage führe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Ehransprüche / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B vergibt für Verwalter K bei einer Internet-Bewertungsplattform eine "1-Sterne-Bewertung" mit folgender Begründung: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovieru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlung: Absage durch e... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des AG hat K aus § 280 BGB keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten! Es sei schon fraglich, ob B mit der Einberufung der Versammlung eine (nachvertragliche) Pflicht verletzt habe. B habe möglicherweise annehmen dürfen, dass die Einberufung dem Interesse der Wohnungseigentümer entspricht. Um eine ordnungsmäßige Verwaltung zu ermöglichen, sei die Einberufung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Ehransprüche / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat Erfolg. Die Behauptung es bestehe "Provisionsgefahr" betreffe K in seinem sozialen Geltungsanspruch. Dasselbe gelte für die Formulierung "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten" und "Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt" oder "Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr