Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.2 Anforderungen

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 bestimmt die Anwendung des § 18d Satz 2. Diese Vorschrift definiert die Beratung der Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen als Aufgabe des örtlichen Beirates. Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung führt zwar der Geschäftsführer nach § 44d. Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogra...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller und andere Finan... / Zusammenfassung

Die Diskussion um die Professionalisierung der Aufsichtsgremien hält an. In entscheidendem Maße hängt die Qualität der Aufsichtsarbeit von der Qualifikation der Mitglieder ab. Zunehmend werden Controller in entsprechende Gremien berufen. Dabei handelt es sich sowohl um freiwillige Beiräte als auch um gesetzlich vorgesehene Aufsichtsräte. Die weiteren Ausführungen gelten ebens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller und andere Finan... / 1 Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Berufung als persönliche Anerkennung Sicherlich ist die Aufforderung, einem Aufsichtsgremium beizutreten, eine Anerkennung, welche sowohl persönliche als auch fachliche Eigenschaften würdigt. Wenn auch die Kontroll- und Beratungsfunktion dem Controller aus der eigenen Berufstätigkeit vertraut ist, sollten dennoch nicht leichtfertig ausreichende Kenntnisse vorausgesetzt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung

1 Leitsatz Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind. 2 Normenkette §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 29 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 1 Leitsatz

Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Entlastung der Verwaltungsbeiräte entspreche nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche erkennbar seien. Diese Anhaltspunkte gebe es aber, da die Jahresabrechnung fehlerhaft sei. Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift den Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Entlastung erklärt haben. K rügt, die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG) sei fehlerhaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-13 S 77/21mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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FF 02/2023, 25 Jahre Forum Familienrecht

Rückblick und Ausblick Klaus Schnitzler Als mich Dr. Ingrid Groß, unsere Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bei der Herbsttagung in Hamburg 1996 fragte, ob ich bereit wäre, die Zeitschrift, die damals noch keinen Namen trug, aufzubauen, habe ich sofort zugesagt, ohne zu ahnen, was an Arbeit und Einsatz auf die Redaktion zukommen sollte. Klar war auch, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht unmittelbar von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergüt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 2.1 Betriebskosten

Hinsichtlich des Betriebskostenbegriffs kann grundsätzlich auf die mietrechtliche Bestimmung des § 556 Abs. 1 BGB Bezug genommen werden, wobei der wohnungseigentumsrechtliche Kostenbegriff weiter- und darüber hinausgeht. Nach § 556 Abs. 1 BGB kann der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Der Begriff der Betriebsk...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.1.4 Vorgehen des Verwalters

Die Größe der Gemeinschaft in Kombination mit einem geringen Prozentsatz des Wirtschaftsplanvolumens stellen zunächst einen probaten Anhaltspunkt dar. So ist eine Maßnahme mit einem Aufwand von 4.000 EUR in einer Kleinanlage, die aus 4 Sondereigentumseinheiten besteht, stets mit erheblichen Kosten verbunden, was bei einer Großanlage mit 200 Einheiten nicht der Fall ist. Im Üb...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Trampolin (WEMoG) / 3.1 Verwalterpflichten

Die Grundbefugnisse und -pflichten des Verwalters regelt § 27 WEG. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Hieraus folgt zunächst, dass der Verwalter rechtsverbin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.1 Zustimmungsberechtigte

Nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 WEG kommen als Zustimmungsberechtigte "andere Wohnungseigentümer" oder "ein Dritter" in Betracht. In der Praxis wird die Zustimmungsberechtigung in der Gemeinschaftsordnung in aller Regel auf den Verwalter übertragen. Zustimmung durch den Verwalter Die Zustimmung des Verwalters bedarf öffentlicher Beglaubigung. Im Fall einer Veräußerungszustim...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / Einführung

Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF. Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsbezirken di...mehr

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zfs 01/2023, Das Rehabilita... / III. Risiken des Rehabilitationsmanagements

Man muss sich keinen Illusionen hingeben und kann getrost davon ausgehen, dass es auch im Personenschadensbereich das primäre Interesse des Versicherers ist, so wenig bezahlen zu müssen wie notwendig. Das kann auch keinem Haftpflichtversicherer verübelt werden, schließlich ist er kein gemeinnütziger Verein, sondern stellt im Regelfall ein Gewerbeunternehmen dar, welches den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 3 Das Problem

K wird im Juni 2017 vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 zur Verwalterin bestellt und schließt für diesen Zeitraum einen Verwaltervertrag. Am 2.12.2019 ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeirat zur vorzeitigen Kündigung dieses Verwaltervertrages zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 6.1.2020 bietet K an, ihre Leistungen weiterhin zu erbringen. Der Verwaltungsbeirat leh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung des Verwaltervert... / 5 Hinweis

Problemüberblick In Bezug auf den Verwalter ist zwischen seiner Be- und seiner Anstellung zu unterscheiden. Durch eine Bestellung wird der Verwalter ein Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um dieses Amt auszugestalten, jedenfalls um die Vergütung zu bestimmen, können die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter einen Vertrag schließen. Die Bestellung k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreuung größerer Baumaßna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht eine ganze Reihe von für die Verwaltung wichtigen Fragen an. Im Vordergrund steht eine Sondervergütung des Verwalters für die Betreuung von Baumaßnahmen. Daneben geht es um die Ankündigung eines Beschlussgegenstands und die Bestimmtheit eines Beschlusses. Sondervergütungen Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter werden in der ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.2 Stellvertretung eines Verwaltungsbeirats

Ein Verwaltungsbeirat kann sich nicht – haben die Wohnungseigentümer nichts anderes bestimmt – von einem Dritten für seine Funktionen vertreten lassen.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.3.2 Unterschrift als Wohnungseigentümer und als Verwaltungsbeirat

Nach noch h. M. ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter berechtigt, als "Wohnungseigentümer" und nochmals als "Verwaltungsbeirat" zu unterschreiben.[1] Streitig ist nur, ob der jeweilige Verwaltungsbeirat klarstellen muss, in welcher "Funktion" er unterschreibt.[2] Hinweis Mehrere Unterschriften eines Beirats Das Kammergericht ist der h. M. entgegengetre...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.3 Neubestellung eines vollständig anderen Verwaltungsbeirats

In der Bestellung eines komplett neuen Verwaltungsbeirats liegt zugleich schlüssig die Abberufung des bisherigen Beirats.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2.2 Ein Verwaltungsbeirat

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es als Gremium immer nur einen Verwaltungsbeirat.[1] Auch in einer Mehrhausanlage ist es also nicht möglich, für z. B. jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat zu bestellen – was "Hausausschüsse" nicht ausschließt.[2] Hinweis Mehrhausanlage In einer Mehrhausanlage kann es sich anbieten, durch Vereinbarung zu bestimmen, dass jedes Gebäude eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 1.1 Notwendigkeit eines Verwaltungsbeirats

Die Bestellung eines Verwaltungsbeirats ist vor allem – aber nicht nur – in größeren Wohnungseigentumsanlagen sinnvoll. Dennoch ist der Verwaltungsbeirat kein notwendiges "Organ". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auch ohne Verwaltungsbeirat handlungs- und funktionsfähig. Die Einsetzung eines Verwaltungsbeirats steht daher grundsätzlich im Belieben der Wohnungseigen...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4 Rechte der Verwaltungsbeiräte im Verwaltungsbeirat

4.1 Überblick Jeder Verwaltungsbeirat hat das Recht, zu den Sitzungen des Verwaltungsbeirats geladen zu werden. An den Sitzungen darf es teilnehmen, Anträge stellen, reden und über Beschlussanträge abstimmen. Haben die Wohnungseigentümer nichts bestimmt, besitzt jeder Verwaltungsbeirat das Recht, zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt zu werden. War ein ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.1 Verwaltungsbeiräte

Verwaltungsbeiräte können sich selbst auf eigene Kosten versichern. Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten zu ersetzen hat.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2 Einrichtung eines Verwaltungsbeirats

2.1 Überblick Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, aber auch beschließen, einen Verwaltungsbeirat "einzurichten". Damit ist allerdings nur das "Amt" geschaffen. Notwendig ist noch die Bestellung der Mitglieder, mithin die Wahl von Amtsträgern und die Annahme der Wahl. Bestellen die Wohnungseigentümer Mitglieder des bis dahin nicht bestehenden Verwaltungsbeirats, liegt in...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.3 Ersatzmitglieder

Die Wohnungseigentümer können – vergleichbar § 101 Abs. 3 Satz 2 AktG – Ersatzmitglieder für den Verwaltungsbeirat wählen, indem sie ihren entsprechenden Wahlbeschluss unter die aufschiebende Bedingung stellen, dass ein (bestimmter) Verwaltungsbeirat wegfällt.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Amtszeit der Verwaltungsbeiräte

Ein Verwaltungsbeirat ist bis zu seinem Tod – das Amt ist nicht "vererblich"[1] – und damit grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bestellt.[2] Dem Gesetz ist eine Begrenzung der Amtsdauer unbekannt. Die Wohnungseigentümer sind freilich – auch durch Beschluss – berechtigt, die Amtsdauer zu begrenzen und die Verwaltungsbeiräte beispielsweise – entsprechend der maximalen Best...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.2 Ort der Beschlussfassung

Beschlüsse können in einer Versammlung des Verwaltungsbeirats, aber auch außerhalb einer Versammlung gefasst werden.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.1 Allgemeines

Die Wohnungseigentümer sind frei darin, wie viele Wohnungseigentümer sie zu Verwaltungsbeiräten bestellen. Die Anordnung, dass es genau 3 Wohnungseigentümer sein müssen, besteht seit dem 1.12.2020 nicht mehr.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 2.2.1 Überblick

§§ 29 Abs. 1 Satz 2, 24 Abs. 3, Abs. 6 Satz 2 WEG gehen davon aus, dass der Verwaltungsbeirat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden hat.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.1.3 Ladungsfrist

Ist nichts bestimmt, ist die Ladungsfrist angemessen und unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Verwaltungsbeiräte zu wählen. Die Frist darf nicht willkürlich kurz gewählt werden.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.1 Allgemeines

Da der Verwaltungsbeirat ein Gremium ist, kann er über seine Willensbildung Beschlüsse fassen. Das Gesetz bestimmt weder, welches Stimmprinzip für diese Beschlussfassung gilt, noch bestimmt es, welches Quorum erreicht werden muss oder ob eine Beschlussfassung eine Versammlung erfordert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.8 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Handelt ein Verwaltungsbeirat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, haftet diese für den Verwaltungsbeirat nach § 31 BGB.mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.6 Abweichende Bestimmungen: Geschäftsordnung

Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren oder nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen, was für den Verwaltungsbeirat gelten soll. Fehlt es hieran, können die Verwaltungsbeiräte selbst die Fragen zu ihren Versammlungen und Beschlussfassungen regeln. Die entsprechenden Regelungen sind die Geschäftsordnung des Verwaltungsbeirats. Hinweis Geschäftsordnung: I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag stellt den Verwaltungsbeirat vor und informiert im Überblick darüber, wie und für welche Amtszeit die Verwaltungsbeiräte bestellt und/oder abbestellt werden und welche Prüfsteine bei der Auswahl der Verwaltungsbeiräte zu beachten sind. Ferner werden die Mitgliedschaftsrechte der Verwaltungsbeiräte dargestellt und das Verhältnis der Verwaltungsbeiräte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 4.3 Ersatzmitglieder

Ein Ersatzmitglied[1] hat, solange es durch Ausscheiden eines Verwaltungsbeirats nicht Vollmitglied ist, weder Rechte noch Pflichten und darf an den Sitzungen des Verwaltungsbeirats nicht teilnehmen.mehr