Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 1. § 1 RVG-E

In § 1 RVG soll ein neuer Abs. 3 eingefügt werden mit folgendem Wortlaut: § 1 Geltungsbereich … (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde gehen den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor. Der neue § 1 Abs. 3 RVG-E soll klarstellen, dass sich Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in den Kostenverfahren d...mehr

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zfs 5/2012, Versuchte argli... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung der Kl. ist begründet. Abweichend von der angefochtenen Entscheidung steht der Kl. der geltend gemachte Anspruch auf Rückzahlung der aus Anlass des Einbruchdiebstahls v. 17./18.2.2006 erbrachten Entschädigungsleistung in Höhe von 8.855,90 EUR nebst Zinsen zu." I. Anspruchsgrundlage für den in Rede stehenden Rückforderungsanspruch ist § 812 Abs. 1 S. ...mehr

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Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht des Putativvaters trotz Kenntnis vom Mehrverkehr der Partnerin bei der Vaterschaftsanerkennung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die Anfechtung der Vaterschaft durch den Putativvater dadurch ausgeschlossen ist, dass er bereits vor Abgabe der Anerkennungserklärung Kenntnis vom Mehrverkehr der Kindesmutter hatte. Sachverhalt Die Eltern des am 3.10.2009 geborenen Kindes waren seit dem 19.3.2010 verheiratet, lebten jedoch seit Dezember 2010 v...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.3 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 36 Vgl. zunächst die Komm. vor §§ 102 bis 105 (dort auch zur Verwirkung). Anders als bei § 102, der entsprechend der selbständigen Erbenhaftung auf den Zeitpunkt des Todes der leistungsberechtigten Person abstellt (§ 102 Abs. 4 Satz 1), stellt § 103 Abs. 3 auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung erbracht wurde. Drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbr...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.4 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 4)

Rz. 45 Zunächst wird auf die Kommentierung vor §§ 102 bis 105 (dort auch Verwirkung) verwiesen. Der Kostenersatzanspruch erlischt in 3 Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person oder – wenn sich der Ersatzanspruch nach Abs. 1 gegen den Erben des Ehegatten oder Lebenspartners richtet – nach dem Tod dieser Personen. Das Gesetz geht also davon aus, dass dem Sozialhilfe...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkung bei längerer Dauer bis zum Erlass eines Kostenfestsetzungsantrages

RPflG § 11 Abs. 1 BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Die Verjährungsfrist eines Kostenfestsetzungsanspruchs beträgt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre ab Rechtskraft der Kostengrundentscheidung. Ein längeres Abwarten mit dem Kostenfestsetzungsantrag (hier: acht Monate) nach Erlass der Kostengrundentscheidung führt noch nicht zu einer Verwirkung des Erstattungsanspruchs. OLG...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkun... / 1 Aus den Gründen

Der von der Klägerin weiter erhobene Einwand der Verwirkung greift nicht. Für ihn ist streitig, ob er im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt berücksichtigt werden kann (bejahend Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 104 Rn 21 "Verwirkung" m. w. Nachw.; OLG Bamberg JurBüro 1987, 1412; LG Bonn Rpfleger 1984, 245; "nur ausnahmsweise" KG KGR 1994, 95; abl. OLG Frankfurt AGS 2005, 2...mehr

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AGS 3/2012, Keine Verwirkun... / Leitsatz

Die Verjährungsfrist eines Kostenfestsetzungsanspruchs beträgt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre ab Rechtskraft der Kostengrundentscheidung. Ein längeres Abwarten mit dem Kostenfestsetzungsantrag (hier: acht Monate) nach Erlass der Kostengrundentscheidung führt noch nicht zu einer Verwirkung des Erstattungsanspruchs. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.3.2011 – I-24 W 17/11mehr

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Provisionsverwirkung - Nur bei schwerwiegender Treuepflichtverletzung

Leitsatz § 654 BGB enthält den allgemeinen Rechtsgedanken, dass ein Makler, der unter vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise verletzt, den Anspruch auf Zahlung der Provision verliert. Die Verwirkung des Maklerlohnanspruchs hat jedoch Strafcharakter. Nicht jede objektiv erhebliche Pfli...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Verschweigen der Vaterschaft eines anderen als Verwirkungsgrund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB

Leitsatz In dieser Entscheidung hat der BGH sich damit auseinandergesetzt, ob eine Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt darin begründet sein kann, dass die Ehefrau ihre Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Ehemannes diesem nicht offenbart hat. Sachverhalt Die Parteien stritten über die Abänderung einer notariellen Urkunde über nachehelichen Unterhalt, d...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / 1 Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei 1965 und 1968 geborene Söhne hervorgegangen. Die Ehe wurde durch Urt. v. 1.8.1985 geschieden. Später einigten sich die Parteien in dem Verfahren … OLG Oldenbu...mehr

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Verwirkung von Mietrückständen

Leitsatz Der Anspruch eines Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete kann bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist verwirken, wenn der Mieter darauf vertrauen durfte und vertraut hat, der Vermieter werde die Forderung nicht mehr geltend machen. Regelmäßig ist erforderlich, dass der Mieter über die Mietforderung anderweitig disponiert. Der Umstand, dass der Mieter keine Rück...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ehebruch durch Frau eines Fernfahrers

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 Leitsatz 1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeind...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt ist verwirkt, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheitszeiten ihres als Fernfahrer tätigen Ehemannes zur Aufnahme eines intimen Verhältnisses zu einem langjährigen gemeinsamen Freund ausnutzt, dem beide zuvor wegen finanzieller Notlage bei sich Unterkunft gewährt haben. 2. Die Ehefeindlichkeit dieses Verhaltens wird unters...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen:

Über das Vermögen des Antragsgegners ist mit Beschl. v. 16.7.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antragsteller, der der mittlerweile geschiedenen Ehefrau des Antragsgegners seit September 2008 Leistungen nach dem SGB II gewährt hatte, meldete im Hinblick auf die für die Monate Dezember 2008 bis Februar 2009 gewährten Leistungen einen Anspruch aus übergegangenem R...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt der inzwischen geschiedenen Ehefrau verwirkt sei, weil sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Ehemannes ein Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund aufgenommen und weiter aufrechterhalten hat. Der Einstieg in den Fall ist etwas ungewöhnlich, weil der Antragsgegner die Sozialhilfebehörde, vert...mehr

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FF 1/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Anmerkung

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr beschäftigt sich der BGH mit dem Härtegrund der verfestigten Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB.[1] Im vorliegenden Fall ging es um eine langwierige, seit Ende 2000 bereits bestehende, distanzierte Lebensgemeinschaft der geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehefrau. Die Eheleute hatten 1979 die Ehe geschlossen, im Jahre 1999 wurde de...mehr

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Nur ordnungsgemäße Information löst Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers aus

Leitsatz Arbeitgeber sind verpflichtet, die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer zu informieren. Wer hierbei Fehler macht, dem drohen zeitlich nahezu unbegrenzt Widersprüche zunächst übergegangener Arbeitnehmer. Sachverhalt Die Verpflichtung zur Information folgt aus § 613a Abs. 5 BGB . Nur wenn die Information den gesetzlichen Vorgaben entspricht, beginnt die e...mehr

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FF 10/2011, Ausbildungsverz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem volljährigen Kind, das aufgrund seiner Schwangerschaft und der anschließenden Betreuung des (Enkel-)Kindes seine Ausbildung nur mit zeitlicher Verzögerung absolvieren kann. Sie enthält aber auch wichtige Hinweise zur Ausgestaltung des Ausbildungsunterhaltes. Prüfungspunkte beim Unterhalt des vo...mehr

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FF 11/2011, Betreuungsunter... / d) Besonderheiten

Geht es um den Unterhalt der Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes, kommt eine Anspruchsverlängerung wegen Krankheit nur dann in Betracht, wenn diese Krankheit schwangerschafts- oder entbindungsbedingt ist (E16). Für eine Anspruchsverlängerung kann sprechen, dass die betreuende Kindesmutter zu ungünstigen Zeiten im Schichtdienst tätig ist (E24). Andererseits kann ein A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 62 Rechtsbe... / 2.4 Widerspruchsverfahren nach dem SGG

Rz. 6 Der Schwerpunkt der insoweit nach § 62 auf förmliche Rechtsbehelfe anwendbaren Vorschriften liegt in der Regelung des Vorverfahrens nach den §§ 77ff. SGG. Grundsätzlich sieht § 78 SGG vor Klageerhebung die Nachprüfung von Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren vor. Es gibt nur sehr begrenzte enumerativ genannte Ausnahmen. Durch d...mehr

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Zuständiges Gericht für eine Klage auf Feststellung einer deliktischen Unterhaltspflichtverletzung

Leitsatz Das KG hat sich in dieser Entscheidung mit der Zuständigkeit der Familiengerichte in einem Verfahren auf Feststellung einer deliktischen Unterhaltsverpflichtung auseinandergesetzt. Es ging hier primär um die Frage, ob das allgemeine Zivilrecht oder das Familiengericht zuständig ist. Sachverhalt Die Antragsteller waren die Kinder des Antragsgegners. Der an sie zu leis...mehr

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Ersatz von Aufwendungen - Provisionsverwirkung des Maklers

Leitsatz Eine Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn tritt über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus auch dann ein, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt. Fakten: Der Makler war mit dem Nachweis oder der Vermittlung des Abschlusses eines Kaufve...mehr

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Tarifvertragsrecht / 9 Verwirkung/Ausschlussfristen

Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Die Vereinbarung, dass entstandene Ansprüche nur innerhalb einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Form von den einzelnen Vertragspartnern geltend gemacht werden müssen und danach ausgeschlossen sind (sog. Ausschlussfristen), ist in einem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG zulässig. Geht ein Anspruch eines Arbe...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei ...mehr

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Unterhaltsanspruch bei verfestigter Lebensgemeinschaft ohne gemeinsame Wohnung

Leitsatz In Unterhaltsstreitigkeiten wendet der Unterhaltspflichtige nicht selten ein, ein Unterhaltsanspruch sei wegen des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhalt Begehrenden verwirkt. Nach welchen Zeitabläufen und unter welchen weiteren Umständen eine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt und lässt sich ni...mehr

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Anspruch auf Auszahlung von Guthaben aus Einzelabrechnung

Leitsatz Anspruch auf Auszahlung von Guthaben aus Einzelabrechnung Normenkette §§ 10 Abs. 6 Satz 1, 16 Abs. 2 WEG Kommentar Das Abrechnungsguthaben aus einer mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnung begründet einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die teilrechtsfähige Gemeinschaft (den Verband), solange eine anderweitige Regelung nach §...mehr

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Verwirkung des Betreuungs- und Aufstockungsunterhalts wegen kurzer Ehedauer und offensichtlich schwerwiegenden Fehlverhaltens

Leitsatz Das OLG Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau auseinandergesetzt. Die Besonderheit lag darin, dass die Ehefrau zwei gemeinsame minderjährige Kinder der Parteien betreute und in solchen Konstellationen das Vorliegen von Verwirkungsgründen in aller Regel nur zu einer Kürzung des Unte...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB n.F. § 1579 Nr. 2 Leitsatz 1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt,...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunterhalt und Verwirkung

BGB § 1570 § 1579 Leitsatz a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte....mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch steuerliche Selbstanzeige

BGB § 1573 Abs. 2 § 1579 Nr. 4 (jetzt Nr. 5) Leitsatz 1. Verweigert der Unterhaltsberechtigte ohne sachlichen Grund seine Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings, so erfüllt ein solches Verhalten im Regelfall jedenfalls dann, wenn es regelmäßig praktiziert wird, den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 4 (jetzt Nr.5) BGB. Etwas anderes gilt dann, wenn diese V...mehr

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AGS 06/2011, Erinnerung ist unbefristet; keine Verwirkung des Erinnerungsrechts

RVG § 56 Leitsatz Die Erinnerung nach § 56 RVG ist nicht fristgebunden. Grundsätzlich ist eine Nach- oder Rückforderung von Anwaltsgebühren dann nicht mehr möglich, wenn die Geltendmachung so lange verzögert wird, dass die Kostenberechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten darauf eingestellt haben. Das Erinnerungsrecht der Staatskasse erlischt jedoch in entsprech...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des nachehelichen Unterhalts wegen neuer Beziehung

BGB § 1579 Nr. 2 Leitsatz Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wo...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung ein... / Leitsatz

Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag, wenn nach einem Unfall die Polizei, nicht aber der Autovermieter unmittelbar benachrichtigt wird. BGH, Urt. v. 21.11.2007 – XII ZR 213/06mehr

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FF 05/2008, Befristung und Verwirkung von Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht

BGB §§ 1570, 1573, 1578b, 1579 Leitsatz 1. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, die dem Berechtigten einzuräumen ist, um sich auf die Verschärfung der Erwerbsobliegenheit nach dem neuen Unterhaltsrecht einzustellen und einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, ist die Mutter eines fast zwölfjährigen Kindes verpflichtet, vollschichtig zu arbeiten. 2. Ist die Unte...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / bb) Verwirkung

Der Erbe des Unterhaltsverpflichteten kann sich auf eine Verwirkung gem. § 1579 Nr. 2 BGB berufen.[34] Wenn aber der geschiedene Ehegatte trotz Vorliegens des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB den Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau nur deshalb weiter gezahlt hat, um seinerseits eine Kürzung der Versorgungsbezüge wegen § 5 VAHRG zu vermeiden, kann der Unterhalt...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / d) Keine Verwirkung wegen Unterlassen des lebzeitigen Widerrufs, § 242 BGB

Einem Anspruch des Erben gegen den Dritten (Ex-Ehegatten) aus § 346 Abs. 1 BGB iVm §§ 313 Abs. 1, 313 Abs. 3 Satz 1 BGB lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass der Erblasser ein Rückforderungsrecht dadurch verwirkt habe, dass er den lebzeitigen Widerruf des Bezugsrechts unterlassen habe, und dass sich der Erbe nach § 1922 Abs. 1 BGB hieran festhalten lassen müsse.[92] [93]...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung von Unterhalt bei unterlassener Information über erhebliche Einkommenssteigerung

BGB § 1578b, BGB a.F. §1579 Nr. 5; BGB §1573 Abs. 5, BGB §1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz 1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

§§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 7 BGB n.F. Leitsatz Für die Frage, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB darstellt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche oder eine heterosexuelle Beziehung handelt. BGH, Urt. v. 16.4.2008 – XII ZR 7/05 (OLG Brandenburg, AG Schwedt...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung einer Vertragsstrafe aus Kfz-Mietvertrag bei unterlassener unmittelbarer Unterrichtung des Kfz-Vermieters und alleiniger sofortiger Verständigung der Polizei nach einem Unfall

BGB § 339 Leitsatz Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag, wenn nach einem Unfall die Polizei, nicht aber der Autovermieter unmittelbar benachrichtigt wird. BGH, Urt. v. 21.11.2007 – XII ZR 213/06 Sachverhalt Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag. Die Klägerin, die eine gewerbliche Autovermietung be...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Verweigert der Unterhaltsberechtigte ohne sachlichen Grund seine Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings, so erfüllt ein solches Verhalten im Regelfall jedenfalls dann, wenn es regelmäßig praktiziert wird, den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 4 (jetzt Nr.5) BGB. Etwas anderes gilt dann, wenn diese Verweigerung ihren Grund in dem Streit der Parteien u...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Leitsatz

1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v. 29.1.1997 – XII ZR 257/95, FamRZ 1997, 483). 2. Hat der Unterhaltsberechtigte eine vo...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt, kann der Unterhaltsanspruch ...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Leitsatz

Für die Frage, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB darstellt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche oder eine heterosexuelle Beziehung handelt. BGH, Urt. v. 16.4.2008 – XII ZR 7/05 (OLG Brandenburg, AG Schwedt)mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen, insbesondere was die Ausführungen bzgl. der Verwirkung anbelangt. Im vorliegenden Fall hatte die Antragsgegnerin Selbstanzeige erstattet, um im Zugewinnausgleichsverfahren Informationen über von dem Antragsteller getätigte Aktientransaktionen zu erhalten. Die Anzeige hat nach Auffassung des Senats nur den Sinn gehabt, dem geschiedenen Ehemann...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wohnung an, deren Kosten s...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag. Die Klägerin, die eine gewerbliche Autovermietung betreibt, vermietete mit Vertrag vom 14.4.2003 an die Beklagte einen Kleintransporter. § 8a der Vertragsbestandteil gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin enthält folgende Bestimmung: "Der Mieter hat bei einem Unfal...mehr