Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Dauervollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 124 Ist eine Dauertestamentsvollstreckung gewünscht, muss diese mit einem Auseinandersetzungsverbot und einem Nutzungsrecht für den überlebenden Ehegatten verbunden werden. Die Anordnung ist komplizierter und streitanfälliger. Es ist Reimanns [162] Vorschlag zu folgen und eine Nebentestamentsvollstreckung gemäß § 2224 BGB oder Bonefeld [163] folgend eine Mittestamentsvolls...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Anordnung

Rz. 107 Die Anordnung sollte eindeutig geschehen und den Begriff der "Testamentsvollstreckung" enthalten. Bei einer Formulierung wie etwa "Herr X soll den Nachlass auflösen" bleibt unklar, wie weit die Aufgabe und die Befugnis gehen und ob auch eine Abwicklung erfolgen soll, wenn "Herr X" wegfällt.[126] Formulierungsbeispiel: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Test...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / a) Einzelne Zulässigkeitsfragen zur obligatorischen Gruppenvertretung

Rz. 19 Da es gem. § 710 S. 1 BGB möglich ist, einen Gesellschafter vollständig von der Geschäftsführung auszuschließen, ist die Beschränkung des Gesellschafters in seinem Geschäftsführungsrecht durch eine Vertreterklausel als Minus hierzu jedenfalls möglich.[30] Gleiches gilt für die Verpflichtungsseite der Gesellschaft, also die Vertretungsrechte des Gesellschafters, denn ge...mehr

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§ 15 Nachlasspflegschaft / I. Allgemeines

Rz. 13 Die Nachlasspflegschaft ist eine Sonderform der Pflegschaft nach § 1913 BGB, sodass für sie die Regeln der §§ 1915 Abs. 1, 1897, 1773 ff. BGB gelten. Der Nachlasspfleger führt sein treuhänderisches Amt also selbstständig und in eigener Verantwortung, steht aber unter der Aufsicht des Nachlassgerichts, §§ 1915 Abs. 1, 1837 ff. BGB. Der Nachlasspfleger wird mit seiner B...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / a) Einleitung

Rz. 22 Die Regelungen der §§ 1795 f. BGB sind gem. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB sinngemäß auf die Betreuung anzuwenden. Die Vertretungsmacht des Betreuers kann nach §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB und nach § 1795 Abs. 1 BGB eingeschränkt sein. § 1795 Abs. 1 BGB erweitert das in § 181 BGB enthaltene Verbot. Bei betreuten Miterben ist oft die Alternative des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB erheblic...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Auskunftsanspruch aufgrund Miterbenstellung sowie aus § 242 BGB

Rz. 152 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen. Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erbengemei...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Maßnahme war kein Fall ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 120 War eine Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses ungeeignet, so ist sie weder für die Miterben verbindlich, noch nach außen wirksam.[283] Es bleibt jedoch zu prüfen, ob die Erbengemeinschaft eventuell nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet wird. Es erscheinen aber kaum Maßnahmen denkbar, die zwar die Voraussetzungen des § 683 BGB erfüll...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / I. Gesetzessystematik

Rz. 2 Das kodifizierte Bestattungsrecht ist überwiegend Landesrecht. Dies liegt an der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung – die Materie ist nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen. Eine Ausnahme enthält in Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG (konkurrierende Gesetzgebung). Aufgrund dieser Bestimmung hat der Bund das "Gräbergesetz"[1] und zugehörige Verwaltungsvorschriften erlassen. Bun...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Darüber hinaus beabsichtigen sie, auf eigenen Wunsch hin, die Europäische Union vollends zu verlassen. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 EuErbVO hat.[54] England und Wales folgen ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / bb) Kein Mehrheitsbeschluss

Rz. 117 Liegt kein Mehrheitsbeschluss vor, so handeln Miterben –auch im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung – als Vertreter ohne Vertretungsmacht (zur Beschlussfassung vgl. oben Rdn 108). Die Rechtsfolgen ihres Handelns bestimmen sich nach §§ 177 ff. BGB.[276] Ersatz etwaiger Aufwendungen kann der handelnde Erbe dann über eine Genehmigung seiner Maßnahme bzw. unmittelbare Gelt...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 3. Stellung der Erben gegenüber den übrigen Gesellschaftern

Rz. 14 Soweit Miterben durch den Erbfall zu Gesellschaftern werden, unterscheiden sie sich in der Verwaltung nicht von den übrigen Gesellschaftern. Zum Verhältnis gegenüber dem Testamentsvollstrecker (siehe Rdn 26). Rz. 15 Durch den anteiligen Übergang auf jeden einzelnen Gesellschaftererben ergibt sich lediglich eine andere Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung. Abhä...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 2. Verfügungsgeschäfte

Rz. 22 Beschließt die Erbenmehrheit in Ausübung der ordnungsgemäßen Verwaltung ein Verfügungsgeschäft,[27] z.B. die Übereignung des verkauften Bildes, ist es umstritten, ob auch hier die Mehrheit der Miterben die überstimmte Minderheit der Miterben nach außen vertreten kann. Rz. 23 Beispiel Ein in einem zum Nachlass gehörigen Haus wohnender Mieter zahlt einige Zeit seine Miet...mehr

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§ 19 Mietrecht / A. Einführung

Rz. 1 Sobald mehr als ein Erbe einen Nachlass antritt, bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft. In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen für Erbengemeinschaften mit bestehenden Mietverhältnissen über Wohn- oder Gewerberaum daher sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Die Rechtsfolgen dieser Verträge regeln sich nicht alleine nach den §§ 1922 ...mehr

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Gemeinschaftsbezogen: Schadenersatzanspruch – aber nicht immer!

Leitsatz Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gestützt werden, kann ein einzelner Wohnungseigentümer einklagen, wenn und soweit sie in Anspruchskonkurrenz zu Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB stehen. Das gilt auch, soweit der Beseitigungsanspruch die Wiederherstellung des vorherige...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.2 Zustimmung der Arbeitnehmer (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Das Erfordernis der Zustimmung auch der Arbeitnehmer bei der Errichtung einer Krankenkasse war schon als generelle Regelung in § 225a RVO enthalten und begrenzt das (einseitige) Recht des Arbeitgebers auf Errichtung einer BKK gemäß § 147. Das Abstimmungsverfahren stellt ein Zwischenverfahren innerhalb des Errichtungsverfahrens dar, das nicht selbständig mit Rechtsmitt...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.1.1.1 Antrag

Rz. 6 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann die Landesregierung nur auf Antrag Gebrauch machen. Der Antrag ist von der "notleidenden" Ortskrankenkasse oder vom Landesverband der Ortskrankenkassen zu stellen, dem die "notleidende" Ortskrankenkasse angehört. Der Antrag ist Tatbestandsvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung über die Zwangsvereini...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 2.2.1 Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Abs. 2 regelt seit dem 1.1.1993 die Möglichkeit der Abgrenzung der Region durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Diese Befugnis geht über die bisherige Befugnis zur Anpassung der Bezirke der Ortskrankenkasse an die Grenzen der Gebietskörperschaften weit hinaus. Die Befugnis der Landesregierung zur Abgrenzung der Region wird inhaltlich nicht näher bestimmt oder be...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 2.4 Verfahren bei Vereinigung

Rz. 35 Bei der Zwangsvereinigung durch Rechtsverordnung gemäß § 145 ist das Verfahren insoweit mitgeregelt, als es durch den Antrag eingeleitet und nach Durchführung der Anhörung in dem Erlass einer Rechtsverordnung endet. Diese Rechtsverordnung kann nur durch die Landesregierung erlassen werden. Anders als in § 143 Abs. 2 Satz 2 ist eine Ermächtigung zur Übertragung dieser ...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 2.2.2 Übertragung der Befugnis für die Rechtsverordnung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Die Befugnis zum Erlass einer die Region festlegenden Rechtsverordnung steht grundsätzlich der Landesregierung zu. Diese kann gemäß Abs. 2 Satz 2 die Ermächtigung auf die nach Landesrecht zuständige Behörde übertragen. Bereits § 143 i. d. F. des GRG beschränkte die Übertragung der Befugnis nicht mehr nur auf die "für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbeh...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Bezirk ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpfte in der Ausgangsfassung an die bei Erlass des SGB V nach der RVO errichteten und vorhandenen Ortskrankenkassen, die für Kreise und kreisfreie Städte mit entsprechenden örtlichen Bezirken bestanden, an. Auch die Überschrift der Vorschrift verweist mit Bezirk noch auf diese durch kommunale Gliederungen geprägte Organisationsstruktur. Rz. 3 Entspreche...mehr

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Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von PKW an einen "Scheinunternehmer"

Leitsatz An einer eindeutigen und leichten Nachprüfbarkeit im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStDV fehlt es, wenn mit den vorgelegten Belegen der Anschein einer Abhollieferung erzeugt wird, tatsächlich aber eine Versendungslieferung durchgeführt wurde und insoweit aber z.B. ein CMR-Frachtbrief nicht vorliegt. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung reicht trotz Bestätigung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Vorlage der Vollmacht und Mangel der Vollmacht (§ 62 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Mangel der Vollmacht kann von den Beteiligten in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden (§ 62 Abs. 6 Satz 2 FGO). Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht vom Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht die in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen (Rechtsanwälte, Steuerberater usw.; s. Rz. 3) als Bevollmächtigte auftrete...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Nachweis der Vollmacht

Tz. 9a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die für den Steuerpflichtigen handeln, wird nach Abs. 2 eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet. Im Abs. 2 Satz 1 wird diese Vollmachtsvermutung für Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Widerruf und Ende der Vollmacht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Vollmacht widerrufen, wird dies der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn ihr der Widerruf zugeht (§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Dies bedeutet, dass Verfahrenshandlungen eines Bevollmächtigten auch dann noch für und gegen den Vollmachtgeber wirken, wenn das Vollmachtsverhältnis tatsächlich durch Widerruf erloschen ist, der Widerruf de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Vollmacht

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ermächtigt die Vollmachtzu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen (Muster einer Vollmacht: BMF v. 01.08.2016, BStBl I 2015, 662). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bevollmächtigte kann in diesem Rahmen nicht nur Willens-, sondern auch Wissenserklärungen abgeben und tatsächliche Handlungen vo...mehr

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zfs 10/2018, Beschränkung des Einspruchs nur mit passender Vollmacht

OWiG § 67 Abs. 1 S. 2, Abs. 2; StPO § 302 Abs. 2 Leitsatz 1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat die Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch (§ 67 Abs. 2 OWiG) von Amts wegen zu prüfen (u.a. Anschluss an BGHSt 27, 70; BayObLG NZV 2001, 353; OLG Bamberg zfs 2018, 114). 2. Die nachträglich erklärte Beschränkung des Einspru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erlöschen der Vollmacht

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht, die wirksam erteilt ist, erlischt weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch Verlust seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 86 ZPO; s. BFH v. 26.02.2002, X B 79/01, BFH/NV 2002, 1035; zur Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO s. § 74 FGO Rz. 19). Durch den Tod d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollmacht (§ 62 Abs. 6 FGO)

I. Form Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 6 FGO regelt in erster Linie die Frage des Nachweises der Vollmacht und die Folgen eines Mangels. Nicht erfasst sind die Erteilung, die Form und der Inhalt einer Vollmacht. Die Erteilung kann formlos erfolgen – sie beruht auf einem Auftrag (§§ 662ff. BGB) oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675ff. BGB) und kann fo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet keine Pflichten; sie gibt nur einen allgemeinen Grundsatz wieder. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungen, die Vertretern oder Verfügungsberechtigten i. S. der §§ 34 und 35 AO obliegen, finden ihr Ende mit dem Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht. Das bedeutet nicht, dass der B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachweis (§ 62 Abs. 6 Satz 1 FGO) und Inhalt

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Erteilung der Vollmacht formlos erfolgen kann (Rz. 14), muss der Nachweis gegenüber dem Gericht schriftlich erfolgen, wie § 62 Abs. 6 Satz 1 FGO anordnet (auch § 80 ZPO; Loose in Tipke/Kruse, § 62 FGO Rz. 17). Grds. muss die Vollmacht vom Vollmachtgeber deshalb eigenhändig unterzeichnet sein (BFH v. 19.01.1989, IV R 21 – 23/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / bb) Verletzung des Zwecks der Ermächtigung und der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Ermessensfehlgebrauch wegen Nichtbeachtung des Zwecks der Ermächtigung kann sich daraus ergeben, dass die Ermächtigung nicht durch den Zweck der Ermächtigung (s. Rz. 25) gedeckt ist, weil die Finanzbehörde sachfremde Erwägungen anstellt. Bsp.: Die Finanzbehörde darf die Verlängerung der Frist zur Abgabe der ESt-Erklärung nicht von d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zweck der Ermächtigung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei den Ermessenserwägungen ist von der Behörde insbes. der Zweck der Ermächtigung zu berücksichtigen. Dieser ist nach den allgemeinen Regeln der Gesetzesauslegung zu ermitteln (z. B. BFH v. 23.05.1985, V R 124/79, BStBl II 1985, 489; s. § 4 AO Rz. 34 ff.). Die Entscheidungsbefugnis der Finanzbehörde ergibt sich aus dem Zweck der Ermäch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zweck der Ermächtigung und gesetzliche Grenzen des Ermessens

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben den allgemeinen Grenzen des Ermessens (s. Rz. 19 ff.) verpflichtet § 5 AO die Finanzbehörde, bei der Ermessensausübung den "Zweck der Ermächtigung" (innere Ermessensgrenze) und die "gesetzlichen Grenzen des Ermessens" (äußere Ermessensgrenzen) einzuhalten. 1. Zweck der Ermächtigung Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei den Erme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 117 Abs. 5 AO enthaltene Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Zollsachen in Kraft zu setzen, wenn sich die darin übernommenen Verpf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der bei einer Abweichung von der bisherigen Steuer bis 25 Euro eine Steuerfestsetzung oder eine Korrektur der Steuerfestsetzung unterbleibt. Die Zulässigkeit beruht auf Art. 80 Abs. 1 GG. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates nur dann nicht, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten e...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist bereits unzulässig, hätte jedoch auch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR gem. § 304 Abs. 3 StPO ist überschritten. Allerdings ist der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht berechtigt ihrem Umfang nach zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen mit Wirkung für und gegen den vertretenen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 81 ZPO). Sie umfasst die Vollmacht für Nebenverfahren (§ 155 ...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / 1 Sachverhalt

Mit der vorliegenden sofortigen Beschwerde wendet sich der beschwerdeführende Rechtsanwalt gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit welchem auf seinen Antrag hin die den Angeklagten E und V von Seiten der Staatskasse für das selbstständige Einziehungsverfahren als notwendige Auslagen zu erstattenden Wahlverteidigergebühren festgesetzt wurden, wobei er die Festsetzung ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeit der Bestellung eines Bevollmächtigten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allgemein kann sich jeder Beteiligte (s. § 78 AO) ohne besondere Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Gemeint ist die gewillkürte Vertretung. Erteilt wird die Vollmacht durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber demjenigen, der bevollmächtigt werden soll, oder gegenüber der Finanzbehörde. Wirks...mehr

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zfs 10/2018, Beschränkung d... / 3 Anmerkung:

Der Wortlaut der Norm des § 302 Abs. 2 StPO ist nicht auf andere Vollmachtsfragen übertragbar. Dort wird eine "ausdrückliche Ermächtigung" verlangt, nicht hingegen eine schriftliche bzw. nachgewiesene Vollmacht. Insofern genügt hier auch die anwaltliche Versicherung, die jedoch in § 73 Abs. 3 OWiG nicht ausreicht. Im Alltag wird üblicherweise bei Rücknahme des Einspruchs nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zustellungen an den Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 6 Satz 5 FGO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO sind die Zustellungen (§ 91 FGO) oder Mitteilungen des Gerichts zwingend an den Bevollmächtigten zu richten, wenn ein solcher bestellt ist. Dies gilt nach Entzug der Zulassung des Prozessbevollmächtigten zur Rechtsanwaltschaft wirksam, solange das FG den Zustellungsempfänger nicht gem. § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Form

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 6 FGO regelt in erster Linie die Frage des Nachweises der Vollmacht und die Folgen eines Mangels. Nicht erfasst sind die Erteilung, die Form und der Inhalt einer Vollmacht. Die Erteilung kann formlos erfolgen – sie beruht auf einem Auftrag (§§ 662ff. BGB) oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675ff. BGB) und kann formlos e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erklärungsbefugnis

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme kann vom Einspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten erklärt werden. Gibt es mehrere Einspruchsführer, bleibt das Verfahren gegen diejenigen anhängig, die die Rücknahme nicht erklärt haben. Auch ein angemaßter Rechtsbehelfsführer, der den Einspruch für einen anderen ohne Vollmacht eingelegt hatte, darf diesen wieder zurüc...mehr

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zfs 10/2018, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet, weil das AG die vom Unterbevollmächtigten erklärte Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch zu Unrecht für wirksam gehalten und deshalb keine Feststellungen zum Schuldspruch getroffen hat." 1. Auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hat das Rechtsbeschwerdege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Wirkung der Bestellung eines Bevollmächtigten für das Verhalten der Finanzbehörde

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Wirkung der Bestellung eines Bevollmächtigten für das Verhalten der Finanzbehörde befasst sich § 80 Abs. 5 AO. Grundsätzlich soll sich die Behördean den Bevollmächtigten wenden, nachdem sie sich ggf. die Vollmacht nach § 80 Abs. 1 Satz 3 AO nachweisen lassen hat. An den Beteiligten selbst kann sich die Behörde nur wenden, soweit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / h) Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 VwZG)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, kann an diesen zugestellt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG). Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt, muss an diesen zugestellt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG); dies gilt auch, wenn die Vollmacht in elektronischer Form (§ 87a Abs. 3) vorgelegt wurde. Eine Zustellun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eigene Rechtsbehelfsbefugnis

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gegenüber dem Stpfl. eingetretene Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung muss ferner gegen sich gelten lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassenen Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Die Aufzählung ist abschließend. Ausschlaggebend ist allein die während...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bekanntgabe an Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat ein Beteiligter einen Bevollmächtigten bestellt (s. § 80 Abs. 1 AO) und sind Bestellung, Name und Anschrift der Behörde mitgeteilt worden, so kann der Verwaltungsakt gem. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Behörde dies tut, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO). Kein Wahlrecht ...mehr