Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. General- und Spezialvollmacht

Rz. 76 Eine Vollmacht kann entweder für bestimmte Rechtsgeschäfte als Spezialvollmacht oder aber auch als alle Rechtsgeschäfte umfassende Generalvollmacht erteilt werden. Lediglich im Rahmen der rechtsgeschäftlichen Vollmachten erscheint eine Einzelvollmacht, bspw. eine Kontovollmacht, sinnvoll. Wird dagegen eine Vorsorge dahingehend angestrebt, eine Betreuerbestellung zu ver...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 24 Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig sein.[40] Geschäftsfähigkeit erfordert die Einsichtsfähigkeit sowie die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (der Vollmachtgeber muss somit die grundsätzliche Bedeutung des Erklärten verstanden haben und bewerten können);[41] sie ist nicht mit einem freien Willen gleichzusetzen.[42] ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich

Rz. 327 Ein Vollmachtswiderruf im vermögensrechtlichen Bereich ist durch den Vollmachtgeber nur möglich, solange er geschäftsfähig ist.[514] Er kann das Recht zum Widerruf aber z.B. auf seinen Kontrollbevollmächtigten übertragen. Auch der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten kann den Widerruf von erteilten Vollmachten erklären, sofern dies ausdrücklich von seine...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts

Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer kann für den Betroffenen Rechte gegenüber dessen Bevollmächtigten wahrnehmen. Originäre Betreuungsaufgaben übernimmt der Kontrollbetreuer nicht;[69] seine Befugnisse gegenüber dem Bevollmächtigten ergeben sich aus dem der Vo...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Auswahl des Bevollmächtigten unter dem Aspekt der Missbrauchsvermeidung

Rz. 68 Dem Missbrauch der Vollmacht wird am besten durch eine sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten vorgebeugt. Der Bevollmächtigte muss eine absolute Vertrauensperson sein, damit die Erfüllung der Wünsche und des mutmaßlichen Willens des Vollmachtgebers gewährleistet ist. Grundvoraussetzungen für einen geeigneten Bevollmächtigten sind:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / V. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 319 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet sich, wie bereits ausgeführt, an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen. Rz. 320 Zusätzlich kann eine Beschränkung ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Rechtsscheinswirkung der Vollmachtsurkunde

Rz. 42 Nach § 172 Abs. 1 BGB entfaltet eine dem Bevollmächtigten schriftlich erteilte Vollmacht ihre Wirkung mit Vorlage gegenüber dem Geschäftspartner. Dieser darf auf den Inhalt der Vollmacht vertrauen, unabhängig vom wahren Bestand derselben. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Rechtsscheinshaftung, die an das bewusste Inverkehrbringen der Vollmachtsurkunde durch den...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Grundsätzliches

Rz. 326 Da der Bevollmächtigte nicht die Stellung eines gesetzlichen Vertreters erlangt, ist im Rechtsverkehr niemand verpflichtet, sich auf eine Bevollmächtigung einzulassen.[511] Es gelten die Prinzipien der Vertragsfreiheit. Gleichwohl lässt sich das Wirtschaftsleben weitgehend auf Geschäfte, die über Bevollmächtigte abgewickelt werden, ein.[512] Bei Bedenken kann schließ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Ungeeignete Personen

Rz. 56 Der Bevollmächtigte muss als solcher geeignet sein, den Vollmachtgeber zu vertreten. Denn nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist die Betreuung nur dann subsidiär, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können. Ist der Bevollmächtigte zu einer Regelung der Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung aus diesem Grund erforderlic...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB

Rz. 154 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob Untersuchungen des Gesundheitszustands des Voll...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / II. Ist die "Plünderung"/Abhebung ganz oder teilweise berechtigt?

Vorab: Ansprüche der Bank gegenüber gibt es bei einer Kontenplünderung regelmäßig nicht. Eine Vollmacht gilt bis zu ihrem Widerruf (der Bank gegenüber, § 170 BGB), es sei denn, der Bank müssten sich Zweifel an der Befugnis im Innenverhältnis aufdrängen. Beim Oder-Konto gilt schlicht das Prioritätsprinzip: die Bank muss an denjenigen auszahlen, der als Erstes Leistung an sich...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Geschäftsfähigkeit und Betreuung

Rz. 3 Durch die Anordnung der Betreuung allein wird die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen noch nicht berührt.[7] Er kann daher weiterhin selbstständig Verträge schließen. Dazu gehört auch, dass er jederzeit Vollmachten erteilen kann, sofern die Geschäftsfähigkeit noch besteht. Laut § 104 Abs. 2 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschli...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / aa) Grundprobleme bei Schenkungen des Bevollmächtigten nach § 181 BGB

Rz. 271 Zu den Klassikern aus dem Bereich Vorsorgevollmacht gehört die Frage, inwieweit der Bevollmächtigte Schenkungen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers an sich oder an Dritte vornehmen darf. Haben Vollmachtgeber und Bevollmächtigter einen formwirksamen Schenkungsvertrag geschlossen, kann der Bevollmächtigte diese Schenkung mit einer entsprechenden Vollmacht unter Befreiu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 82 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte bspw. aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Eine Ersatz- oder Unterbevollmächtigung durch den Bevollmächtigten selbst sollte jedoch nur zeit...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Gestaltungsgrundsätze

Rz. 337 Bei der Gestaltung des Umfangs einer Vollmacht ist folgendes zu bedenken: Ist die Vollmacht zu weit gefasst, besteht eine erhöhte Missbrauchsgefahr, während bei zu eng gefassten Einzelfallvollmachten die Autonomie des Vollmachtgebers nicht gewahrt sein kann und für nicht geregelte Lücken der Vollmacht ein Betreuer bestellt wird. Gleichzeitig ist diese Gratwanderung a...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 7. Widerruf

Rz. 45 Eine Vorsorgevollmacht, welche ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers liegt, darf nicht unwiderruflich erteilt werden und kann jederzeit widerrufen werden (ausführlich zum Widerruf vgl. Rdn 296 ff.).mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 46 Zunächst gilt auch hier, dass die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden kann, § 167 Abs. 2 BGB.[78] Das Gesetz verlangt keine spezifische Form für die Vollmacht. Grundsätzlich würde danach jede Vollmacht genügen, die erkennen lässt, dass die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten besorgt werden sollen. Gemäß § 1814 Abs. 3 S. 2 B...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Grundsätzliches

Rz. 321 Der Vollmachtgeber kann im Versorgungsfall seine Vertretung durch den Bevollmächtigten in der Regel nicht mehr überwachen. Dies kann die Notwendigkeit einer Betreuung begründen (vgl. Rdn 309 f.). Im Übrigen besteht auch ein Vakuum in der Kontrolle, bis das Betreuungsgericht einen konkreten Überwachungsbedarf bei Missbrauchsverdacht feststellt, tätig wird und einen Ko...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB

Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger Erkrankungen nicht mehr selbst w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Vorsorge-/Generalvollmacht

Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten ebens...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 150 Ein Bevollmächtigter kann für alle Angelegenheiten der Personensorge bestellt werden, die bei fehlender Vollmacht durch einen zu bestellenden Betreuer[266] besorgt werden müssten. Somit kann grundsätzlich ein Vertreter für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Die Entscheidung des Bevollmächtigten ist dabei verbindlich. Hinsic...mehr

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§ 5 Registrierung / D. Durchführung der Registrierung

Rz. 9 Für die Registrierung selbst gibt es keinen Formzwang, die Bundesnotarkammer hat aber für die verschiedenen Gruppen registrierter Nutzer Formularangebote entwickelt. Eine Vorsorgevollmacht, die durch institutionelle Nutzer – außer durch Notare – registriert wird, soll folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / c) Vertretung durch einen Bevollmächtigten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB)

Rz. 209 Hat der zu vertretende Ehegatte eine Vorsorgevollmacht erteilt, geht diese gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB dem Ehegattenvertretungsrecht immer vor, auch wenn der andere Ehegatte als Vollmachtnehmer eingesetzt wurde.[339] Sollte diese Vollmacht jedoch keine umfassende Vertretungsvollmacht sein und die in § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB genannten Angelegenheiten nicht m...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Bankvollmachten, Sperrvermerke, Sammelkonten

Rz. 82 In einem zweiten Schritt ist das Vermögen des Betroffenen vom Betreuer zu sichern. Hierzu sind zunächst vordringlich bestehende Kontovollmachten zu widerrufen. Für die Praxis des Betreuers gegenüber Banken stellt sich häufig das Problem, dass die kontoführenden Banken für jede Vermögensverfügung des Betreuers die Vorlage des Original-Betreuerausweises verlangen. Dies i...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / D. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 15 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert gering bemessen und die Leistung des Rechtsanwalts in diesem FamFG-Verfahren somit nicht hinreichend honoriert wird.[29] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gem. § 34 RVG eine schriftliche Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Rz. 16 Die Gefahr bei e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / ee) Praxisfall Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers

Rz. 291 Praxisfall "Rückforderungsansprüche des Vollmachtgebers gegenüber dem von dem Bevollmächtigten beschenkten Dritten" S erteilt seinem Vater V Konto- und Depotvollmacht. V überträgt ohne Einverständnis des S dessen Depotanteile an T, seine Tochter. Problematisch ist die Frage, ob ein vom Bevollmächtigten gegen den Willen des Vollmachtgebers beschenkter Dritter zur Heraus...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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§ 5 Registrierung / G. Ablieferungs- und Vorlagepflicht

Rz. 16 Gemäß § 1816 Abs. 2 S. 4 BGB besteht eine Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen. Danach muss eine Person, die im Besitz eines Schriftstücks ist, in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge oder Wünsche geäußert hat, das Schriftstück unverzüglich an das Betreuungsgericht abliefern, nachdem sie von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis er...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Vorsorgevollmacht für persönliche Angelegenheiten

1. Gesetzliche Formvorschriften Rz. 46 Zunächst gilt auch hier, dass die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden kann, § 167 Abs. 2 BGB.[78] Das Gesetz verlangt keine spezifische Form für die Vollmacht. Grundsätzlich würde danach jede Vollmacht genügen, die erkennen lässt, dass die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten besorgt werden sol...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / (4) Falllösung

Rz. 285 A muss also substantiiert alle Tatsachen, die für eine Schenkung sprechen, darlegen. Wenn ihm dies gelingt, obliegt es B, dies zu widerlegen.[460]mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Maßnahmen nach §§ 1829, 1831 und 1832 BGB

Rz. 21 Die §§ 1829, 1831 und 1832 BGB beinhalten Regelungen für Maßnahmen, die für den Patienten hohe gesundheitliche Risiken bergen bzw. erhebliche Freiheitsbeschränkungen bedeuten. Aufgrund der Erheblichkeit der durch Einwilligung/Nichteinwilligung/Widerruf der Einwilligung drohenden Folgen besteht ein Genehmigungserfordernis durch das Betreuungsgericht. Rz. 22 Nach § 1829 ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Unterschiede Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Rz. 178 Häufig werden Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verwechselt. Dabei bestehen jedoch grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Gestaltungsmöglichkeiten: Bei der Vorsorgevollmacht kann das sog. Grundverhältnis genau ausgestaltet werden. Dabei handelt es sich in aller Regel um einen der Vollmacht zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag (oder Auftrag) ge...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Praxisprobleme aus dem Innenverhältnis

Rz. 255 Ein in der Praxis häufig auftretendes Problem ist die Frage nach den Pflichten des Bevollmächtigten, hier insbesondere den Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Herausgabepflichten, die jeweils abhängig von dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis gegenüber dem Vollmachtgeber bzw. gegenüber dessen Rechtsnachfolgern bestehen. a) Rechtliche Qualifizierung des In...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 4. Nachlasspflegschaft

Rz. 154 Sind die Erben erst noch zu ermitteln oder besteht sonst bis zur Annahme der Erbschaft durch die Erben ein entsprechendes Bedürfnis, hat der Betreuer gegebenenfalls eine Nachlasspflegschaft anzuregen (§ 1960 BGB). Der Nachlasspfleger vertritt die (zunächst) unbekannten Erben.[208] Sinnvoll ist der Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für den ehemaligen Be...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 71 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter [130] gewählt werden. In solchen Fällen kann die Arbeit des Rechtsanwalts von der Beratung in die Begleitung oder Übernahme einer Bevollmächtigung übergehen. Rz. 72 Es hat für den Vollmachtgeber Vorteile, wenn ein Rechtsanwalt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / (2) Beweislastumkehr

Rz. 278 Einer besonderen Darlegung des Fehlens eines rechtlichen Grundes durch den Bereicherungsgläubiger bedarf es nicht, wenn bereits Tatumstände unstreitig sind, die den Schluss nahelegen, dass der Bereicherungsschuldner etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Dies dürfte bei Eingriffskondiktionen häufig der Fall sein, wenn unstreitig feststeht, dass der Bereicherungssc...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 6. Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 190 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / I. Wem "gehört" das Kontoguthaben – einem oder beiden Ehegatten?

Es gibt Einzel- und Gemeinschaftskonten, letztere als Und- (§ 741 ff. BGB) und als Oder-Konten (§ 428 ff. BGB), wobei eine "Plünderung" beim Und-Konto aufgrund der Notwendigkeit, dass beide Ehegatten gemeinsam verfügen müssen, nicht vorkommt. Beim Einzelkonto stellt sich das Problem der Kontenplünderung, wenn dem Ehegatten eine (Konto)Vollmacht erteilt worden ist, die dieser...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 3. Zwischenergebnis

Nach diesem Prüfungspunkt ist geklärt, ob und in welcher Höhe dem Mandanten gegenüber dem "Kontenplünderer" Ansprüche zustehen. Als Anspruchsgrundlagen kommen beim per Vollmachtsmissbrauch geplünderten Konto § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. der der Vollmacht zugrundeliegenden Innenvereinbarung, §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 266 StGB, § 826 BGB und die §§ 812...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / dd) Schenkungsvermutung nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB

Rz. 288 Nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB spricht eine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten. Aus der Vorschrift lässt sich jedoch keine allgemeine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Angehörigen ableiten.[464] Rz. 289 Bei einer behaupteten Schenkung des Erblassers an den Bevollmächtigten kann es zu einer entsprech...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / (3) Die sekundäre Behauptungslast

Rz. 281 Liegt eine zuvor dargestellte Ausnahme nicht vor, hat aus Zwecken der Prozessförderung die als Schuldner in Anspruch genommene Partei die Umstände darzulegen, aus denen sie ableitet, das Erlangte behalten zu dürfen.[456] Erst wenn der Schuldner diese Mitwirkungspflicht vorgenommen hat, kann und muss die darlegungs- und beweislastpflichtige Partei im Rahmen zumutbaren ...mehr

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Vorwort

Die Rechtspraxis verlangt immer stärker nach Beratung, Regelung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Umfangreiche Rechtsprechung sowie neue Vorgaben des Gesetzgebers vor allem im betreuungsrechtlichen Bereich bedingten die umfangreiche Überarbeitung des vorliegenden Werks seit der 5. Auflage. Das Buch orientiert sich an den Bedürfniss...mehr

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AGS 06/2024, Aktenversendun... / II. Rechtsbehelf des Rechtsanwalts

Das KG hat den Schriftsatz des Rechtsanwalts vom 16.4.2024 trotz seiner Erklärung, die Erinnerung werde namens und in Vollmacht seiner Mandantin, also der Beklagten, erhoben, als Rechtsbehelf des Rechtsanwalts persönlich ausgelegt. Bei der Auslegung von Prozesserklärungen sei nämlich der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 160 Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter denen die Betreuung angeordnet wurde, wird die Betreuung aufgehoben; ist dies zumindest teilweise der Fall, ist der jeweilige Aufgabenkreis einzuschränken (§ 1871 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 161 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Betroffene (auch teilweise) gesundet und daher seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / H. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 332 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Vgl. dazu Rdn 256 ff. Ist der Bevollmächtigte –was bei Vorsorgevollmachten regelmäßig der Fall sein...mehr