Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Behördliche Bewilligung bei vollkontinuierlichen Prozessen (Abs. 4)

Rz. 46 Auch Abs. 4 behandelt eine behördliche Ausnahmegenehmigung, die für Betriebe mit vollkontinuierlichen Prozessen erteilt werden kann. Die Regelung stellt eine "Option für die Zukunft" dar[1], mit der neuartigen Bedürfnissen Rechnung getragen werden soll. Rz. 47 Im Rahmen dieser Vorschrift gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Sonn- und Feiertage, für die das Verbot de...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1 Ausnahmen im Handelsgewerbe (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 33 An bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr kann die Aufsichtsbehörde im Handelsgewerbe eine Bewilligung aussprechen, wenn besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen. Rz. 34 Hierbei ist nicht das Kalenderjahr entscheidend, sondern der auf die 1. Bewilligung folgende Jahreszeitraum.[1] Rz. 35 Es muss sich bei den Betrieben um solche hande...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Verfahren

Rz. 29 Zuständig für die Feststellung ist die Aufsichtsbehörde. Praxis-Beispiel Zuständige Behörde in Baden-Württemberg § 1 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem ArbZG (Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung – ArbZZuVO) vom 8.2.1999[1]: Zuständige Behörden nach dem ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung und nach...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens (Abs. 3 Nr. 2b) Bewilligungsverfahren und Rechtsschutz

Rz. 37 Zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens kann die Aufsichtsbehörde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung an bis zu 5 Sonn- und Feiertagen bewilligen. Rz. 38 Auch hier ist auf das Jahr, das der 1. Bewilligung folgt, abzustellen. Rz. 39 Nicht erforderlich ist dabei, dass der Schaden in derselben Betriebsstätte einzutreten droht, ausreichend ist insofern auch ein Scha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.1 Beauftragung eines Verteidigers

Rz. 17 Die Bestellung als Verteidiger erfordert eine besondere Vollmacht.[1] Die allgemeine Vollmacht eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zur Vertretung in Steuersachen erstreckt sich inhaltlich i. d. R. nicht auf die Verteidigungsbefugnis, da die Vertretungsbefugnis grundsätzlich nicht die Verteidigungsbefugnis beinhaltet[2] und begründet demgemäß auch nicht die V...mehr

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Kündigung / 3.4 Kündigungsberechtigte Personen

Das Recht zur Kündigung steht dem Arbeitgeber zu. Bei juristischen Personen wird dieses Recht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Aufseiten des Arbeitgebers kann die Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Jedoch kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen, wenn ihm bei Ausspruch der Kündigung keine ...mehr

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Kündigung / 14.1.5 Nichteinhaltung der Formalien

Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung bestimmter Fristen zu bestimmten Zeitpunkten auszusprechen. Praxis-Beispiel § 34 TVöD mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. A kündigt B am 1.6. zum 30.6; C kündigt D am 1.6. zum 31.7. Diese Kündigungen sind zunächst hinsichtlich des vorgesehenen Zeitpunkts unwirksam, da nicht die 6 Wochen eingehalte...mehr

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Kündigung / 3.5 Minderjährige Arbeitnehmer

Aufseiten des Arbeitnehmers können sich Probleme ergeben bei dessen Minderjährigkeit. Der minderjährige Arbeitnehmer darf selbst kündigen, wenn ihn der gesetzliche Vertreter ermächtigt hat, das Arbeitsverhältnis einzugehen (§ 113 BGB). Fehlt eine derartige Ermächtigung oder hat sich der gesetzliche Vertreter die Kündigung selbst vorbehalten, bedarf die Kündigung der vorherig...mehr

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Kündigung / 3.6.2 Zugang unter Abwesenden

Bei Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich – z. B. Briefkasten, Wohnung, Geschäftsräume, Postschließfach – gelangt und er unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber lässt durch Boten das Kündigungsschreiben überbringen. Der Bote wirft um 17 Uhr das Schreiben in den Briefkasten. Das Schr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.1 Neufassung § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 20 § 18 Abs. 9 S. 1 UStG war unverändert geblieben. S. 2 der Vorschrift regelte im Einzelnen den Umfang der Ermächtigung. Danach kann die Mindesthöhe der Vergütung, die Frist für die Antragstellung, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers, die Art und Umfang des Nachweises des Vorsteuerabzugs, die Erteilung und Bekanntgabe des Bescheids über die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.4 Verbot der Mehrfachverteidigung

Rz. 30 Nach § 146 StPO ist die Mehrfachverteidigung bei Tat- und bei Verfahrensidentität unzulässig. Sinn der Regelung ist es, den Beschuldigten vor möglichen widerstreitenden Interessen auf Seiten seines Verteidigers zu schützen, der anderenfalls u. U. versuchen müsste, den Ansprüchen mehrerer Personen gerecht zu werden.[1] Diese Schutzfunktion ist nicht disponibel, da die ...mehr

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Kündigung / 19.6.3 Sonstige Unwirksamkeitsgründe

Daneben kann der Arbeitnehmer auch außerhalb des KSchG gelegene Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung vorbringen. Unter anderem können folgende Gründe, die außerhalb des KSchG liegen, eine Kündigungsschutzklage begründen: kein Zugang Frist für Endtermin falsch (z. B. nicht 6 Wochen zum Quartal) 2-Wochenfrist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalte...mehr

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Kündigung / 15.5.1 Vor einem Urteil der 1. Instanz

Vor einem Urteil der ersten Instanz sieht der Große Senat in der Regel ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers daran, den Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu müssen. Ausnahmen hiervon hält der Große Senat für möglich, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Dies wird die seltensten Fälle erfassen. Offensichtlich ist nach Ansicht des Großen Senats ein sehr anspru...mehr

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Kündigung / 20.3.1 Ordentliche Kündigung

Das Gericht kann dann durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn es feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss jedoch – zumindest auch – auf der Sozialwidrigkeit beruhen[1] (vgl. Allgemeiner Kündigungsschutz). Das heißt, dass im Fall einer Kündigung, die nur aufgrund Formfehlers, beispielsweise der fehlenden Vollmacht des Kündig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.3 Beschränkung der Verteidigerzahl

Rz. 29 § 137 Abs. 1 Nr. 1 StPO beschränkt die Höchstzahl der Verteidiger auf drei Personen. Darüber hinausgehende Bevollmächtigungen sind unwirksam.[1] Nach § 137 Abs. 2 StPO kann indes auch der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten[2] selbstständig einen Verteidiger wählen. Zweifelhaft ist, ob der Beschuldigte selbst und auch sein gesetzlicher Vertreter[3] jeweils drei V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Regelungen aufgrund von § 391 Abs. 2 AO

Rz. 17 Die allgemeine Zuständigkeitsregelung für die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts kann durch Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. nach Übertragung der Ermächtigung auch der Landesjustizverwaltung abgeändert werden.[1] Von dieser Möglichkeit ist Gebrauch gemacht worden in Baden-Württemberg [2], Bayern [3], Hessen [4], Niedersachsen [5], Nordrhein-Westfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.2 Sonderzuständigkeit nach § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 14 Die allgemeine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts im vorbereitenden Verfahren (Ermittlungsverfahren) gem. § 391 Abs. 1 S. 2 AO steht unter dem Vorbehalt, dass nicht durch § 58 Abs. 1 GVG weitergehende Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind. Nach § 58 Abs. 1 GVG ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung bzw. bei Weitergabe der Ermächtigung durch die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.2 Zugelassene Verteidiger

Rz. 20 Der Kreis der möglichen Wahlverteidiger wird durch die gesetzlichen Regelungen eingeschränkt. Etwaige Handlungen oder Erklärungen von Personen, die diesem Kreis nicht angehören, sind wirkungslos. Rz. 21 Es kann nur eine natürliche Person zum Verteidiger bestellt werden, nicht aber eine juristische Person.[1] Die Bevollmächtigung einer Anwaltsgemeinschaft (Sozietät, Par...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Regelungen aufgrund von § 74c Abs. 3 GVG

Rz. 18a § 74c Abs. 3 und 4 GVG bringen darüber hinaus eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts. Durch Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierungen bzw. bei Weitergabe der Ermächtigung an die Landesjustizverwaltung können Steuerstrafsachen, für die eine besondere Geschäftsverteilung auf Wirtschaftsstrafkammern nach § 74c Abs. 1 GVG zulässig wäre, f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das in § 18 Abs. 9 UStG und ergänzend in den §§ 59 bis 61a UStDV geregelte Vorsteuervergütungsverfahren war im Rahmen der Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-RL[1] eingeführt worden. Durch das UStG 1980 hatte der Gesetzgeber den Bundesminister der Finanzen erstmals ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Inl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.1 Erfordernis gesetzlicher Ermächtigung

Rz. 13 Das Ermessen setzt schon nach dem Wortlaut des § 5 Halbs. 1 und 2 AO eine entsprechende (gesetzliche) Ermächtigung voraus, durch die der Gesetzgeber der Verwaltung einen bestimmten bzw. jedenfalls durch Auslegung bestimmbaren Ermessensspielraum einräumt. Auch der Zweck der Ermächtigung für die zu treffende Ermessensentscheidung muss sich aus der Ermächtigungsvorschrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Haftung des Minderjährigen

Rz. 9 § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.5 Rechtsverordnungen

Rz. 19 Rechtsverordnungen sind sog. Gesetze im materiellen Sinn. Sie können nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, wenn diese dazu durch ein förmliches Gesetz ermächtigt worden sind. Eine solche von einem Organ der Exekutive erlassene Rechtsverordnung setzt, obwohl sie nicht unmittelbar vom Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält, obwohl im Zweiten Abschnitt ("Steuerliche Begriffsbestimmungen") platziert, keine Begriffsbestimmung, sondern eine Direktive für das Wie des von der Finanzbehörde auszuübenden Ermessens und die Grenzen der Ermessensausübung. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 40 VwVfG überein. Es handelt sich nur um eine Rahmenvorschrift für die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.2 Sonderabgaben

Rz. 24 Keine Steuern sind die im Staatsrecht höchst umstrittenen sog. Sonderabgaben.[1] Anders als Steuern sind diese hinsichtlich ihrer Erhebung und Verwendung zweckgebunden und dienen nicht der Erzielung von Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1 AO. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern regelmäßig in einen Sonderfonds und ist "gruppennützig" zu verw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.7 Autonome Satzungen

Rz. 24 Rechtsnormen i. S. d. § 4 AO sind auch die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts [1] erlassenen öffentlich-rechtlichen Satzungen. Im kommunalen Bereich ergibt sich die Befugnis zum Erlass von Steuersatzungen aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder.[2] Die Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuer[3] und Gewerbesteuer[4] ist den Gemeinden durch Art. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.3 Verzahnung von unbestimmtem Rechtsbegriff und Ermessen

Rz. 11 In manchen Vorschriften sind unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessenstatbestand als sog. Koppelungsvorschriften materiell so eng verzahnt, dass sich die Frage einer einheitlichen Behandlung beider Teile stellt. Dies betrifft nicht die typischen Ermessensermächtigungen, bei denen auf der ersten Stufe der Ermessensentscheidung (vgl. Rz. 5) zunächst die hierfür erforderl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.2.1 Ermessensüberschreitung

Rz. 34 Eine Ermessensüberschreitung ist gegeben, wenn die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, indem ihr entweder nach dem vorliegenden Sachverhalt eine Ermessensermächtigung nicht zur Verfügung steht (Fehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsnorm) oder die gewählte Rechtsfolge von der Ermächtigungsvorschrift nicht gedec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 32 Bei Ermessensentscheidungen können Fehler verschiedenster Art auftreten. Ermessensfehler können auf unzutreffender Gesetzesauslegung, auf Fehlern im Verfahren wie z. B. der unterlassenen Anhörung des Beteiligten nach § 91 Abs. 1 AO vor Erlass eines Haftungsbescheids oder auf unzutreffenden bzw. unzureichenden Sachverhaltsermittlungen (vgl. oben Rz. 27), auf fehlender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.1 Verfassungsmäßigkeit der Ermessensermächtigung

Rz. 6 § 5 AO regelt nur die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ermessensausübung. Die Einräumung von Ermessensspielräumen für das Verwaltungshandeln durch den Gesetzgeber ist rechtsstaatlich grundsätzlich unbedenklich. [1] Eine Grenze ergibt sich allerdings aus der Gewaltenteilung, dem Bestimmtheitsprinzip sowie den verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrundsätzen, insbesondere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.1 Rechtscharakter

Rz. 108 Keine Rechtsnormen i. S. d. § 4 AO sind die Verwaltungsanordnungen oder Verwaltungsvorschriften, deren Ziel in erster Linie die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Besteuerungspraxis ist. Sie enthalten bindende verwaltungsinterne Anweisungen von im Behördenaufbau weisungsbefugten Stellen an nachgeordnete Dienststellen. Als bloßes Innenrecht entfalten sie grundsät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 6.2 Gerichtliches Verfahren

Rz. 54 Das FG darf Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden nur darauf überprüfen, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen gehalten und ob vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht, also auf eine Ermessensunter- oder -überschreitung oder ein fehlerhaftes Ermessen.[1] Die Fassung dieser Vorschrift entspricht der des § 5 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.1 Gegenstand

Rz. 33 Ein Mangel in der Vertretung liegt vor, wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.[1] Von einer stillschweigenden Zustimmung zur Prozessführung ist auszugehen, wenn der Beteiligte den seiner Meinung nach bestehenden Mangel nicht spätestens ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.4 Zulässigkeit i. e. S.

Rz. 5 Als Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. führt § 124 Abs. 1 S. 1 FGO nur die gesetzliche Form und Frist für Einlegung und Begründung der Revision an. Die Aufzählung ist nicht abschließend.[1] Die wesentlichen von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. sind: formgerechte Einlegung und Begründung der Revision – Schriftform [2]; Einhaltung der Fristen...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 4 Besonderheiten bei Minderjährigen

Ein minderjähriger Arbeitnehmer, der von seinen gesetzlichen Vertretern zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ermächtigt wurde, gilt nach § 113 BGB für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig, die sich mit der Eingehung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses oder der Erfüllung der Arbeitsvertragspflichten ergeben. Ausgenommen sind nur Verträge, zu denen der g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächtigung

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, 18, 20 Abs. 1 ...mehr